Ein kirchliches Amtsblatt dient den der Alt-Katholischen Kirche, der evangelischen Landeskirchen, in einigen Freikirchen und den Bistümern der römisch-katholischen Kirche als amtliches Publikationsorgan für Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte.

Veröffentlicht werden unter anderem: Kirchengesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verfügungen der Kirchenleitung Satzungen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände und anderer kirchlicher Vereinigungen Haushaltspläne Urkunden, neue und alte Siegel, Veranstaltungshinweise, Personalnachrichten wie zum Beispiel Versetzungen und Stellenausschreibungen Urteile kirchlicher Gerichte, Rechtsprechungsübersichten.

Während der 1950er bis in die 1980er Jahre wurden in kirchlichen Amtsblättern auf dem Gebiet der DDR auch theologische und kirchengeschichtliche Aufsätze veröffentlicht.

In den letzten Jahren werden die Ausgaben auch vermehrt online publiziert.

Staatliche Rechtsnormen werden als innerkirchliches Recht nur wirksam, wenn sie in einem Amtsblatt verkündet worden sind.

Auswahl verschiedener kirchlicher Amtsblätter

Alt-Katholische Kirche Bistum Bibliografischer Nachweis InternetpräsenzAmtliches Kirchenblatt des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in DeutschlandErscheint bei Bedarf, unter wechselndem Titel nachgewiesen seit 1878DNB: Amtliches Kirchenblatt des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland

Evangelische Freikirchen Kirche Bibliografischer Nachweis InternetpräsenzAMTSBLATT. Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland. Körperschaft des öffentlichen RechtsErschien 2019 im 52. Jahrgang. Seit 2009 online verfügbar.Ordnungen. Der rechtliche Rahmen für die Arbeit im BEFG [Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland]Die Dokumentensammlung auf dieser Seite wurde früher über den Oncken Verlag als „Handbuch des BEFG“ vertrieben. Deshalb enthält die Zusammenstellung auch einige Arbeitshilfen und Leitlinien, die nicht den Status einer Ordnung haben.

Evangelische Landeskirchen und deren Zusammenschlüsse