|Kennziffer = 5031 |Gemeinden = 50317/50320/50323/50324/50327/50331/50332/50335/50339 |Auflösungsdatum = 1. März 2023 |Zugeteilt zu1 = Seekirchen am Wallersee }} Der Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg war ein dem Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk war zum Zeitpunkt seiner Auflösung einer von acht im Bundesland und umfasste den nordöstlichen Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Geschichte Der Gerichtsbezirk Neumarkt wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 20 Steuergemeinden Bruckmoos, Brunn, Haselreith, Henndorf, Hof, Irrsdorf, Köstendorf, Marschallen, Matzing, Mödlham, Neufahren, Neumarkt (Burgfried), Neumarkt (Gemeinde), Seekirchen (Burgfried), Seekirchen (Gemeinde), Seewalchen, Straßwalchen (Gemeinde), Straßwalchen (Burgfried), Tödtleinsdorf und Waldprechting.„Allgemeines Landes-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns. XXV. Stück.“: 288. „Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes vom 4. Juli 1850, Z. 2147, …“

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung„Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück.“ 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden …“, § 10 ff ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Mattsee, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg.RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die fünf Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen.: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“. Seekirchen Land und Markt wurden 1974 vereinigt.

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg im Zuge der Neuordnung des Gerichtsbezirkes Salzburg um die vier Gemeinden Mattsee, Obertrum am See, Schleedorf und Seeham erweitert.: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Mit 1. März 2023 wurden die bisherigen Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau aufgelöst und zum Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee zusammengefasst. auf Unternehmensservice Portal, abgerufen am 17. April 2016Bezirksgerichte Flachgau: Ministerrat beschließt Neubau eines Bezirksgerichts in Seekirchen auf www.ots.at am 12. Jänner 2016Seekirchen wird neuer Standort für Bezirksgericht Flachgau auf www.salzburg.com am 20. November 2015Bezirksgericht Flachgau in Seekirchen auf salzburg.orf.at am 20. November 2015

Gerichtssprengel Der Gerichtssprengel von Neumarkt bei Salzburg umfasste zuletzt mit den neun Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen den nordöstlichen Bereich des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Einzelnachweise

Literatur Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Salzburg. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 766 kB)

Weblinks

Gerichtssuche in der Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz

Kategorie:Bezirk Salzburg-Umgebung Neumarkt bei Salzburg