Oliver Markus Raoul Janich (* 3. Januar 1969BA 12 (Schwabing-Freimann), Hallo München, 21. Februar 2014. in München) ist ein deutscher Buchautor sowie Mitbegründer und ehemaliger Vorsitzender der Partei der Vernunft (PDV). Er vertritt libertäre, rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und verschwörungsideologische Positionen. Der Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten und Antisemiten ein. Experten halten ihn für einen der einflussreichsten deutschsprachigen Verschwörungsideologen.Einflussreicher Verschwörungsideologe festgenommen: Das ist Oliver Janich. Josef Holnburger (CeMAS – Center für Monitoring, Analyse und Strategie) im Gespräch mit Annika Schneider. Deutschlandfunk, 18. August 2022. Rechter Telegram-Influencer Oliver Janich auf den Philippinen festgenommen. Der Spiegel. 17. August 2022.Rief zu Exekutionen auf. Die Welt, 18. August 2022. Janich lebt seit 2015 auf den Philippinen. Dort wurde er am 17. August 2022 auf Intervention deutscher Behörden wegen strafrechtlicher Ermittlungen festgenommen und in Abschiebehaft genommen. Seit dem 20. Januar 2023 befindet er sich wieder auf freiem Fuß.

Leben und Arbeit Arbeit als Börsen- und Finanzjournalist

Oliver Janich war mehrere Jahre lang für Focus Money tätig. Nachdem die Zeitschrift die Zusammenarbeit beendet hatte, schrieb er unter anderem für das rechtsextreme Blog Politically Incorrect und für rechtspopulistische Magazine wie Kopp Online und Compact.

Ermittlungen gegen Janich wegen Börsenkursmanipulationen Zusammen mit zwei Freunden aus der Zeit seines Wirtschaftsstudiums war Janich Bestandteil eines Netzwerkes aus Aktienhändlern und Börsenjournalisten („Bosler-Clique“), die systematisch die Kurse von eher unbekannten börsennotierten Unternehmen hochschrieben, deren Aktien Personen in ihrem Netzwerk zuvor gekauft hatten. Die Staatsanwaltschaft München ließ im September 2010 Wohnungen und Büros von rund 30 Verdächtigen durchsuchen, darunter die von Janich. Die Rädelsführer dieser Verschwörung, zu denen Janich nach den Erkenntnissen durch den Prozess nicht gehörte, wurden 2012 verurteilt. Verschiedene Börsenjournalisten haben durch Geständnisse ihr Strafmaß reduziert und wurden höchstens auf Bewährung verurteilt.

2015 wurde Janich durch das Amtsgericht München wegen organisierter Kursmanipulationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Janich hatte im Anlegerblatt Focus Money aus der Münchner Burda-Gruppe als freier Mitarbeiter in der Rubrik Hot Stocks („heißer Tipp“) eine kanadische Ramschaktie zum Kauf empfohlen – und dafür mindestens 15.000 Euro bekommen. Gleichzeitig hielt er selbst in großem Umfang Aktien des angepriesenen Unternehmens. Die Leser hatten davon nichts erfahren.Rechter Telegram-Influencer – Oliver Janich auf den Philippinen festgenommen. Der Spiegel.

Verschwörungstheorien Schon als Finanzjournalist vertrat Janich in mehreren Artikeln Verschwörungstheorien zum 11. September 2001, auch in seinen Büchern kommen diese vor. Des Weiteren verbreitet er Verschwörungstheorien über angeblichen Wahlbetrug bei der Landtagswahl in Bayern 2018, ohne Belege dafür zu nennen.

Gegen die Ernennung von Sinan Selen als Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz machte Janich in einem auf YouTube veröffentlichten Video mit der Behauptung Stimmung, Selen hätte den Posten „auf Wunsch der türkischen Regierung bekommen“. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete den Beitrag als „Hassvideo“ und verwies auf fremdenfeindliche Kommentare darunter. Laut Spiegel Online enthalten seine YouTube-Videos „teilweise rassistische Aussagen und bedienen antisemitische Verschwörungstheorien“.Corona-Videos auf YouTube. Hinter der Verschwörung . In: Spiegel Online, 21. Mai 2020. Abgerufen am 21. Mai 2020.

Ende 2020 stellte er die Frage, ob „die Merkel-Kritiker Oppermann und Ohoven ermordet“ worden seien, und schrieb, es müsse „ja nicht eine Merkel anordnen, sondern irgendeiner aus dem militärisch-pharmazeutischen-industriellen Komplex“.Hans Demmel: Anderswelt. Ein Selbstversuch mit rechten Medien, begleitet von Friedrich Küppersbusch. Kunstmann, München 2021, S. 93

Im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine Anfang 2022 positionierte Janich sich laut dem Politikwissenschaftler Jan Rathje gegen Russland wie auch gegen die Ukraine, „weil er beide nur als Parteien in einer jüdischen Weltverschwörung wahrnimmt“; Janich integriere somit den Krieg in ein antisemitisches Weltbild.Elisabeth Kagermeier: Warum Querdenker nun prorussiche Propaganda verbreiten. www.br.de, 25. März 2022.

Als einer der ersten deutschsprachigen Webvideoproduzenten verbreitete Janich QAnon-Erzählungen, eine umfangreiche Verschwörungstheorie, die von einem Kampf gegen satanistische Eliten des „Tiefen Staats“ unter Führung der Erlöserfigur Donald Trump handelte.Matthias Pöhlmann: Rechte Esoterik. Wenn sich alternatives Denken und Extremismus gefährlich vermischen. Herder, Freiburg i. Br. 2021, S. 197 ff. Dabei greift Janich auch den auch von Xavier Naidoo verbreiteten Mythos auf, in unterirdischen Kellern würden Kinder gequält, um ihnen Adrenochrom abzuzapfen.Jan-Gerrit Keil: Verschwörungserzählungen aus Sicht der Kriminalpsychologie und ihre besondere Rolle im Milieu von „Reichsbürgern“, „Impfgegnern“ und „QAnon-Anhängern“. In: Frank Lüttig. Jens Lehmann (Hrsg.): Verschwörungstheorien. Ursprung – Anhänger – Bewältigung. Nomos, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-7489-3675-6, S. 13–50, hier S. 45.

Festnahme wegen Äußerungsdelikten auf den Philippinen

Vorwürfe Aufgrund von Äußerungen im Internet wurden gegen Oliver Janich Ermittlungen wegen Beleidigung, Übler Nachrede, Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie Belohnung und Billigung von Straftaten eingeleitet. Konkret legen die Behörden Janich zur Last am 22. Oktober 2020 den Geschäftsführer des Centers für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) als „Spast“ bezeichnet zu haben. Im Übrigen soll er den CeMAS-Geschäftsführer und eine Mitgründerin am 25. April 2021 und 26. April 2021 als „geisteskranke[s] Duo“, das „schlicht zu dämlich“ und „abgrundtief böse“ sei beleidigt haben. Die CeMAS-Mitgründerin sei von Janich darüber hinaus als „kreuzdämlich“, der Geschäftsführer als „saudämlich“ herabgewürdigt worden.Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 15. Juli 2026, abgerufen am 4. September 2026

Am 20. Januar 2021 schrieb Janich den Ermittlungen zufolge im Messengerdienst Telegram: „Hängt Biden. Hängt Soros. Hängt sie alle, verdammt nochmal.“ Am 14. Dezember 2021 soll er im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verbreitet haben, dass ein Gutachten im Auftrag des Innenministeriums zu dem Schluss gekommen sei, dass es geboten sei „sämtliche Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern standrechtlich hinzurichten“, was der Gutachter mit „der ‚Schutzpflicht’ des Staates für seine Bürger“ begründet habe. Am 25. Februar 2021 soll Janich in einer Audiobotschaft geäußert haben, dass es in Deutschland wieder Konzentrationslager gebe und diese „nicht nur ‚für Quarantänebrecher‘“ gedacht seien. Am 20. Februar 2022 soll er auf YouTube wahrheitswidrig behauptet haben, dass eine von ihm namentlich benannte Sektenangehörige, die wegen Mordes an einem Vierjährigen verurteilt worden war, 2020 in den Anschlag von Hanau verwickelt gewesen sei.

Haftbefehl und Festnahme auf den Philippinen Das Amtsgericht München erließ gegen Oliver Janich aufgrund der Vorwürfe am 22. April 2022 einen Haftbefehl. Als Haftgrund nahm das Gericht Flucht an, weil Janich unbekannten Aufenthalts sei und sich möglicherweise auf die Philippinen abgesetzt habe. Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) und der Staatsanwaltschaft München I konferierten daraufhin im Juni 2022 zur Frage, wie Janich zwecks Strafverfolgung wieder in die Bundesrepublik gebracht werden könne. Die BKA-Mitarbeiter regten an bei den Philippinen auf eine Abschiebung Janichs hinzuwirken und übersandten der Staatsanwaltschaft hierfür notwendige Dokumente. Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin am 27. Juni 2022 unter Verweis auf die Ermittlungen in Deutschland an die Deutsche Botschaft Manila und forderte diese auf keinen neuen Pass für Janich auszustellen bzw. dessen aktuellen Pass einzuziehen.

Nach Angaben von Janich geht aus einem Urteil des „Regional Trial Court Taguig City“ hervor, dass ein Verbindungsbeamter des BKA den philippinischen Behörden im Anschluss mitteilte, dass gegen Janich in Deutschland ein Haftbefehl bestehe und die deutsche Botschaft passbeschränkende Maßnahmen gegen diesen eingeleitet habe. Janich wurde daraufhin am 17. August 2022 von den philippinischen Behörden festgenommen.„Goodbye Germany“ - Der „patriotische Kampf“ aus dem Ausland. Da Janich das Ermittlungsverfahren in Deutschland vor seiner Festnahme nicht bekannt war, äußerte die Leiterin des Rechtsreferats der Botschaft in Manila in einem Schreiben vom 8. September 2022 an die Staatsanwaltschaft, dass ein Passentzug rechtlich nicht möglich sei und darüber hinaus angesichts der aktuellen Abschiebehaft auch nicht verhältnismäßig erscheine.

Erlass des Strafbefehls Am 23. August 2022 meldete sich ein Rechtsanwalt im Namen von Janich beim Amtsgericht München, beantragte Akteneinsicht und legte am 22. April 2022 erfolglos Haftbeschwerde ein. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Anwalt mit, dass wegen der Vorwürfe gegen Janich aus ihrer Sicht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe mit Geldauflage in Betracht komme. Der Anwalt teilte daraufhin am 17. November 2022 mit, einen entsprechenden Strafbefehl und eine Geldauflage von 5.000 Euro im Namen von Janich akzeptieren zu wollen. Das Amtsgericht München erließ daraufhin am 24. November 2022 einen entsprechenden Strafbefehl. Nachdem der Anwalt dem Gericht per Fax einen Rechtsmittelverzicht übermittelt hatte, wurde auf dem Strafbefehl eine Rechtskraft für den 25. November 2022 vermerkt. Den Haftbefehl gegen Janich hob das Gericht auf.

Anfechtung des Strafbefehls Am 28. November 2022 wandte sich ein weiterer Anwalt an das Amtsgericht und bat um eine deklaratorische Bestätigung der Verfahrensbeendigung und der Aufhebung des Haftbefehls für die philippinischen Behörden. Janich wurde im Anschluss am 20. Januar 2023 aus der philippinischem Abschiebehaft entlassen. Nach seiner Entlassung aus der Haft legte er gegen den Strafbefehl am 27. Januar 2023 Einspruch ein. Zur Begründung gab er an, dass sein vorheriger Anwalt nicht zustellungsbevollmächtigt gewesen sei und es diesem zudem an einer ausdrücklichen Ermächtigung zur Annahme des Strafbefehls gefehlt habe. Hilfsweise beantragte Janich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil er sich seit dem 17. August 2022 in Abschiebehaft befunden und dort seine Rechte nicht adäquat wahrnehmen können habe. Er sei nicht angemessen über den Inhalt des Strafbefehls informiert worden und habe Dokumente nur kurzzeitig auf einem Smartphone lesen können. Die Abschiebehaft habe für ihn eine Notsituation bedeutet und ihm sei von seiner Anwältin und anderen Gefangen deutlich gemacht worden, dass das Verfahren in Deutschland abgeschlossen sein müsse, bevor er entlassen werden könne. Er habe nicht die Möglichkeit gehabt sich dem Verfahren in Deutschland zu stellen und sei auch nicht dorthin überführt worden. Die deutschen Behörden hätten die Abschiebehaft zudem durch Falschangaben über in Wirklichkeit nie ergriffene passbeschränkende Maßnahmen gegen ihn herbeigeführt.