miniatur|Deutsches Seefahrtbuch

Das Seefahrtbuch ist in manchen Ländern anerkannter Ausweis und dient unter anderem der Identifikation des Inhabers und berechtigt zum Grenzübertritt. In bestimmten Ländern dient das Seefahrtbuch zudem auch als Nachweis für Rentenansprüche.

Deutschland

Deutsche Seefahrtbücher waren bereits seit der Neufassung der Passverordnung 2007 keine Passersatzpapiere mehr.vgl. Nr. 3 der aufgehobenen Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und der neuen Passverordnung

In dem historischen deutschen Staat DDR wurde das Seefahrtsbuch für den jeweiligen Seefahrer ausgestellt vom Seefahrtsamt der DDR und es enthielt auf den dafür vorgesehenen Seiten 6–10 auch „Ärztliche Untersuchungen“ durch „MDV“ -Medizinischer Dienst des Verkehrswesens der DDR- über die notwendige Einstellungsuntersuchung und Wiederholungsuntersuchung zur Seediensttauglichkeit mit Datum und Tauglichkeitsgruppe „TGL“ (stand für “Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen”) und ermöglichte somit die Einstellung sowie die An- und Abmusterungen der Seeleute für den jeweils erforderlichen Dienstrang in den zivilen Schiffsbesatzungen gemäß der jeweils geltenden Fassung einer “Schiffsbesetzungsverordnung”.

Auf den für Visa vorgesehenen Seiten 11 bis 25 im DDR-Seefahrtbuch dokumentierte die Deutsche Volkspolizei im Bezirk Rostock einen Sichtvermerk zum Überschreiten der Seegrenze der DDR. Bei einem Verdacht auf eventuell zu erwartende Republikflucht konnten der Sichtvermerk und damit das Seefahrtbuch entzogen werden – was somit eine verdeckte Arbeitslosigkeit für DDR-Seeleute bedeuten konnte und später von 1989 bis 1994 im Gerechtigkeitsausschuss zur Rehabilitierung durch vom Entzug des Seefahrtsbuches betroffener Seeleute aufgearbeitet wurde.Hoffen auf den Rechtsstaat: Rehabilitation für Seeleute? In: DAG Schiffahrt, Zeitschrift für Seeleute – Zeitschrift der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, 45. Jahrgang, Ausgabe Nr. 6, 1. Oktober 1992, Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, Bundesberufsgruppe Schiffahrt (Hrsg.), Hamburg 1992, Seite 85, .

Auf den Seiten 26 bis 64 im DDR-Seefahrtsbuch erfolgte durch das Seefahrtsamt der DDR die Dokumentation der An- und Abmusterungen entsprechend Musterrolle und die Dienstzeit auf dem jeweiligen Schiff.

Gemäß Einigungsvertrag Anlage 1 Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III 17 erkannte die bundesdeutsche Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord die vom Seefahrtsamt der DDR ausgestellten Seefahrtsbücher mit einem auf der ersten Innenseite eingeklebten und abgestempelten Zusatzeintrag mit zeitlich befristeter Geltungsdauer bis zum 2. Oktober 1993 als „Seefahrtbuch der Bundesrepublik Deutschland“ an.

Seit Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes 2013 stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie statt des Seefahrtbuchs den Seeleute-Ausweis aus. Er dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist ebenfalls kein Passersatz oder amtlicher Identitätsnachweis. Bestehende Seefahrtbücher durften bis 31. Mai 2019 durch eine Übergangsregelung ( Abs. 6 der Seeleute-Befähigungsverordnung) weiterhin für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Hongkong, ist die Vorlage eines deutschen Seefahrtbuches nach wie vor Voraussetzung für einen unkomplizierten Landgang der Seeleute.

Daneben geben die Reeder statt des Eintrags im Seefahrtbuch Dienstbescheinigungen nach dem Internationalen Seearbeitsgesetz beziehungsweise der Umsetzung im Seearbeitsgesetz aus.Eine Ära geht unter. In: Die Zeit 43/2013. Abgerufen am 15. Februar 2014.

miniatur|Seefahrtsbuch der DDR

Besitz Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehörte, musste ein Seefahrtbuch besitzen, in das jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des Weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen. Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1.

Angaben im Seefahrtbuch Auf Seite 2 des Dokumentes befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung.

Anmustern Zur Musterung auf einem Schiff (Anheuern) wurden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen: Dienststellung, Schiffsname Unterscheidungssignal des Schiffes Vermessung des Schiffes Leistung der Antriebsanlage Name und Adresse der Reederei Heimathafen Tag des Dienstantritts Beglaubigung vom zuständigen Seemannsamt, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland

Abmustern Zur Abmusterung von einem Schiff wurden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen: Funktion an Bord Schiffsname Fahrtgebiet (z. B. Mittlere oder Große Fahrt) Zeitraum der Fahrt (von … bis …) gesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen Urlaubsanspruch Ort und Tag der Abmusterung Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten

Die Abmusterung wurde auf Seite 13 vom Seemannsamt beglaubigt.

Siehe auch

Musterrolle Schiffsbetrieb

Literatur Einführung in den Schiffsbetrieb. Zentralstelle für Bildung des Ministeriums für Verkehrswesen, Berlin 1983 Friedrich Boer: Alles über ein Schiff und seine Ladung. 1962, Freiburg; Herder Verlag

Einzelnachweise

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