mini|Porträtfoto von Günther Willms, entstanden vermutlich in den 1980er-Jahren
Günther Willms (* 25. Februar 1912 in Duisburg; † 3. Oktober 1998 in Spessart) war ein deutscher Jurist. Er war von 1953 bis 1980 Richter am Bundesgerichtshof.
Eltern und Geschwister Die Eltern von Günter Willms waren Johannes Eduard Willms (1876–1947) und Agnes Rietkötter (1877–1948). Johannes Eduard Willms studierte Englisch und Französisch an den Universitäten Münster und Marburg und schloss das Studium 1902 mit Staatsexamen und Promotion ab.
Am 20. Oktober 1903 heirateten die Eltern von Günther Willms. Sie bekamen zwei Kinder: Eduard Willms (* 28. Juli 1904 in Gelsenkirchen; † 22. Februar 1938) und Günther Willms.
Leben Jugend und Ausbildung Das familiäre Umfeld von Günther Willms war katholisch geprägt. Von Kindheit an war er in der Jugendbewegung aktiv, zunächst im Wandervogel. Später folgten Aktivitäten im Bund Neudeutschland, im Bund Quickborn und bei den Normannsteinern.
Willms wurde im Jahre 1918 eingeschult und besuchte zunächst die Seminarschule des Lehrerseminars in Fulda. 1923 wechselte er auf das Fuldaer Domgymnasium, an dem sein Vater lehrte. Dort erlangte er Ostern 1930 das Abitur. In der Übergangszeit bis zum Beginn des Studiums absolvierte er nach eigenen Angaben ein unbezahltes Volontariat in der Fuldaer Filiale der Dresdner Bank.
1930 begann Günther Willms an der Universität München ein rechtswissenschaftliches Studium. Während seiner dortigen Zeit war er nach eigenen Angaben im Sozialistischen Deutschen Studentenbund aktiv.
Zum Sommersemester 1931 wechselte er an die Universität Bonn, ging jedoch schon bald darauf an die Universität Frankfurt am Main. Dort trat er der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Frankonia-Straßburg im KV bei.
Beendet wurde das Jura-Studium von ihm schließlich an der Universität Marburg, wohin er 1932 gewechselt war. Am 25. November 1933 bestand er das erste juristische Staatsexamen mit der Note „befriedigend“. Anschließend absolvierte er die Referendarausbildung im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kassel und bestand auch das zweite juristische Staatsexamen.
Im Jahre 1938 wurde er von der Universität Marburg mit der Note „magna cum laude“ zum Dr. jur. promoviert. Seine Dissertation hat eine arbeitsrechtliche Thematik zum Gegenstand.
In den Monaten vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs war Willms in Kassel, Fulda, Hanau und Aschaffenburg als Gerichtsassessor tätig.
Soldat und Kriegsgefangenschaft Er wurde gemäß einem anonymen Autor sofort mit Beginn des Zweiten Weltkrieges zum Wehrdienst einberufen und war als Reserveoffizier durchgehend an der Front eingesetzt. Zuletzt bekleidete er den Rang eines Hauptmanns und war Generalstabsoffizier (la) eines Artillerie-Kommandeurs in der Ardennenoffensive. Gegen Kriegsende geriet er in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er 1946 entlassen wurde.
Richterliche Tätigkeit mini|Günther Willms
Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft nahm er die ihm bereits 1941 formal zugeteilte Stelle eines Amtsgerichtsrates am Amtsgericht Arnstein/Unterfranken ein. Es folgte ein Abordnung an das Oberlandesgericht Bamberg. Am 1. Oktober 1951 wurde er Präsidialrichter beim Bundesverfassungsgericht, zunächst als Oberregierungsrat und dann als Regierungsdirektor. Konkret wirkte er dort als persönlicher Referent des ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff. Gleichzeitig war er der erste Pressereferent des Bundesverfassungsgerichts.
Am 13. Juni 1953 wurde er zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof ernannt. Beim Bundesgerichtshof war er vorwiegend als Strafrichter eingesetzt, zunächst im 2. Strafsenat, dann insbesondere im 6. Strafsenat, der nach seiner zwischenzeitlichen Auflösung im Jahre 1956 im 3. Strafsenat fortgeführt wurde, ab 1959 dann im 1. und 4. Strafsenat und schließlich von 1966 an bis zu seiner Pensionierung am 28. Februar 1980 wieder im 2. Strafsenat, ab 1. Januar 1967 als stellvertretender Vorsitzender. Willms’ 2. Strafsenat war es, der 1969 erstmals entschied, dass Sitzblockaden als Nötigung strafbar sein können. Daneben war Willms lange Jahre Mitglied des Großen Senats für Strafsachen und des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Von Anfang 1955 bis Ende 1964 war er zudem Leiter der Pressestelle des Bundesgerichtshofs. Bei seiner Pensionierung war er das dienstälteste Mitglied des Bundesgerichtshofes.
Mitgliedschaften und ehrenamtliches Engagement Günther Willms war Mitbegründer des bayerischen Richtervereins und lange Jahre im Vorstand des Vereins der Bundesrichter. Von 1971 bis 1978 war er Vorsitzender der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes. Weiter war er Gründer und einige Jahre lang Vorsitzender des Landesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen in Baden-Württemberg. Zudem wurde er in die Kommission für Hessische Geschichte berufen und wirkte bei der Gründung eines Zentrums für Handwerk und Denkmalpflege mit.
Ehefrau und Kinder Günter Willms heiratete im Herbst des Jahres 1938 die damals 21-jährige Anna Ungermann, welche er nach eigenen Angaben 1932 erstmals getroffen hatte. Die kirchliche Trauung erfolgte durch den Pfarrer von Bad Orb, Alfons Maria Lins. Aus der Ehe gingen zwei Töchter und ein Sohn hervor: Annemarie Willms, Johanna Willms und Johannes Willms.
Publizistische Tätigkeit mini|Porträtzeichnung von Robert Pudlich aus dem Jahre 1931
Willms entwickelte frühzeitig eine publizistische Neigung. Während seiner Schulzeit verfasste er Artikel für die Fuldaer Zeitung, insbesondere Filmkritiken, Fahrtenberichte, lokalhistorische Schilderungen und Gedichte. Später schrieb er außerdem für die Kölnische Volkszeitung und die Frankfurter Zeitung, für letztere dabei häufig gemeinsam mit seinem Schulfreund Fritz Maubach unter dem Pseudonym Caspar Reiserecht.
Beiträge verfasste er außerdem für die im Zeitraum von Oktober 1931 bis 1933 erschienenen Werkhefte junger Katholiken. Für diese war er in deren Endphase auch als Redakteur tätig, bis ihm dies durch seine Streichung von der vorläufigen Schriftleiterliste unmöglich gemacht worden sei.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg war er publizistisch tätig, wobei er sein Themenspektrum um juristische und (rechts-)politische Bereiche erweiterte. Er veröffentlichte Beiträge in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Main-Post, der Schwäbischen Zeitung, den Badischen Neuesten Nachrichten, dem Rheinischen Merkur, den Frankfurter Heften, der Gegenwart, der Bauernschaft und Europa vorn.
Politische Präferenzen und Positionen Zur Beschreibung seiner politischen Grundhaltung während der letzten Jahre der Weimarer Republik bediente sich Günther Willms in seiner Jugendbiographie der bekannten Worte des Zentrumspolitikers und damaligen Reichskanzlers Joseph Wirth, welcher in der Reichstagssitzung vom 24. Juni 1922 gesagt hatte: „Der Feind steht rechts!“. An gleicher Stelle bekannte sich Günther Willms dazu, damals Sympathien „nach der anderen Seite“, also gegenüber der politischen Linken, gehegt zu haben. Bei der Reichspräsidentenwahl 1932 habe er Hindenburg seine Stimme gegeben, denn dieser sei gegenüber Hitler als das „geringste Übel“ erschienen. Bei den beiden Reichstagswahlen des Jahres 1932 habe er jeweils das Zentrum gewählt und bei der letzten Reichstagswahl am 5. März 1933 dann die SPD.
mini|Einladung zu einer CSU-Veranstaltung mit Günther Willms aus dem Jahre 1949 Im Jahre 1949 trat er bei einer CSU-Veranstaltung auf (vgl. dazu das Bild des Veranstaltungsplakats).
Willms sprach sich für die Todesstrafe aus, was er damit begründete, dass diese „staatsrechtliche Bedeutung von hohem Rang“ besitze, und bezeichnete deren „Preisgabe durch den Staat“ als einen „Akt der Selbstverstümmelung“. Das „Monopol der Todesdrohung in Staatshand“ sei ein „zivilisatorischer Fortschritt“ gewesen.
Er beteiligte sich ferner an der Debatte über die Frage, ob es dem ostdeutschen Rechtsanwalt Friedrich Karl Kaul gestattet sein sollte, vor westdeutschen Gerichten aufzutreten. Dabei widersprach er dem dies befürwortenden damaligen Bundestagsabgeordneten (und späteren Bundesjustizminister und Bundespräsident) Gustav Heinemann mit dem Argument, dass westdeutschen Rechtsanwälten auch nicht erlaubt sei, in Ostdeutschland vor Gericht aufzutreten.
Im Zusammenhang mit einer 1969 eingebrachten Gesetzesinitiative, welche darauf abzielte, die Verjährung für Mord und Völkermord abzuschaffen, was vor allem mit der drohenden Verjährung entsprechender Taten während des Nationalsozialismus begründet wurde, kam Günther Willms zu der Einschätzung, dass ein solches Vorgehen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen würde.
Dem in der Nachkriegszeit zu verzeichnenden starken Anstieg der Abiturienten- und Studentenzahlen stand er kritisch gegenüber.
Er war ein Befürworter des sogenannten Radikalenerlasses.
Dass im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (Az. 1 BvR 718/98), durch welche die Anwendung des Nötigungsparagraphen (= § 240 StGB) auf Sitzblockaden untersagt wurde, zahlreiche rechtskräftig abgeschlossene Verfahren von der Justiz wiederaufgenommen wurden und sodann zu Freisprüchen führten, bezeichnete Günther Willms 1996 als einen „Justizskandal neuer Art“.
Die staatliche Finanzierung von rechtlich missbilligten Schwangerschaftsabbrüchen verglich er mit der Judenvernichtung im dritten Reich.
Des Weiteren beschäftigte er sich mit der schwarz-weiß-roten Flagge des Kaiserreiches. Diese sei als „Zeichen einer unverlierbar zum Leben der Nation gehörenden Epoche, aber eben einer vergangenen Epoche zu achten, der wir im gewonnenen Abstand nicht ohne jegliches Wohlwollen begegnen“ könnten. Es handele sich um das „Schlußstück einer abgeschlossenen Tradition, die niemanden stören“ könne.