Das Gebiet Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle ist ein mit Verordnung vom 10. September 1954 durch das Landratsamt Tettnang ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.005) im Westen der baden-württembergischen Gemeinde Kressbronn im Bodenseekreis in Deutschland.
Lage Das etwa 8,1 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es liegt etwa anderthalb Kilometer westlich der Ortsmitte Kressbronns, südlich des Ortsteils Kochermühle und westlich der Landesstraße 334 auf einer Höhe von etwa . Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das Gewann Heidach.
Nach Norden, Westen und Süden wird das Gebiet von dem Landschaftsschutzgebiet Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue eingeschlossen.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung einer spätglaziale Argenterrasse.Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen entlang der Argen in den Gemeinden Kreßbronn, Langnau, Neukirch und Tannau (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen, vom 15. September 1954)
Siehe auch
Weblinks Weblink der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Einzelnachweise
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Bodenseekreis Kategorie:Schutzgebiet in Kressbronn am Bodensee Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1954