Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliertCanon 21, vgl. DS 814. und ist seitdem im römisch-katholischen Kirchenrecht verankert.Rudolf Weigand: § 69. Das Bußsakrament. In: Joseph Listl, Hubert Müller, Heribert Schmitz: Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1980, ISBN 3-7917-0609-8, S. 504–519. Hier: S. 515f. („4. Das Beichtgeheimnis“). Im Bereich der evangelischen Kirchen differenziert man zwischen dem Seelsorgegeheimnis und dem Beichtgeheimnis.
Der heilige Johannes Nepomuk gilt als Schutzpatron des Beichtgeheimnisses. Zu seinen Attributen gehört folglich eine Zunge.Attribute des hl. Johannes von Nepomuk auf msjn.cz, abgerufen am 19. April 2022. Römisch-katholische Priester, die ihr Leben als Märtyrer hauptsächlich oder allein um des Schutzes des Beichtgeheimnisses willen verloren, sind unter anderen Henry GarnetArt. auf der Internetpräsenz der Gunpowder Plot Society (englisch, abgerufen am 23. Mai 2015); vgl. Philip Caraman: Henry Garnet 1555–1605 and the Gunpowder Plot. Longmans, London 1964. († 1606), Johannes SarkanderVgl. Paul Jerome Keller: 101 Questions & Answers on the Sacraments of Healing: Penance and Anointing of the Sick. New York 2010, S. 71–73. (eingeschränkte Buchvorschau, englisch). († 1620), Andreas Faulhaber († 1757), Pedro Marieluz GarcésVirgilio Grandi: El convento de la Buenamuerte. 275 años de presencia de los padres camilos en Lima. Litografía Guzmán Cortés, Bogotá 1985, S. 125–129 (). († 1825), Mateo Correa Magallanes († 1927), Felipe Císcar Puig († 1936), Fernando Olmedo Reguera († 1936) und Hermann Josef Wehrle († 1944 in Berlin-Plötzensee).
Kirchenrecht Römisch-katholische Kirche Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht unbedingt behauptet („Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich“, can. 983 §1 CIC 1983)Die Vorschrift fand sich wortgleich auch im Vorgängergesetzbuch (can. 889 §1 CIC 1917). und die direkte Verletzung desselben mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt (can. 1386 §1 CIC). Es wurde schon im Mittelalter in der Kirche anerkannt und gilt somit als eine der rechtsgeschichtlich ältesten Datenschutzinstitutionen. Es betrifft im strengen Sinn nur den Beichtvater;Dies wurde vor Promulgation des neuen CIC 1983 teils anders gesehen und man hielt auch Dolmetscher etc. für unmittelbar an das Beichtgeheimnis gebunden; vgl. R. Weigand: § 69. Das Bußsakrament. In: Listl, Müller, Schmitz: Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts. Regensburg 1980, S. 515. Im aktuellen kirchlichen Gesetzbuch wird allerdings ausdrücklich zwischen dem Beichtgeheimnis des Beichtvaters und der Geheimhaltungspflicht anderer Beteiligter unterschieden; vgl. P.J. Keller: 101 Questions & Answers on the Sacraments of Healing: Penance and Anointing of the Sick. New York 2010, S. 73. allerdings bindet die Pflicht zur strikten Geheimhaltung gegebenenfalls auch „Dolmetscher und alle anderen …, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind“ (can. 983 §2 CIC). Da auch solche Beteiligte mit Exkommunikation bestraft werden können, wenn sie die Geheimhaltung verletzen (can. 1386 §2 CIC), gibt es in der Praxis keinen relevanten Unterschied zum Beichtgeheimnis im engeren Sinn. In allen Fällen ist es unerheblich, ob bei der Beichte auch die Absolution erteilt wurde; Voraussetzung ist nur der Wille der Betreffenden zur sakramentalen Beichte.
Nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist der Beichtende selbst, auch nicht in Bezug auf Äußerungen des Beichtvaters. Niemand kann Letzteren von seiner Schweigepflicht gegenüber Dritten entbinden, auch nicht der Beichtende selbst. Auch diesen selbst gegenüber ist das Beichtgeheimnis einzuhalten. Eine Entbindung ist nur denkbar, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und diese es wünschen, aber auch dann nur für die konkrete Situation, also beispielsweise ein persönliches Gespräch, das ein Pönitent mit dem Beichtvater außerhalb der Beichte über deren Inhalt führt. In jedem Fall gilt ein Beichtvater nach kirchlichem Recht für das in der Beichte erworbene Wissen als zeugnisunfähig, daran ändert auch eine ausdrückliche Entbindung nichts.
Evangelische Landeskirchen Im Bereich der evangelischen Landeskirchen ist Seelsorge und Beichte anerkannt, wenngleich auch ohne sakramentalen Charakter. Anerkannt waren deshalb auch das Seelsorge- und Beichtgeheimnis. Seit 2009 regelt auch das Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD die rechtlichen Grundlagen der Seelsorge in der Evangelischen Kirche.Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484 Unterschieden wird hierbei zwischen Seelsorge und Beichte. Während im Rahmen der Seelsorge bekannt gewordene Tatsachen nicht ohne den Willen des sich Anvertrauenden weitergegeben werden dürfen, gilt das Beichtgeheimnis als „unverbrüchlich“, eine Entbindung durch den Beichtenden ist daher nicht möglich.
Evangelische Pfarrer sind bereits kraft ihrer Ordination mit Seelsorge beauftragt, und die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses gehört zu ihren zentralen Dienstpflichten aus den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen. Darüber hinaus können im evangelischen Bereich auch weitere Mitarbeiter mit Seelsorge und Beichte beauftragt werden.
Schließlich existiert im Bereich der Kirchenverwaltung eine allgemeine, auch bei staatlichen Behörden zu beachtende „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Behörde entbunden werden kann.
Weltliches Recht Im staatlichen Recht wird die Bedeutung des Beichtgeheimnisses von Land zu Land uneinheitlich bewertet, in den Vereinigten Staaten und Australien bestehen mit Stand von Juni 2018 auch zwischen den unterstaatlichen Einheiten verschiedene Gesetzgebungen.
Australien Bundesrecht Im August 2017 empfahl die höchste staatliche Ermittlungskommission Royal Commission dem Gesetzgeber die Einführung einer strafbewehrten Meldepflicht, die auch gelten solle, wenn ein Priester in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfährt. Deutschlandfunk vom 14. August 2017. Die australischen Bischöfe sprachen sich unter Berufung auf das Beichtgeheimnis gegen diese Ausweitung der Meldepflicht aus.Australien: Beichtgeheimnis auch bei Missbrauch. ORF vom 15. August 2017.
Territoriales Recht Das die Hauptstadt Canberra einschließende Australian Capital Territory beschloss im Juni 2018 eine Anzeigepflicht für Priester, die in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfahren, und ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 31. März 2019.Australien berät Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauch. kath.net vom 15. Juni 2018. In Südaustralien gilt ein entsprechendes Gesetz seit Juni 2018.Südaustralien schützt Beichtgeheimnis nicht mehr. Pro-Medienmagazin vom 15. Juni 2018 In Tasmanien und Westaustralien war eine Anzeigepflicht trotz Beichtgeheimnisses in Vorbereitung, der Bundesstaat Victoria lehnte zunächst deren örtliche Einführung vor einer bundesweiten Regelung ab. Im September 2018 einigten sich die Parteien im Parlament Victorias auf die Einführung der allgemeinen strafbewehrten Anzeigepflicht.Parteien in Victoria für Ende von Beichtgeheimnis bei Missbrauch – Bis zu drei Jahre Haft könnten drohen. Domradio vom 7. September 2018.Melissa Davey: Victoria criticised for delaying decision on reporting child abuse heard in confession. The Guardian vom 11. Juli 2018. New South Wales vertagte die Entscheidung (Stand Juli 2018). Catholic News Agency vom 12. Juli 2018. Seit 2019 gilt die strafbewehrte Anzeigepflicht auch in Tasmanien. Die dortige katholische Kirche rief zur Sabotage des geltenden Gesetzes auf. Auf die Befolgung des Aufrufs stehen bis zu 21 Jahren Freiheitsstrafe. Im Northern Territory gilt ebenfalls seit 2019 die Verpflichtung, Sexualstraftaten trotz des Beichtgeheimnisses anzuzeigen.Gesetz wird Schutz nicht verstärken. Domradio vom 12. September 2019. Im September 2020 zog Queensland mit einer Höchststrafe von drei Jahren nach.Missbrauch: Weiterer australischer Staat hebt Beichtgeheimnis auf. katholisch.de vom 9. September 2020
Chile Das chilenische Parlament verabschiedete im April 2019 ein Gesetz, das die strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch trotz des Beichtgeheimnisses festschreiben soll. Das Gesetz muss noch vom Senat bestätigt werden, um in Kraft zu treten.Chile: Gesetzesinitiative will Beichtgeheimnis kippen. ORF vom 26. April 2019.Chile: Bischöfe halten an Beichtgeheimnis fest. Vatican News vom 30. April 2019.
Costa Rica Der Staatspräsident von Costa Rica, Carlos Alvarado Quesada, forderte im Juni 2019 das Parlament auf, eine strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch zu erörtern. Diese solle auch gelten, wenn der Zeuge als Beichtvater von dem Delikt erfahre. Die Nichtanzeige solle mit einer Geldstrafe bedroht sein.„Das Beichtgeheimnis ist unantastbar – Beichte ist ein heiliger Raum“. kath.net vom 11. Juni 2019.
Deutschland Zeugnisverweigerungsrecht Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Für den Strafprozess folgt dies aus Abs. 1 Nr. 1 StPO, für den Zivilprozess aus Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Entgegen dem Wortlaut des Abs. 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich ohnehin meist unwirksame, s. o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis. Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats, für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.
Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.BGH (308: Aufgaben der Seelsorge); BVerfG v. 25. Januar 2007 (), Rdnr. 12: Voraussetzung für die Zuerkennung von Zeugnisverweigerungsrechten ist ein hinreichend konkretes Berufsbild der privilegierten Personengruppe. Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber von Zeugnisverweigerungsrechten in Frage.
Nichtanzeige geplanter Straftaten Für Geistliche besteht gem. Abs. 2 StGB keine Anzeigepflicht, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben einer schweren Straftat glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.
Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, den Abhörschutz für Geistliche ( Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.Abschied vom Beichtgeheimnis? Radio Vatikan. In der seit 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.
Frankreich In Frankreich entbindet das Beichtgeheimnis nicht von der Verpflichtung, Straftaten gegen Wehrlose oder Personen unter 15 Jahren anzuzeigen, was 2001 zur Verurteilung des Bischofs Pierre Pican führte.Beichtgeheimnis gegen Strafrecht. Der Spiegel, 14. Juni 2001. Abruf am 30. April 2022Article 434-1 du Code Pénal (2001 in Frankreich geltende Fassung) Das Unterlassen der Strafanzeige wird mit Geldstrafe bis 45.000 € und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.Article 434-3, code pénal (aktuelle Fassung, Abruf am 30. April 2022)"Lieber ins Gefängnis gehen als Priester anzeigen". Spiegel Online, 16. April 2010. Seit 2018 verjähren Verstöße gegen die Anzeigepflicht nicht mehr.Papst ernennt Administrator für Diözese von Kardinal Barbarin. kath.net vom 25. Juni 2019.
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