Das Wort Querschreiben stammt aus dem Wechselrecht und bedeutet die Unterschrift auf dem Wechsel durch den Bezogenen oder Wechselbürgen.
Wechselrecht Auf dem Wechselvordruck DIN 5004 ist die Unterschrift des Bezogenen nicht horizontal, sondern vertikal – also quer zum übrigen Schriftbild – vorgesehen. Mit dem „Querschreiben“ akzeptiert der Bezogene durch seine Unterschrift auf der linken Seite des gezogenen Wechsels seine Zahlungspflicht ( Abs. 1 WG),Fritz Knapp Verlag (Hrsg.), Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Band 9, 1956, S. 636Reinhard Richardi: Beispiel für einen ausgefüllten Wechsel Normblatt DIN 5004 (Ausgabe November 1998). Universität Regensburg, abgerufen am 15. September 2018 womit die wechselrechtliche Haftung des Bezogenen ausgedrückt werden soll.Gabler Lexikon-Redaktion (Hrsg.), Gabler Kleines Lexikon Wirtschaft, 1986, S. 194 Hieraus entwickelte sich die Warnung „Schreibe hin, schreibe her, schreibe niemals quer!“ Die Unterschrift des Bezogenen ist gemäß Nr. 3 WG ein gesetzlicher Bestandteil des Wechsels. Auch die Wechselbürgschaft entsteht durch „Querschreiben“ durch den Bürgen auf dem Wechsel ( WG).
Englisches Wechselrecht Dieses Querschreiben stimmte nicht mit dem Querschreiben () des Wechsels im englischen Wechselrecht vom August 1856 überein, womit die Zahlung aus dem Wechsel (oder Scheck) nur an einen Bankier möglich war.Levin Goldschmidt (Hrsg.), Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht, Band 2, 1859, S. 477 Dieser Kreuzverrechnungsvermerk verhinderte die Barauszahlung. Im Ausland ausgestellte gekreuzte Schecks werden im Inland als Verrechnungsschecks behandelt ( ScheckG).
Sonstiges Die Umgangssprache dehnte das Querschreiben auf alle Arten von Schuldurkunden aus wie etwa bei Bürgschaften oder Schuldscheinen. Früher war es üblich, Verträge auf der unbeschriebenen Rückseite durch quer verlaufende Unterschrift zu bestätigen. Seitdem der Wechsel aus dem Alltag weitgehend verschwunden ist, wird Querschreiben für jede Art der Haftungsübernahme verwendet. Dem Duden zufolge lautet die neue Schreibweise heute „quer schreiben“.Dudenredaktion (Bibliographisches Institut), Duden, 2000, S. 785
Siehe auch Indossament
Einzelnachweise
Kategorie:Schuldrecht (Deutschland) Kategorie:Wertpapierrecht (Deutschland) Kategorie:Deutsches Bankwesen