Das Herzogtum Jülich war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis, linksrheinisch zwischen dem Herzogtum Geldern, den Kurfürstentümern Köln und Trier sowie dem Hochstift Lüttich gelegen.
Geografie Das Herzogtum Jülich umfasste ein Gebiet von 4130 Quadratkilometern, das sich 20 Kilometer beiderseits der Rur beziehungsweise etwa 40 Kilometer westlich des Rheins von Tegelen im Norden bis in die Nordeifel im Süden, das Aachener Reich und das Gebiet der Reichsabtei Kornelimünster im Südwesten erstreckte. Es zählte 400.000 größtenteils katholische Einwohner. Hauptstadt war Jülich.
Städte Zum historischen Herzogtum Jülich gehörten die Städte und Gemeinden Jülich, Düren, Eschweiler, Münstereifel, Euskirchen, Nideggen, Bergheim, Kaster, Grevenbroich, Gladbach (heute: Mönchengladbach), Dahlen, Dülken, Linnich, Randerath, Brüggen, Süchteln, Aldenhoven, Heimbach, Monschau, Wassenberg, Heinsberg, Gangelt, Geilenkirchen, Waldfeucht, Sittard, Süsteren, Sinzig und Remagen.
Einige Burgen und Residenzen im Gebiet von Jülich
Geschichte Entwicklung der Grafschaften im Hochmittelalter
Die Gaubereiche waren Reichslehen im Frühmittelalter, die der deutsche König an Edelherren und Heerführer vergab. Sie umfassten relativ kleine Gebiete, deren Größe auf heutige Verhältnisse bezogen zwischen einem Regierungsbezirk und einem Kreis lagen. Über die mit der Zeit später übliche Vererbung – das Lehen wurde nach dem Tode des Lehnsnehmers an einen der Nachkommen des Verstorbenen wieder erteilt – bildeten sich zunehmend Adelshäuser heraus, die ihren Territorialbereich zu vergrößern suchten. Dies gelang durch Kauf, mit Gewalt oder auch häufig über die zusätzliche Position eines Vogtes für Klöster und Abteien. Diese Vögte, die für die weltlichen Belange dieser religiösen Einrichtungen zuständig waren, konnten auf diese Weise ihre Machtbasis erweitern und ihren Lehnsbereich vergrößern.
Allerdings war eine Grafschaft oder ein Herzogtum kein Gebiet, in dem das amtierende Adelsgeschlecht über den gesamten Grund und Boden verfügte. Die Grafschaften und später die Herzogtümer waren vielmehr große Flickenteppiche, in denen auch andere Herrscherhäuser für einzelne Güter und kleinere Bereiche zuständig waren. Zusätzlich gab es auch reichsunmittelbare Lehen und kleinere Grafschaften, die jedoch manchmal durch Vererbung über Töchter oder nach Erlöschen des kleineren Adelshauses an die übergeordnete Hauptgrafschaft fielen oder den Erben abgekauft wurden. Andererseits wurden bei Geldbedarf sowohl vom amtierenden Adelshaus wie auch von Fremdherrschaften einzelne Güter oder Gebietsteile verpfändet. Wurde diese Pfänder später nicht eingelöst, dann fielen sie auf Dauer an den Pfandleiher und wurde dessen Erblehen oder Eigentum. mini|Territorien im Bereich von Rhein und Maas um 1250 Nach Beginn des Hochmittelalters waren zunehmend viele der Jülicher Gebiete, die außerhalb des alten Jülichgaus lagen, ursprünglich Besitzungen oder Lehen des Kölner Erzbistums gewesen, die nach der Zeit der Ezzonen von den Erzbischöfen an deren Vasallen vergeben worden waren. Wie auch die anderen größeren Grafschaften im Bereich des Nieder- und Mittelrheines – die Grafschaften Berg, Kleve und Geldern – konnte auch die Grafschaft Jülich die ursprüngliche dominierende Stellung des Erzbistums Köln bis zum Ende des 13. Jahrhunderts am Rande ihres Territoriums immer stärker zurückdrängen und ihre Machtbasis durch Fehden und Kriege auf Kosten der Kölner vergrößern.
Die Grafen im Jülichgau mini|Stammwappen der Grafen von Jülich (Armorial Bellenville, 14. Jahrh.) Wie bei allen Grafschaften am Nieder- und Mittelrhein ist die Datenlage für das Gebiet im Bereich von Jülich bis Mitte des 12. Jahrhunderts lückenhaft. Im Frühmittelalter war das deutsche Reichsgebiet in Gaue eingeteilt. Einer dieser Gaue im Bereich des südlichen Niederrheins war der Jülichgau, dessen Mittelpunkt die bereits unter den Römern angelegte Stadt Iuliacum, das spätere Jülich, war.Theodor Joseph Lacomblet in: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheines und des Erzstiftes Cöln, Urkunden 81 von 898, 116 von 1029 und 359 von 1147 wird der „Jülichgau“ angeführt. 1840, Band 1, S. 43, 103, 246. Digitalisierte Ausgabe der ULB Bonn
Bereits von 905 bis 947 ist ein Gottfried von Jülich, Pfalzgraf von Lothringen und Graf im Jülichgau, urkundlich nachweisbar. Dieser Graf Gottfried stammte aus dem bedeutenden fränkischen Adelsgeschlecht der Matfriede und führte als einer der ersten den Titel eines Grafen von Jülich. Auch die folgenden Pfalzgrafen von Lothringen, die aus dem gleichen Adelsgeschlecht waren, und zwar Erenfried II. (942–966) bis Hermann II. (1061–1085) waren neben Pfalzgraf auch Graf im Zülpichgau.Theodor Joseph Lacomblet. In: Archiv für die Geschichte des Niederrheins. Band 1. 1832, S. 474.In den alten Urkunden gibt es eine Vielzahl von Schreibweisen für Jülich. Sie beginnen mit der lateinischen Form von „Juliacensis“, „iuloiacencis“ über „iuliaco“, „iuleche“, „iulicho“ bis zur fränkischen Fassung mit „Guliche“, „Gulecho“ oder „Guleche“.
Ab dem 11. Jahrhundert ist im Jülichgau ein Grafengeschlecht mit dem Leitnamen Gerhard urkundlich nachweisbar. Für dieses Geschlecht werden in der Literatur ein bis vier oder auch bis sechs verschiedene Personen in der Zeit ab Anfang des 11. bis Mitte des 12. Jahrhunderts angegeben. Je nach Historiker begann die Amtszeit des ersten Grafen Gerhard im Jülichgau zu Beginn oder erst ab Ende des 11. Jahrhunderts.Einige Historiker wie beispielsweise C. J. Kremers führen sechs „Grafen Gerhard“ von 1029 bis nach 1143 an, während T. J. Lacomblet mit Urkunden ab 1094 den „ersten Gerhard“ angab, dem dann drei weitere Gerhards bis 1142 folgten. Allerdings wird auch ein „brüderlicher Mitregent, Name ebenfalls Gerhard“, für 1094 angeführt. Durch diese unterschiedliche Zählweisen werden je nach Historiker für die „Gerhards“ auch unterschiedliche oder doppelte Zahlen angegeben (beispielsweise: Gerhard V./VII., für den die aktuellen Historiker auch nur Gerhard VII. anführen). In fast allen Urkunden wurden diese ersten Grafen im Jülichgau als Zeugen unter dem Titel „Comes de Gulecho“ (oder in abgewandelter Schreibweise) geführt.
Die Grafen von Jülich Wilhelm I. (1142–1176) war Graf von Jülich und nicht mehr nur Graf im Jülichgau, da inzwischen das ursprüngliche Gaugebiet durch die Erlangung zusätzlicher Lehen von den Pfalzgrafen und der Kölnischen Kirche erheblich erweitert worden war.Theodor Joseph Lacomblet: Archiv für die Geschichte des Niederrheins. In: Die Lehnhöfe am Niederrhein. IV. Band, 1863, Düsseldorf, S. 381. OnlinefassungErstmals nachweisbar ist für Gerhard I. 1081 der Titel „Graf von Jülich“. Nachweis: C. Doose, S. Peters in: Renaissancefestung Jülich. 1997, S. 70. Dieser Wilhelm hatte einen Bruder Gerhard (1132–1198), der ebenfalls häufiger als Zeuge in Urkunden erschien, vermutlich ein höheres geistliches Amt innehatte und deshalb kein amtierender Graf war. Nachfolger von Wilhelm I. wurde sein Sohn als Wilhelm II. von Jülich (1176–1207).Lacomblet gibt als „aktive Zeit“ für Wilhelm II. 1168–1207 an. Da die angeführten Zeitperioden für die beiden Wilhelms sich anfangs um acht Jahre überschneiden, galten die ersten Jahre für Wilhelm II. nicht für dessen Zeit der Regentschaft, sondern für die bereits urkundlich nachweisbare Lebenszeit.
Wilhelm II. war mit Alveradis, der Erbtochter des Grafen Adalbert von Molbach, verheiratet.Dieser war der letzte Graf aus dem Geschlecht der Edlen von Nörvenich (Grafen von Nörvenich), der sich nach Bau der Burg Untermaubach (Molbach auch als Maubach bezeichnet) Graf von Molbach nannte. Über diese Erbtochter gelangten die Gebiete der ehemaligen Grafschaft Nörvenich nach dem Tode ihres Vaters (um 1237) an Jülich. Das erste Jülicher Grafenhaus starb nach Wilhelm II. im Mannesstamm aus, da dieser keinen Sohn als Nachfolger hatte. Everhard von Hengebach († 1217) war mit Wilhelms Schwester Jutta († 1190) verheiratet, seine Kinder teilten die Besitzungen des Vaters. Nachfolger als Graf von Jülich wurde Everhards Sohn Wilhelm (Wilhelm III. von Jülich).Thomas R. Kraus: Jülich Aachen und das Reich. 1987, S. 71.
Da Wilhelm III. ab 1217 Teilnehmer des 5. Kreuzzuges war, übernahm sein Bruder Walram ab dessen Abreise zum Kreuzzug die Mitregentschaft. Wilhelm III. starb 1219 in Ägypten, und seine Ehefrau war wegen des jugendlichen Alters des ältesten Sohnes vorübergehend die Regentin. Nach Erreichung der Volljährigkeit in den 1230er Jahren wurde der Sohn als Wilhelm IV. von Jülich amtierender Graf. mini|Burg Nideggen (aktuell) Wilhelm IV. war einer der herausragenden Grafen der Jülicher. Trotz seiner ständigen Händel mit den Kölner Erzbischöfen gelang es ihm, das Jülicher Territorium zu vergrößern und zu stabilisieren. Sein meistens gutes Verhältnis zu den deutschen Königen und Kaisern Friedrich II., Konrad IV. und Rudolf I. von Habsburg war dabei hilfreich. Am 14. Februar 1234 erhielt er vom Pfalzgraf Otto II. bei Rhein die Vogteien Breisig, Wesseling bei Bonn und Vilich, die Abtei Kornelimünster und den Fronhof zu Viersen zu Lehen. Es folgte 1227 die Vogtei des Stifts St. Gereon in Köln. Über König Konrad IV. kam 1246 Düren als Pfandbesitz und 1247 die Schirmvogteien für Aachen und Sinzig hinzu. 1273 folgten über König Rudolf noch die Rückgabe der verpfändeten Burgen in Liedberg, Caster und Worringen. Durch den Tod Everhards von Heimbach nach 1234 erbte Wilhelm die Heimbacher Besitzungen seines Onkels.Thomas R. Kraus: Jülich Aachen und das Reich. 1987, S. 85.
Wilhelm IV. lieferte sich sowohl mit dem Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden wie auch mit dessen Nachfolger Engelbert II. von Falkenburg häufig kriegerische Auseinandersetzungen. Während die Kölner versuchten, ihre territorialen Zuständigkeiten zu festigen, wollten die Jülicher ihre erweitern. Dies führte zwischen den Kölnern und Jülichern jedoch zwangsläufig zu Fehden und Kriegen. Die Gefangenschaft des Erzbischofs Konrad auf der stark befestigten Jülicher Burg Nideggen dauerte neun Monate, und er kam nur durch Zahlung eines hohen Lösegeldes wieder frei. Es folgte noch die Gefangenschaft des Erzbischofs Engelbert, der nach einem kriegerischen Einfall der Kölner in die Grafschaft, die dabei in weiten Bereichen verwüstet wurde, 1267 bei Zülpich von den gräflichen Truppen geschlagen und gefangen gesetzt wurde. Dieser war dann für mehr als drei Jahre ebenfalls in der Burg Nideggen eingekerkert.Theodor Joseph Lacomblet in: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheines und des Erzstiftes Cöln, Urkunden von 729 bis 1200, Vorbemerkungen. Band 2, S. XXXI. Digitalisierte Ausgabe der ULB Bonn
Wilhelm IV. war mit Richarda von Geldern verheiratetThomas R. Kraus: Jülich Aachen und das Reich. 1987, S. 29–35. und hatte fünf Söhne und sieben Töchter. Bei einem Versuch der Jülicher, für den König Steuern in der Reichsstadt Aachen einzutreiben, widersetzte sich die Stadt. Der Streit eskalierte zu einer Straßenschlacht, bei der der Graf mit seinen beiden ältesten Söhnen getötet wurde.Thomas R. Kraus: Jülich Aachen und das Reich. 1987, S. 146–149. Nach diesem Vorfall nutzte der Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg die vorübergehende Schwächung der Jülicher aus und besetzte kurzzeitig die Grafschaft mit seinen Söldnern. Lediglich Stadt und Burg Nideggen und Stadt Heimbach konnten nicht erobert werden. Nach dem Rückzug der Kölner kam es 1280 zu einem Sühnevertrag zwischen der Stadt Aachen und der Witwe von Wilhelm IV. für dessen Tötung. Neben einigen weiteren Leistungen musste Aachen die hohe Summe von 15.000 Mark als Sühne an die Jülicher zahlen.Thomas R. Kraus: Jülich Aachen und das Reich. 1987, S. 156.