mini|links|Das Gerichtsgebäude von der Prager Straße aus gesehen Der Gerichtsbezirk Floridsdorf ist ein dem Bezirksgericht Floridsdorf unterstehender Gerichtsbezirk in Wien. Der Gerichtsbezirk umfasst den 21. Gemeindebezirk Floridsdorf.

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Floridsdorf umbenannt und war nun dem Landgericht Wien nachgeordnet.„VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350 / 1938). 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht., vom 9. Juli 1945, S. 67–70.

Literatur Österreichische Akademie der Wissenschaften: Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Wien. Datenbestand: 30. Juni 2011 (PDF; 404 kB)

Einzelnachweise

Floridsdorf