Heuchelheim an der Lahn (amtlich: Heuchelheim a. d. Lahn, bis zum 16. März 2019 HeuchelheimStaatsanzeiger Hessen 14/2019, S. 318, abgerufen am 19. November 2024) ist eine Gemeinde im mittelhessischen Kreis Gießen und schließt sich unmittelbar westlich an die Kreisstadt Gießen an. Die rund 8000 Einwohner verteilen sich auf die beiden Ortsteile Heuchelheim (5800 Einwohner) und Kinzenbach (2200 Einwohner). Die beiden Orte schlossen sich am 1. April 1967 zur Gemeinde Heuchelheim zusammen.
Heuchelheim gehört zur Kooperation Gleiberger Land, einem Landstrich zwischen Gießen und Wetzlar. Der Hauptort liegt an der Bieber, nur etwa einen Kilometer vor deren Mündung in die Lahn.
Geografie Heuchelheim grenzt im Norden an die Gemeinden Biebertal und Wettenberg, im Osten an die Stadt Gießen, im Südwesten an die Stadt Wetzlar sowie im Westen an die Gemeinde Lahnau (beide Lahn-Dill-Kreis). Heuchelheim bildet mit Wettenberg, Biebertal und Lahnau das Gleiberger Land.
Ortsgeschichte Altertum Heuchelheim ist ein Fundort ubischer Münzen. Mittelalter Im Zeitraum zwischen 769/78 schenkte ein gewisser Erpho dem Kloster Lorsch 30 Morgen Acker in Heuchelheim und einen Waldanteil zwischen den Marken Walgern und Wißmar.CL 3121 = 3696 b. Dieser Erpho bezeugt 784CL 266. eine weitere Schenkung an das Kloster in einem anderen Ort als Zweiter in der Zeugenreihe.Michael Gockel: Karolingische Königshöfe am Mittelrhein = Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 31. Göttingen 1070. S. 281, Fußnote 594. Historische Namensformen In dem berühmten Kopiar Lorscher Codex wird der zwischen 769 und 778 genannte Ort erwähnt: „... in Logenhene ... in Widmare marca in loco qui antiquitatus dicebatur Vchelheim ..“ (im Lahngau in der Wißmarer Mark im Ort, der früher Vchelheim genannt wurde).Karl Glöckner: Codex Laureshamensis (CL). = Arbeiten der historischen Kommission für den Volksstaat Hessen, 1. Darmstadt 1929. Teil 3: Kopialbuch; 2. Die übrigen fränkischen und die schwäbischen Gaue, Güterlisten, späte Schenkungen und Zinslisten. Gesamtregister, Fotomechanischer Nachdruck der Ausgabe von 1936. Darmstadt. Hessische Historische Kommission 1963. CL 3121 = 3696 b. Das Kopiar selbst wurde in der Zeit zwischen 1183 und 1195 angelegt.
Ein „Adolfvs de Hucheleim“ wird 1237 belegt.Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus sive anecdotorum 1 - 5. Göttingen, Ffm., Leipzig 1743 - 1768. Band 1 S. 546, Nr. 221. Dabei bleibt offen, ob es sich um Heuchelheim an der Lahn handelt. „... Curiam nostram in Huchilnheim ...“ (Unser Hof in Heuchelheim) heißt es in einer Urkunde von 1245.Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus. S. 84, Nr. 59. Der Ritter „Adolvus miles de Hahelheym“ tritt 1257 urkundlich in Erscheinung.Helfrich Bernhard Wenck: Hessische Landesgeschichte II mit einem Urkundenbuch. Band 2. 1 Frankfurt am Main und Leipzig. 1789. S. 182 Nr. 156. 1265 ist es derselbe oder ein namensgleicher Ortsadliger.Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1 - 3. Leipzig 1879 - 1899. Band 1. Nr. 215, S. 167. 1295 wird „... vnam curiam sitam in Huchelinheim ...“ (einen Hof gelegen in Huchelinheim) erwähnt.Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1 - 5. Band 1. Darmstadt 1860 - 1873. Band 1. Nr. 1304, S. 880.
Die Namensforschung deutet den Ortsnamen mit dem Bestimmungsglied „Huchilo“ als Ableitung von einem Rufnamen.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 179 f. S. 180. Nach anderer Auffassung leitet sich Ortsname vom urgermanischen hukil (‚Siedlung auf dem Hügel‘) ab.
Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Heuchelheim:
Bis zum Jahr 1967 gehörten die seinerzeit selbständigen Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach unterschiedlichen Landkreisen an. Während Heuchelheim bereits damals zum Landkreis Gießen gehörte, lag Kinzenbach im Landkreis Wetzlar. Anfang der 1960er Jahre bildeten beide Gemeinden eine Schulzweckgemeinschaft, die schließlich zum Zusammenschluss zur Großgemeinde Heuchelheim am 1. April 1967 führte. Von 1977 bis 1979 gehörte Heuchelheim im Zuge der Gebietsreform in Hessen administrativ geschaffenen Stadt Lahn, die aus Gießen, Wetzlar und den dazwischen liegenden Orten gebildet wurde. Innerhalb der Stadt Lahn bildeten Heuchelheim und Kinzenbach den Stadtbezirk Heuchelheim. Als ein letztes Überbleibsel aus dieser Zeit besteht noch heute eine stadtbusartige Verbindung zwischen Gießen, Heuchelheim, Lahnau und Wetzlar. Von 1949 bis 1957 hatte Heuchelheim eine Oberleitungsbuslinie von Gießen, die Linie 4, die später mit Dieselbussen betrieben wurde. Sie hielt an den Haltestellen Bahnhof, Liebigstraße, Selterstor, Goetheschule, Oswaldsgarten, Hessenhalle, Heuchelheim Ost, Bahnstraße, Ludwig-Rinn-Straße und Haag. 1998 wurde die Linie 4 mit der Buslinie 21 nach Wetzlar zusammengelegt und trägt nun die Nummer 24.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Heuchelheim angehört(e):
769/78: Lahngau, Mark Wißmar 1394, 1412: Gericht Heuchelheim 1363: Gericht des gemeinen Landes an der Lahn (Kondominium: Grafschaft Nassau und Landgrafschaft Hessen) vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Heuchelheim (Kondominium)Die Zugehörigkeit des Amtes Gießen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Heuchelheim (Kondominium) ab 1585: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Heuchelheim (wird rein hessisch) 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Heuchelheim ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Landamt Gießen ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1967: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Stadt Lahn ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Heuchelheim das „Landamt Gießen“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Heuchelheim zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt. Ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ geändert wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen des Amtsgerichts Gießen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Heuchelheim 7308 Einwohner. Darunter waren 492 (6,7 %) Ausländer, von denen 186 aus dem EU-Ausland, 220 aus anderen europäischen Ländern und 83 aus anderen Staaten kamen. Die Einwohner lebten in 3391 Haushalten. Davon waren 1139 Singlehaushalte, 994 Paare ohne Kinder und 917 Paare mit Kindern sowie 254 Alleinerziehende und 87 Wohngemeinschaften.
Einwohnerentwicklung • 1502: 36 Männer • 1577: 74 Hausgesesse • 1630: 9 zweispännige, 31 einspännige Ackerleute, 22 Einläuftige, 2 Witwen, 13 Vormundschaften • 1669: 338 Einwohner • 1742: 3 Geistliche/Beamte, 145 Untertanen, 47 Junge Mannschaften, 13 Beisassen/Juden • 1791: 872 Einwohner • 1800: 855 Einwohner • 1806: 999 Einwohner, 161 Häuser • 1829: 1139 Einwohner, 185 Häuser • 1867: 1413 Einwohner, 205 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit • 1830: 1113 evangelische, ein katholischer, 25 jüdische Einwohner • 1961: 3727 evangelische, 800 katholische Einwohner • 2011: 3886 evangelische (= 53,2 %), 1061 katholische (= 14,5 %), 2362 sonstige (= 32,3 %) Einwohner
Erwerbstätigkeit • 1961: Erwerbspersonen: 243 Land- und Forstwirtschaft, 1461 produktives Gewerbe, 312 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 346 Dienstleistungen und Sonstige.
Politik Gemeindevertretung Für die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim erbrachte die Kommunalwahl am 15. März 2026 folgendes amtliche Endergebnis,Votemanager: Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl am 15. März 2026 - 23° Election Manager: Heuchelheim 2026 in Vergleich gesetzt zu früheren Kommunalwahlen:
Gemeindevertretung – Kommunalwahlen 2026
Wahlvorschläge%2026Sitze2026%2021Sitze2021%2016Sitze2016%2011Sitze2011%2006Sitze2006%2001Sitze2001 31,5 7 30,5 8 36,8 11 33,6 10 24,9 8 26,2 8 22,6 5 24,2 7 13,7 4 16,7 5 12,8 4 12,3 4 22,6 5 22,2 6 25,6 8 27,4 9 29,6 9 40,4 12 KWI Kinzenbacher Wählerinitiative 12,6 3 10,0 3 8,3 3 9,6 3 12,2 4 — — 8,0 2 8,8 2 10,2 3 8,7 3 13,4 4 12,9 4 2,8 1 4,4 1 5,4 2 3,9 1 7,1 2 8,2 3 Gesamt 100,0 23 100,0 27 100,0 31 100,0 31 100,0 31 100,0 31 Wahlbeteiligung in % 63,1 57,5 55,8 55,8 54,1 59,0
Bürgermeister