Die Türkei ist seit 1923 eine Republik. Nach Artikel 2 der Verfassung ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Republik Türkei wurde unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks gegründet. Ihre aktuelle Verfassung trat am 7. November 1982 in Kraft. Der gegenwärtige Präsident ist Recep Tayyip Erdoğan. Bei der Volksabstimmung im April 2017 haben die Wähler mit knapper Mehrheit für die Umwandlung des seit 1920 bestehenden parlamentarischen Regierungssystems in ein Präsidialsystem gestimmt.
Dem Demokratieindex der Zeitschrift The Economist zufolge erreicht die Türkei im Jahr 2019 auf einer Skala von null bis zehn etwas über vier Punkte und liegt damit als „hybrides Regime“ zwischen den Kategorien „eingeschränkte Demokratie“ und „autoritäres Regime“.Democracy-Index 2019 Übersichtsgrafik mit Vergleichswerten zu vergangenen Jahren, auf economist.com Die Türkei steht seit April 2017 unter dem Monitoring des Europarates.
Historische Entwicklung Anfänge der Republik Die Türkische Republik geht auf Mustafa Kemal Atatürk zurück. Am 29. Oktober 1923 proklamierte die Große Nationalversammlung der Türkei die Gründung der Republik. Am 24. Mai 1924 trat die erste Verfassung der Republik in Kraft. Der Staat basierte auf dem nach ihm benannten Kemalismus. Das Kalifat wurde abgeschafft und jegliche institutionelle und rechtliche Einflussnahme religiöser Instanzen auf den Staat unterbunden. Religiöse Normen wurden im öffentlichen Leben abgeschafft, vielmehr die Religion der Aufsicht des Staates unterworfen. Mit der Kommunalwahl in der Türkei 1930 fanden erstmals in der 800-jährigen türkischen und osmanischen Geschichte Wahlen im Rahmen eines Mehrparteiensystems statt.
1937 wurden die 6 Prinzipien des Kemalismus in der Verfassung verankert. In abgeschwächter und generalisierter Form („durchdrungen … vom Geist der Reformen Atatürks“) finden sie sich noch heute in der Präambel der türkischen Verfassung und der Staatzielbestimmungen in deren Artikel 2. 1945 wurde unter dem zweiten Präsidenten İsmet İnönü endgültig wieder ein Mehrparteiensystem eingeführt. Nach dem Wahlsieg der oppositionellen Demokratischen Partei 1950 entwickelte sich die Türkei zunächst zu einer parlamentarischen Demokratie.
Interventionen des Militärs Das türkische Militär hat sich bis heute dreimal an die Macht geputscht (1960–1961, 1971–1973 und zuletzt 1980–1983), vorgeblich um die immer wieder auftauchenden politischen Krisen zu beenden. Die Militärputsche von 1960 und 1980 führten jeweils zur Einführung einer neuen Verfassung (Türkische Verfassungen von 1961 und 1982). Die Verfassung von 1982 ist die gegenwärtig gültige. 1997 führte eine gewaltfreie Intervention des Militärs (man bediente sich dieses Mal des Nationalen Sicherheitsrates) zum Rücktritt der Regierung Necmettin Erbakan und zum Verbot dessen Wohlfahrtspartei (RP) 1998.
Beitrittsambitionen zur EU Die Türkei begann im Oktober 2005 offizielle Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. Ein Hindernis für den Beitritt ist die umstrittene Menschenrechtssituation in der Türkei. Um diese zu verbessern, wurden mehrere Gesetzes- (u. a. im Strafrecht) und Verfassungsänderungen vorgenommen. Beim Verfassungsreferendum am 12. September 2010 stimmten die Wähler auf Empfehlung des Ministerpräsidenten für zahlreiche Änderungen der seit 1982 gültigen Verfassung und votierten für die Stärkung der Gleichberechtigung, die Stärkung der Rechte von Gewerkschaften und die Beschränkung der Rechte des türkischen Militärs.
Verfassungsreferendum 2017
Am 16. April 2017 fand in der Türkei eine Abstimmung zum Verfassungsreferendum statt. Ein neues, 18 Punkte umfassendes Gesetz sollte insgesamt 69 andere Gesetze abändern. Die angenommene Änderung war eine der größten der Geschichte der Türkei. Unter anderem ist das Amt des Ministerpräsidenten entfallen und die Minister bilden mit dem Staatspräsidenten die Regierung. Weiter wurden die Exekutivbefugnisse gebündelt und dem Staatspräsidenten übergeben. Sämtliche Militärgerichte wurden abgeschafft.
Monitoringverfahren des Europarates Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat am 25. April 2017 die WiedereinführungBereits 1996 bis 2004 stand die Türkei unter einem solchen Monitoringverfahren: Europarat könnte Türkei unter verschärfte Aufsicht stellen, orf.at, 8. März 2017, zuletzt abgerufen am 8. Mai 2017. eines Monitoring-Verfahrens für die Türkei beschlossen, solange, bis „ernste Bedenken“ über die Einhaltung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit „auf zufriedenstellende Weise ausgeräumt werden“.
Mit der verabschiedeten Entschließung des Europarates werden die türkischen Behörden zu dringenden Maßnahmen aufgerufen, wie etwa
den Ausnahmezustand „so bald wie möglich“ aufzuheben, „außer bei zwingender Notwendigkeit“ keine Notstandsdekrete mehr zu erlassen, die das parlamentarische Verfahren umgehen, alle inhaftierten Abgeordneten und Journalisten bis zu ihrem Prozess freizulassen, faire Verfahren und die Einhaltung der nötigen Verfahrensgarantien zu gewährleisten sowie dringende Maßnahmen treffen, um die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit wiederherzustellen,, Presseaussendung des Europarates vom 25. April 2017, zuletzt abgerufen am 8. Mai 2017. die nach dem gescheiterten Staatsstreich vorgenommene Massenentlassung von rund 150.000 Beamten, Richtern, Polizisten und Hochschullehrern rückgängig zu machen.Europarat stellt Türkei unter verschärfte Aufsicht, n-tv, 25. April 2017, zuletzt abgerufen am 8. Mai 2017.
Der verabschiedete Text der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beruht auf einem Bericht von Ingebjørg Godskesen (Norwegen, EC) und Marianne Mikko (Estland, SOC). Im Bericht wird festgestellt, dass neun Monate nach dem Putschversuch „die Lage schlechter ist und die Maßnahmen viel weiter gegangen sind, als es erforderlich und angemessen gewesen wäre“. Die Behörden „regieren mithilfe von Dekreten“, welche die Erfordernisse einer Ausnahmesituation weit übertreffen und in die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments eingreifen. In diesem Zusammenhang betonte die Versammlung, dass „die Wiedereinführung der Todesstrafe mit einer Mitgliedschaft im Europarat nicht vereinbar wäre“., Presseaussendung des Europarates vom 25. April 2017, zuletzt abgerufen am 8. Mai 2017.
Der türkische Präsident, Recep Tayyip Erdoğan, nannte die Entschließung eine „gänzlich politische“ Entscheidung des Europarats, die er nicht anerkennen werde.Europarat: Ankara erbost über Zurückstufung, der Standard.at, 25. April 2017, zuletzt abgerufen am 8. Mai 2017.
Verfassung
Die derzeit gültige Verfassung der Türkei wurde am 7. November 1982 verabschiedet. Demnach definiert sich die Türkei als „demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“, der dem „Wohl der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und Gerechtigkeit, den Menschenrechten und dem Nationalismus Atatürks“ verbunden ist. Die Gesetzgebung liegt bei der Großen Nationalversammlung der Türkei. In Artikel 5 werden die „Grundziele und -aufgaben des Staates“ definiert:
„Die Grundziele und -aufgaben des Staates sind es, die Unabhängigkeit und Einheit des Türkischen Volkes, die Unteilbarkeit des Landes, die Republik und die Demokratie zu schützen, Wohlstand, Wohlergehen und Glück der Bürger und der Gemeinschaft zu gewährleisten, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, welche die Grundrechte und -freiheiten der Person in einer mit den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates und der Gerechtigkeit nicht vereinbaren Weise beschränken, sowie sich um die Schaffung der für die Entwicklung der materiellen und ideellen Existenz des Menschen notwendigen Bedingungen zu bemühen.“
Die Türkei wird, vor allem auf Grund des in der Verfassung festgeschriebenen „Nationalen Einheitsstaates“, zentralistisch verwaltet. Es gibt mit den Provinzen, den Landkreisen und den Gemeinden drei Verwaltungsebenen, innerhalb derer auch eingeschränkt eigene Entscheidungen getroffen werden können. Es gibt 81 Provinzen (İl), deren höchster Repräsentant ein Vali (Gouverneur/Präfekt) ist. Dieser wird vom Innenminister ernannt und vom Staatspräsidenten bestätigt. Er ist auch Vorsitzender der gewählten Provinzversammlung. Die Landkreise (İlçe) werden von einem Kaymakam geleitet, der vom Innenminister ernannt wird. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk gewählt. Die Autonomie der unteren Verwaltungsebenen wird unter anderem durch das Fehlen eigener Geldquellen eingeschränkt.
Als Mitglied des Europarates ist die Türkei verpflichtet, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Dazu hielt das Monitoring Committee des Europarates im Jahr 2011 allerdings fest, dass weiterhin elementare Umsetzungsdefizite bestünden, insbesondere administrative Bevormundung und das Verbot der Verwendung anderer lokaler Sprachen als der türkischen, und mahnte ernsthafte Umsetzungsbemühungen an.
Exekutive Staatspräsident
Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der Türkei und fungiert als „Hüter der Verfassung“, der die „Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane“ beaufsichtigen soll, Art. 104 Abs. 1, S. 2 2. Halbs. der Verfassung. Seit der Verfassungsänderung von 2007 wird er vom Volk auf fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Weitere Einzelheiten sind im Präsidentenwahlgesetz (PräsWahlGGesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik (Cumhurbaşkanı Seçimi Kanunu); Gesetz Nr. 6271 vom 19. Januar 2012, Amtsblatt Nr. 28185 vom 26. Januar 2012 (online).) geregelt. Das PräsWahlG wurde am 19. Januar 2012 verabschiedet und trat am 26. Januar 2012 in Kraft. Persönliche Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Kandidaten müssen nicht dem Parlament entstammen, jedoch von mindestens 20 Mitgliedern der Nationalversammlung unterstützt werden. Nach Art. 102 Abs. 1 der Verfassung, Art. 3 Abs. 2 PräsWahlG findet die Wahl zum Präsidenten der Republik in der Regel innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers statt.
Artikel 104 der türkischen Verfassung regelt die Kompetenzen des Staatsoberhauptes:
Er ernennt die Minister. Er ernennt drei von elf Richtern des Verfassungsgerichts allein; die übrigen wählt er aus je drei Kandidaten aus, die von den obersten Gerichtshöfen und dem Hochschulrat (YÖK) gestellt werden. Er ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates. Im Namen der Nationalversammlung vertritt er den Oberbefehl über die Armee und ernennt den Generalstabschef (Artikel 117). Er entscheidet über den Auslandseinsatz der Armee, was jedoch einen Beschluss des Parlaments voraussetzt. Bei der Gesetzgebung hat er ein materielles Prüfungsrecht. Er kann die Nationalversammlung auflösen, wenn der Ministerrat von ihm nicht das Vertrauen erhält oder er ihm das Vertrauen entzieht und kein neuer Ministerrat in 45 Tagen gebildet werden kann. Er kann, wenn er es für erforderlich hält, sogar den Vorsitz des Ministerrates übernehmen; dies ermächtigt ihn jedoch nicht, die Tagesordnung festzulegen und die politische Initiative zu ergreifen.
Darüber hinaus besitzt der Präsident ein suspensives Vetorecht. Er kann Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen und auch zurückzuweisen. Von diesem Recht haben die seit 1983 amtierenden türkischen Staatsoberhäupter immer wieder gelegentlich Gebrauch gemacht, was deren Position deutlich gestärkt hat. Allerdings ist es dem Parlament verfassungsgemäß trotzdem möglich, den entsprechenden Gesetzestext unverändert und endgültig durchzubringen. In diesem Fall kann der Staatspräsident aber innerhalb von 60 Tagen eine Anfechtungsklage beim Verfassungsgericht einreichen.
mini|Regierung der Türkei, bestehend aus dem Staatspräsidenten und den Ministern
Regierung