NSU-Untersuchungsausschüsse sind parlamentarische Ausschüsse in Deutschland, die die Mord- und Gewalttaten der rechtsextremen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), ihr Unterstützerumfeld und das Verhalten von Bundes- und Landesbehörden im NSU-Komplex aufklären sollen. Der Deutsche Bundestag und bisher acht Landesparlamente haben zwischen Februar 2012 und Mai 2022 solche Ausschüsse eingesetzt, teilweise mehrfach in aufeinanderfolgenden Legislaturperioden. Sie ergänzen das Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und vier NSU-Unterstützer, die im Juli 2018 nach Anklage durch die Bundesanwaltschaft vom Oberlandesgericht München im NSU-Prozess zu Haftstrafen verurteilt wurden.
Zeitleiste Der angegebene Zeitraum entspricht jeweils dem Datum der vom Parlament beschlossenen Einsetzung bis zum letzten Sitzungstag. Als Ende der aktuell laufenden Untersuchungsausschüsse ist jeweils der voraussichtlich nächste Wahltermin vermerkt, was in der Praxis abweichen kann.
Erster Bundestagsausschuss (17. Bundestag) Entstehung Mit der Entdeckung am 4./8. November 2011, dass eine bis dahin unbekannte Terrorgruppe mit der Eigenbezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ eine siebenjährige Mordserie begangen hatte, wurden erhebliche jahrelange Ermittlungsfehler der Sicherheitsbehörden bekannt. Als besonders gravierend galt zunächst, dass Polizei und Verfassungsschutz von Bund und Ländern die Rechtsterroristen augenscheinlich jahrelang nicht beobachtet hatten. Der Autor Tanjev Schultz spricht in diesem Zusammenhang von einem Versagen des Staates.Tanjev Schultz: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. S. 441. Ende November 2011 entschuldigten sich alle Bundestagsfraktionen in einer gemeinsamen Erklärung bei den Opferangehörigen für solche Versäumnisse und Pannen. Ausgehend davon beschlossen sie nach wochenlangen Konflikten um die richtige Methodik am 13. Januar 2012, eine elfköpfige Kommission einzusetzen, die diese Fehler und Versäumnisse rasch, umfassend und gründlich politisch aufarbeiten sollte. Ergänzend dazu wurde eine vierköpfige Kommission aus je zwei Experten des Bundes und der Länder vereinbart, ohne den Auftrag des Untersuchungsausschusses einzuschränken.Neonazi-Morde: Ausschuss soll Ermittlungspannen aufdecken. Welt, 13. Januar 2012
Einsetzung und Mitglieder Der Ausschuss wurde am 24. Januar 2012 auf Antrag aller 2012 im Bundestag vertretenen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke) eingesetzt.Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (PDF; 70 kB), Drucksache 17/8453 des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode vom 24. Januar 2012. Dazu gehörten die folgenden elf Bundestagsabgeordneten:Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes. Bundestagsdrucksache 17/14600, 22. August 2013 (PDF, S. 55 f.)
Name Partei Kommentar Sebastian Edathy SPD Vorsitzender Stephan Stracke CSU stellvertretender Vorsitzender Clemens Binninger CDU Tankred Schipanski CDU Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU ab 16. Januar 2013 abgelöst durch Armin Schuster Eva Högl SPD Sönke Rix SPD Serkan Tören FDP Hartfrid Wolff FDP Wolfgang Wieland Grüne Petra Pau Die Linke am 31. Januar, 21. Februar und 25. April 2013 vertreten von Halina Wawzyniak
Auftrag Der Ausschuss sollte unter anderem folgende Fragen beantworten:
Welche Informationen lagen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden von 1992 bis 2011 zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, den ihnen zugeschriebenen Taten und ihrem Unterstützerumfeld vor? *Welche Informationen hätten die Behörden haben, wie diese bewerten und darauf reagieren müssen? Haben Fehler oder Versäumnisse von Bundesbehörden die Bildung des NSU-Netzwerks begünstigt sowie die Verfolgung und Aufklärung der Straftaten erschwert? Welche Rolle spielten V-Leute im NSU-Umfeld? Wodurch wurde dem NSU und seinem Umfeld möglicherweise die Beschaffung von Waffen, Sprengstoff und falschen Identitäten erleichtert? Wurden aufgrund geltender Vorschriften Beweismittel oder Hinweise zum NSU und dem Umfeld von den Behörden voreilig vernichtet? Welche Änderungen bei Struktur, Zusammenarbeit, Befugnissen und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden im Bund und den Ländern sind nötig, um Rechtsextremismus effektiver zu bekämpfen? Wie kann bei Ermittlungen Leid für Opfer extremistischer Straftaten und deren Angehörigen wirksamer vermieden werden? Wie kann und muss die Bekämpfung rechtsextremer Gewalt auch durch Aufklärung und die Sensibilisierung der verantwortlichen Stellen verbessert werden?MDR: (Dossier Rechter Terror)
Abriss der Arbeit Der Ausschuss begann am 27. Januar 2012 seine Arbeit und legte am 22. August 2013 seinen Abschlussbericht vor. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) räumte bereits im Vorfeld eine Mitverantwortung für Fehler nach der Anschlagsserie des Nationalsozialistischen Untergrunds ein. Gegenüber der Zeitung Der Tagesspiegel sagte er im April 2012, die Landesinnenminister und er trügen die politische Verantwortung für eine langsame Aufklärung nach der Anschlagsserie. Insbesondere nach dem Bombenanschlag in Köln im Juni 2004 sei es zu Fehleinschätzungen gekommen. Dieser Darstellung widersprach der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Fritz Behrens, vor dem Untersuchungsausschuss.
Der frühere bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nahm bei einer Befragung vor dem Untersuchungsausschuss im Mai 2012 die Dienststellen seines Landes in Schutz und gab an, keine Versäumnisse zu erkennen.
Bernhard Falk, ehemaliger Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, kritisierte vor dem Untersuchungsausschuss am 14. Juni 2012, dass „kriminalfachlich“ die Ermittlungen „stümperhaft“ verliefen. Bereits 2006 hätte das BKA den Fall angesichts der „dramatischen Verschärfung“ nach den erneuten Mordfällen übernehmen müssen. Man habe einen solchen Antrag an das Bundesinnenministerium gestellt, im Rahmen der Innenministerkonferenz wurde jedoch entschieden, die Zuständigkeit auf Länderebene zu belassen und in Bayern einen „Lenkungsausschuss“ einzurichten. Dem BKA wurde lediglich „eine Nebenrolle“ zugewiesen.
„Operation Rennsteig“ Im Juli 2012 machten journalistische Recherchen bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zwischen 1996 und 2003 unter dem Decknamen Operation Rennsteig V-Leute im Milieu des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes rekrutiert hatten, zu dem damals auch die späteren NSU-Mitglieder gehörten. Ferner wurde aufgedeckt, dass das BfV 35 potentielle Akten dazu angelegt, ein BfV-Mitarbeiter des Referats 2B jedoch mindestens sieben davon am 11. November 2011 vernichtet (geschreddert) hatte. Ferner gab es Verdachtsmomente auf Manipulation von Daten.
Daraufhin räumte Heinz Fromm, damals Präsident des BfV, einen „erheblichen Vertrauensverlust“ für seine Behörde ein. Er gestand ein, dass kurz nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle Ende 2011 umfangreiche Aktenbestände über V-Leute in der Szene aus formalen Gründen gelöscht wurden und bat am 2. Juli 2012 um seine Versetzung in den vorzeitigen RuhestandUlla Fiebig (ARD Berlin) über den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Fromm; tagesschau.de, 2. Juli 2012. zum 31. Juli 2012. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nahm das Gesuch an. Ebenso traten die Präsidenten der Landesämter Thüringens (Thomas Sippel) und Sachsens (Reinhard Boos) zurück.
Vor dem Untersuchungsausschuss sagte Fromm am 5. Juli 2012 aus, dass der Vorfall zu einem „schwerwiegenden Verfall für das Ansehen des BfV geführt“ habe, „dessen Folgen für die Funktionsfähigkeit des Amtes nicht vorhersehbar sind“. Er sei von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters Licht geführt worden“ und schloss nicht aus, dass ein Referatsleiter etwas vertuschen wollte. Für die Aktenlöschungen habe er „keine überzeugende Erklärung“. Zudem kritisierte er als „nicht sinnvoll“, dass zwar seine Behörde den Thüringer Verfassungsschutz über die von ihr eingesetzten V-Leute habe unterrichten müssen, dies aber umgekehrt nicht gegolten habe. Er habe erst aus den Medien erfahren, dass das Landesamt eine zentrale Figur des ‚Thüringer Heimatschutzes‘ als Informanten geführt habe. Der Referatsleiter, der die Verschredderung angeordnet hatte und gegen den diesbezüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, ist geheim verhört worden. Nach dessen Anhörung kritisierten alle Obleute der fünf Fraktionen, dass beim BfV offenbar „keine klaren Regeln über Löschfristen“ existieren würden. Fromm bestätigte in einer nichtöffentlichen Befragung die Existenz einer Nachfolgeoperation mit dem Namen „Operation Saphira“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit dem Thüringer LfV durchgeführt habe. Demnach wurden nach Abschluss der „Operation Rennsteig“ im Jahr 2003 weitere Neonazis vom BfV als Informanten rekrutiert. Insgesamt seien zwischen 2003 und 2005 rund 25 Rechtsextremisten kontaktiert worden.
Zwei Familien der Mordopfer erstatteten im Juli 2012 Strafanzeige gegen den Bundesverfassungsschutz. Der Verdacht lautet auf Strafvereitelung im Amt.
Zu „Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes“ lud der Ausschuss neben Fromm im Juli 2012 die folgenden fünf Zeugen vor: Edgar Mittler, Kriminalhauptkommissar a. D., Markus Weber, Kriminalhauptkommissar, Josef Rainer Wolf, Oberstaatsanwalt a. D., Bert Gricksch, Kriminaloberrat, Wolfgang Cremer, ehemaliger Chef der Abteilung Rechtsextremismus beim Verfassungsschutz sowie Oberst H., Chef der Abteilung Extremismus- und Terrorismusabwehr beim MAD.
Im Herbst 2012 stellte Thüringens Innenminister Jörg Geibert dem Untersuchungsausschuss umfangreiche Akten mit ungeschwärzten Dokumenten des Thüringer Verfassungsschutzes zur Verfügung. Aus diesen Dokumenten gehen auch die Namen von Mitarbeitern der deutschen Verfassungsschutzbehörden hervor, die für den Einsatz von V-Leuten zuständig sind.
Edathy beklagte im Februar 2013, dass das Bundesinnenministerium jede Stellungnahme und Information zu einer Quelle über den V-Mann „Corelli“ verweigere und dessen Existenz nicht einmal bestätigen wolle. Nachdem Edathy mit dem Bundesverfassungsgericht gedroht hatte, konnten die Abgeordneten den Vorgesetzten von „Corelli“ nun doch in einer nicht-öffentlichen Sitzung befragen.
Der Sonderermittler Bernd von Heintschel-Heinegg attestierte Corelli aka Thomas Richter die Mitgliedschaft bei European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK), einen Ableger des rassistischen Geheimbundes Ku Klux Klan, wo er als Kleagle neue Mitglieder anwerben sollte. Er beschrieb ihn als führenden Kopf der rechten Szene Sachsen-Anhalts. Richter soll als Herausgeber der rassistischen Zeitung Nationaler Beobachter tätig gewesen sein und für das Magazin Der weiße Wolf geschrieben haben. Sein Name fand sich auf der 1998 in einer Garage in Jena gefundenen Adressliste von Uwe Mundlos, zu dem Corelli direkten Kontakt gehabt haben soll. Dies hatte der zum Zeitpunkt der Enttarnung und Befragung 38-jährige noch im Jahr 2012 abgestritten. Er befand sich in einem Zeugenschutzprogramm.Thumi: , Südwest Presse Online, 13. April 2013, abgerufen am 17. April 2013. Thomas Richter wurde am 7. April 2014 leblos in seiner Wohnung in Paderborn aufgefunden. Er starb wahrscheinlich infolge einer nicht diagnostizierten Diabetes. Am 4. April war im Google-Suchprogramm in Richters Wohnung die Anfrage „Wohin mit Magenschmerzen?“ eingegeben worden.Tanjev Schultz: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. S. 170.