Die Typgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, einer Maschine oder eines Gerätes in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen (Certificate of Conformity). Sie wird durch eine gesetzlich hierzu bestimmte Behörde erteilt.
Rechtliches Europarecht In der Europäischen Union werden Rechtsakte zur Genehmigung erlassen: allgemeine Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger und ihren Teile: Verordnung (EU) Nr. 2018/858 zwei-, drei- und vierrädrige [Klein-]Fahrzeuge: Verordnung (EU) Nr. 168/2013 land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge: Verordnung (EU) Nr. 167/2013 Verordnung (EU) 2019/2144 über Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ECE-Regelungen, und ECE-Homologation, auch für die Zulassung nichteuropäischer Staaten
Deutschland In Deutschland sind die Behörden: das Kraftfahrt-Bundesamt für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen gemäß EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung das Luftfahrt-Bundesamt für die Musterzulassung von Luftfahrzeugen gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung das Eisenbahn-Bundesamt für die Serienzulassung von Eisenbahnfahrzeugen gemäß Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung zuständig.
Diese Behörden sind ebenfalls zuständig für die Typgenehmigung von Geräten und Baugruppen für diese Fahrzeuge sowie die Zulassung geeigneter Entwicklungsbetriebe.
Im Falle einer Inanspruchnahme ist der Unternehmer der Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Er kann jedoch Aufgaben an einen Betriebsleiter delegieren. Dazu bedarf es eines Vertrages, der die Aufgaben und die Aufteilung der Risiken beschreibt. Besteht kein Vertrag oder bestellt der Unternehmer eine ungeeignete Person zum Betriebsleiter, fällt letztendlich die Haftung an den Unternehmer selbst. Entsprechendes gilt für die Aufgaben und Leitung des Qualitätsmanagements.
Siehe auch Allgemeine Betriebserlaubnis Allgemeine Bauartgenehmigung ECE-Homologation Typenschein Bauartzulassung Konformitätsbewertung und die darüber auszustellende Konformitätserklärung EU-Konformitätsbewertung – insbesondere deren EU-Baumusterprüfung –, die – je nach anzuwendender Richtlinie – gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Benannten Stelle erfolgt, und die darüber auszustellende EU-Konformitätserklärung, die zur Anbringung einer CE-Kennzeichnung berechtigt
Weblinks Deutschland Elektromobilität: Vorschriften in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik und Gefahrguttransporte Nationale Plattform Elektromobilität, 2015
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