Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK, innerhalb der DDR-Kirchen verkürzend oft Bund genannt) war ein Zusammenschluss der acht in der DDR existierenden evangelischen Landeskirchen. Er wurde 1969 gegründet und ging nach der Wiedervereinigung 1991 in der EKD auf.Holger Kremser: Der Rechtsstatus der evangelischen Kirchen in der DDR und die neue Einheit der EKD. Mohr, Tübingen 1993, ISBN 3-16-146070-7, S. 89–90. Seit 1970 war die Herrnhuter Brüdergemeine – Distrikt Herrnhut – dem Bund angegliedert.

Geschichte Gründung Die acht evangelischen Landeskirchen in der DDR (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evangelische Landeskirche Greifswald, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen) gehörten zunächst gemeinsam mit den westdeutschen evangelischen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Seit dem Abschluss des Militärseelsorgevertrages durch die EKD 1957 forderte die DDR-Regierung die ostdeutschen Kirchen auf, sich von der EKD zu trennen. Die Arbeit in diesem gesamtdeutschen Zusammenschluss wurde insbesondere nach dem Mauerbau 1961 immer schwieriger. So konnten beispielsweise die Gremien der EKD nicht mehr gemeinsam tagen. Mit der Verweigerung der Wiedereinreise des Bischofs der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Kurt Scharf im August 1963, welche dem in der DDR gelegenen Teil dieser Kirche faktisch den Bischof entzog und sie durch spätere Wahl eines nur auf den Ostteil beschränkten Nachfolgers (Albrecht Schönherr) zur faktischen Trennung vom West-Berliner Teil nötigte, erreichten die Bestrebungen der DDR-Führung auf Ablösung der in der DDR liegenden Landeskirchen von denen Westdeutschlands einen Höhepunkt.

Der Gedanke, einen eigenständigen Kirchenbund zu gründen, entwickelte sich dennoch nur langsam und eher widerwillig. Mit der neuen Verfassung der DDR von 1968 wurden über die Grenzen der DDR hinausgehende Institutionen für illegal erklärt, somit auch die Mitgliedschaft der evangelischen Kirchen in der EKD. Damit gab es keinen Ansprechpartner bei den DDR-Kirchen für die zentralen Institutionen der DDR mehr, also drohten auch für alle Kirchen gültige Verhandlungen und dringend nötige Verabredungen unmöglich zu werden. Somit war dieser Schritt unvermeidlich geworden. Am 5. Juni 1968 setzte die Osthälfte der Konferenz der Kirchenleitungen der EKD eine „Strukturkommission“ ein, die eine Ordnung für den neu zu schaffenden Kirchenbund erarbeitete, die dann bereits am 10. Juni 1969 in Kraft trat.

Neben der drängenden Lösung organisatorischer Probleme trat auch immer mehr die Notwendigkeit, aber auch Chance, eine für die Verhältnisse in der DDR inhaltlich passende Ausgestaltung kirchlicher Existenz zu entwickeln, in den Vordergrund. Die Voraussetzungen für die kirchliche Arbeit in den Gemeinden der DDR unterschieden sich deutlich von denen der westdeutschen Kirchen. Während dort weiterhin volkskirchliche Zustände herrschten, befand man sich in der DDR zunehmend in einer Minderheitsposition, zusätzlich in einem sich sozialistisch verstehenden Staat, der das Verschwinden von Religion postulierte.

Von Anfang an war die Frage der Akzentuierung kirchlichen Daseins in der DDR Gegenstand innerkirchlicher Diskussionen zwischen Akteuren mit sehr unterschiedliche Motivationen. Einigen, prominent vertreten durch den Berlin-brandenburgischen Bischof Albrecht Schönherr, war es ein wichtiges Anliegen, sich bewusst auf die gesellschaftliche Situation in der DDR einzulassen und nach der spezifischen Stellung und Aufgabe von Christen in einer sozialistischen Gesellschaft zu fragen, nachdem deutlich geworden war, dass die Teilung Deutschlands kein schnell vorübergehender Zustand war. Hierbei beriefen sie sich auf die Theologie Dietrich Bonhoeffers. Anderen Akteuren, bekannt ist hier vor allem der thüringische Bischof Moritz Mitzenheim, lag sehr viel stärker an einer Trennung von den westdeutschen Kirchen und einer größeren Nähe zur DDR, was von Kritikern als Opportunismus gegenüber staatlichen Forderungen gesehen wurde.

Dadurch bestand von Anbeginn das Erfordernis, verschiedene Richtungen fortlaufend auszubalancieren, auch, um gemeinsam gegenüber dem Staat Wirkung entfalten zu können.

Organisatorische Struktur Auch wenn die Gründung des Bundes eine Trennung von der EKD bedeutete, wurde im Art. 4 Abs. 4 der Ordnung des BEK dennoch die fortdauernde Gemeinschaft mit der EKD betont: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland.“ Ein entsprechender Artikel fand sich auch in der Grundordnung der EKD.

Rund 40 Prozent des Haushalts der evangelischen Kirchen in der DDR wurde von den westdeutschen Landeskirchen übernommen. Der Vizepräsident des Diakonischen Werkes mit Sitz in Stuttgart, Ludwig Geißel, spielte eine Rolle bei diesem Transfer.Anke Silomon: Anspruch und Wirklichkeit der „besonderen Gemeinschaft“. Der Ost-West-Dialog der deutschen evangelischen Kirchen, 1969–1991. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2006, ISBN 978-3-525-55747-1, S. 29.

Die leitenden Gremien des Bundes der Evangelischen Kirchen waren die Synode des Bundes (auch Bundessynode), in die Mitglieder der Landessynoden aller Landeskirchen gewählt wurden, und die Konferenz der Kirchenleitungen, die sich aus Mitgliedern der Kirchenleitungen der einzelnen Landeskirchen zusammensetzte. Im Unterschied zur EKD gab es keine aus Vertretern dieser beiden Gremien gebildete Leitung, sondern der Vorsitzende der Konferenz der Kirchenleitungen war zugleich Vorsitzender des Bundes. Es gab in der Struktur des Bundes also ein Übergewicht der kirchenleitenden Seite gegenüber der synodalen.

Vorsitzende des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR waren: 1969–1981: Albrecht Schönherr, Berlin-Brandenburg 1981–1982: Werner Krusche, Kirchenprovinz Sachsen 1982–1986: Johannes Hempel, Sachsen 1986–1990: Werner Leich, Thüringen 1990–1991: Christoph Demke, Kirchenprovinz Sachsen

Der Bund verstand sich analog zur EKD als ein föderaler Zusammenschluss seiner Gliedkirchen, der die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Kirchen nicht berührte. Es gab aber auch Bestrebungen, „nach Wegen der Vertiefung der Kirchengemeinschaft mit Mitteln synodaler Arbeit“ („Eisenacher Empfehlungen“ der Bundessynode 1979) zu suchen. Die Bundessynode verabschiedete 1983 ein Änderungsgesetz, das zur Bildung einer „Vereinigten Evangelischen Kirche“ der DDR führen sollte. Dieses scheiterte aber am Willen der einzelnen Landeskirchen, die den Prozess immer wieder verzögerten. Formaler Grund für das Scheitern war schließlich die fehlende Zustimmung durch die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. Sitz des Bundes war in der Auguststraße 80 im Bezirk Mitte.

Tagungen der Bundessynode Tagungen der Ersten Synode: 1969: Potsdam: Wahl des Oberkirchenrats der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen Ingo Braecklein zum Präses der Synode 1970: Potsdam-Hermannswerder 1971: Eisenach: Kirche für andere – Zeugnis und Dienst der Gemeinde 1972: Dresden: Christus befreit – darum Kirche für andere 1973: Schwerin: Chancen des Neuanfangs – die ersten vier Jahre des BEK

Tagungen der Zweiten Synode: 1973: Elbingerode: Wahl des mecklenburgischen Landessuperintendenten Otto Schröder zum Präses der Synode 1974: Potsdam: Kirche als Gemeinschaft von Lernenden 1975: Eisenach: Konzeption für die Ausbildung kirchlicher Mitarbeiter 1976: Züssow: Kirchengemeinschaft – Einheit und Vielfalt 1977: Görlitz: Der Laie in Kirche und Gemeinde

Tagungen der Dritten Synode: 1977: Herrnhut: Wahl des Wismarer Kaufmanns Siegfried Wahrmann zum Präses der Synode 1978: Berlin: Grundprobleme ökumenischer Arbeit, Zeugnis heute 1979: Eisenach: Delegiertenversammlung von BEK, EKU und VELKDDR: Zusammenarbeit auf gesamtkirchlicher Ebene („Vereinigte Evangelische Kirche in der DDR“) 1979: Dessau: Zeugnis heute 1980: Leipzig: Verbindliches Lehren der Kirche, Verbindliche Gemeinschaft 1981: Güstrow: Bewährung als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft in der sozialistischen Gesellschaft der DDR, „Gemeinsame Entschließung zur schrittweisen Verwirklichung einer verbindlichen föderativen Gemeinschaft“

Tagungen der Vierten Synode: 1982: Herrnhut: Wahl des Wismarer Kaufmanns Siegfried Wahrmann zum Präses der Synode 1982: Halle: Frieden – Zusage und Aufgabe 1983: Potsdam: Friedensverantwortung und „status confessionis“ 1984: Greifswald: Christliche Verantwortung für die Schöpfung 1985: Dresden: Ziele und Inhalte kirchlicher Jugendarbeit, Gemeinsame Erklärung zu den theologischen Grundlagen der Kirche und ihrem Auftrag in Zeugnis und Dienst

Tagungen der Fünften Synode: 1986: Berlin 1986: Erfurt: Wehrdienstverweigerer, Ökumenische Versammlung, Friedensfragen 1987: Görlitz: „Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung“, „Bekennen in der Friedensfrage“ 1988: Dessau: „Als Gemeinde leben“ 1989: Eisenach: Reformen, Reisefreiheit, Recht auf Demonstrationen

Tagungen der Sechsten Synode: 1990: Berlin: Wahl der Theologin Rosemarie Cynkiewicz zur Präses der SynodeLetzte Präses verstorben, abgerufen am 7. November 2024 1990: Leipzig 1991: Berlin

Selbstverständnis als „Kirche im Sozialismus“ Eng verbunden mit dem Bund der Evangelischen Kirchen war die Formel der Kirche im Sozialismus. Die Synode des Bundes hat sich im Laufe ihrer Geschichte immer wieder mit der Frage der Stellung der Kirche und der Christen in einem sozialistischen Staat beschäftigt. Einige kirchenleitende Persönlichkeiten wie Bischof Albrecht Schönherr oder Propst Heino Falcke (Erfurt) haben wichtige Dokumente zu diesem Thema verfasst. Es ist aber nie zu einem umfassenden Beschluss der Bundessynode zu diesem Thema gekommen. Stattdessen wurden verschiedene Formeln geprägt, die Interpretationsspielraum ließen und auch immer neu ausgelegt wurden. Beispiele dafür sind die „kritische Distanz“, die „kritische Solidarität“, die „mündige Mitarbeit in der sozialistischen Gesellschaft“ oder die Formel vom „verbesserlichen Sozialismus“.

Die bekannteste dieser Formeln wurde 1971 von der Bundessynode herausgestellt, die formulierte: „Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Auch hierbei stand für einige der Protagonisten die Bonhoeffersche Vision einer „Kirche für andere“ Pate. Diese Formel konnte allerdings sehr unterschiedlich interpretiert werden, je nachdem als reine Ortsbestimmung, als Beschreibung des Aktionsfeldes der Kirchen im Sinne eines Sicheinlassens auf den Sozialismus in der DDR, als Bekenntnis zu einer sozialistischen Grundüberzeugung oder gar als Bekenntnis zur DDR. Sie war daher auch eine Art kleinster gemeinsamer Nenner der sehr unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der evangelischen Kirchen. In den 1980er Jahren wurde die Formel zunehmend kritisiert, bis zum Ende der DDR aber nicht aufgegeben.

In dieser Zeit entstanden in vielen Gemeinden zunächst Friedensgruppen, später Umwelt-, Menschenrechtsgruppen, Gruppen der „Offenen Arbeit“ und schließlich Gruppen von Ausreisewilligen. Diese Gruppen, die mit ihrem Anspruch, aber auch mit Aktionen bewusst aus dem kirchlichen Raum heraustraten, führten zu weiteren Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinden, zwischen Gemeinden und Gruppen und zwischen Gemeinden und Kirchenleitungen um das Selbstverständnis der Kirche. Dem Anspruch als Christ und Kirche, zu den wichtigen Fragen der Zeit öffentlich reden zu sollen, traten Befürchtungen entgegen, dies würde die gemeindliche Arbeit erschweren oder das Verhältnis der Kirche zum Staat belasten. Verschärfte Auseinandersetzungen gab es um Gruppen, die lediglich das Dach der Kirche suchten, um agieren zu können, sich aber keinem kirchlichen Auftrag verbunden fühlten.

Staat-Kirche-Gespräch vom 6. März 1978