Verbändevereinbarung bezeichnet verschiedene vertragliche Vereinbarungen zwischen Verbänden: in der Energiewirtschaft verschiedene Vereinbarungen zur Netzdurchleitung von Strom und Gas, siehe Verbändevereinbarung (Energiewirtschaft) in der Heiztechnik die Vereinbarung zwischen Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZSHK), sowie eine ähnliche Vereinbarung zwischen ZIV und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk in der Gebäudetechnik eine Vereinbarung zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk im Mobilfunk die Vereinbarung zwischen kommunalen Verbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) und deutschen Mobilfunknetzbetreiber zum Mobilfunknetzausbau im Holzbau eine Vereinbarung zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und dem Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (VDS) zu den technischen Eigenschaften von Bauholz (später DIN 4074)

Kategorie:Gesellschaftsrecht