Die Internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (Abkürzung INES von ) ist eine Festlegung für sicherheitsrelevante Ereignisse, im Speziellen Störfälle und Unfälle in kerntechnischen Anlagen, insbesondere die Sicherheit von Kernkraftwerken betreffend.

Geschichte Die Skala wurde von einer internationalen Expertengruppe erarbeitet, die gemeinsam von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Kernenergiebehörde der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einberufen wurde, und 1990 offiziell eingeführt.world-nuclear-news.org Ziel der Skala ist es, der Öffentlichkeit anhand einer nachvollziehbaren Einstufung der Ereignisse eine rasche Information über die sicherheitstechnische Bedeutung eines Ereignisses zu liefern und damit die Verständigung zwischen Fachwelt, Medien und Öffentlichkeit zu erleichtern.

Die Bewertungsskala hatte ursprünglich sieben Stufen. Später wurde noch die Stufe 0 für Ereignisse ohne sicherheitstechnische Bedeutung hinzugefügt.

Schweregrade Die Stufe 0 wird als Abweichung, die Stufen 1 bis 3 werden als Störungen und Störfälle, die Stufen 4 bis 7 als Unfälle klassifiziert. Der Skala liegt ein logarithmischer Maßstab zugrunde: Ein Übergang auf die nächste Stufe bedeutet einen zehn Mal größeren Schweregrad. Die meldepflichtigen Stufen von Ereignissen werden nach drei Aspekten bewertet: Auswirkungen auf Menschen und Umwelt Beeinträchtigungen radiologischer Barrieren und Überwachungsmaßnahmen Beeinträchtigung von Sicherheitsvorkehrungen

Anzahl der Störfälle in Deutschland (ohne DDR): INES 2 3 (Philippsburg 2, Unterweser) INES 1 33 (Philippsburg 1, Brunsbüttel, Neckarwestheim 1, ...) INES 0 4551

+ Vereinfachte Beschreibung der einzelnen INES-Stufen Stufe Klassi­fizie­rung Bezeichnung   Original Auswirkungen auf Menschen und Umwelt Beeinträchtigungen radiologischer Barrieren und Überwachungs­maßnahmen Beeinträchtigung von Sicherheits­vorkehrungen Beispiele 7 Unfall Katastrophaler Unfall   Major accident Erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe (Radio­logische Äquivalenz zu >50.000 TBq Iod-131) mit weit­reichenden Auswir­kungen auf Mensch und Umwelt, welche die Umsetzung geplanter und erweiterter Gegen­maßnahmen nötig macht. 1986: Katastrophe von Tschernobyl, Ukraine – damals UdSSR (4.000.000–6.400.000 TBq) 2002, abgerufen am 6. April 2011. NISA/METI, 12. April 2011 (englisch); abgerufen am 12. April 2011. 2011: Nuklearkatastrophe von Fukushima Daiichi, Block 1, 2 und 3, Japan (500.000–1.000.000 TBq → Datenübersicht) 6 Schwerer Unfall   Serious accident Bedeutende Freisetzung radioaktiver Stoffe (Radio­logische Äquivalenz zu >5000 TBq Iod-131), welche die Notwendig­keit einer Umsetzung geplanter Gegen­maßnahmen wahrscheinlich macht. Viele Todesfälle (>30) durch Strahlenexposition. 1957: Kyschtym-Unfall, Russland – damals UdSSR (nach neueren Schätzungen, die zwischen 400.000–8.900.000 TBq liegenHelmholtz-Zentrum-München: , Interview mit Dr. Peter Jacob, 25. September 2007, müsste der Unfall aufgrund der Höhe der radioaktiven Kontamination der INES-Stufe 7 zugerechnet werden) 5 Ernster Unfall   Accident with wider consequences Begrenzte Freisetzung radio­aktiver Stoffe (Radiologische Äquivalenz zu >500 TBq Iod-131 oder 2500facher D2-Wert), welche die Notwendigkeit einer Umsetzung einiger geplanter Gegen­maßnahmen wahr­scheinlich macht. Mehrere Todesfälle (>3) durch Strahlen­exposition Schwere Schädigung (einige Prozent) des Reaktor­kerns (Kernschmelze) Freisetzung großer Mengen radioaktiver Stoffe innerhalb einer Anlage mit einer hohen Wahr­schein­lichkeit einer bedeutenden Strahlen­exposition der Bevölkerung 1957: Brand des Kernreaktors der Produktions­stätte für Plutonium Windscale/Sellafield, Großbritannien (47.000 TBq) 1979: Reaktorunfall im Kernkraftwerk Three Mile Island, USA (750 TBq) 1982: Kernkraftwerk Tschernobyl, Block 1, Ukraine – damals UdSSR 1987: Goiânia-Unfall (Diebstahl eines Strahlentherapie­geräts), Brasilien (44 TBq) 4 Unfall   Accident with local consequences Geringfügige Freisetzung radio­aktiver Stoffe (Radiologische Äquivalenz zu >50 TBq Iod-131 oder 250facher D2-Wert), in deren Folge die Umsetzung geplanter Gegen­maßnahmen mit der Ausnahme lokaler Lebens­mittel­kontrollen unwahrschein­lich ist Mindestens ein Todesfall durch Strahlen­exposition Schmelzen oder Beschädigung des Kern­brenn­stoffs mit resultierenden Freisetzung von mehr als 0,1 Prozent des Kern­inventars. Freisetzung bedeutender Mengen radio­aktiver Stoffe (>5000 TBq) innerhalb einer Anlage mit einer hohen Wahr­schein­lich­keit einer bedeutenden Strahlen­exposition der Bevölkerung 1966: Kernkraftwerk Enrico Fermi, USA 1977: Kernkraftwerk Bohunice, Slowakei 1969 und 1980: Kernkraftwerk Saint-Laurent, Frankreich 1993: Explosion in der militärischen Wieder­aufarbeitungs­anlage Tomsk-7, Russland 1999: Nuklearunfall von Tōkaimura, Japan 3 Stör­fall Ernster Störfall   Serious incident Strahlenexposition über das Zehn­fache des gesetzlich festgelegten Jahresgrenzwertes für beruflich strahlen­exponiertes Personal (>60 mSv) hinaus Nicht tödliche deterministische Schäden (z. B. Verbrennungen) durch Strahlen­exposition Dosisleistung von mehr als 1 Sv/h in einem betrieblichen Bereich. Schwerwiegende Kontamination in einem von der Auslegung nicht vorgesehenen Bereich mit einer geringen Wahrschein­lichkeit einer bedeutenden Strahlen­exposition der Bevölkerung Beinahe-Unfall in einem Kernkraftwerk, bei dem keine Sicherheits­vorkehrungen mehr verbleiben Verlust oder Diebstahl einer umschlossenen hoch­radioaktiven Strahlenquelle Falsch ausgelieferte umschlossene hoch­radioaktive Strahlen­quelle ohne etablierte adäquate Strahlen­schutz­anweisung für ihre Handhabung 1975: Störfall in Greifswald/Lubmin, Deutschland – damals DDR 1997: Brand und Explosion in der Verfestigungsanlage Tōkai, Japan 2002: Durchkorrosion Reaktorbehälter Davis Besse, USA 2003: Freisetzung bei Brennelement-Reinigung im Kernkraftwerk Paks, Ungarn 2005: Freisetzung von Uran und Plutonium in Sellafield, Großbritannien 2 Störfall   Incident Strahlenexposition einer Einzelperson der Bevölkerung über 10 mSv hinaus Strahlenexposition einer beruflich strahlen­exponierten Person über die gesetzlich festgelegten Jahresgrenzwerte hinaus Dosisleistung von mehr als 50 mSv/h in einem betrieblichen Bereich Bedeutsame Kontamination innerhalb der Anlage in einem von der Auslegung dafür nicht vorgesehenen Bereich. Störfälle, Ereignisse oder Befunde mit besonderer sicherheits­technischer Bedeutung, jedoch ohne tatsächliche Auswirkungen Fund einer umschlossenen hoch­radioaktiven herrenlosen Strahlen­quelle, eines Geräts oder Versandstücks mit intakten Sicherheits­vorkehrungen Inadäquate Verpackung einer umschlossenen hochradioaktiven Strahlen­quelle 1982 und 2011: Kernkraftwerk Doel, Belgien 1998: Kernkraftwerk Unterweser, Fehler während eines Turbinentests. Abblasen des nicht-radioaktiven Sekundärdampfes. 2001: Philippsburg, Deutschland, zwei Störfälle 2002: Kernkraftwerk Tihange, Belgien 2006: Forsmark, Schweden 2009: Dungeness, Kent, Vereinigtes Königreich 2010: Leibstadt, Schweiz 2017: Kernkraftwerk Cattenom, Frankreich 1 Störung   Anomaly Geringe Überschreitung der gesetzlich festgelegten Abgabegrenzwerte Strahlenexposition einer Einzelperson der Bevölkerung jenseits der gesetzlich festgelegten Grenzwerte Ereignisse oder Befunde mit sicherheits­technischer Bedeutung, jedoch mit verbleibenden wesentlichen gestaffelten Sicherheits­vorkehrungen Verlust oder Diebstahl einer radioaktiven Quelle, eines Geräts oder eines Versandstücks mit geringer Aktivität 1987: Kernkraftwerk Biblis, Deutschland

2001: Explosion einer an den Reaktordruckbehälter angeschlossenen Wasserleitung im Kernkraftwerk Brunsbüttel, Deutschland 2009: Kernkraftwerk Cattenom, Frankreich 2011: Kernkraftwerk Fessenheim, Frankreich 2014: (entdeckt, seit 2008 bestehend) Kernkraftwerk Leibstadt, Schweiz 2018: Kernkraftwerk Leibstadt, Schweiz 2020: Austritt von Strahlung am Forschungsreaktor in Garching, Deutschland 0 Abwei­chung Ereignis ohne oder mit geringer sicherheits- technischer Bedeutung   Below scale− No safety significance Keine oder nur sehr geringe sicherheits­technische Bedeutung 2007: Transformatorbrand im Kernkraftwerk Krümmel, Deutschland 2015: Schnell­abschaltung nach Wartungsfehler im Kernkraftwerk Gundremmingen, Deutschland 2024: Fehlerhaftes Rückschlag­ventil im Kernkraftwerk Emsland

Ereignismeldung nach INES in Deutschland Die Einstufung nach INES erfolgt bei Auftreten eines Ereignisses durch den Kraftwerksbetreiber. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übernimmt anschließend ein Experte der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH als INES-OfficerPaul Laufs: Reaktorsicherheit für Leistungskraftwerke. Band 1. Springer-Vieweg, 2018, S. 264. die Überprüfung der Einstufung. INES-Officers werden in jedem Mitgliedsland der INES ernannt. Weicht die Einstufung des INES-Officers bei seiner Überprüfung von der Einstufung des Kraftwerksbetreibers ab, so wendet er sich zunächst direkt an den Betreiber. Sollte keine Anpassung der INES-Stufe durch den Betreiber erfolgen, so informiert der INES-Officer die zuständige Landesbehörde und das Bundesumweltministerium. Ereignisse ab der INES-Stufe 2 werden vom INES-Officer unmittelbar an die IAEO in Wien gemeldet.

Kritik Schwächen in der INES-Skala wurden durch Vergleiche zwischen der Tschernobyl-Katastrophe und dem Unfall von Fukushima deutlich. Drei Punkte wurden aufgeworfen: Sie unterscheidet nicht zwischen der Magnitude (Wie schwer ist der Vorfall im Reaktor?) und der Intensität (Welche Auswirkungen hat der Vorfall auf die Umwelt?), wie es z. B. bei einer Erdbebenskala der Fall ist. Sie ist eine diskrete Skala, die Abstufungen zwischen den einzelnen Schweregraden nicht erlaubt. Zudem ist sie für Ereignisse über der Stufe 7 nicht definiert; sie ist somit keine kontinuierliche Skala. Sie wurde als Werkzeug für die Öffentlichkeitsarbeit konzipiert, und nicht als objektives wissenschaftliches Maß.

Laut Angaben von Nuklearsicherheits-Experten wird die INES-Skala in der Zukunft überarbeitet. Grund dafür ist die verwirrende Weise, in welcher sie zur Bewertung des Fukushima-Unglücks angewandt wurde: Der Schweregrad des Unglücks wird nicht von der IAEO festgelegt, sondern von einer nationalen Behörde. Zunächst wurde das Ereignis als „5“ auf der INES-Skala bezeichnet, und zwar für die einzelnen betroffenen Reaktoren separat. Später wurde das Unglück jedoch auf „7“ heraufgestuft.

David Smythe erwähnt, dass die INES-Skala eines Zwischenfalls nach einem 200 Seiten starken Handbuch bestimmt werden müsse. Eine von ihm entworfene kontinuierliche Magnituden-Skala (NAMS, Nuclear Accident Magnitude Scale) versucht, diesen Mangel zu beheben.David Smythe: An objective nuclear accident magnitude scale for quantification of severe and catastrophic events. In: Physics Today. doi:10.1063/PT.4.0509.

Auch andere Autoren kritisieren INES als inkonsistent und werfen der IAEO vor, dass zahlreiche die Nuklearsicherheit betreffende Ereignisse bislang noch nicht mit der INES-Skala bewertet wurden. Ähnlich wie bei Smythe wird erklärt, der eingetretene Schaden – unter anderem der ökonomische – würde nicht durch die INES-Skala reflektiert. Wäre dies der Fall, müsse die Katastrophe von Fukushima mit 10 oder 11 bewertet werden, anstelle mit bloß 7.

Siehe auch Liste von Unfällen in kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 4 bis 7) Liste von Störfällen in europäischen kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 2 bis 3) Liste meldepflichtiger Ereignisse in deutschen kerntechnischen Anlagen (INES Stufe 1 bis 3) Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen INES-Einstufungen der Nuklearkatastrophe von Fukushima

Weblinks