Unter einer Amtsbeschwerde ist im österreichischen Rechtssystem eine besondere Form der Bescheidbeschwerde zu verstehen. Sie kann nur von einem hierzu durch das Bundes-Verfassungsgesetz oder ein Bundes- oder Landesgesetz ermächtigten staatlichen Organ erhoben werden. Sie dient der Wahrung der objektiven Rechtmäßigkeit der Verwaltung und nicht dem Schutz subjektiver Rechte der beschwerdeführenden Stelle.
Rechtsgrundlagen Nach Art. 132 Abs. 1 Z 2 B-VG kann der zuständige Bundesminister in den dort genannten Angelegenheiten Beschwerde gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde erheben. Darüber hinaus bestimmen Bundes- oder Landesgesetze, wer in weiteren Fällen wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben kann (Art. 132 Abs. 4 B-VG).
Die Amtsbeschwerde setzt daher stets eine besondere gesetzliche Beschwerdelegitimation voraus; sie steht nicht Privatpersonen offen.
Zweck und Abgrenzung Die Amtsbeschwerde ist eine objektive Beschwerde. Eine Verletzung subjektiver Rechte des beschwerdeführenden Organs ist nicht erforderlich. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs dient sie der Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung.
Davon zu unterscheiden ist die Bescheidbeschwerde einer Verfahrenspartei nach Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG. Diese kann erheben, wer behauptet, durch einen Bescheid in eigenen Rechten verletzt zu sein.
Soweit ein Verwaltungsorgan gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts den Verwaltungsgerichtshof anruft, handelt es sich um eine Amtsrevision. Deren Funktion entspricht nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs derjenigen der früheren Amtsbeschwerde: Sie soll auf eine objektiv rechtmäßige Entscheidung hinwirken und die von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen wahren.
Beispiele Ein Beispiel enthält § 116 WRG 1959. Danach kann der zuständige Bundesminister in bestimmten wasserrechtlichen Angelegenheiten Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben, etwa bei Ausnahmen vom Stand der Technik oder bei einem Widerspruch zu wasserwirtschaftlichen Planungen.
Siehe auch Bescheidbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit (Österreich)
Einzelnachweise
Kategorie:Verwaltungsrecht (Österreich)