Die Konkurrenzdemokratie, auch Wettbewerbsdemokratie oder Alternanzdemokratie bezeichnet, beschreibt recht unterschiedliche politische Systeme innerhalb der Parteiendemokratie, die vorwiegend durch Wettbewerb der Parteien geprägt sind.
Angesichts der niedrigen Fähigkeit einer Konkurrenzdemokratie, Konflikte zu lösen, sprechen vor allem Kritiker von einer Konfliktdemokratie.Thomas Hofer: Die politische Analyse: Konfliktdemokratie – über Österreichs neuen Weg hin zu einer Konfliktdemokratie, NÖN, 10. Juli 2018Conrad Seidl: Sozialpartnerschaft: Auf zur Konfliktdemokratie? – Der Preis für eine Konfliktdemokratie kann der soziale Friede sein, Der Standard, 5. Oktober 2017Nina Horaczek: Das Streikjahr 2003. Von der sozialpartnerschaftlichen Konsens- zur Konfliktdemokratie? Die politischen Auswirkungen der Streiks 2003 unter besonderer Berücksichtigung des ÖGB, ÖGB-Verlag, Wien 2007Peter Gerlich, Barbara Steininger: Konsens- und Konfliktdemokratie (Diplomanden- und Dissertantenseminar), Universität Wien, 2005Emmerich Tálos, Christian Stromberger: Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende? – Einschneidende Veränderungen am Beispiel der Gestaltung des österreichischen Arbeitsrechtes, OZP Bd. 33, Nr. 2 (2004)Johannes Schnizer: Österreich-Konvent – wozu?, Zukunft Nr. 7/8, 2004, S. 12–15Spielregeln für die Konfliktdemokratie: SPÖ lehnt Präambel zur Verfassung ab - Entwurf eines Grundrechtskatalogs vorgelegt, Der Standard, 14. Dezember 2003Katharina Krawagna-Pfeifer: ÖGB-Debatte: Beginn der Konfliktdemokratie – Die Mobilisierung gegen den ÖGB ist kein Zufall, sondern Programm der Regierung, Der Standard, 9. September 2001 Die ursprünglich positive Sicht der posttotalitären Nachkriegszeitwie „regsame Konfliktdemokratie“ in: Das ewig Senkrechte zieht ihn hinan, Gunter Hofmann, Die Zeit 10/95, 3. März 1995 klang nach und nach ab.
Grundvoraussetzungen für die Konkurrenzdemokratie sind Pluralismus und das Mehrheitsprinzip. Der Pluralismus gewährleistet in parteipolitischen Systemen mit einem Verhältniswahlrecht eine möglichst breite und differenzierte Parteienbildung, so dass unterschiedliche Meinungen innerhalb des Volkes besser als in einem System ausschließlich mit einem Mehrheitswahlrecht wiedergegeben werden. Die Parteien stehen im gegenseitigen Wettbewerb, vor allem um die Regierungsmacht.
Die Parteien, die sich zur Wahl gestellt haben, aber nicht in die Regierung eingebunden sind, werden, sofern sie im Parlament vertreten sind, als parlamentarische Opposition bezeichnet. Diese Opposition überwacht im Idealfall die Tätigkeit der Regierung kritisch und bietet Alternativen an. Sie kann außerdem versuchen, die Regierung mit Hilfe von Misstrauensanträgen zu stürzen und die Macht zu übernehmen.
Vorteile hohe Effizienz der Regierung, wenn eine Partei die absolute Mehrheit im Parlament besitzt oder wenn eine gebildete Koalition stabil ist, schnelle Entscheidungsprozesse, sofern die Parteibasis nicht großen Wert auf Einbezug in die Willensbildung legt, Konflikte „müssen nicht“ berücksichtigt werden. Nachteile Ignorierung der Minderheiten, insbesondere in Systemen ausschließlich mit einem Mehrheitswahlrecht, meistens niedrigere Legitimität und Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Parteimitgliedern, wenn Kompromisse in einer Koalition als „faul“ bewertet werden, wachsende Konflikte, deren „Lösung“ ev. beim ev. Machtwechsel (Wahlen) versprochen wird.
Der Begriff Mehrheitsdemokratie aus der Demokratietheorie von Lijphart, der der Konkurrenzdemokratie ähnlich ist, hebt die Entscheidungsfindung durch den Mehrheitsentscheid hervor. Infolge dieses Mehrheitsentscheides wird die Regierung eines Staates mit Konkurrenzdemokratie, sofern die Spitze der Regierung nicht vom Volk direkt gewählt wird (Präsidialsystem), von Vertretern einer Partei gestellt, welche die Mehrheit im Parlament besitzt, oder von Vertretern einer Koalition von wenigen Parteien, die zusammen – meistens knapp – die Mehrheit stellen.
Das Gegenmodell zur Konkurrenzdemokratie hinsichtlich des Interaktionsstils der politischen Kräfte ist die Konkordanzdemokratie, ein kooperatives, konsensorientiertes Modell. Im ähnlichen Konzept von Lijphart, in der Konsensdemokratie, werden zwar ebenfalls Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen, aber es gibt in ihr deutlich mehr Kooperation zwischen der Regierung und den sie tragenden Parteien einerseits und der Opposition andererseits als in einer traditionellen Mehrheitsdemokratie. Auch Minderheitsregierungen wären ohne regelmäßigen Konsens in Sachfragen nicht arbeitsfähig.
Begriffsdefinition- und Entwicklung Als Prototyp für ein funktionierendes und demokratisches Regierungssystem galt vielen Beobachtern, besonders im frühen 20. Jahrhundert und der Nachkriegszeit, das Vereinigte Königreich. Dieses war vor allem von stabilen parlamentarischen Mehrheiten geprägt und diente in der Politikwissenschaft schon früh als Vorbild, wenn es um die Etablierung effektiver demokratischer Strukturen ging. Besonders „[…] im ersten Nachkriegsjahrzehnt dominierte hier eine Modellvorstellung von Demokratie, die man mit dem prägnanten Terminus Konkurrenzdemokratie charakterisieren kann“ (Lehmbruch 2003: 7). In Anlehnung an das Vereinigte Königreich prägte Josef Schumpeter die Vorstellung dieses Demokratiemodells schon früh: „The democratic method is that institutional arrangement for arriving at political decisions in which individuals acquire the power to decide by means of a competetive struggle for the people’s vote“. Für Schumpeter und andere Politikwissenschaftler dieser Zeit lag dementsprechend der Zweck jeglicher politischer Aktivitäten in einem demokratischen System darin, durch reinen Wettbewerb politische Macht zu beanspruchen um, mittels der dazu benötigten Mehrheiten, die eigene Policy durchzusetzen. Der Begriff Konkurrenzdemokratie, aber auch der meist Synonym verwendete Terminus Mehrheitsdemokratie, sind an das britische System angelehnt und unterstreichen den eher kompetitiven Charakter dieses Modells. Aus diesem Grund hat sich für diese Art von System der Ausdruck Westminster-Demokratie entwickelt.
Lijpharts Modell von Mehrheits- und Konsensdemokratie Für Arend Lijphart gibt es auf die Frage, wer regieren sollte und wessen Interessen diese Regierung verantwortlich sein soll zwei Antwortmöglichkeiten: Die Erste und Nächstliegende sei die Mehrheit (Die zweite Möglichkeit sei ein Interessenausgleich). So merkt Lijphart an, Bezug nehmend auf Stephanie Lawson’s (1993: 192–193) Argument, dass der Hauptzweck einer politischen Opposition darin liege zur Regierung zu werden, dass diese These auf der Annahme eines Zweiparteiensystems fuße. Es beziehe nicht mit ein, dass in konsensorientierten, Mehrparteiensystemen Regierungen oft aus Koalitionen bestehen und ein Wechsel in der Regierung meist nur einen teilweisen Wechsel bedeute.
Für Lijphart ist Großbritannien sowohl das Original als auch das bekannteste Beispiel für das Modell der Mehrheits- bzw. Westminsterdemokratie. Reine, bzw. fast reine Mehrheitsdemokratien sind nach Ansicht Lijpharts relativ selten und neben Großbritannien kommen wohl dessen ehemalige Kolonien in der Karibik, wie Barbados, und Neuseeland (zumindest bis 1996) diesem Modell am nächsten. Viele Bestandteile des Westminstermodells seien in diese ehemaligen Kolonien Großbritanniens exportiert worden. Als Indikatoren für den mehrheitsdemokratischen Systemtypus identifizierte Lijphart zehn Kriterien, die notwendigerweise erfüllt sein müssen, wenn man von einer Mehrheitsdemokratie in ihrer Reinform spricht und bei denen die Kriterien eins bis fünf und die Kriterien sechs bis zehn untereinander jeweils eine gewisse Korrelation aufweisen.
Das erste Kriterium sei das Regierungsformat, d. h., auf wie viele Parteien sich die exekutive Macht im Normalfall stützt. Im Vereinigten Königreich findet man (bis auf wenige Ausnahmen) eine Bündelung der Exekutivgewalt bei nur einer Partei. Dementsprechend besteht das Regierungskabinett meist nur aus Politikern derjenigen Partei, welche im Parlament („Unterhaus“ oder auch „House of Commons“) auch die Mehrheit der Sitze innehat. Koalitionen sind im britischen Parlament eher die Ausnahme und werden nur im seltenen Falle eines sog. „hung parliament“, was heißt, dass keine Partei allein eine Mehrheit der Unterhaussitze erreichen konnte zu einer relevanten Option.
Das zweite Kriterium ist das Verhältnis von Parlament und Regierung. Typisch für das Westminstermodell ist hier eine Dominanz der Regierung. Zur Veranschaulichung: Theoretisch kontrolliert auch im Vereinigten Königreich das Parlament die Regierung zum Beispiel in der Form, dass es diese theoretisch ihrer Ämter entheben könnte, falls es mit deren Leistung unzufrieden ist. Praktisch ist das Verhältnis jedoch meist umgekehrt, denn die Regierung, welche von meist nur einer Partei gestützt wird und dementsprechend auch allein die Minister stellt hat vor allem auch durch parteiinterne Instrumente gute Möglichkeiten Abweichler vom Regierungskurs zu sanktionieren, da das Regierungspersonal meist fast deckungsgleich zu den hohen Parteiämtern der Regierungspartei ist. So lässt sich, um nur ein Beispiel zu nennen, Druck auf potentielle Abweichler ausüben, indem man deren Nominierungen zur nächsten Wahl durch die Partei in Frage stellt. Lijphart zitiert hier den ehemaligen britischen Minister Lord Hailsham, der 1978 das britische System zuspitzend als „elective dictatorship“ bezeichnet.
Drittens ist ein Zweiparteiensystem charakteristisch für eine Mehrheitsdemokratie wie Großbritannien. So wird das britische Parlament schon seit der Zwischenkriegszeit vom Zweikampf der Conservative Party und der Labour Party geprägt (Bis dahin war der Konkurrenzkampf zwischen der Conservative Party und der Liberal Party ausgetragen worden) und auch wenn es normalerweise ein paar Unterhaussitze gibt, die an Drittparteien fallen (oft handelt es sich bei diesen um Parteien von regionaler Relevanz) entscheidet sich die Mehrheitsfrage doch meist zwischen diesen beiden Parteien.
Eine Ursache der Etablierung dieses Zweiparteiensystems liegt im britischen Mehrheitswahlsystem. Dies ist auch Lijpharts viertes Kriterium für eine Wettbewerbsdemokratie. Das Mehrheitswahlsystem impliziert, dass es pro Wahlkreis nur einen Abgeordneten und daher nur einen Sitz im Parlament gibt. Die Mehrheiten entstehen in Großbritannien meist erst durch das Wahlsystem: Die Person, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint erhält nach dem „The Winner takes ist all“-Prinzip den Sitz im House of Commons. Auf diese Weise können im Parlament, gemessen an der Zahl der Sitze, völlig andere Mehrheiten vorherrschen, als das in der tatsächlich auf die jeweiligen Parteien kommende Anzahl von Stimmen vermuten lassen könnte.
Das fünfte Kriterium Lijpharts ist die Verbändestruktur, welche er im Zusammenhang mit dem Westminstermodell als pluralistisch bezeichnet. Kennzeichnend hierfür ist eine Vielzahl von Verbänden und Interessensgruppierungen, die in relativ unkoordinierter und kompetitiver Form Druck auf die Regierung ausüben.
Als sechste Analysedimension führt Lijphart die Staatsstruktur an. Diese ist in einer reinen Mehrheitsdemokratie nach Lijphart stark zentralistisch ausgerichtet. Das Vereinigte Königreich erfüllt dieses Kriterium, denn die Macht der lokalen bzw. regionalen Regierungen ist in unitaristischen Staaten wie Großbritannien nicht verfassungsrechtlich garantiert. Des Weiteren sind diese finanziell abhängig von der Zentralregierung. In Großbritannien lassen sich seit 1998 mit der sog. „Devolution“ allerdings dezentralisierende Tendenzen erkennen, als für Nordirland, Schottland und Wales Regionalparlamente implementiert wurden. Trotzdem gilt auch weiterhin, dass diese Machtdezentralisierung -zumindest theoretisch- durch das Unterhaus jederzeit beendet werden könnte.