Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist ein Gesetz in Deutschland, welches das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk regelt.
Das Gesetz trat am 27. November 2008 in Kraft, die §§ 8 bis 12, 14 bis 16, 18, 20, 21, 27 bis 47 und 49 bis 51 traten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Das Gesetz löste das bisher in Deutschland geltende Schornsteinfegergesetz ab. Das darin seit 1969 geltende Kehrmonopol wurde unter anderem von der EU-Kommission als Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angesehen. Weiters wurde teilweise die Befugnis zum Betreten der Wohnung zur Kehrung oder Überprüfung gemäß § 1 Absatz 3 kritisiert. Die EU drohte der Bundesrepublik mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Der Bundestag reformierte aus diesem Anlass die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und beschloss am 26. November 2008 das „Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG“ („Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“).
Weblinks Juris:Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (PDF-Dokument; 82 kB) Bundestag, Basisinformationen über das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens Schornsteinfeger-Monopol soll fallen: EU-Ausländer dürfen bald deutsche Kamine fegen (Spiegel Online vom 6. Dezember 2006) BMWi übermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU-Kommission (Pressemitteilung des BMWi vom 14. Dezember 2006)
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