Universitäten sind Hochschulen mit Promotionsrecht,vgl. Hochschulgesetze der Länder, bspw. Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 38; Sächsisches Hochschulgesetz vom 31. Januar 2006, § 27 die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium dienen.vgl. verschiedene aber ähnliche Formulierungen der Hochschulgesetze der Länder: Bspw. Bayerisches Hochschulgesetz v. 23. Mai 2006, Art. 2 (1); Hochschulgesetz Baden-Württemberg v. 1. Januar 2005, § 2 (1); Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen v. 30. November 2004, § 3 (1) Die aus dem christlichen Bildungswesen und -gedanken des mittelalterlichen Westeuropa entstandene und sich weitgehend selbst verwaltende UniversitätVerger (1999), „Universität“, Lexikon des Mittelalters, 8, Stuttgart: J.B. Metzler gilt als eine klassisch-europäische Schöpfung:
Vorläufer und Wissenszentren außerhalb Europas Vor den europäischen Universitäten existierten in verschiedenen Weltregionen institutionalisierte Formen höherer Bildung, die teils als Vorläufer, teils als eigenständige Traditionen verstanden werden. Dazu zählten etwa höhere Lehrstätten in der islamischen Welt (z. B. Madrasa-Strukturen), Akademien und Bibliothekszentren in der Antike, die Magnaura-Hochschule in Konstantinopel sowie konfuzianische Bildungsinstitutionen in Ostasien. Die Frage, inwieweit diese Einrichtungen im engeren Sinne „Universitäten“ waren, ist Gegenstand historiografischer Debatten, weil rechtliche Form, Curriculumsbreite, Gradwesen und Selbstverwaltung nicht unmittelbar deckungsgleich mit dem europäischen Universitätsmodell waren.
Anfänge Als noch tätige erste europäische Universitäten und universitätsähnliche Einrichtungen sind bekannt:
Universität Parma in Italien, gegründet 962, Schule von Salerno in Italien, gegründet im 10. Jahrhundert, Universität Bologna in Italien, gegründet 1088, Universität Oxford in England, gegründet 1096. Die Ursprünge vieler europäischer Universitäten liegen in den mittelalterlichen Klosterschulen und Domschulen, in denen seit dem 6. Jahrhundert n. Chr. Mönche und Nonnen Unterricht gaben.Pierre Riché: Education and Culture in the Barbarian West: From the Sixth through the Eighth Century, University of South Carolina Press, Columbia 1978, ISBN 0-87249-376-8, S. 126 f., 282–298 Die ersten Universitäten schlossen sich häufig an die alten Kloster- und Domschulen an. Unter diesen gab es schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, die wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf. Hinzu kommen ab dem 11. Jahrhundert laut werdende kirchliche Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt.
Im Jahre 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. das sog. Scholarenprivileg (authentica habita), welches die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Insbesondere für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen sowohl der Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre erfolgen.
Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht erst die im 13. Jahrhundert aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das Heilige Römische Reich sehr verspätet, und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten
mini|250px|Laurentius de Voltolina: Darstellung einer Vorlesung, Einzelblatt/Miniatur aus: Henricus de Alemannia / Heinrich von Friemar: Liber ethicorum, 1380Andreas Mertin: Vorlesung. Ein Blick ins 14. Jahrhundert, in: Theologische Biographien, Heft 129, 2021 https://www.theomag.de/129/am720.htm
Die ersten Universitäten werden im 11. Jahrhundert in Reichsitalien erwähnt; es waren nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten, in denen einige wenige Gelehrte (meist weniger als fünf) Adelssöhne in einem Fach, nämlich Kirchenrecht, weltliches Recht und Medizin, ausbildeten. Zu Beginn des Studiums wurden als Einführung die artes liberales studiert (siehe auch: studium generale).
Die ersten Universitäten waren die Rechtsschulen zu Bologna (1088 durch Irnerio gegründet) und die sich zwischen 995 und 1087 herausbildende und als Prototyp einer UniversitätRudolf Peitz, Gundolf Keil: Die ‘Decem quaestiones de medicorum statu’. Beobachtungen zur ärztlichen Standeskunde des 14. und 15. Jahrhunderts. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 8/9, 2012/2013 (2014), S. 283–297, hier: S. 282. geltende Medizinschule von Salerno (etwa 1057 durch Konstantin gegründet, älter als Bologna, blieb aber reine Medizinhochschule),Encyclopaedia Britannica 2004, university, 3. Absatz dann breitete sich die Gründungswelle im 12. Jahrhundert zu den welt- und kirchenrechtlichen Universitäten aus: Paris, zwischen 1150 und 1170 Oxford, 1167 Cambridge, 1209 Salamanca, 1218 Montpellier,Bereits um 1137 wurde in Montpellier eine Tochter der Medizinschule von Salerno gegründet. Vgl. Rudolf Peitz, Gundolf Keil: Die ‘Decem quaestiones de medicorum statu’. Beobachtungen zur ärztlichen Standeskunde des 14. und 15. Jahrhunderts. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 8/9, 2012/2013 (2014), S. 283–297, hier: S. 283. 1220 (zunächst medizinische Schule, ab 1289 Universitätsstatus) Padua, 1222
Die nächste Gründungswelle fand im 14. Jahrhundert im deutschen Sprachraum statt (siehe unten).Brockhaus, Hochschulen, GeschichteGastone Lambertini: Die Schule von Salerno und die Universitäten von Bologna und Padua. In: Illustrierte Geschichte der Medizin. Deutsche Bearbeitung von Richard Toellner u. a., Sonderauflage Salzburg 1986, Band II, S. 726–729.
Als älteste bestehende Universität Europas gilt die Universität Bologna, deren Gründungsdatum von ihren eigenen Historikern mit dem Jahr 1088 angegeben wird.In the nineteenth century a committee of historians, led by Giosuè Carducci, attributed the birth of the University to the year 1088. The first recorded scholars were Pepone and Irnerio. Tatsächlich wird sich ein genaues Datum nicht nennen lassen, da es sich hier um ein langsames Zusammenwachsen kleinerer Rechtsschulen handelte. In Bologna waren die Interessen des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches wichtig für die Entwicklung einer Ausbildung von Rechtsgelehrten.
Im Streben nach unabhängiger Macht gegenüber dem Suprematieanspruch des Papstes waren die Kaiser daran interessiert, nicht nur Mönche und Geistliche als Schriftkundige in ihrer Verwaltung zu beschäftigen. In den Rechtsschulen wurden Verwaltungsfachleute herangebildet, die vom Papst unabhängig waren. Die Entwicklung der Universitäten, speziell der rechtswissenschaftlichen Ausbildung, stellte insofern einen Emanzipationsprozess vom Bildungsmonopol der Kirche dar. Im Jahr 1155 erhielt die Universität von Friedrich Barbarossa durch das sogenannte Scholarenprivileg (authentica habita) eine rechtliche Autonomie. Unter anderem war der Dominus der Universität für den Schutz der Dozenten und Studenten verantwortlich, und die Universität besaß eine eigene Gerichtsbarkeit. Damit sollte verhindert werden, dass die Stadt Bologna die Kontrolle über die Universität übernehmen konnte. Nach mehreren Auseinandersetzungen kam es in der Mitte des 13. Jahrhunderts zu einer Einigung mit der Stadt.
Ganz im Gegensatz dazu verlief die Entstehung der Universität Paris. Obwohl auch hier die Ausbildung aus kleinen Anfängen langsam anwuchs, gilt als Gründungsakt die Ausstellung der päpstlichen Bulle Parens scientiarum durch Papst Gregor IX. im Jahre 1231. Innozenz wollte Paris zur obersten Schule der Christenheit machen. Durch die Zentralisierung in einer einzigen Schule sollte die Ausbildung der höheren Theologen besser zu überwachen sein. Die theologische Lehre wurde dadurch bis in das 14. Jahrhundert hinein stabilisiert.
Die Angehörigen der Sorbonne, Magister wie Scholaren, unterstanden dem Papst und der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Dies wurde auch vom französischen König bestätigt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Kanzler der Universität ausgeübt, der kein Mitglied der Universität war, sondern als Vertreter des Bischofs von Paris agierte. Er wachte über die Reinheit der Lehre und vergab die akademischen Grade.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blanka von Kastilien (1226–1236), der Mutter Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen. Beide Universitäten unterschieden sich von Bologna durch ihre Kollegien, zu jener Zeit eigentlich Bursen, in denen die Studenten schliefen.
Die dritte Universität der Geschichte war die etwa 200 Jahre lang existierende Medizinschule von Salerno, in der griechisch-arabische Medizin gelehrt wurde.Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 2
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste und Kaiser die Schutzherrschaft bzw. die Kontrolle über die neuen Anstalten in Anspruch und verliehen ihnen damit das Recht, eine juristische Körperschaft zu sein und einen Doktorgrad zu verleihen (Promotionsrecht).Brockhaus, Universität, Mannheim 2004, Abs. 3 Aufgrund der besonderen dezentralen politischen Struktur des europäischen Mittelalters hätten ansonsten lokale Mächte – kleinere Fürsten oder die Städte – Einfluss auf die Universitäten gewinnen können.
So entstand auch das Prinzip der akademischen Gerichtsbarkeit. Es erlaubte den Universitäten eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber lokalen Mächten und Machthabern und gleichzeitig eine Loyalität gegenüber Kaiser und/oder Papst. Dieses Prinzip wurde auch in der Reformationszeit beibehalten, als die protestantischen Fürsten ihre eigenen Landesuniversitäten gründeten, die oftmals in kleineren Provinzstädten angesiedelt wurden. Die akademische Gerichtsbarkeit umfasste nicht nur die Magister und Scholaren, sondern auch alle Angestellten der Universität. Man sprach auch von der civitas academica („Akademische Bürgerschaft“), also von der Universität als selbstverwalteter Gemeinschaft.
Das Curriculum bestand aus den Sieben Freien Künsten Logik, lateinische Grammatik, Rhetorik, Geometrie, Arithmetik, Astronomie und Musik. Erst danach wählten die Studenten aus, ob sie Theologie, Jura oder Medizin studierten; einen Abschluss erreichten nur wenige.Britannica, university, 6. Absatz
Nationen und Fakultäten
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer umfassten). Diese Einteilung galt sowohl für die Scholaren wie auch die Magister.
mini|hochkant|Denkmal für die Gründung der ersten Universität im Heiligen Römischen Reich durch Kaiser Karl IV. in Prag