Mit Diskriminierung von Atheisten wird die gesellschaftliche, insbesondere auch staatlich gebilligte oder geförderte Benachteiligung oder Verfolgung von Atheisten und Agnostikern aufgrund ihrer ausdrücklichen und offenen Verneinung eines Glaubens beschrieben. Nichtgläubige und Konfessionslose können teilweise aufgrund ihrer Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft oder speziell aufgrund ihrer offenen Verneinung eines Glaubens Diskriminierung erleben. Ihre Anerkennung ist weltweit sehr unterschiedlich ausgeprägt. In Teilen der Welt kommt es zu einer Verfolgung dieser Personengruppen, wobei die Strafe in manchen islamischen Staaten bis hin zur Todesstrafe reicht.

Staatsreligion als mögliche Diskriminierung

rechts|mini|300px|Länder mit Staatsreligionen:

Staatsreligion, in Europa auch als Staatskirche bezeichnet, bedeutet eine offizielle Anerkennung und Bevorzugung einer Religion. Einige Staaten oder Verfassungen nennen die hauptsächliche religiöse Zugehörigkeit der Bevölkerung. In Ländern mit christlich-orthodoxen Nationalkirchen besteht eine hohe historisch gewachsene Identifikation der Gesellschaft mit den einheimischen Kirchen. Daraus ergeben sich faktisch enge Beziehungen und auch Unterstützung durch den Staat. Eine geringe Ausprägung ist gegeben, wenn der Staat zwar eine Religion institutionell bevorzugt, gleichzeitig aber die individuelle Religionsfreiheit uneingeschränkt gewährleistet. Beispiele hierfür sind aktuell insbesondere England und Dänemark, bis 2000 auch Schweden sowie bis 2012 Norwegen. In diesen Staaten ist bzw. war die anglikanische bzw. lutherische Kirche Teil des Staates und wurde auch vom Staat kontrolliert.

Der König von Großbritannien ist zugleich Oberhaupt der anglikanischen Church of England („Fidei defensor“), die wichtigsten Bischöfe sind als Lords Spiritual im Oberhaus des Parlaments vertreten. Ebenso ist die Königin von Dänemark zugleich Oberhaupt der lutherischen Kirche von Dänemark, bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die Zugehörigkeit zur lutherischen Kirche auch Voraussetzung für das Bürgerrecht in verschiedenen skandinavischen Ländern. Umgekehrt ergehen innerkirchliche Entscheidungen in Form von staatlichen Gesetzen, die Kirchen sind als Teil des Staates zur Gewährung z. B. von Glaubensfreiheit verpflichtet.

In einigen islamischen Ländern ist die Verbindung zwischen Staatswesen und Religion umfangreicher, indem Grundlage des Gemeinwesens die religiösen Regeln einer Strömung des Islam sind. Beispiele hierfür sind der Jemen und insbesondere Saudi-Arabien. Der Staat hat hier auch die Aufgabe, die „wahre“ Religion zu beschützen, zu bewahren und nach dieser Auffassung so den Zusammenhalt der Gesellschaft sowie die innenpolitische Stabilität zu sichern. In diesen Ländern sind bekennende Atheisten erheblicher Verfolgung ausgesetzt. mini|Länder mit Todesstrafen für Atheisten

Situation in verschiedenen Ländern Bundesrepublik Deutschland Als Beispiele werden oftmals eine unzureichende Bereitstellung von Kita-Plätzen in nichtkirchlicher Trägerschaft, eine Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt durch Privilegien und Quasi-Monopolstellungen kirchlicher Träger, abgerufen am 13. April 2016, fehlende Alternativen zum Religionsunterricht an Schulen vom ersten Schuljahr an sowie eine fehlende Einbeziehung in Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeführt.

Im September 2015 veröffentlichte der Humanistische Verband Deutschlands den Bericht Gläserne WändeDNB-Eintrag zum Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Der Bericht beschreibt „in welchen Bereichen Bürgerinnen und Bürger ohne religiöses Bekenntnis benachteiligt werden und verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Zusätzlich erläutert der Bericht politische und rechtliche Hintergründe des Status quo und nennt Fallbeispiele. Ergänzt werden die Darstellungen durch Vorschläge, wie die Politik Benachteiligungen abbauen könnte.“Website zum Bericht Gläserne Wände, abgerufen am 13. April 2016 Die Veröffentlichung wurde in zahlreichen Medien aufgegriffen.Pressespiegel zum Bericht Gläserne Wände

Im Jahr 2016 widmete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes der Diskriminierung wegen der Religion oder (nichtreligiösen) Weltanschauung ein Themenjahr. In einer aus diesem Anlass veröffentlichten repräsentativen Umfrage bezeichneten zwei Drittel der Befragten die Diskriminierung konfessionsfreier Arbeitnehmer durch die „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als „ungerecht“., abgerufen am 13. April 2016Zwei Drittel der Deutschen gegen „Kirchenklausel“, Bericht von diesseits.de, abgerufen am 13. April 2016

Mit einer am 17. Mai 2016 veröffentlichten Denkschrift präsentierte der Fachverband Ethik eine Analyse der Situation von ethisch-moralisch bildenden Unterrichtsfächern in deutschen Schulen.Denkschrift zum Ethikunterricht – Zwischen Erfolg und Diskriminierung, abgerufen am 20. Mai 2016 Der Fachverband kam in der Denkschrift zu dem Schluss, dass die Schlechterstellung konfessionsfreier und nichtreligiöser Schüler im Bereich der schulischen Wertebildung teils absurde Züge trage. Vielen Schülern und deren Eltern würden aufgrund der vielfältigen Benachteiligungen in diesem Bereich „grundlegende Bildungsgüter vorenthalten, die im Unterricht der Ethikfächer erworben werden“, so der Fachverband.Fachverband Ethik sieht gravierende Benachteiligungen, Bericht auf diesseits.de, abgerufen am 20. Mai 2016

Russland und Griechenland In Russland und Griechenland sei die orthodoxe Kirche streng vor Kritik geschützt und nehme bei staatlichen Feiern einen Ehrenplatz ein, so eine Studie der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU).

Vereinigte Staaten mini|Der Wahlspruch In God we trust ist auf der Rückseite des Ein-Dollar-Scheins zu lesen. In den USA ist eine Staatskirche verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Dessen ungeachtet ist In God we trust („Auf Gott vertrauen wir“) seit 1956 ein zentraler Wahlspruch der Vereinigten Staaten und des US-Bundesstaats Florida.

Dieser Wahlspruch wird in den Vereinigten Staaten kontrovers diskutiert. Nach Ansicht der Kritiker stellt der Gottesbezug in diesem Slogan eine Verletzung des Rechts auf negative Glaubensfreiheit dar. Auch von religiöser Seite wird Kritik geäußert. So verbieten eine Reihe von Bibelstellen (z. B. ), unter anderem auch das zweite bzw. dritte biblische Gebot, das Anrufen des Namens Gottes für Kleinigkeiten.

Das in den USA lange übliche und tief verankerte Schulgebet wurde hingegen durch den US Supreme Court in mehreren Entscheidungen, u. a. Engel v. Vitale (1962) und Abington School District v. Schempp (1963), als diskriminierend verboten. Die Entscheidung wurde in vielen Schulen und bei offiziellen Anlässen durch demonstrative Schweigeminuten umgangen, die eine rechtlich erlaubte Gelegenheit zum Gebet bieten sollten.

Islamische Welt Derzeit sind in Afghanistan, Iran, den Malediven, Mauretanien, Pakistan, Saudi-Arabien und dem Sudan Atheisten und Konvertiten von der Todesstrafe bedroht. Zwar würden aktuell offiziell keine Todesstrafen aus religiösen Gründen erfolgen, jedoch würden andere Anklagen vorgeschoben werden, so die Studie der IHEU. In diesen und anderen Staaten wie Bangladesch, Ägypten, Indonesien, Kuwait und Jordanien sei zudem die Veröffentlichung von atheistischen oder humanistischen Schriften verboten oder durch „Blasphemie“-Gesetze stark eingeschränkt.

Eine besondere Form der Meinungseinschränkung betrifft auch das Internet. So wurden im Jahr 2012 mehr als ein Dutzend Menschen in zehn Ländern aufgrund von blasphemischen Aussagen auf Facebook oder Twitter verurteilt. In Ägypten wurde 2007 ein Blogger zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er in seinem Blog den damaligen Präsidenten Hosni Mubarak und die islamische al-Azhar-Universität beleidigt haben soll. Daraufhin wurden in den vergangenen Jahren auch andere ägyptische Blogger und Netzaktivisten verurteilt und inhaftiert. Die Facebook-Nutzer Jabeur Mejri und Ghazi Beji wurden im März 2012 in Tunesien zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie sollen blasphemische Bilder auf Facebook gepostet haben. Ebenfalls im Jahre 2012 wurde in Indonesien ein Facebook-Nutzer wegen „Gotteslästerung“ zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich zum Atheismus bekannte und den islamischen Propheten Mohammed beleidigt habe. Amnesty International übte scharfe Kritik an dem Urteil und nennt es einen „schweren Rückschlag für die Meinungsfreiheit in Indonesien“.

In vielen Ländern, darunter Malaysia, seien die Bürger außerdem gezwungen, sich als Mitglied einer Religionsgemeinschaft zu registrieren. Akzeptiert seien dabei nur wenige Religionen – neben der islamischen noch die christliche und die jüdische. Dies würde Atheisten, Nicht-Religiöse oder Mitglieder anderer Religionen dazu zwingen, zu lügen, um beispielsweise einen Personalausweis zu erhalten. Ohne offizielle Dokumente sei es ihnen aber verwehrt zu reisen, Auto zu fahren, eine Universität zu besuchen oder Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten, heißt es im Bericht. In Indonesien ist gemäß der Pancasila und dem dort enthaltenen Prinzip der All-Einen Göttlichen Herrschaft jeder Staatsbürger dazu verpflichtet, einer von fünf Weltreligionen anzugehören, wobei das Judentum nicht anerkannt wird.

Anerkennung von Atheisten in Führungspositionen mini| In den USA spielen bei Wahlen konfessionelle und ethnische Zuordnungen eine bedeutende Rolle. Traditionell rekrutieren sich Präsidenten aus den WASPs, den weißen angelsächsischen Protestanten. Eisenhower und Hoover waren deutschstämmige Ausnahmen, John F. Kennedy der erste Katholik. Im Vorfeld zur Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2008, bei der erstmals ein afroamerikanischer Kandidat antrat, führte das Meinungsforschungsinstitut Gallup eine Umfrage zur Stimmbereitschaft der amerikanischen Bevölkerung durch. Laut der Umfrage waren 95 % der Befragten bereit, einen Katholiken als Präsidenten zu wählen, 92 % gaben an, dass sie für einen jüdischen Kandidaten stimmen würden, und 72 % sagten, dass sie einen Mormonen wählen würden. Letzteres war bei der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten 2012 wegen des mormonischen Bekenntnisses von Mitt Romney ein kritischer Aspekt. Auch für afroamerikanische Kandidaten (92 %), Frauen (88 %) und Hispanics (87 %) gab es Unterstützung. Die geringste Stimmbereitschaft wurde für atheistische Kandidaten angegeben. 45 % der Befragten gaben an, dass sie einen Atheisten zum Präsidenten wählen würden.Jeffrey M. Jones: Some Americans Reluctant to Vote for Mormon, 72-Year-Old Presidential Candidates. Auf: Gallup.com, 20. Februar 2007.Will M. Gervais: Finding the Faithless: Perceived Atheist Prevalence Reduces Anti-Atheist Prejudice. In: Personality and Social Psychology Bulletin. 37, Nr. 4, April 2011, S. 543–556. .

In einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2008 gaben 41 % der teilnehmenden Atheisten an, in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Zu den berichteten Formen von Diskriminierung gehörten neben Beleidigungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung auch die Verweigerung von Dienstleistungen und Hate crimes.JH Hammer, RT Cragun, K Hwang und JM Smith: Forms, Frequency, and Correlates of Perceived Anti-Atheist Discrimination. In: Secularism and Nonreligion. 1, 2012, S. 43–67. .

In sieben Bundesstaaten (Texas, Maryland, Arkansas, Mississippi, Tennessee, North Carolina und South Carolina) der USA bestehen Regelungen, die es Nichtgläubigen erschweren, im öffentlichen Dienst zu arbeiten oder für ein öffentliches Amt zu kandidieren. Im US-Bundesstaat Arkansas ist es Atheisten auch untersagt, als Zeuge vor Gericht auszusagen. Praktisch haben diese Regelungen aber keine Bedeutung, da sie vom Obersten Gerichtshof als verfassungswidrig eingestuft werden.

Hintergrund und Vorgeschichte