mini|Fidel Castro im April 1959Der Kriegsverbrecherprozess gegen 43 Angehörige der Kubanischen Luftwaffe fand im Februar und März 1959 in Santiago de Cuba statt, wenige Wochen nachdem der kubanische Präsident Fulgencio Batista aus dem Land geflohen war und Fidel Castro an der Spitze der Kubanischen Revolution die Macht übernommen hatte. Nachdem die wegen vermeintlich verbrecherischer Luftangriffe während des Guerillakriegs angeklagten Piloten, Bordschützen und Mechaniker in einem Revolutionstribunal aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen worden waren, setzte sich Castro überraschend über die von ihm zuvor verfügten Strafgesetze hinweg und ordnete ein zweites Verfahren an, das ohne neue Beweise mit der Verhängung hoher Haftstrafen endete. Das Ereignis stand in großem Widerspruch zum Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, den Castro seit 1953 als Ziel seiner Revolutionsbewegung vertreten hatte, und sorgte als prominentes Beispiel für politische Justiz im In- und Ausland für eine der ersten großen negativen Reaktionen auf die noch junge Kubanische Revolution und ihren uneingeschränkten Führer.

Vorgeschichte mini|Flugzeugkokarde der Kubanischen Luftstreitkräfte 1955–1959Nachdem Fulgencio Batista am Morgen des 1. Januar 1959 mit den führenden Repräsentanten seiner Regierung fluchtartig das Land verlassen hatte, ergaben sich die kubanischen Streitkräfte kampflos der von Fidel Castro befehligten Rebellenarmee. Castro und die von ihm angeführte Bewegung des 26. Juli hatten den Soldaten bereits zuvor Straffreiheit für die Befolgung militärischer Befehle im Guerillakrieg zugesichert und angekündigt, nach ihrer Machtübernahme, gemäß eines bereits 1958 von der Rebellenarmee verkündeten Regelwerks, lediglich überführte Kriegsverbrecher zu bestrafen. Von diesen abgesehen sollten die Angehörigen der Streitkräfte ihre Positionen behalten und unter der neuen Regierung weiterhin ihren Dienst ausüben können. Auf seinem „Freiheitskarawane“ genannten Triumphzug von Santiago de Cuba in die Hauptstadt Havanna in der ersten Jahreswoche 1959 traf sich Castro in Camagüey am 4. Januar zu einem Gespräch mit Piloten der Kubanischen Luftwaffe (Fuerza Aérea del Ejército de Cuba, FAEC) und sicherte ihnen darin zu, sie hätten von der revolutionären Justiz nichts zu befürchten. Des Weiteren bot er ihnen die Übernahme in die staatliche Fluglinie Cubana de Aviación an. In einer öffentlichen Rede am selben Tag sagte er, er wolle mit ihnen „die Sierra Maestra mit Geschenken bombardieren“. Wenige Wochen darauf ließ er allerdings 43 Angehörige der Luftwaffe unter dem Vorwurf verhaften, sie hätten sich im Verlauf des Guerillakriegs schwerster Kriegsverbrechen schuldig gemacht. Bereits seit den ersten Tagen der Machtübernahme waren Dutzende von Angehörigen von Militär und Polizei sowie tatsächliche und vermeintliche zivile Unterstützer der ehemaligen Regierung Batista von den Revolutionären hingerichtet worden – zum größten Teil nach zügig durchgeführten sogenannten Revolutionstribunalen, in zahlreichen Fällen auch ohne jeden Prozess.

Der erste Prozess mini|Provinzkrankenhaus von Santiago de Cuba, 1959 Verhandlungsort der ProzesseVom 13. Februar bis 2. März 1959 fand in Santiago de Cuba das erste Verfahren gegen die Luftwaffenangehörigen vor einem von Fidel Castro in der Provinz Oriente als höchstem Kriegsgericht eingesetzten Revolutionstribunal statt. Den Vorsitz hatte der Major (Comandante) der Rebellenarmee Félix Pena Díaz, ihn unterstützten der Major und Pilot Antonio Michel Yabor und der Leutnant und Rechtsanwalt Adalberto Parúas Toll. Angeklagt waren 19 Piloten, 19 Bordschützen sowie 5 Flugzeugmechaniker. Die Anklagepunkte umfassten Völkermord, Mord und verschiedene weitere Straftaten in Verbindung mit über 600 unter Batistas Oberbefehl ausgeführten Luftangriffen auf besiedelte Gebiete im Ostteil Kubas in der zweiten Jahreshälfte 1958. Diese Luftangriffe hatten insgesamt acht zivile Todesopfer verursacht. Als Ankläger fungierte der Hauptmann der Rebellenarmee Antonio Cejas Sánchez. In den lokalen Medien war eine feindliche Stimmung gegen die Angeklagten vorherrschend: Am Auftakttag des Prozesses erschien in einer Tageszeitung in Santiago eine prominent platzierte Reportage unter dem Titel „Sagua, das kubanische Lidice“, in dem die im Krieg von Luftangriffen getroffene Kleinstadt Sagua de Tánamo mit dem tschechischen Dorf verglichen wurde, das in einem schweren Kriegsverbrechen deutscher Truppen im Zweiten Weltkrieg mit Hunderten Mordopfern völlig zerstört worden war.Un juicio en la historia (s. Weblinks), S. 7f Der Ankläger, der gleichzeitig zu dieser Funktion auch die Ermittlungen geleitet hatte, verbrachte zehn Stunden mit der Erläuterung des Belastungsmaterials und ließ seinen Vortrag auf Tonband aufnehmen und von den Hörfunksendern der Region ausstrahlen sowie den Text von den Zeitungen abdrucken. Gleichzeitig ließ er jedoch die Medienberichterstattung über die Verteidigungsplädoyers verhindern.Un juicio en la historia, S. 17En Cuba (PDF; 65 MB). In: Bohemia vom 8. März 1959, Digital Library of the Caribbean, S. 45, abgerufen am 13. Juni 2019 (spanisch) Abschließend forderte Cejas die Todesstrafe für 22 der Angeklagten, Haftstrafen zwischen fünf und sieben Mal 30 Jahren für 21 weitere Angeklagte, sowie Freispruch für zwei Mechaniker.

Nachdem das Tribunal nach ausführlichen Zeugenanhörungen keine stichhaltigen Beweise für die erhobenen Anklagepunkte feststellen konnte, sprach sein Vorsitzender in Übereinstimmung mit den beiden Beisitzern die Angeklagten am 2. März in sämtlichen Punkten frei und verfügte ihre sofortige Freilassung. Weder konnte das Vorliegen von Völkermord oder Mord festgestellt werden, noch das Argument der Verteidigung widerlegt werden, dass sich Rebellen in den angegriffenen Dörfern aufgehalten hatten, die dadurch zu legitimen Zielen geworden waren. Auch gelang es der Anklage nicht, einzelne Angriffe bestimmten Angeklagten zuzuordnen.Revolution and Criminal Justice (s. Weblinks), S. 12 Nach der Urteilsverkündung kam es in Santiago zu Protestdemonstrationen, bei denen die Hinrichtung der Freigesprochenen verlangt wurde. Auf Befehl des Militärkommandanten der Provinz Oriente, des Majors der Rebellenarmee Manuel Piñeiro wurden die Luftwaffenangehörigen nicht entlassen, sondern in das Gefängnis Boniato am nördlichen Stadtrand verlegt.Cuba: Cuarenta y tres aviadores absueltos, in: La Vanguardia vom 4. März 1959, abgerufen am 12. Januar 2014 (spanisch)Un juicio en la historia, S. 20

Castros Intervention mini|Ehemaliger Sitz der Anwaltskammer Santiago de Cuba in der heutigen Calle Félix PenaAm 3. März erklärte Fidel Castro, der am 16. Februar den liberalen Juraprofessor José Miró Cardona im Amt des Premierministers abgelöst hatte, das Urteil für ungültig. Er bezeichnete es als „schweren Fehler, der nicht zugelassen werden darf,“La absolución de 43 aviadores a cargo de un Tribunal militar disgusta a Fidel Castro, in: La Vanguardia vom 5. März 1959, abgerufen am 12. Januar 2013 (spanisch) „diese kriminellen Luftwaffenangehörigen freizusprechen“.zitiert nach van der Plas: Revolution and Criminal Justice, S. 12 „Es wäre der Gipfel der Torheit eines Volkes und einer Revolution, diejenigen zu befreien, die sich als die feigsten Mörder und Diener der Tyrannei erwiesen haben.“ Castro fuhr fort, die Revolutionstribunale benötigten keine weiteren Beweise als die „zerstörten Städte und Dörfer und die Dutzenden von Leichen von Kindern und Frauen, die von Gewehrkugeln und Bomben“ getötet worden seien – der Urteilsspruch mit der dort festgehaltenen tatsächlichen Zahl von acht zivilen Todesopfern war von der Regierung nicht veröffentlicht worden. Dann begründete er die geforderte Bestrafung als Präventivmaßnahme: Als eine Sache der Sicherheit der Bevölkerung dürfe die Revolution „diesen armseligen Kreaturen“ auf keinen Fall die Möglichkeit geben, „erneut gegen Kuba zu fliegen und weiter ihre unheilvolle Geschichte von Trauer und Tragödie zu schreiben.“ Er behauptete, das Urteil sei nicht auf Grundlage rechtlicher, sondern politischer Überlegungen erfolgt. Aus diesem Grunde sei es ungültig und ein neues Tribunal müsse abgehalten werden, um den Fall korrekt zu beurteilen.Political Trials in History, S. 88Castro Assails Acquittals. In: New York Times vom 4. März 1959, S. 11 (englisch) Revolutionäre Rechtsprechung stütze sich nicht auf rechtliche Vorschriften, sondern auf die „moralische Überzeugung“ des Volkes.Robert E. Quirk: Fidel Castro. S. 229, Norton, New York 1993 (englisch) Am selben Tag wurden in Santiago die Demonstrationen gegen den Freispruch fortgesetzt.Manifestación en Santiago de Cuba por la absolución de los aviadores, in: Diario de la Marina vom 4. März 1959, abgerufen am 12. Januar 2013 (spanisch) Der für die Sicherheit der Region zuständige Piñeiro, seit 1955 enger Vertrauter Castros, gab bekannt, dass die Freigesprochenen nicht entlassen würden, sondern auf Antrag des Staatsanwalts ein Revisionsverfahren durchgeführt werde.Alberto García Torres: Actuará como Fiscal en juicio contra aviadores el Ministro de Defensa (Fortsetzung), in: Diario de la Marina vom 4. März 1959, abgerufen am 12. Januar 2013 (spanisch)

Ebenfalls noch am 3. März wandten sich die Strafverteidiger der 43 mit Unterstützung der Anwaltskammern von Santiago und Havanna an Castro und an die Öffentlichkeit und wiesen darauf hin, dass die von der Rebellenarmee 1958 beschlossenen und veröffentlichten Strafrechtsparagraphen eine erneute Bewertung der während des ersten Verfahrens verhandelten Tatsachen nicht zuließen. Ein Revisionsverfahren dürfe sich nur auf die bereits als erwiesen erklärten Sachverhalte beziehen. Die Anwaltsvereinigungen forderten eine Zusicherung der notwendigen Garantien für das Revisionsverfahren, um ihren Beruf ausüben zu können, und erinnerten Castro an seine Zusage, mit der Revolution solle der Respekt vor dem Gesetz wiederhergestellt werden.Lo que dicen los defensores, in: Diario de la Marina vom 4. März 1959, abgerufen am 12. Januar 2013 (spanisch) Um sicherzugehen, von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, finanzierte die Anwaltskammer von Santiago aus eigenen Mitteln eine große Anzeige in der in Havanna verlegten landesweiten Tageszeitung Diario de la Marina unter der Überschrift „An die öffentliche Meinung: Die Anwaltskammer von Santiago über den Prozess der Luftwaffenangehörigen in Santiago“, die den vollständigen Urteilsspruch des ersten Tribunals, die von der Revolutionsbewegung erlassenen Gesetzesbestimmungen bezüglich Berufung und Revision von Strafverfahren, sowie offene Briefe an Premierminister Fidel Castro und Präsident Manuel Urrutia enthielten.A la opinión pública, Anzeige der Anwaltskammer Santiago in: Diario de la Marina vom 4. März 1959, abgerufen am 14. Januar 2013 (spanisch)

Außer dass Castros Intervention den in der Strafverfahrensordnung ausdrücklich festgelegten Regeln widersprach, die auf offiziellen Beschluss seiner Regierung die rechtliche Grundlage für die Revolutionstribunale bildeten, so brach er mit der Anordnung einer Neuverhandlung zur Aufhebung der Freisprüche auch den international anerkannten rechtsstaatlichen Grundsatz „Ne bis in idem“ (Verbot der Doppelbestrafung), wonach ein abschließend richterlich geklärter Sachverhalt nicht in einer zweiten Entscheidung gegen den Betroffenen verwendet werden darf.Revolution and Criminal Justice, S. 12f

Der zweite Prozess