mini|Tempel zu Ehren des Divus Iulius
Der Divus Iulius (dt. auch: Divus Julius) galt in Rom seit der offiziellen consecratio im Jahr 42 v. Chr. als höchster Staatsgott neben Iupiter Optimus Maximus. Der Divus Iulius ist die Gottheit, zu der Gaius Iulius Caesar nach seiner Ermordung im Jahr 44 v. Chr. erhöht wurde (IMP·C·IVLIVS·CAESAR·DIVVS; Imperator Gaius Iulius Caesar Divus). Die julianische Religion war im gesamten römischen Reich verbreitet und gilt im Allgemeinen als der Vorläufer des römischen Kaiserkultes, bestand neben diesem jedoch bis zur Christianisierung des Reiches fort.
Einführende Erläuterungen Geschichte und Bedeutung des Begriffs divus Etymologisch ist die oft genannte Kontraktion des lateinischen divinus zu divus nicht korrekt. Vielmehr ist das Wort divus (lateinisch für „Gott“ bzw. „göttlich“; ausgesprochen: „(d)iu-us“, da im Lateinischen der damaligen Zeit nicht zwischen u und v differenziert wurde) eine synonyme Beiform von deus: beide Begriffe wurden von den Römern unterschiedslos verwendet (diuus < > deus), eine Praxis, die sich auch nach Caesar und der Einführung des Kaiserkultes in der römischen Poesie fortsetzte. Die Herkunft von divus ist im Ahnenkult der altrömischen Familie zu finden, der den Geistern der Verstorbenen, den di(v)i parentes und den di(v)i manes, als einem unbestimmten Kollektiv galt: der Ahnherr oder besonders berühmte Vorfahren waren ursprünglich nur selten als Individuen herausgehoben oder gar durch eine besondere Verehrung ausgezeichnet, wie z. B. die Diva Angerona und die Diva Rumina.
Die Verwendung des Begriffs änderte sich unter Iulius Caesar, als der Senat nach einem geeigneten Kultnamen für den dictator suchte. Einige Monate nach Caesars Tod im März 44 v. Chr. wird divus im Zusammenhang mit Caesars Apotheose im September 44 v. Chr. von Cicero erwähnt: Divus Iulius war vom Senat zu Beginn desselben Jahres offiziell als Kultname für Caesar festgesetzt worden. Die Tatsache, dass Caesar nach Vorschlag des Senats den Kultnamen akzeptierte, zeigt, dass er sich von der antiquierten Variante deus zu distanzieren versuchte, die nahe bei Dieus liegt, dem alten Namen des Gottes Iuppiter bzw. Zeus, was zusätzlich durch Caesars Ablehnung des alternativen und allzu eindeutigen Vorschlags Iuppiter Iulius (Cassius Dio: Dia Ioulion) untermauert wird. Es zeigt sich weiterhin, dass die Apotheose zu einer eigenständigen, aber Jupiter-nahen Gottheit vorbereitet wurde, und die Tatsache, dass Caesar schon seit seiner Jugend flamen Dialis (Hohepriester des Jupiter) war, von Sulla aber daran gehindert wurde, zu inaugurieren, könnte ihn erst recht dazu motiviert haben, dem Kultnamen Divus Iulius zuzustimmen. Darüber hinaus ist möglich, dass Caesar selbst den Kultnamen in seinem Testament (ca. 45 v. Chr.) vorgeschlagen hatte. Letzteres bleibt jedoch reine Spekulation.
Ein früherer Hinweis auf Caesars Apotheose zu Lebzeiten ist ein munizipaler Tempel in Aesernia, der nach Caesars Ernennung zum parens patriae im Jahre 45 v. Chr. dem Kult des genius Caesaris gewidmet wurde. Die Inschrift des Tempels bezeichnet Caesar mit einer Variante seines Kultnamens als Deivus Iulius.: GENIO·DEIVI·IVLI·PARENTIS·PATRIAE·QVEM·SENATVS·POPVLVSQVE·ROMANVS·IN·DEORVM·NVMERVM·RETTVLIT Die Inauguration des genius-Kultes in Aesernia wurde zweifelsfrei zu Caesars Lebzeiten vorgenommen, ist jedoch eher in das Jahr 44 v. Chr. zu datieren, da die Aufnahme Caesars als Staatsgott in das Pantheon der Götter trotz zahlreicher zuvor erhaltener göttlicher Ehrungen erst in diesem Jahr vom Senat offiziell beschlossen wurde.
Maßgeblich für die erste Erwähnung des Kultnamens divus im Zusammenhang mit Caesar ist laut Gradel (2002)Ittai Gradel: Emperor Worship and Roman Religion. Clarendon Press, Oxford 2002, ISBN 0-19-815275-2, S. 54. aber die Inschrift der stadtrömischen pantokrator-Statue, die nach Caesars Sieg bei Thapsus im Mai 46 v. Chr. auf dem Capitol errichtet wurde. In dieser wurde Caesar laut einem später von Cassius Dio verfassten Geschichtswerk hemitheos genannt.Lat. Inschrift in etwa: SENATVS·POPVLVSQVE·ROMANVS·DIVO·CAESARIS Da Cassius Dio im Falle eines verstorbenen Kaisers zum einen für das Wort divus stets die griechische Übersetzung heros benutzte, zum anderen im Kontext des vollständigen Kultnamens divus als theios übersetzte (Bsp.: Divus Augustus > theios Augoustos), ist für hemitheos das lateinische divus vorauszusetzen, wenn es für den noch lebenden Herrscher verwendet wurde, in diesem Fall Divus Caesar. (Die Übersetzung als „Halbgott“ ist zu verwerfen, da hemitheos erst im vierten Jahrhundert nach Christus Einzug in die lateinische Sprache hielt. Darüber hinaus wurde die direkte lateinische Übersetzung von hemitheos als semideus erst von Ovid in Rom eingeführt.) Auf Inschriften übersetzten die Griechen zu Caesars Zeit divus stets mit theos, da in der griechischen Sprache zwischen der neuen Form und dem älteren deus damals noch nicht unterschieden wurde.
Die Bedeutung des Divus im Vergleich zum Deus war im Lauf der Jahrhunderte nach Caesars Vergottung einem gewichtigen Wandel unterworfen. Die ursprüngliche post-republikanische Bedeutung, die wahrscheinlich im Zuge der Festlegung von Caesars Kultnamen im Jahr 46 v. Chr., spätestens jedoch 44 v. Chr. vom einflussreichen Gelehrten Varro definiert wurde, stellte den Divus über alle anderen göttlichen Wesen: Divi waren demzufolge die hochrangigsten Götter, und der Begriff divus implizierte die nobelste und ehrwürdigste Stellung einer Gottheit, die seit Anbeginn aller Zeiten ein Gott gewesen war. Deus war demgegenüber der Begriff, der für Sterbliche verwendet werden sollte, die nach ihrem Tod als Götter konsekriert worden waren. Varros folgenreiche Definition wird die politische Sprengkraft von Caesars Apotheose zusätzlich erhöht haben, auch im Hinblick auf den anschließenden Kaiserkult: der Divus Iulius war ein ewiger Gott, und auch Caesar war schon immer ein Gott gewesen, auch wenn diese Eigenschaft erst nachträglich erkannt wurde. Aus diesem Grund ist die Entscheidung des Senats für den Begriff divus eine allzu logische gewesen.
Im vierten Jahrhundert nach Christus erfuhr jedoch diese varronische Interpretation in den Schriften des Vergil-Kommentators Servius eine 180-Grad-Wende, da er Varros exzentrische Missachtung der chronologischen Entwicklung von deus zu divus rückgängig machen wollte. Die Divi waren zwar in Varros Zeit die unsterbliche Eliteklasse der Götter gewesen, wurden jedoch zunehmend als spezielle und minderwertige Unterkategorie der stark generalisierten Dii gesehen. Der Prozess der consecratio eines verstorbenen Herrschers widersprach nach späterer Auffassung der Eigenschaft des Divus als „ewiger Gott“. Verstärkend wirkte hierbei auch, dass Rom den Kult seiner posthum divinisierten Kaiser immer mehr aufgab und gerade im munizipalen und privaten Bereich den Kult der amtierenden Kaiser bevorzugte. Die servianische Neudeutung mag verantwortlich sein für die oft genannte Interpretation des Wortes divus als ein „göttlich“, das eher der christlichen Vorstellung von „heilig“ (lat. sanctus) entspricht. Trotz Servius besitzt dies jedoch keine historische Grundlage, auch wenn die späteren divinisierten Kaiser nicht mehr denselben Stellenwert besaßen wie der Divus Iulius oder sein Sohn, der Divi (Iuli) filius („Sohn Gottes“), der nach seinem Tod als Divus Augustus verehrt wurde.
Historische Missverständnisse „Vergöttlichung“ versus „Vergottung“ Gesche führte 1968 eine Differenzierung der Divinisierungsterminologie ein, die jedoch von den meisten als zu scharf angesehen wurde. Nach Gesche sollte unter Vergöttlichung die Zuerkennung und Ausführung von Ehrungen verstanden werden, wie sie zwar ähnlich für Götter üblich waren, durch die aber der Geehrte trotz Divinisierung nicht sakralrechtlich unter die Staatsgötter erhoben wurde, sondern nur eine gewisse Rangerhöhung im menschlich-politischen Bereich erhielt (terminus technicus: isoteoi timai). Vergottung sollte hingegen die offizielle, von staatswegen erfolgende und durch das Sakralrecht des Staates sanktionierte Aufnahme eines Menschen unter die Staatsgötter meinen. Um von Vergottung sprechen zu können, müssten jene Kriterien erfüllt sein, die auch bei den übrigen Staatsgöttern gegeben sind: das Vorhandensein a) eines Kultnamens, b) einer Kultstätte und c) eines funktionierenden Kultes, d. h., speziell auf Rom bezogen, das Amtieren eines staatlichen Priesters. Laut Gesche sollte gelten, dass ehe der Kult nicht bis in alle Einzelheiten in Kraft getreten sei, praktisch die letzte Anerkennung als Staatsgott fehlte. Besonders deutlich würde dieser Sachverhalt bei der Schaffung eines neuen Gottes, bei der consecratio der römischen Kaiser.
In der antiken römischen Realität existierte eine derartig strenge Kategorisierung jedoch nicht. Die Apotheose war immer das Resultat eines komplexen und stetig sich ändernden Spiels zweier Extreme, auf der einen Seite die kollektive Flut von Emotionen, auf der anderen Seite die rechtsgültige Legalisierung einer religiösen Pflicht. Sowohl die wahrhaftig religiös motivierten Massen als auch das politische und theopolitische Kalkül der herrschenden Klasse waren zu allen Zeiten simultan und abwechselnd am Werk. Besonders im Falle der Apotheose Caesars in den turbulenten Zeiten der römischen Revolution ist es beinahe unmöglich, zwischen Vergottungstendenzen, vergöttlichenden Handlungen, Schmeicheleien und echten Divinisierungserlassen sowie zwischen den stadtrömischen, munizipalen, privaten, östlich-hellenistischen oder römisch-kolonialen Dynamiken einer sich abzeichnenden neuen Religion genau zu unterscheiden. Basierend auf dieser engen Sichtweise, wie sie von Gesche et al. vertreten wurde, hat sich bis heute ein hartnäckiger Forschungszweig in Historikerkreisen halten können, dessen Vertreter abstreiten, dass Caesar jemals zu Lebzeiten vom Senat deifiziert wurde. Weiterhin wurde häufig ein bestimmtes theopolitisches Programm kolportiert, das Iulius Caesar angeblich verfolgt haben müsse. Auch wenn Iulius Caesar als pontifex maximus die oberste Instanz in römischen Religionsfragen war und somit viele Neuerungen ihm direkt zugeschrieben werden können, missversteht dieses Argument das gesamte System der Gewährung und Annahme von Ehrungen in der römischen Gesellschaft: Ehrungen waren eine Möglichkeit, den Status oder die soziale Position einer Person oder einer Gottheit zu definieren, aber auch ein Instrument der Machtausübung, d. h. ein Weg, die Person auf ein bestimmtes Konzept festzulegen, politisch zu binden und dadurch eine wohlwollende und gute Herrschaft zu gewährleisten. Es konnte für einen Herrscher durchaus ehrenhaft sein, unmäßige Ehrungen abzulehnen. Auf der anderen Seite jedoch implizierte eine Ablehnung von Ehrungen auch immer eine Ablehnung der moralischen Verpflichtungen, die damit verbunden waren, sogar bis zu einem Bruch jedweder Beziehung zur res publica. Für einen Herrscher war es somit gesellschaftlich unverantwortlich, alle vom Senat an ihn gerichteten Ehrungen und Vorschläge zu ignorieren.
Das Diadem und der Rex-Titel