Die Kulturförderabgabe, auch Betten- oder Tourismussteuer, City-Tax, Beherbergungsabgabe bzw. -steuer, Übernachtungsabgabe oder -steuerWillkommen in der Rubrik Übernachtungssteuer! kappeln.de genannt, ist eine von dem damaligen Kölner Stadtkämmerer und späteren Finanzminister des Landes NRW Norbert Walter-Borjans (SPD) Ende 2009 ins Leben gerufene Steuer für Übernachtungen in Hotels und Pensionen, die in zahlreichen Städten, so in Berlin, Bochum, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Duisburg, Eisenach, Erfurt, Flensburg, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover, Jena, Köln, Königswinter, Lübeck, Mainz, Oldenburg, Osnabrück, Trier, Weimar und Lutherstadt Wittenberg erhoben wird und bundesweit Beachtung fand. Walter-Borjans' Finanzinstrument war zudem eine Retourkutsche auf den Hoteliers gewährten ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent (ab 2010), eine Initiative der schwarz-gelben Bundesregierung, die 2009 auf Druck der FDP zustande kam. Im internationalen Hotelgeschäft sind solche Übernachtungsbesteuerungen durchaus üblich, so etwa in Amsterdam, Florenz, Venedig, Paris oder Rom.Stadt Köln: Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderabgabe
Die Kulturförderabgabe richtete sich nach dem Preis der Übernachtungen in Hotels und Pensionen. Fünf Prozent des Zimmerpreises mussten abgeführt werden, wobei es den Hotels und Herbergen freistand, diesen Betrag auf den Übernachtungspreis aufzuschlagen. Der Terminus Kulturförderabgabe ist strittig, da etwa in Köln die eingezogenen Beträge in den allgemeinen Haushalt fließen und nur bedingt der Kultur zugutekommen.
Am 11. Juli 2012 wurde diese Steuer vom 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Leipzig Nr. 71/2012: Dies betrifft die Städte BingenHomepage Bingen am Rhein: und Trier. Eine Steuer für Hotelübernachtungen darf zwar erhoben werden, dies aber nur für Übernachtungen aus privaten Gründen. Somit dürfen geschäftlich bedingte Übernachtungen nicht mit einer solchen Kulturförderabgabe belegt werden. Für eine Aufhebung dieser Steuer hatte sich insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eingesetzt. In Trier und Bingen wurde die Kulturförderabgabe nur zeitlich begrenzt und als Pauschalbetrag erhoben. Kinder waren ausgenommen.
Mit Beschluss vom 22. März 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Kulturförderabgabe auf private Übernachtungen für mit dem Grundgesetz vereinbar und wies die Verfassungsbeschwerden mehrerer Hoteliers gegen die Regelungen in Hamburg, Bremen und Freiburg zurück.BVerfG, Beschluss vom 22. März 2022, AZ 1 BvR 2868/15, 1 BvR 354/16, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 2886/15, Pressemitteilung
Situation in ausgewählten Städten
Berlin Ab 1. Januar 2014 hat Berlin die City-Tax (Übernachtungssteuer) für Privatbuchungen eingeführt, die zunächst fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich) betrug und auf alle Buchungen erhoben wurde. Geschäftsreisende waren anfangs von der City-Tax ausgenommen.Berlin.de Das offizielle Hauptstadtportal: Tourismus & Hotels → Nachrichten: City Tax für Berlin-Touristen tritt in Kraft, abgerufen am 21. Januar 2014. Seit 2025 beträgt die City-Tax 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises und gilt auch für Geschäftsreisende.
Deidesheim Ab 1. Januar 2018 erhebt die Stadt Deidesheim einen pro Gast und Übernachtung fälligen Gästebeitrag in Höhe von ursprünglich 2,00 €. Zum 1. März 2023 wurde der Beitrag auf 2,50 € angehoben. Die Abgabe ist zweckgebunden und laut Gästebeitragssatzung „für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen“ zu verwenden. Abgabepflichtig sind alle gegen Zahlung eines Entgelts im Stadtgebiet übernachtenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Grad der Behinderung geringer ist als 70 %. Ebenfalls ausgenommen sind Begleitpersonen von Menschen mit vorstehendem Behinderungsgrad, sofern im Ausweis das Kennzeichen „B“ eingetragen ist sowie Personen, die nachweislich ein Studium oder eine Berufsausbildung außerhalb des Erhebungsgebietes absolvieren und im Erhebungsgebiet ihren Zweitwohnsitz im Haushalt ihrer Eltern innehaben. Personen, die im Erhebungsgebiet einen Zweitwohnsitz angemeldet haben oder eine zweite oder weitere Wohnung in der Stadt innehaben, zahlen eine von der Aufenthaltsdauer oder der Anzahl der Übernachtungen unabhängigen Pauschalbetrag. Dieser betrug 60,00 € pro Jahr und ist zum 1. März 2023 auf 75,00 € pro Jahr angehoben worden. Auch beruflich bedingte Aufenthalte mit Übernachtung (Monteure, Geschäftsreisende, Seminarteilnehmer, Messebetreiber und Schausteller) sind von der Abgabe nicht befreit.vg-deidesheim.de Satzungen, abgerufen am 3. August 2023.
Dortmund Die Stadt Dortmund erhebt seit November 2010 diese Steuer, dort Beherbergungsabgabe genannt.Stadt Dortmund: Ursprünglich galt sie nur für Privatreisenden, seit April 2023 aber auch für Geschäftsreisenden.
Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte am 27. November 2012 die Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund für nichtig erklärt (Aktenzeichen 19 K 2007/11 u. a.). Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land NRW wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen., abgerufen am 29. November 2012. Am 23. Oktober 2013 entschied der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster durch vier Urteile, dass die Beherbergungsabgabesatzung (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund nichtig ist (Aktenzeichen 14 A 314 bis 317/13). Damit hat es Berufungen der Stadt Dortmund gegen Urteile zurückgewiesen, mit denen das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz den Klagen von drei Hoteliers und einer Campingplatzbetreiberin (Unternehmer) stattgegeben hatte. Das OVG wies darauf hin, dass eine Bettensteuer grundsätzlich möglich sei, nicht aber als Steuerschuld der Unternehmer. Den Hoteliers könne eine Festlegung zwischen privat und geschäftlich Reisenden nicht verlangt werden. Gegen Steuerbescheide der Stadt Dortmund hatten die Unternehmer geklagt, mit denen für entgeltliche private Übernachtungen eine Beherbergungsabgabe festgesetzt worden war. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen konnte die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet., abgerufen am 24. Oktober 2013.
Dresden
Die Dresdner Bettensteuer wird seit dem 1. Juli 2015 erhoben und geht auf Initiative der rot-rot-grünen Gestaltungsmehrheit im Dresdner Stadtrat zurück. Ab dem Jahr 2019 wird die Abgabe von 6,6 auf 6,0 Prozent des Zimmerpreises reduziert, beschlossen im Februar 2018 vom Stadtrat mit den Stimmen von CDU, Grünen, AfD und FDP.Dresden Homepage: Beherbergungssteuer, abgerufen am 3. März 2018 Im Jahr 2017 hat die Landeshauptstadt rund 9,53 Millionen Euro durch die sogenannte Beherbergungssteuer eingenommen.Sachsen Fernsehen vom 2. März 2018: Dresden senkt die Bettensteuer, abgerufen am 3. März 2018
Duisburg Die Stadt Duisburg verzichtet nach dem Leipziger Urteil auf ihre Übernachtungsabgabe bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage. Die Beherbergungsbetriebe werden weiterhin die Steueranmeldungen einzureichen haben, die Steuer selbst wird aber nicht fällig.Stadt Duisburg: Rathaus, Politik, Bürgerservice
Erfurt Die Stadt Erfurt erhebt eine 5-prozentige Kulturförderabgabe auf Übernachtungen in Beherbungsbetrieben, seit 2024 auch von Geschäftsreisenden. Flensburg Die Stadt Flensburg führte zu Beginn des Jahres 2013 die umstrittene Bettensteuer ein, nachdem im November 2012 im zweiten Anlauf die Satzung im Rat der Stadt beschlossen wurde. Die Höhe der Abgabe steigt mit der Anzahl der vergebenen Sterne. Pro Gast und Übernachtung werden drei Euro (bei drei Sternen) beziehungsweise vier Euro (bei vier Sternen) fällig. 20 Vermieter und drei Hoteliers in der Stadt haben ihren Qualitätsnachweis, auch aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, wieder zurückgegeben oder sich nicht mehr neu klassifizieren lassen. Die Steuer wird für jeden Gast ab 18 Jahren erhoben, wenn er privat und nicht beruflich unterwegs ist. Gerechnet wird mit Mehreinnahmen von 300.000 Euro pro Jahr, die aber nicht zweckgebunden sind, fließen also nicht zwingend in die touristische oder kulturelle Infrastruktur. Oberbürgermeister Simon Faber hatte sich gegen eine Bettensteuer ausgesprochen.Gunnar Dommasch: Bettensteuer in Flensburg: Vermieter wollen keine Sterne sehen. In: Flensburger Tageblatt. 7. März 2013.
Frankfurt am Main In Frankfurt am Main gilt seit dem 1. Januar 2018 eine Tourismusabgabe für private Übernachtungen. Die Tourismusabgabe beträgt zwei Euro pro Kopf und pro Übernachtung. Frankfurt erhofft sich dadurch Zusatz-Einnahmen von bis zu zwei Millionen Euro jährlich, nachdem zuletzt ein neuer Übernachtungsrekord von mehr als neun Millionen Gästen verzeichnet wurde.
Freiburg im Breisgau Die Stadt Freiburg i. Br. hat zum 1. Januar 2014 eine Bettensteuer eingeführt, die private Übernachtungen besteuert. Die Höhe hängt vom Nettopreis pro Person und Nacht ohne Nebenleistungen wie Frühstück ab. Freiburg im Breisgau, Pressemitteilung vom 20. November 2013, abgerufen am 22. Januar 2014.
Hamburg Hamburg erhebt seit dem 1. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe auf private Übernachtungen. Aktuell werden 0,50 Euro für Beträge unter 25 Euro und ansonsten 1 Euro für jeden angefangenen 50 Euro-Block erhoben.Informationen zur Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe 2014 nahm Hamburg durch die Abgabe 11 Millionen Euro ein. Im Juli 2015 wurde die Abgabe vom Bundesfinanzhof für rechtmäßig erklärt.Hamburg und Bremen Finanzhof hält Bettensteuer für rechtmäßig
Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe erhebt seit dem 1. Juli 2025 die Kultur- und Tourismustaxe für Touristen und Geschäftsreisende. So gelten folgende Preisstaffeln:
2025: 3,50 € pro Übernachtung 2026 & 2027: 4 € pro Übernachtung 2028: 4,50 € pro Übernachtung
Für Campingplätze gilt eine Pauschale von 1,50 € pro Übernachtung. Steuerbefreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Beherbergungsbetriebe gemeinnütziger Ausrichtung.
Köln