Das Kloster Himmelpfort (lateinisch coeli porta) war ein Kloster für Mönche des Zisterzienserordens in der Uckermark. Die Konventsgebäude befanden sich in Himmelpfort, heute ein Ortsteil der Stadt Fürstenberg/Havel, zwischen Stolpsee und Haussee. Die Klosterkirche, ein Brauhaus genanntes Wirtschaftsgebäude und die Klostermauer sind als Ruinen teilweise erhalten und als Baudenkmale geschützt.
Das Kloster wurde 1299 durch Markgraf Albrecht III. von Brandenburg gestiftet und durch das Kloster Lehnin als Tochterkloster aufgebaut. Die Etablierung des Konvents erfolgte nicht vor 1308. Das Kloster Himmelpfort lag in einer wenig ertragreichen Heidelandschaft im Grenzgebiet zwischen der Mark Brandenburg und Mecklenburg. Diese Ausgangslage sowie Kriege, Raubüberfälle und wechselnde Landeszugehörigkeiten führten dazu, dass das Kloster trotz seiner umfangreichen Erstausstattung nie die Bedeutung der Klöster Lehnin oder Zinna erlangte. 1541 wurde das Kloster säkularisiert und der Klosterbesitz zuerst verpfändet, später als Teil der Herrschaft Badingen und Himmelpfort als Erblehen vergeben. 1721 fiel die Herrschaft als erledigtes Lehen an den Kurfürsten von Brandenburg zurück und wurde fortan als landesherrliches Amt Badingen verwaltet. 1821 wurde das Amt Badingen mit dem landesherrlichen Amt Zehdenick vereinigt und 1872 im Zuge der neuen preußischen Kreisordnung aufgelöst.
Geschichte Vorgeschichte
Das Kloster wurde vom askanischen Markgrafen Albrecht III. († 4. Dezember 1300), einem Urenkel von Albrecht dem Bären, dem Gründer der Mark Brandenburg, im Jahr 1299 gestiftet. Coeli porta, die Pforte des Himmels war das letzte Kloster, das von den Askaniern ins Leben gerufen wurde und das dritte Tochterkloster (Filiation) des Klosters Lehnin.
Albrecht III. war zunächst Mitregent seines Cousins Otto IV., ab 1284 verließ er die gemeinsame Regierung und zog sich in seinen Teil der Mark Brandenburg zurück, das Land Stargard und das Land Lychen. Die ursprüngliche Intention Albrechts III. war sicher die Errichtung eines Hausklosters als Grablege für seine Familie in seinem Landesteil. Nach dem Tod seiner beiden Söhne war diese Grundlage zwar hinfällig geworden, jedoch verfolgte er dieses Ziel weiter, auch unter dem Eindruck des Todes seines Bruders im Jahr 1298. In der Literatur wird diese Klostergründung häufig als eine Art Grenzsicherung oder Grenzschutz gegenüber Mecklenburg dargestellt. Bezogen auf seinen Herrschaftsbereich lagen Ort und Gebiet des neuen Klosters jedoch am südlichen Rand seines Herrschaftsgebietes. Ein weiterer Grund für die Ortswahl des neuen Klosters mag sicher der fast schon legendäre kolonisatorische Ruf der Zisterzienser gewesen sein. Das Land Lychen war zum großen Teil dicht bewaldet („die Heide nördlich Lychen“) und dünn besiedelt. Albrecht III. mag sich durch die Ansiedlung eines Zisterzienserklosters eine bessere Erschließung des Landes Lychen erhofft haben. Das Land Stargard hatte mit dem schon vor 1283 gegründeten Kloster Wanzka schon quasi sein eigenes Hauskloster.
Erstausstattung Die Erstausstattung des Klosters Himmelpfort durch den Markgrafen Albrecht III. war z. B. im Vergleich zur Erstausstattung des Klosters Lehnin mit sechs Dörfern, 100 weiteren Hufen Landes, zehn Mühlen, mehreren Jahreshebungen und der erheblichen Zahl von 39 namentlich genannten Seen sowie großen Wald- und Heidegebieten sehr großzügig. Noch vor dem Bau, der nicht vor 1308 begonnen worden sein kann, kamen weitere Käufe hinzu, die die materielle und wirtschaftliche Basis des zu errichtenden Klosters weiter verbesserten. Vermutlich war ursprünglich eine andere Lokalität als Standort für das Kloster vorgesehen, denn das Dorf Stolp, in dessen Nähe oder auf dessen Gemarkung das Kloster Himmelpfort tatsächlich errichtet wurde, wurde vom Kloster Lehnin als Mutterkloster für das Kloster Himmelpfort erst 1307 erworben. Erst danach kann auch der Bau des Klosters erfolgt sein. Außerdem fungieren 1308 beim Kauf der vier Dörfer Bredereiche, Rudow, Stolp und Tangersdorf noch der Abt und Konvent von Lehnin im Namen des zu errichtenden Kloster Himmelpfort als Käufer. Erst 1309 werden erstmals Abt und Konvent von Himmelpfort genannt, das heißt zu dieser Zeit war bereits ein Teil der Mönche von Lehnin nach Himmelpfort übergesiedelt.
Dem Kloster Himmelpfort gelangen im weiteren Verlauf der Geschichte nicht die große Zahl an Erwerbungen, wie dies Kloster Lehnin in seiner etwas über 350-jährigen Geschichte erreichte. Auch fielen eine ganze Reihe von Klosterdörfern in der Mitte des 14. Jahrhunderts wüst, und dem Kloster gelang es meist nicht, sie wieder zu besiedeln. So bewaldete sich ein großer Teil des Klosterlandes wieder (unter anderem in der Himmelpforter Heide) und die neu entstandenen Heiden und Wälder warfen sicher nicht mehr die Erträge ab, wie dies die Dörfer vor der Wüstung taten.
Nach der Stiftungsurkunde gehörten zur Erstausstattung im Land Lychen (in terra nostra Lychen) sechs Dörfer: das Dorf Kastaven mit sämtlicher Zugehörde (Carstauel cum suis pertinentiis) das Dorf Altthymen (Magnam Thymen) das Dorf Neuthymen (Paruam Thymen; oder ein wüst gefallenes Dorf nordöstlich Altthymen) ein Wald namens Stolpenbrück (siluam, que Stolpenbruk dicitur; vermutlich das Gebiet zwischen Stolpsee, Sidowsee und Haussee, westlich der Woblitz) eine Heide und ein Wald, die sich vom Kastavensee bis zur Stadt Fürstenberg/Havel erstreckten (?) (mericam et siluam, que protenditur a metis campi Carstauel usque Furstenbergk; vermutlich das Gebiet, das sich nördlich der Havel und östlich der Stadt Fürstenberg bis etwa Sidowsee und Kastavensee, im Norden bis zur Feldmark Neuthymen und im Westen bis zur Feldmark des Dorfes Garlin erstreckte) das Dorf Garlin (uillam Garlin cum merica et distinctionibus suis; im 14. Jahrhundert wüst gefallen, heute Forst Sprenkelheide der Stadt Fürstenberg/Havel) das Dorf Linow (uillam Lyniczere cum suis pertinentiis; im 14. Jahrhundert wüst gefallen am Linowsee) das Dorf Brüsenwalde (uillam Brusenwalde cum suis pertinentiis; im 14. Jahrhundert wüst gefallen, später wieder besiedelt) 100 Hufen in den Dörfern Neddemin, Warbende und Flatow im Lande Stargard (centum mansos in terra nostra Stargardensi, quos filio nostro charissimo domino Henrico Magnopolensi in uillis uidelicet Nedemin, Werben, Wlotouu commisimus demonstrandos)
Weiter verzeichnet die Stiftungsurkunde insgesamt 39 namentlich genannte Seen, in und auf denen das Kloster die ausschließlichen Nutzungsrechte hatte (mit nur wenigen Ausnahmen). Sie können nicht mehr alle identifiziert werden oder die Zuordnung der Nennungen zu heutigen Seen ist umstritten. Weiter gehörten zur Stiftung auch alle nicht namentlich genannten Gewässer im Land Lychen. Platkowsee (stagnum Platekouu) Zenssee (stagnum Santis) Oberpfuhl (stagnum Vlake Zuzen) Stadtsee (stagnum Tiepe Zuzen) Lehstsee (stagnum Lest) Wurllsee (stagnum Tiepe Worll) Nesselpfuhl (stagnum Vlake Worll) Großer Lychensee (stagnum Grote Lychen) Kleiner Lychensee (stagnum Lutke Lychen) Mellensee (stagnum Grote Melne) Kleiner Mellensee (stagnum Lutke Melne; verlandet, in südlicher Fortsetzung des Großen Mellensees befindet sich noch ein Tümpel) Woblitz (stagnum Wublitz; entweder ist hier die Bezeichnung stagnum falsch und ist die Woblitz, Fluss von Lychen in die Havel gemeint, oder nach anderen Autoren der Haussee) Piansee (stagnum Pyan) Haussee (stagnum Blokenthien; nach Brandenburgischem Klosterbuch) Moderfitzsee (stagnum Westwitz) Sidowsee (stagnum Sidouu) Stolpsee (stagnum Stolp) stagnum Mörseken (= „Moorseechen“, Moddersee? oder verlandet) stagnum Sicheluuist (verlandet oder trockengelegt, zwischen Fürstenberg/Havel und Stolpsee; vgl. den dortigen Siggelwiesenbach, der Abschnitt der Havel zwischen Schwedtsee und Stolpsee heißt auch Siggelhavel) Schwettsee (stagnum Zwett) Baalensee (stagnum Balam) Röblinsee (stagnum Röbelin) Thymensee (stagnum Thymen apud uillam Garlin) stagnum Klysteuuitz (unbekannt; vielleicht Paulsee oder Möwensee nördlich Fürstenberg/Havel) Großer Schwaberowsee (stagnum Grote Zwagerou) Schulzensee (stagnum inter Thymen et Zwagerow) Dabelowsee (stagnum Dobelouu) Brückenthiensee (stagnum Brenghentin) Großer Köllnsee (stagnum Grote Kelle) Kleiner Köllnsee (stagnum Lutke Kelle) Großer Kastavensee (stagnum Grote Karstauell) Kleiner Kastavensee (stagnum Lutke Karstauel) Krummensee (stagnum Crummese) Linowsee (stagnum Lynyczere) Großer Kronsee (stagnum Grote Crun) Kleiner Kronsee (stagnum Lutke Crun) Stiepensee (stagnum Stipense) Rednitzsee (stagnum Rekenitz) stagnum situatum in campo Lybbewe (unbekannt, eventuell Schulzensee nördlich von Lychen)
Insgesamt werden in der Stiftungsurkunde neun (oder zehn oder mehr) Mühlen genannt, die dem Kloster geschenkt worden oder von denen das neue Kloster Abgaben bekam: die Mühle bei Neubrandenburg, mit vier Rädern die Mühle bei Nedemin die Mühle(n) bei Brüsenwalde (item molendina apud uilla Brusenuualde; molendina = im Plural, daher sehr wahrscheinlich zwei [oder mehr] Mühlen) die Mühle bei Parva Thymen die halbe Mühle bei Stolp die Mühle in Lychen und die Mühle vor der Stadt Lychen die Mühle bei Küstrin (heute Küstriner Mühle westlich von Küstrinchen am Küstriner Bach) von der Mühle in Fürstenberg: Zins über 30 Schilling Neubrandenburgische Pfennig Außerdem sollten sämtliche Mühlen, die in Zukunft an einem der vergabten Gewässer errichtet werden, dem Kloster Himmelpfort gehören.
Weitere Abgaben, die an das Kloster Himmelpfort jährlich entrichtet werden mussten, waren: 20 Schilling von der Stadt Lychen, die der Advokat Henricus Crouvel einzuziehen hatte. 3 Schilling Zins für eine Tongrube am Tiefen Wurll (= Wurlsee) 2 Schilling für eine Insel oder Werder beim Lehstsee 15 Schilling Zins von fünf Hufen in Lychen
Noch im Dezember 1299 genehmigte Bischof Volrad von Brandenburg die Schenkung, denn das neue Kloster lag in seinem Bistum und benötigte seine Zustimmung. 1300 bestätigte Albrecht III. die Stiftung (in verkürzter Form) in einer weiteren Urkunde, ausgestellt in Soldin und befreite das Kloster von allen weltlichen Lasten. (Mit-)Markgraf Hermann gab noch im selben Jahr seine Zustimmung zur Stiftung. Kurz darauf verstarb Albrecht III. Ende November/Anfang Dezember 1300. Erbe der Gebiete in der Mark Brandenburg war sein Neffe Hermann aus der ottonischen Linie der Askanier. Die beiden Söhne des Albrecht waren bereits vor der Klosterstiftung verstorben. Die Tochter Beatrix war seit 1292 mit dem mecklenburgischen Fürsten Heinrich II., genannt der Löwe (nicht zu verwechseln mit dem sächsischen Herrscher Heinrich dem Löwen) verheiratet. Sie hatte das Land Stargard wahrscheinlich als Wittum erhalten. Vermutlich existierte auch noch ein Kaufvertrag zwischen Albrecht und Heinrich über das Land Stargard und auch das Land Lychen, denn beide Gebiete sind später lehnsweise in seinem Besitz. In einer späteren Urkunde wurde festgestellt, dass Heinrich II. den Kaufpreis von 3000 Mark Silber noch nicht bezahlt hatte. Hermann wollte diesen Kauf und die erneute Belehnung des Heinrich zunächst nicht akzeptieren, lenkte jedoch 1304 mit dem Vertrag von Vietmannsdorf (auch Wittmannsdorfer Vertrag genannt) ein und belehnte Heinrich erneut mit dem Land Stargard. Nach dem Inhalt dieses Vertrages war mit dem Land Stargard auch das Land Lychen und damit auch das Gebiet des zukünftigen Klosters Himmelpfort mit inbegriffen.
Der deutsche König Albrecht I. bestätigte 1301 die Schenkungen des brandenburgischen Markgrafen. Die Bestätigung des Klosters durch den Papst ließ dagegen lange auf sich warten. Erst Papst Benedikt XII. bestätigte die Stiftung 1336.
Erste Schenkungen (vor dem Bau des Klosters)