Im Zuge der Verwaltungsreformen in Österreich 1849/1850 wurden in Kärnten (heutiger Gebietsstand) 264 Ortsgemeinden gebildet. Die Kreisämter Villach und Klagenfurt machten 1849 Vorschläge zur Bildung der Gemeinden; diese Pläne sahen insgesamt 135 Gemeinden in Kärnten (heutiger Umfang) vor, davon hätte nur eine einzige Gemeinde weniger als 500 Einwohner gehabt, und nur 12 weitere Gemeinden weniger als 1000 Einwohner. Tatsächlich wurden dann jedoch 264 Gemeinden gebildet, davon zählten 59 weniger als 500 Einwohner und 101 Gemeinden hatten weniger als 1000 Einwohner.Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 26–27. Viele dieser kleinen Gemeinden konnten auf Dauer nicht alle der ihnen nach und nach zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Auch führte die regional unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung dazu, dass in manchen Gemeinden die Einwohnerzahl stark abnahm, während sie in anderen deutlich zunahm.Oskar Glanzer, Ralf Unkart: Die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten im Jahre 1972. Amt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 1973. S. 16, 37.
Die 1849/1850 gegründeten Ortsgemeinden umfassten jeweils eine oder mehrere der 1785 eingerichteten Katastral- bzw. Steuergemeinden. Die Steuergemeinden in Kärnten wiederum waren seinerzeit lediglich im Hinblick auf die lückenlose Erfassung aller Grundstücke gebildet worden. Dabei war es für eine einfache Beschreibung des Grenzverlaufs der Steuergemeinden von Vorteil, dass ihre Grenzen oft entlang von Straßen und Gewässern verliefen, ohne Rücksicht auf Verkehrsverhältnisse, Pfarrgrenzen, Schulsprengel und Einzugsgebiete von Orten. Als die Steuergemeinden 1849/1850 jedoch zu Bausteinen von Gemeinden als Gebietskörperschaften wurden, war es ein Nachteil, dass die Grenzen der Steuergemeinden häufig die Einzugsgebiete von Orten oder sogar die Pfarr- und Schulorte selber durchschnitten.Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 20.
Im Laufe der Geschichte wurden daher in Kärnten mehrere Gemeindereformen durchgeführt. Von 1865 bis 1871 wurden zahlreiche Gemeinden zusammengelegt. 1872 bis 1913 wurden hingegen nach und nach viele Gemeinden geteilt. In den darauffolgenden Jahrzehnten gab, es abgesehen von der Vergrößerung Klagenfurts, nur wenige Änderungen. Ab 1953 bestand dann eine klare Tendenz zur Zusammenlegung von Gemeinden, die überwiegend in den Jahren 1957/58 und 1963/64 durchgeführt wurden. 1971 bis 1973 kam es zu einer großen Gemeindestrukturreform, durch die nur eine Minderheit der Kärntner Gemeinden unverändert blieb und durch die die Zahl der Gemeinden in Kärnten im Vergleich zum Stand von 1945 halbiert wurde. In den 1990er-Jahren wurden einzelne der Gemeindefusionen von 1973 rückgängig gemacht.
Änderungen an Gemeinden 1850 bis 1863 In den ersten 15 Jahren nach Gründung der Ortsgemeinden wurden nur wenige Änderungen an den Gemeinden vorgenommen. Die Gesamtzahl der Gemeinden in Kärnten (heutiger Gebietsstand) änderte sich von 264 im Jahr 1850 auf 261 im Jahr 1863.Oskar Glanzer, Ralf Unkart: Die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten im Jahre 1972. Amt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 1973. S. 16–23.
Zusammenlegung von Gemeinden Rechtsquelle Datum Zusammengelegte Gemeinden Neue Gemeinde (heutiger) Bezirk LGBl. II 10/1856 1856 MittenSagritz Sagritz Spittal an der Drau LGBl. II 3/1858 1858 ErzbergSt. Leonhard St. Leonhard Wolfsberg LGBl. II 16/1858 1858 KaunzHaberbergGriffen Griffen Völkermarkt
Teilung von Gemeinden Rechtsquelle Datum Aufgelöste Gemeinde Neue Gemeinden heutige(r) Bezirk(e) 1854 Eis Aus der OG. Eis IAus der OG. Eis II Völkermarkt Wolfsberg
Veränderung von Gemeindegrenzen Rechtsquelle Datum Bereich von Gemeinde an Gemeinde (heutiger) Bezirk LGBl. II 3/1858 1858 KG Kliening Gräbern St. Leonhard Wolfsberg
Namensänderung Rechtsquelle Datum Alter Name Neuer Name Bezirk LGBl. 236/1851 1851 Suetschach Feistritz Klagenfurt-Land LGBl. 313/1851 1851 Feistritz Hochfeistritz St. Veit an der Glan 1854 Karlsberg Hörzendorf St. Veit an der Glan Gemeindereform 1864 bis 1871 Das Reichsgemeindegesetz von 1862 und die Kärntner Gemeindeordnung von 1864 sowie die Erfahrungen, die man seit Gründung der Ortsgemeinden 1849/1850 gesammelt hatte, führten ab 1864 zu zahlreichen Änderungen in Bezug auf Gemeinden, insbesondere zu Gemeindezusammenlegungen. Binnen knapp sieben Jahren sank die Zahl der Gemeinden in Kärnten von 261 Gemeinden (Stand Anfang 1865) auf 192 Gemeinden (Stand Ende 1871). Die meisten der Gemeindezusammenschlüsse wurden von den Gemeinden selber beschlossen. Nur in zwei Fällen erfolgte der Zusammenschluss durch ein Landesgesetz: die Gemeinde St. Margarethen bei Bleiburg hatte so wenige Steuereinnahmen, dass sie sich keinen Gemeindeschreiber leisten konnte, obwohl der Bürgermeister Analphabet war; die Gemeinde wurde gegen ihren Willen durch das Land an die Gemeinde Loibach angeschlossen. Und Treibach als kleinste Gemeinde Kärntens hatte nach dem Wegzug einiger Bürger keinen beschlussfähigen Gemeinderat mehr, so dass das Land – in Übereinstimmung mit dem Willen der Bevölkerung – die Vereinigung mit Althofen beschloss.Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 30.
Zusammenlegung von Gemeinden Rechtsquelle Datum Zusammengelegte Gemeinden Neue Gemeinde (heutiger) Bezirk LGBl. 4/1865 1865 FreudenbergSt. Thomas am Zeiselberg St. Thomas am Zeiselberg Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 GradischKlein St. Veit Klein St. Veit Feldkirchen LGBl. 4/1865 1865 WaitschachGuttaring Guttaring St. Veit an der Glan LGBl. 4/1865 1865 St. Martin am SilberbergHüttenberg Hüttenberg St. Veit an der Glan LGBl. 4/1865 1865 St. FilippenSt. Johann am Brückl St. Johann am Brückl St. Veit an der Glan LGBl. 4/1865 1865 EmbergBerg Berg Spittal an der Drau LGBl. 4/1865 1865 KolbnitzMühldorfObervellach Obervellach Spittal an der Drau LGBl. 4/1865 1865 PusarnitzSachsenburg Sachsenburg Spittal an der Drau LGBl. 4/1865 1865 BaldramsdorfMolzbichlEdlingLendorfLieserhofenAmlachSpittal Spittal Spittal an der Drau LGBl. 4/1865 1865 FeistritzFerndorfKameringKellerbergKreuzenNikolsdorfRublandPaternion Paternion Villach-Land LGBl. 4/1865 1865 WiederschwingZieblStockenboi Stockenboi Villach-Land LGBl. 4/1865 1865 GratschachSeebachVassach Landskron Villach LGBl. 4/1865 1865 SattendorfTöbringWinklernTreffen Treffen Villach-Land LGBl. 4/1865 1865 UmbergWernberg Wernberg Villach-Land LGBl. 4/1865 1865 HeiligengeistSt. Martin St. Martin Villach LGBl. 4/1865 1865 GablernGlobasnitzSt. Veit im JauntalSittersdorfEberndorf Eberndorf Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 KopreinRechbergVellach Vellach Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 DiexerbergHaimburgerberg Diex Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 GreuthTöllerbergWaisenberg Waisenberg Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 Aus der OG. Eis IRuden Ruden Völkermarkt LGBl. 4/1865 1865 GräbernSt. Leonhard St. Leonhard Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 SchieflingPreitenegg Preitenegg Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 WeißenbergSt. Vinzenz Eltendorf Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 SteinbergHerzogbergPayerdorf St. Georgen Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 Aus der OG. Eis IIMagdalensbergLavamünd Lavamünd Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 LorenzenbergUnterdrauburg Unterdrauburg Wolfsberg LGBl. 4/1865 1865 EitwegFischeringGemmersdorfSt. Andrä St. Andrä Wolfsberg LGBl. 2/1866 1866 St. JohannSt. Stefan St. Stefan Wolfsberg LGBl. 38/1869 1869 St. Peter am WallersbergHaimburg Haimburg Völkermarkt LGBl. 38/1869 1869 GreutschachDiex Diex Völkermarkt LGBl. 39/1869 1869 RudenGriffen Griffen Völkermarkt LGBl. 43/1869 1869 St. MargarethenLoibach Loibach Wolfsberg LGBl. 47/1869 1869 Wölfnitz an der SaualmPustritz Pustritz Völkermarkt LGBl. 4/1870 1870 SchwabeggMoos Moos Völkermarkt LGBl. 30/1870 1870 SilbereggKrasta Krasta St. Veit an der Glan LGBl. 32/1870 1870 WurdachKöttmannsdorf Köttmannsdorf Klagenfurt-Land LGBl. 41/1870 1870 TrefflingSeeboden Seeboden Spittal an der Drau LGBl. 1/1871 01.01.1871 St. Peter im LavanttalSt. Leonhard St. Leonhard Wolfsberg LGBl. 4/1871 10.01.1871 HochfeistritzEberstein Eberstein St. Veit an der Glan LGBl. 9/1871 07.01.1871 Windisch BleibergUnterloibl Unterloibl Klagenfurt-Land LGBl. 25/1871 1871 TreibachAlthofen Althofen St. Veit an der Glan
Teilung von Gemeinden Rechtsquelle Datum Bisherige Gemeinde Neue Gemeinden heutige(r) Bezirk(e) LGBl. 10/1866 1866 Feldkirchen FeldkirchenSteuerberg Feldkirchen
Umgründung von Gemeinden Rechtsquelle Datum aus bisheriger Gemeinde entsteht neue Gemeinde Rest der Alt-Gemeinde(einschl. des ehem. Gemeindehauptorts)wird angeschlossen an heutige(r) Bezirk(e) LGBl. 11/1866 1866 Kühnsdorf St. Kanzian Eberndorf Völkermarkt
Änderung von Gemeindegrenzen Rechtsquelle Datum Bereich von Gemeinde an Gemeinde (heutiger) Bezirk LGBl. 4/1865 1865 KG Schurianhof, KG Timenitz Ottmanach St. Thomas a. Z. Klagenfurt-Land LGBl. 4/1865 1865 KG Zedlitzdorf, KG Mitteregg Himmelberg Reichenau Feldkirchen LGBl. 4/1865 1865 KG St. Walburgen Eberstein St. Johann am Brückl St. Veit an der Glan LGBl. 4/1865 1865 KG Maglern Hohenthurn Arnoldstein Villach-Land LGBl. 15/1866 1866 KG Loibltal Windisch Bleiberg Unterloibl Klagenfurt-Land LGBl. 25/1867 1867 KG St. Lorenzen ob Reichenau Albeck Reichenau Feldkirchen LGBl. 1/1868 1868 KG Reitern, KG St. Nikolai Rennweg Gmünd Spittal an der Drau LGBl. 22/1871 1871 KG Thurnhof, KG Zweinitz Gurk Weitensfeld St. Veit an der Glan
Namensänderung Rechtsquelle Datum Alter Name Neuer Name Bezirk LGBl. 4/1865 1865 Feistritz Pulst St. Veit an der Glan
Änderungen an Gemeinden 1872 bis 1914 Verschiedene soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen führten zu größerem Selbstbewusstsein mancher Bevölkerungsschichten und zu einem breiteren Interesse an politischer Mitwirkung. Das führte dazu, dass in manchen Orten der Wunsch zur Bildung neuer Gemeinden immer lauter wurde.Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 32–33. So gab es im Zeitraum von 1872 bis 1914 ganz klar eine Tendenz zur Schaffung zusätzlicher Gemeinden durch Gemeindetrennungen. Die Zahl der Gemeinden in Kärnten (in den heutigen Grenzen) stieg von 192 auf 247 an.Oskar Glanzer, Ralf Unkart: Die Neuordnung der Gemeindestruktur in Kärnten im Jahre 1972. Amt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 1973. S. 23–25. 1874 wurde erstmals in Kärnten eine Änderungen an Gemeindegrenzen durchgeführt, die nicht gleich eine ganze Katastralgemeinde betraf, sondern nur ein kleineres Gebiet. Doch das blieb zunächst eine Ausnahme; es waren große Anstrengungen seitens der Stadt Klagenfurt nötig, um 1893 weitere derartige Grenzänderungen zu ermöglichen.Alfred Hummitzsch: Die territoriale Entwicklung der Ortsgemeinden in Kärnten. Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Landsplanung. Klagenfurt, 1963. S. 23.
Zusammenlegung von Gemeinden keine
Teilung von Gemeinden