Unmittelbar nach der „Machtübernahme“ begann die Politische Polizei mit der Beschlagnahme sogenannter „Zersetzungsliteratur“. Betroffen waren Privatbibliotheken, Leihbüchereien, Verlage, Buchhandlungen, Antiquariate und Werksbibliotheken sowie die Bibliotheken verfolgter Organisationen (Gewerkschaften, Parteien, Arbeiterbildungsvereine, religiöse Gemeinschaften, Logen). Beschlagnahmte Bücher wurden den für die Archivierung dieser Literatur vorgesehenen Bibliotheken oft von Polizeidienststellen, Bürgermeisterämtern und Landratsämtern zugesandt. So verfügte etwa der Heidelberger Oberbürgermeister Neinhaus bereits am 6. April 1933, die in der Städtischen Volksbücherei vorhandenen Bücher jüdischer Autoren zu sichern und der Ausleihe zu entziehen. Nach einer weiteren Verfügung vom Folgetag sollten auch Bücher und Zeitschriften mit „ausgesprochen bolschewistischen, marxistischen, pazifistischen oder atheistischen Tendenzen“ von der Benutzung ausgeschlossen werden.Joachim-Felix Leonhard: Vom lebendigen zum deutschen Geist – Aussonderung und Separierung von Büchern in Heidelberger Bibliotheken unter dem Nationalsozialismus. In: Ders. (Hrsg.): Bücherverbrennung. Zensur, Verbot, Vernichtung unter dem Nationalsozialismus in Heidelberg (= Heidelberger Bibliotheksschriften 7). Heidelberger Verlagsanstalt und Druckerei GmbH, Heidelberg 1983, S. 102. Schon bald darauf kursierten auch die ersten Listen „volkstum- und Kulturzersetzenden Schrifttums“, die von den unterschiedlichsten Akteuren verfasst worden waren, aber in der Regel noch keinerlei amtlichen Charakter besaßen.Sören Flachowsky: "Zeughaus für die Schwerter des Geistes". Die Deutsche Bücherei in Leipzig 1912–1945. Wallstein-Verlag, Göttingen 2018, Bd. 2. ISBN 978-3-8353-3196-9, S. 592 f.

Anfang April 1933 hatte die Deutsche Studentenschaft mit der Vorbereitung ihrer Aktion „Wider den undeutschen Geist“ begonnen, mit dem Ziel der „öffentlichen Verbrennung jüdischen zersetzenden Schrifttums“.Werner Treß: "Wider den undeutschen Geist". Bücherverbrennung 1933. Parthas-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-932529-55-3, S. 62 f. Teil dieser Vorbereitung war eine reichsweite Sammelaktion Ende April/Anfang Mai, bei der anhand von Schwarzen Listen private Buchhandlungen und Leihbüchereien, aber beispielsweise auch das von Magnus Hirschfeld gegründete Institut für Sexualwissenschaft nach anstößiger Literatur durchsucht wurden.Rainer Herrn: Magnus Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft und die Bücherverbrennung. In: Julius H. Schoeps/Werner Treß (Hrsg.): Verfemt und verboten. Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933 (= Wissenschaftliche Begleitbände im Rahmen der Bibliothek Verbrannter Bücher, Bd. 2). Georg Olms Verlag, Hildesheim/Zürich/New York 2010, ISBN 978-3-487-14383-5, S. 113–168.

Als „verbotenes Schrifttum“, so definierte es Hans-Peter Des Coudres, damals Bibliotheksleiter auf der SS-Reichsleiterschule Wewelsburg, auf dem 31. Deutschen Bibliothekartag im Juni 1935, „soll verstanden werden in erster Linie nur das vom Staat verbotene bzw. beschlagnahmte und eingezogene Schrifttum, wie es, außer bei den gerichtlichen Einziehungen, in den Polizeiblättern der deutschen Länder und im Reichsanzeiger angezeigt wird, im übrigen aber auch das unerwünschte Schrifttum, das, ohne titelmäßig ausdrücklich verboten, von den öffentlichen Bibliotheken dem verbotenen ähnlich zu behandelt ist. (...) Es ist dies das Schrifttum mit bolschewistischer, marxistischer, internationaler, pazifistischer oder atheistischer Tendenz.“Hans Peter Des Coudres: Das verbotene Schrifttum und die wissenschaftlichen Bibliotheken. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen 52, 1935, S. 459 f.

Für die betroffenen Schriftsteller hatte dies u. a. auch die Konsequenz, dass sie im wichtigsten Nachschlagewerk zur deutschsprachigen Literatur, Kürschners Deutschem Literatur-Kalender, nicht mehr verzeichnet wurden. Auch die zunehmend restriktivere Literaturpolitik machte sich hier bemerkbar. Während beispielsweise Heinrich Mann, und viele andere Autoren, bereits in der ersten Neuauflage (Bd. 47) nach der Machtübernahme fehlte, verschwanden sein Bruder Thomas und dessen Sohn Klaus erst aus Band 48 von 1939. Aufgenommen werden durfte nur noch, wer Mitglied der Reichsschrifttumskammer war.

Amtliche Schwarze Liste für die Volksbüchereien in Preußen („Liste Herrmann“) Schon im März 1933 begann der Bibliothekar Wolfgang Herrmann mit der Erarbeitung von schwarzen Listen zur Säuberung der öffentlichen Bibliotheken. Ob dies bereits im Auftrag des Propagandaministeriums geschah, ist unbekannt. Spätestens Anfang April übernahm Herrmann die Leitung des neugegründeten „Ausschusses zur Neuordnung der Berliner Stadt- und Volksbüchereien“. Zu seinen weiteren Mitgliedern gehörten die Berliner Bibliothekare Max Wieser (Stadtbücherei Spandau) und Hans Engelhard (Stadtbibliothek Berlin).Gerhard Sauder (Hrsg.): Die Bücherverbrennung. Zum 10. Mai 1933. Carl Hanser Verlag, München/Wien 1983, ISBN 3-446-13802-1, S. 109 ff.; Werner Treß: "Wider den undeutschen Geist". Bücherverbrennung 1933. Parthas-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-932529-55-3, S. 94. Am 18. April 1933 erhielt der Ausschuss den offiziellen Auftrag des Berliner Oberbürgermeisters Heinrich Sahm, die örtlichen Büchereien „von marxistischen, jüdischen und pazifistischen Schriften zu reinigen“. Bald darauf wurde eine erste „Schwarze Liste. Schöne Literatur“ veröffentlicht, ergänzt um „Grundsätzliches zur Anfertigung von Schwarzen Listen“.Grundsätzliches zur Anfertigung von Schwarzen Listen. In: Bücherei und Bildungspflege 13, 1933, S. 116–121; Neuabdruck in: Friedrich Andrae: Volksbücherei und Nationalsozialismus. Materialien zur Theorie und Politik des öffentlichen Büchereiwesens in Deutschland 1933–1945 (= Beiträge zum Büchereiwesen, Reihe B, H. 3). Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1970, Nr. 22, S. 167–170. Noch im Mai wurde diese Liste vom Preußischen Kultusministerium für ganz Preußen verbindlich gemacht.Jan-Pieter Barbian: Literaturpolitik im "Dritten Reich". Institutionen, Kompetenzen, Betätigungsfelder. Überarb. u. aktualisierte Aufl. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-04668-6, S. 142; Werner Treß: "Wider den undeutschen Geist". Bücherverbrennung 1933. Parthas-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-932529-55-3, S. 96; Sören Flachowsky: "Zeughaus für die Schwerter des Geistes". Die Deutsche Bücherei in Leipzig 1912–1945. Wallstein-Verlag, Göttingen 2018, Bd. 2 ISBN 978-3-8353-3196-9, S. 693 f. Am 16. Mai erfolgte dann die Veröffentlichung im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel.Wolfgang Herrmann: Prinzipielles zur Säuberung der öffentlichen Büchereien. In: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel Nr. 112 v. 16.5.1933 (Redaktioneller Teil). S. 356–358 (Digitalisat). Neben wenigen Anthologien enthielt die Liste die Namen von 133 deutschen und nichtdeutschen Autoren fast durchweg des 20. Jahrhunderts. In der Regel fiel das Gesamtwerk bzw. die in Deutschland verfügbaren Titel unter das Verbot, wie etwa bei Erich Maria Remarque, Heinrich Mann oder Irmgard Keun. Es gab aber auch Autoren, bei denen nur einzelne Titel genannt wurden (so Die Waffen nieder! Bertha von Suttners) oder umgekehrt, vom Gesamtverbot einzelne Titel ausgenommen waren (wie etwa Biene Maja von Waldemar Bonsels oder Emil und die Detektive von Erich Kästner). Die aufgeführte Literatur sollte aus den Büchereibeständen entfernt oder von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich unterstützt wurden die Maßnahmen vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler. In einer Erklärung vom 12. April 1933 begrüßte der Gesamtvorstand die „nationale Erhebung“ und kündigte an, in seinem Einflussbereich die Anordnungen der Reichsregierung in der „Judenfrage“ „ohne Vorbehalt“ durchzuführen.Das Sofortprogramm der deutschen Buchhändler. In: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 100, Nr. 101 v. 3. Mai 1933, Redaktioneller Teil (Digitalisat); Angela Graf: April/Mai 1933 – Die „Aktion wider den undeutschen Geist“ und die Bücherverbrennungen. (PDF; 3,9 MB) S. 14, Friedrich-Ebert-Stiftung, abgerufen am 23. Juni 2023. Am 11. Mai erklärte der Vorstand, dass zwölf namentlich genannte Autoren, nämlich Lion Feuchtwanger, Ernst Glaeser, Arthur Holitscher, Alfred Kerr, Egon Erwin Kisch, Emil Ludwig, Heinrich Mann, Ernst Ottwalt, Theodor Plivier, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky (mit allen seinen Pseudonymen) und Arnold Zweig, als „für das deutsche Ansehen als schädigend zu erachten“ seien und forderte den Buchhandel auf, deren Werke nicht weiter zu verbreiten.Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 100, Nr. 110 v. 13. Mai 1933, Redaktioneller Teil (Digitalisat).

Eine andere, von Herrmann abweichende, Liste scheint einer ebenfalls von der Deutschen Studentenschaft durchgeführten „Aktion der Ausscheidung aussätzigen Schrifttums“ im Mai 1933 zugrunde gelegen zu haben, die der Entfernung der hier aufgeführten Titel aus den studentischen Büchereien zum Ziel hatte. Über Herrmann hinausgehend wurden hier u. a. Claude Anet, Theodore Dreiser, Stefan Grossmann, Alexander Roda Roda, Carl Sternheim und Otto Zarek mit einem Gesamtverbot belegt; hingegen wurden bei Kasimir Edschmid gänzlich andere Titel indiziert.Murray G. Hall: Der Paul-Zsolnay-Verlag. Von der Gründung bis zur Rückkehr aus dem Exil (= Studien und Texte zur Sozialgeschichte der Literatur. Bd. 45). Niemeyer, Tübingen 1994, ISBN 3-484-35045-8, S. 390 f.

Im gleichen Monat begann die Deutsche Bücherei auf Veranlassung des Kampfbundes für deutsche Kultur und des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler mit der Zusammenstellung schwarzer Listen für den Buchhandel. Unter Leitung des Bibliothekars Wilhelm Frels wurden die vier Listen Sexualliteratur, Schöne Literatur, Politische Literatur und Jugendschriften für die Indizierung erstellt. Die Einzellisten wurden Anfang Herbst 1933 zu einer „Gesamtliste der unerwünschten Literatur“ zusammengefasst, die nach Autoren, Verlagen, Serien und Sammelwerken gegliedert war. Um negative Reaktionen des Auslandes zu vermeiden, wurden den Verlegern die betroffenen Werke in streng vertraulichen Einschreiben mitgeteilt.

Im Mai und Juni 1933, dem ersten Jahr der nationalsozialistischen Regierung, wurden in vielen deutschen Städten in einer groß angelegten studentischen „Aktion wider den undeutschen Geist“ demonstrativ öffentliche Bücherverbrennungen durchgeführt. Die Auswahl der „verbrennungswürdigen“ Werke basierte auf sogenannten „schwarzen Listen“, die im März 1933 erstellt wurden und die die Grundlage für die Plünderungen von Büchereien und Buchhandlungen bildeten (siehe Liste der verbrannten Bücher 1933).Weder die Listen noch die Aktion selber wurde direkt vom Propaganda-Ministerium Goebbels gelenkt und ausgeführt, jedoch mit Geld unterstützt. (Krämer, Jörg D. (2008): 10. Mai 1933 – Bücherverbrennung, Aktueller Begriff Nr. 12/08, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste) Die Verfolgung und Zensur unliebsamer Autoren wurde bald nach den studentischen Bücherverbrennungen von offizieller Seite fortgesetzt.

Vorläufige Richtlinien für die Auslese der Bestände der öffentlichen Büchereien nach völkischen Gesichtspunkten (Thüringen)