Infolge des bis Ende 1992 existierenden gemeinsamen Staates sind die akademischen Grade im tschechischen und slowakischen Hochschulsystem nahezu identisch. In den aktuellen Hochschulgesetzen beider Länder werden sie in Übereinstimmung mit der dreistufigen Bologna-Klassifikation (Bachelor • Master • Doktor) definiert. (in Englisch)Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002 (in Slowakisch)
Akademische Grade Akademische Grade der 1. Bologna-Stufe (Bachelor-Ebene) Nach einem drei- bis vierjährigen Bachelorstudium wird der akademische Grad Bakkalaureus verliehen. Bc. – Bakkalaureus (cs: bakalář, sk: bakalár, la: baccalaureus) BcA. – Bakkalaureus der Kunst (cs: bakalář umění, la: baccalaureus artis), in Tschechien
Akademische Grade der 2. Bologna-Stufe (Master-Ebene) Magister-, Ingenieur- und Berufsdoktorgrade Aufbauend auf den Bakkalaureus kann man das Studium in einem ein- bis dreijährigen weiterführenden (konsekutiven) Masterstudiengang fortsetzen. Die Gesamtstudiendauer (Bachelor plus Master) beträgt mindestens fünf und maximal sechs Jahre. In einigen wenigen Studienrichtungen (z. B. Medizin) existieren nur grundständige fünf- bis sechsjährige Masterstudiengänge.
Nach einem erfolgreichen Masterstudium im Bereich der Geistes-, Sozial-, Rechts- und Naturwissenschaften sowie der Künste erlangt man den akademischen Grad Magister. Mgr. – Magister (cs: magistr, sk: magister, la: magister) MgA. – Magister der Kunst (cs: magistr umění, la: magister artis), in Tschechien Mgr. art. – Magister der Kunst (sk: magister umenia, la: magister artis), in der Slowakei Mgr. arch. – Magister der Architektur (sk: magister architektúry), in der Slowakei
In technischen Masterstudiengängen und – anders als allgemein international üblich – auch in Masterstudien der Wirtschafts-, Agrar-, Forst- und Militärwissenschaften wird der akademische Grad Ingenieur verliehen. Dieser Grad entspricht daher nicht nur dem deutschen Diplom-Ingenieur, sondern je nach Studienrichtung auch anderen Diplomgraden deutscher Universitäten (Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Diplom-Agraringenieur u. a.) bzw. Mastergraden (M.A., M.Sc., M.Eng.). Ing. – Ingenieur (cs: inženýr, sk: inžinier) Ing. arch. – Ingenieur Architekt (cs: inženýr architekt, sk: inžinier architekt), in Architektur und Urbanistik
Absolventen medizinischer Masterstudienrichtungen werden ohne zusätzliche Promotionsleistung die sogenannten Berufsdoktorgrade zuerkannt. MUDr. – Doktor der Medizin (cs: doktor medicíny, sk: doktor všeobecného lekárstva, la: medicinae universae doctor), in der Humanmedizin, vormals auch in der Zahnmedizin MDDr. – Doktor der Zahnmedizin (cs: doktor zubní medicíny, sk: doktor zubného lekárstva, la: medicinae dentalis doctor) MVDr. – Doktor der Veterinärmedizin (cs: doktor veterinární medicíny, sk: doktor veterinárneho lekárstva, la: medicinae veterinarinae doctor)
Kleine Doktorgrade Nach einem erfolgreichen Abschluss einiger Magisterstudiengänge in Geistes-, Sozial-, Rechts- und Naturwissenschaften besteht die Möglichkeit, in einem Rigorosum den sogenannten kleinen Doktorgrad zu erlangen.
Die kleinen Doktorgrade wurden ursprünglich zwischen 1966 und 1990 verliehen.Tschechoslowakisches Hochschulgesetz 19/1966 In dieser Zeit wurde zur Erlangung dieser Grade von den Universitäten das erfolgreiche Bestehen einer mündlichen sogenannten rigorosen Prüfung in einem bis zwei Fächern verlangt. In den letzten zehn Jahren (1980–1990) wurde denjenigen Absolventen, die ihr Studium mit Auszeichnung beendet haben, dieser kleine Doktorgrad sogar unmittelbar zusammen mit ihrem Hochschuldiplom ohne die sonst obligatorische rigorose Prüfung zuerkannt.Tschechoslowakisches Hochschulgesetz 39/1980 1990 wurde die Vergabe dieser Grade noch in der damaligen Tschechoslowakei eingestellt.Tschechoslowakisches Hochschulgesetz 172/1990
Nur wenige Jahre später (1996 in der Slowakei und 1998 in Tschechien) haben die Nachfolgestaaten die kleinen Doktorgrade wieder eingeführt. Seitdem ist Bestandteil dieses Rigorosums, außer der mündlichen Prüfung, auch die Verteidigung einer rigorosen Arbeit. Vielfach wird jedoch die vorangegangene Magisterarbeit als rigorose Arbeit anerkannt oder sie muss lediglich erweitert werden. Das Rigorosum dauert somit derzeit etwa ein bis zwei Semester.
Die kleinen Doktorgrade werden nicht der dritten Stufe der Bologna-Klassifikation (Doktor-Ebene) durch die Hochschulgesetze beider Länder zugeordnet. Der Erwerb dieser Grade steht nicht im Zusammenhang mit eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Er ist einem deutschen oder österreichischen Doktorgrad nicht gleichwertig.anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Derzeit werden folgende kleine Doktorgrade verliehen: JUDr. – Doktor der Rechte (cs, sk: doktor práv, la: juris utriusque doctor) PaedDr. – Doktor der Pädagogik (cs, sk: doktor pedagogiky, la: paedagogiae doctor), in der Slowakei, vormals auch in Tschechien PharmDr. – Doktor der Pharmazie (cs: doktor farmacie, sk: doktor farmácie, la: pharmaciae doctor) PhDr. – Doktor der Philosophie (cs, sk: doktor filozofie, la: philosophiae doctor), in Geistes- und Sozialwissenschaften, in Tschechien jüngst auch in Bildungs- und Erziehungswissenschaften RNDr. – Doktor der Naturwissenschaften (cs: doktor přírodních věd, sk: doktor prírodných vied, la: rerum naturalium doctor) ThDr. – Doktor der Theologie (cs: doktor teologie, sk: doktor teológie, la: theologiae doctor) ThLic. – Lizentiat der Theologie (cs: licenciát teologie, sk: licenciát teológie, la: theologiae licentiatus), in der katholischen Theologie
Früher wurden auch andere kleine Doktorgrade vergeben, die noch geführt werden dürfen: ICDr. – Doktor des kanonischen Rechts (cs: doktor kanonického práva, sk: doktor kánonického práva la: iuris canonici doctor), im Bereich der Kirchen RSDr. – Doktor der Sozial- und Politikwissenschaften (cs: doktor sociálně-politických věd, sk: doktor solciálno-politických vied, la: rerum socialium doctor), im Bereich der kommunistischen Ideologie
Angelsächsische Mastergrade In Tschechien und der Slowakei werden zunehmend, insbesondere in den Bereichen Management, Business, Finance und Law, an einigen öffentlichen und staatlich anerkannten, privaten Universitäten studiengebührenpflichtige weiterbildende Masterprogramme angeboten. Dort werden meist in Zusammenarbeit mit einer renommierten ausländischen Universität einige angelsächsische akademische Grade vergeben. MBA – Master of Business Administration LL.M. – Master of Laws (la: legum magister) LL.B. – Bachelor of Laws (la: legum baccalaureus) LL.D. – Doctor of Laws (la: legum doctor)
Akademische Grade der 3. Bologna-Stufe (Doktor-Ebene) Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade Nach einem mindestens drei- und längstens sechsjährigen Promotionsstudium, auch Doktorandenstudium genannt, werden die wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade verliehen. Das Studium beinhaltet neben der Anfertigung einer Dissertation auch regelmäßige Lehrveranstaltungen und Examina sowie das Erfüllen einer Reihe weiterer Studienauflagen wie z. B. das Publizieren in wissenschaftlichen Periodika bzw. Monographien, aktive Teilnahmen an internationalen wissenschaftlichen Konferenzen mit eigenen Beiträgen, Studienaufenthalt im Ausland u. a. und endet mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung der Dissertation in Form von Disputation. Diese Grade sind mit dem deutschen Doktorgrad äquivalent. Ph.D. – Doktor (cs: doktor, la: philosophiae doctor), in Tschechien, in sämtlichen Studienrichtungen außer Theologie PhD. – Doktor (sk: doktor, la: philosophiae doctor), in der Slowakei, in sämtlichen Studienrichtungen außer Kunst ArtD. – Doktor der Kunst (sk: doktor umenia, la: artis doctor), in der Slowakei Th.D. – Doktor der Theologie (cs: doktor teologie, la: theologiae doctor), in Tschechien
In den Jahren 1990 bis 1996 in der Slowakei bzw. bis 1998 in Tschechien wurden diese Doktorgrade zuerst in der Abkürzung Dr. vergeben. Folglich wurde die offizielle Kurzform Dr. per Gesetz durch die neuen Abkürzungen abgelöst. Alle Inhaber des wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrades, denen er als Dr. verliehen wurde, können sich auf Antrag eine neue Urkunde mit der neuen Abkürzung ausstellen lassen. Dr. – Doktor (cs, sk: doktor)
Das frühere Äquivalent, der Grad des Kandidaten der Wissenschaften, wurde bis 1990 vergeben. Der Grad darf jedoch weiterhin geführt werden. Eine Umwandlung in die neue Abkürzung Ph.D. bzw. PhD. (wie bei Dr.) ist für diesen Grad nicht vorgesehen.Tschechoslowakisches Hochschulgesetz 58/1950 CSc. – Kandidat der Wissenschaften (cs: kandidát věd, sk: kandidát vied, la: candidatus scientiarum)
Doktor der Wissenschaften Die höchste Doktorwürde stellt in beiden Ländern der relativ rare Doktor der Wissenschaften dar. Er wird in der Slowakei bis heute in unveränderter Form verliehen, während er in Tschechien bereits 1998 abgeschafft wurde. Seit 2002 wird er jedoch von der tschechischen Akademie der Wissenschaften in einer veränderten Abkürzung erneut vergeben. (in Englisch und Tschechisch) Den Doktor der Wissenschaften können nur Inhaber eines der wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade in einem besonderen Promotionsverfahren erlangen. DrSc. – Doktor der Wissenschaften (cs: doktor věd, sk: doktor vied, la: doctor scientiarum), in der Slowakei, vormals auch in Tschechien DSc. – Doktor der Wissenschaften (cs: doktor věd, la: doctor scientiarum), in Tschechien
Pädagogische Grade von Hochschullehrern Nach erfolgreicher Habilitation erlangt man eine Lehrbefugnis für Hochschulen und den Grad eines Dozenten. Dieser Grad entspricht dem deutschen Privatdozenten. doc. – Dozent (cs, sk: docent)
Nach einer mehrjährigen erfolgreichen Tätigkeit als Hochschulpädagoge und Wissenschaftler kann einem Dozenten auf Vorschlag des zuständigen wissenschaftlichen Gremiums der Universität durch den jeweiligen Staatspräsidenten die Professur mit dem Grad eines Professors erteilt werden. Die dortigen Professorengrade sind dem deutschen Professor gleichwertig. prof. – Professor (cs, sk: profesor)
Hochschullehrer ohne einen wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrad werden meist als Assistenten bezeichnet. Promovierte Lehrer, die aber (noch) nicht habilitiert wurden, werden in der Regel Fachassistenten genannt.
Ehrendoktorwürde In beiden Ländern besitzen Universitäten, neben dem Recht akademische Grade zu verleihen, auch die Befugnis Ehrendoktorwürden zu vergeben. Sie werden vornehmlich an bedeutende Persönlichkeiten für deren herausragende wissenschaftliche Verdienste oder außergewöhnliche gesellschaftliche Engagements verliehen. Dr. h. c. – Ehrendoktor (cs: čestný doktor, la: doctor honoris causa), in Tschechien Dr. iur. h.c. – Ehrendoktor der Rechtswissenschaften (cs: čestný doctor práv , la: doctor iuris honoris causa), in Tschechien Dr. h. c. – Ehrendoktor (sk: čestný doktor, la: doctor honoris causa), in der Slowakei
Nichtakademische Grade In Tschechien wird an sogenannten höheren Fachschulen der nichtakademische Grad Diplomierter Spezialist vergeben. Dieser Grad ist in etwa mit den deutschen nichtakademischen Graden von Berufsakademien vergleichbar. DiS. – Diplomierter Spezialist (cs: diplomovaný specialista)
Führung tschechischer und slowakischer Grade In Tschechien und der Slowakei Anders als z. B. in Deutschland oder im angelsächsischen Raum wird in beiden Ländern traditionell auf das Führen aller akademischen und auch nichtakademischen Grade ein sehr großer Wert gelegt. Nicht selten werden dort mehrere Grade gleichzeitig geführt. Alle akademischen Grade werden auf Wunsch in amtliche Ausweise und Urkunden eingetragen.