mini|Bezirksgericht Döbling Der Gerichtsbezirk Döbling ist ein dem Bezirksgericht Döbling unterstehender Gerichtsbezirk in Wien. Der Gerichtsbezirk umfasst den 18. Wiener Gemeindebezirk Währing und den 19. Wiener Gemeindebezirk Döbling.
Geschichte Die Gebiete der heutigen Gemeindebezirke Döbling und Währing waren ursprünglich Teil der Gerichtsbezirke Hernals und Klosterneuburg.vgl. k. k. statistischen Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repetorium des Erzherzogthumes Oesterreich unter der Enns. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1869. Wien 1871 Im Zuge der Eingemeindung zahlreicher Vororte zu Wien wurde per 1. April 1892 auch die Gerichtsorganisation neu geregelt. Währing und Döbling wurde in der Folge zu einem Gerichtsbezirk vereint, wobei die Gerichtsagenden dem Bezirksgericht Währinghttps://www.digital.wienbibliothek.at/wbrobv/periodical/pageview/163308, welches in Währing in der Gymnasiumstraße 38 situiert war, übertragen wurden.RGBl. Jg. 1892, XVI. Stück, Nr. 36: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung von städtischdelegierten Bezirksgerichten in der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und den einzelnen städtisch-delegierten Bezirksgerichten zugewiesenen Wirkungskreis“ Bereits per 1. Jänner 1894 wurde diese Regelung wieder abgeändert, indem für den Gemeindebezirk Döbling ein eigener Gerichtsbezirk geschaffen wurde und damit Währing und Döbling separat nebeneinander bestanden.Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Österreich unter der Enns. Jg. 1893, XVIII. Stück, Nr. 56: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des städtischdelegierten Bezirksgerichtes Döbling in Wien“ Im Zuge der Auflösung des Gerichtsbezirkes WähringAmtsblatt der österreichischen Justizverwaltung vom 30. Oktober 1925 wurde in den 1920er Jahren das Gebiet des Gerichtsbezirkes Döbling auch auf den Bezirk Währing ausgeweitet.ns-quellen.at
Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Döbling umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet.„VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938) 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht., vom 9. Juli 1945, S. 67–70
Literatur Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Wien. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 395 kB)
Einzelnachweise
Kategorie:Döbling Kategorie:Währing Dobling