Die Geschichte des Kantons Luzern umfasst die Entwicklungen auf dem Gebiet des schweizerischen Kantons Luzern von der Urgeschichte bis zur Gegenwart. Der moderne Kanton Luzern entstand seit dem Hochmittelalter aus einem Stadtstaat, der in seiner grössten Ausdehnung weitgehend den heutigen Kantonsgrenzen entsprach. Vorluzernische Zeit
Besiedlung Das Gebiet des heutigen Kantons Luzern war seit der Jungsteinzeit kontinuierlich besiedelt. Später lebten an den sonnigen und guten Lagen des Kantons zuerst Kelten, die zwischen 800 und 300 v. Chr. in die Zentralschweiz einwanderten. Nach der Eroberung durch die Römer um 15 v. Chr. wurde die Region in das Römische Reich integriert und die Kelten nach und nach romanisiert. Zu dieser Zeit wurde hier anscheinend kein markantes Zentrum gebildet. Seit dem 6. Jahrhundert drangen von Norden her den Flussläufen entlang die Alamannen ein und überlagerten die vorhandene Bevölkerung.
Kirche Mit der Christianisierung im Frühmittelalter werden die ersten Spuren kirchlicher Organisation spürbar, die sich bei ihrer Entstehung in der Regel an vorgegebene weltliche Gebietsstrukturen anlehnte. Ihr war eine ausserordentlich lange Nachwirkung beschieden. Von den grossen Talpfarreien Willisau, Ruswil, Sursee, Hochdorf und Luzern aus entwickelte sich die mittelalterliche, teilweise bis heute gültige Pfarreieinteilung. Mitte des 8. Jahrhunderts entstand zudem das Kloster im Hof in Luzern, das 1456 in ein Chorherrenstift umgewandelt wurde, und im 10. Jahrhundert das Stift Beromünster. Vor 1183 wurde die Johanniterkommende Hohenrain, 1194/1196 das Zisterzienserkloster St. Urban gegründet. Im 13. Jahrhundert folgten sukzessive Niederlassungen der Zisterzienserinnen in Ebersecken (1275), der Reuerinnen (Dominikanerinnen) in Neuenkirch (1240/1282) und der Augustinerinnen in Eschenbach (1294). Die Deutschritterkommende Hitzkirch entstand vor 1237. Alle diese Klöster gingen auf Stiftungen des lokalen Adels zurück. Das Zisterzienserinnenkloster Rathausen verdankte seine Entstehung 1245 einem reichen Luzerner Bürger, während beim Aufbau des Franziskanerklosters in Luzern um 1260 Bürger und Adel zusammenwirkten.
Adel Im 12./13. Jahrhundert sind in vagen Umrissen adelige Herrschaftsräume fassbar. Im Südwesten dominierten die Freiherren von Wolhusen, im Raum Luzern die Fürstabtei Murbach und das von ihr abhängige Kloster Luzern zusammen mit den Freiherren von Rothenburg und im Südosten die Freiherren von Eschenbach. Sie alle verschwanden gegen Ende des 13. und zu Anfang des 14. Jahrhunderts. Im Norden dominierten mit Schwergewicht im Bereich der Stiftsherrschaft von Beromünster die Grafen von Lenzburg und nach ihnen die Grafen von Kyburg und von Habsburg. Im 13./14. Jahrhundert war fast das ganze Territorium, seit 1291 auch die ehemalige Klosterherrschaft Murbach mit Luzern in die junge Landesherrschaft des Hauses Habsburg-Österreich eingebettet.
Das Alte Luzern mini|Karte der territorialen Entwicklung des Luzerner Stadtstaates bis 1798 mini|150px|rechts|Der Kanton Luzern vor 1798
Von der Stadt zum Stadtstaat Die Siedlung im Zentrum der Klosterherrschaft Murbach/Luzern, welche verkehrsgünstig am See und an der Reuss zugleich gelegen war, entwickelte sich um 1200 vom Markt zur Stadt. Als politischer und wirtschaftlicher Mittelpunkt zwischen dem Jura, dem unteren Aaretal, Brugg und dem Alpenrand gewann sie einige Bedeutung. Das lockere Herrschaftsgefüge des 13. Jahrhunderts ermöglichte eine eigene Entwicklung (1252 Geschworener Brief), die nach der Eingliederung in die grosse österreichische Landesherrschaft 1291 weiterwirkte. Das Streben nach Wahrung einer gewissen Eigenständigkeit zwang den Rat einige Jahre später zur Auseinandersetzung mit Habsburg, in deren Verlauf Luzern seine alten Reserven gegenüber den Nachbarn in den Alpentälern beiseiteschieben musste. Um die Unterstützung der drei Waldstätte zu erhalten, war die Stadt mehr oder weniger gezwungen, den Bund von 1332 zu schliessen. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts lockerten sich die Bande zur Herrschaft Österreich zusehends rascher.
Seit dem 13. Jahrhundert hatten in der Stadt ansässige Ministerialen und Bürger Herrschaftslehen im Umkreis Luzerns inne. 1380 setzte mit dem Erwerb von Weggis eine eigentliche städtische Territorialpolitik ein, die mit den Erwerbungen im Sempacherkrieg (1386), der Übernahme des Amtes Willisau (1407) und der Eroberung des Aargaus (1415) die grössten Schübe erlebte. Bis um 1480 nahm die Stadt die letzten um Luzern gelegenen Vogteien, die bis anhin Privatbesitz einzelner Bürgerfamilien gewesen waren, in ihre eigenen Hände. 1579 folgte noch Knutwil, und 1803 erreichte der Kanton mit dem Tausch des Amtes Merenschwand (Aargau) gegen das Amt Hitzkirch seine heutige Ausdehnung. Das Staatsgebiet umfasste vor 1798 neben Stadt und Amt Luzern die beiden Landstädte Sempach und Sursee, welche innerhalb der Luzerner Landeshoheit relativ autonom blieben, die grossen, von Kleinräten regierten Landvogteien Willisau, Rothenburg, Entlebuch, Ruswil und Michelsamt, die kleinen, von Grossräten verwalteten Ämter Habsburg, Merenschwand, Büron/Triengen, Malters/Littau, Kriens/Horw, Weggis, Knutwil und Ebikon, ferner die Schlossvogtei Wikon und die Seevogtei Sempach.
Bevölkerung und Wirtschaft Die Stadt Luzern erlebte in der Zeit der frühen Stadtentwicklung von etwa 1200 bis 1350 ein rasches Wachsen der Bevölkerung und wird schliesslich über 4000 Seelen gezählt haben. Im 15. Jahrhundert trat ein Rückgang ein, der um 1470 seinen Tiefpunkt erreicht haben dürfte. Erst um 1800 zählte Luzern wieder 4300 Einwohner. Die Zahl stieg bis 1850 auf 11'000 und strebte dann bis um 1960/1970 mit über 70'000 Einwohnern dem bisherigen Höchststand zu. Der gesamte Kanton dürfte um 1450, als die Bevölkerungsdichte der Landschaft stark verdünnt war, nur etwa 15'000–16'000 Einwohner gezählt haben. Doch dann wuchs die Zahl wieder an, erreichte 150 Jahre später rund 26'000 und um 1800 (mit Hitzkirch) über 90'000, 1850 133'000, 1900 146'500 Einwohner. In unserem Jahrhundert hat sie sich mehr als verdoppelt und erreichte 1991 326'000 Einwohner.
Die wirtschaftliche Struktur des Kantonsgebiets war bis an die Schwelle des letzten Jahrhunderts von der Landwirtschaft geprägt. Man unterschied bis etwa 1870/1880 drei Regionen, nämlich die Zone der Einzelhofsiedlungen mit vorwiegender Viehwirtschaft im Süden, den Gürtel des Feldgrasbaus in der Mitte und die Dorfsiedlungen mit ihrem Ackerbau im nördlichen Drittel des Kantons. Handwerk und Gewerbe entfalteten sich wie überall in den Städten. Auf der Landschaft entwickelten sie sich aus den bäuerlichen Nebengewerben, die sich erst im Ancien Régime verselbständigten und zünftische Organisationen hervorbrachten. Handel wurde vor allem in der Stadt Luzern betrieben, doch fallen die grössten Aktivitäten in die Zeit des ausgehenden 13. und frühen 14. Jahrhunderts, was mit dem erstmals spürbaren Aufschwung des Güterverkehrs über den Gotthard zusammenhing. Der Handel wie auch die handwerklichen Leistungen, die besonders in der Metallverarbeitung eine gewisse Bedeutung erreicht hatten, traten zurück, je mehr Ratsherren und Bürger in der Verwaltung des Territoriums Beschäftigung fanden.
Heimarbeit im Leinengewerbe, bald auch in der Baumwoll- und Seidenverarbeitung breitete sich im 17. und 18. Jahrhundert in den nördlich auslaufenden Tälern und im Entlebuch aus, wobei sich eine Schicht landschaftlicher Kleinverleger ausbildete, neben denen aber besser ausgestattete und grössere Verleger aus dem benachbarten Bern- oder nahen Zürichbiet arbeiten liessen. Auch der Luzerner Rat förderte die Heimarbeit, doch mit wenig Erfolg. Trotzdem erlangten mehrere selbständige Luzerner Verleger, die im 18. Jahrhundert in den Tälern um den Vierwaldstättersee Seidenfabrikation betrieben, einige Bedeutung.
Alte Verfassung mini|Luzerner Stadtrecht, Titelblatt von Johann Rudolf Huber (1706) Die Gruppenbildung innerhalb der Stadt und insbesondere innerhalb der Räte war verboten. Dieses Verbot ging auf den Geschworenen Brief von 1252 zurück, in welchem der Rat und die Bürger zusammen mit dem Vogt von Rothenburg das Friedensrecht der Stadt fixierten. Dieses städtische Grundgesetz galt mit Modifikationen und Erweiterungen bis ins frühe 19. Jahrhundert. Als schwerer Verstoss dagegen wurde etwa der Pfyffer-Amlehnhandel gewertet, der 1569 ausgetragen wurde. Der Rat zog vier Schultheissen und führende Ratsherren zur Rechenschaft, weil sie geheime Absprachen über Ämterbesatzungen und Pensionenverteilung getroffen hatten, bestrafte sie und setzte sie ab. Im 18. Jahrhundert wurden im Schumacher-Meyer-Handel mehrere Staatsprozesse durchgeführt, bei denen die konservativ-kirchlich gesinnte Familie Schumacher und die Familie Meyer von Schauensee als Vertreter der Aufklärung gegenseitige Verfehlungen in der Wahrnehmung öffentlicher Ämter aufdeckten und sich mit Hilfe der Rechtsprechung bis zum äussersten bekämpften.
Aus dem Kreis der Bürgerschaft der Stadt Luzern rekrutierten sich der Kleine Rat, der immer 36 Mitglieder umfasste, und der Grosse Rat mit zuerst hundert, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts jedoch 64 Mitgliedern. So wurde die Bezeichnung Rät und Hundert üblich. Wie in kaum einer anderen Stadt vermochte in Luzern der Kleine Rat seine Rolle als bestimmendes Organ sowohl gegenüber der Bürgerschaft als auch gegenüber dem Grossen Rat zu zementieren. Von jeher ergänzte er sich selbst, während er es widerwillig zuliess, dass bei den Wahlen in den Grossen Rat beide Räte zusammenwirkten. Die Gemeinde der Bürger war vom aktiven, nicht aber vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Als im 17. Jahrhundert die Epidemien aufhörten, die Ausfälle zurückgingen und die bisherige Fluktuation unter den Geschlechtern ausblieb, schloss sich das Patriziat ab und monopolisierte die Regimentsfähigkeit für einen genau umschriebenen Kreis von Familien. Damit folgte das Luzerner Patriziat dem Trend der Zeit zur Aristokratisierung der Herrschaft. Zu gleicher Zeit wurde der Zugang zum Bürgerrecht zuerst erschwert, dann ganz verunmöglicht (Fundamentalgesetz 1773). Revolten wie der Burgerhandel von 1651/1653 vermochten keine nachhaltige Änderung dieser Praxis zu bewirken.
Alle Initiative und alle Entscheidungen behielt sich der Kleine Rat vor, der sich aus der mittelalterlichen Vogteigewalt herausgebildet und weiterentwickelt hatte. Luzerns Gemeinde der Bürger versammelte sich nur zusammen mit dem Rat. Sie handelte nur auf dessen Veranlassung und fasste Beschlüsse über Angelegenheiten, in denen sich die Gesamtgemeinde unter Eid band, wie über die innere und äussere Sicherheit, über Gebietserwerbungen, über Steuererhebung und über Verträge und Bündnisse. Die oberste Gewalt Luzerns übte das gemeinsame Gremium des Kleinen und Grossen Rates, eben Rät und Hundert, aus, das sich in wichtigen Sachen der Unterstützung durch die Gemeinde versicherte. Doch auch der Grosse Rat wirkte nur beschränkt mit. Er wurde nach einer Formulierung des 18. Jahrhunderts nur „bey wichtigen Stands- und Landes-Geschäften, Handlungen mit fremden Machten, Malefiz-Fällen und Appellationen etc.“ beigezogen.Hans Jacob Leu: Allgemeines helvetisches, eydgenössisches oder schweitzerisches Lexicon. Band 12, Zürich 1757, S. 276 Haupt der beiden Räte und damit Standeshaupt war der Schultheiss, doch den formellen Ratsvorsitz übte der seit 1428 halbjährlich neu bestellte Ratsrichter aus, der in der Repräsentation im Hintergrund blieb. Die beiden Räte teilten die immer zahlreicheren nebenamtlichen Amtsstellen unter sich auf, den Säckelmeister wie die Zoller oder den Unterstrassenmeister, während die weniger begehrten Ämter den Bürgern überlassen wurden. Auch der Stadtschreiber durfte nicht den Räten angehören, denn er musste von der Gemeinde sein.
Von der Territorialherrschaft zum Staat