|Gemeinden = 50307/50310/50311/50312/50318/50319/50321/50328/50330/50336/50337 |Auflösungsdatum = 1. März 2023 |Zugeteilt zu1 = Seekirchen am Wallersee }} mini|Bezirksgericht Thalgau Der Gerichtsbezirk Thalgau war ein dem Bezirksgericht Thalgau unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Er umfasste zuletzt den südöstlichen Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.
Geschichte Der Gerichtsbezirk Thalgau wurde gemeinsam mit 23 anderen Gerichtsbezirke in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 16 Steuergemeinden Anger, Ebenau, Egg, Enzersberg, Faistenau, Fuschl, Gitzen, Hintersee, Hof, Lämmerbach, Lidaun, Thalgau, Thalgauberg, Tiefbrunau, Vodersee und Vorderschrofenau.„Allgemeines Landes-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns. XXV. Stück.“: 288. „Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes vom 4. Juli 1850, Z. 2147, …“
Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung„Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868. XVII. Stück.“ 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden …“, § 10 ff ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg.RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die vier Gemeinden Faistenau, Hintersee, Hof bei Salzburg und Thalgau.: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ erfuhr der Gerichtsbezirk Thalgau per 1. Jänner 2003 eine Erweiterung um die drei Gemeinden Fuschl am See, Sankt Gilgen und Strobl des aufgelösten Gerichtsbezirks Sankt Gilgen sowie um die vier Gemeinden Ebenau, Eugendorf, Koppl und Plainfeld, die vom neu geordneten Gerichtsbezirk Salzburg an Thalgau fielen.: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“
Mit 1. März 2023 wurden die bisherigen Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau aufgelöst und zum Gerichtsbezirk Seekirchen am Wallersee zusammengefasst. auf Unternehmensservice Portal, abgerufen am 17. April 2016Bezirksgerichte Flachgau: Ministerrat beschließt Neubau eines Bezirksgerichts in Seekirchen auf www.ots.at am 12. Jänner 2016Seekirchen wird neuer Standort für Bezirksgericht Flachgau auf www.salzburg.com am 20. November 2015Bezirksgericht Flachgau in Seekirchen auf salzburg.orf.at am 20. November 2015
Gerichtssprengel Der Gerichtssprengel von Thalgau umfasste zum Zeitpunkt seiner Auflösung mit den elf Gemeinden Ebenau, Eugendorf, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld, Sankt Gilgen, Strobl und Thalgau den südöstlichen Bereich des Bezirks Salzburg-Umgebung.
Einzelnachweise
Literatur
Weblinks
Gerichtssuche in der Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz
Kategorie:Bezirk Salzburg-Umgebung Thalgau