Ein Güterichter ist in Deutschland ein Richter, der vom Präsidium eines Gerichts für die Durchführung der Güteverhandlung oder für weitere Güteversuche bestimmt wurde. Er ist nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits befugt und kann nach Absatz 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) .
Der Güterichter wird in einem Rechtsstreit nach Verweisung durch den zuständigen Richter bzw. Spruchkörper tätig. Er hat ein Ermessen, welche Methode der Konfliktbeilegung (vgl. die Diskussion um Streitbehandlungsmethoden unter dem Etikett ) beim Güteversuch angewendet wird. In Modellprojekten zum Einsatz von Güterichtern wurde in der überwiegenden Anzahl der Fälle Mediation praktiziert.Vgl. die Berichte zur wissenschaftlichen Begleitforschung von Reinhard Greger.
Gesetzliche Regelungen Der Güterichter wurde in die ZPO sowie in alle anderen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Verfahrensordnungen mit Ausnahme der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ vom 21. Juli 2012Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, S. 1577. eingefügt. Die Regelung trat am 26. Juli 2012 in Kraft.
Nach einer kontrovers geführten Debatte im Gesetzgebungsverfahren wurden nunmehr die verschiedenen Projekte der gerichtsinternen Mediation und die Tätigkeit der gerichtlichen Mediatoren in die Tätigkeit als Güterichter überführt (siehe auch die Übergangsregelung in Mediationsgesetz). Auch an Gerichten, an denen es bis dahin keine gerichtlichen Mediatoren gab, war ein Güterichterangebot im Geschäftsverteilungsplan zu regeln (Grundsatz der Vollständigkeit des Geschäftsverteilungsplanes, Gerichtsverfassungsgesetz – GVG). Die Bezeichnung „Güterichter“ beruht auf einer Gesetzesinitiative Bayerns im Jahr 2004Bundesrats-Drucksache 747/04. sowie den entsprechend bezeichneten Modellversuchen und Erfahrungen mit der gerichtsnahen Mediation in einigen anderen Bundesländern.
Seit dem 1. August 2013 ist die Bezeichnung „Mediator“ dem außergerichtlich oder gerichtsnah agierenden, in der Regel freiberuflichen Mediator vorbehalten.
Literatur Martin Ahrens: Mediationsgesetz und Güterichter – Neue gesetzliche Regelungen der gerichtlichen und außergerichtlichen Mediation. In: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), 2012, Seite 2465–2474.
Karsten-Michael Ortloff: Vom Gerichtsmediator zum Güterichter im Verwaltungsprozess. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2012, Seite 1057–1061. Anika Sonnenberg: Der Güterichter im Arbeitsrecht. In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 356. Berlin 2019, ISBN 978-3-428-15665-8 (zugl. Dissertation, Bucerius Law School, 2018).
Einzelnachweise
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