Filesharing ( für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) bezeichnet das Teilen und Austauschen von Dateien über das Internet. Dabei werden Dateien wie Dokumente, Musik oder Filme zwischen Nutzern ausgetauscht. Die Dateien befinden sich normalerweise auf den Computern der Teilnehmer oder auf speziellen Servern, von wo aus sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Um an Filesharing teilzunehmen, benötigt man in der Regel spezielle Programme oder im Fall von Firmennetzwerken entsprechende Berechtigungen vom Systemadministrator.

Begrifflichkeiten Im Zusammenhang mit dem Filesharing wird im Deutschen häufig von (Internet-)Tauschbörsen gesprochen. Der Begriff spielt auf eine bestimmte Form des Filesharing an, bei der sich der Nutzer dazu verpflichtet, anderen Nutzern über das Internet eine Auswahl seiner Dateien zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält der Nutzer die Möglichkeit, auf Dateien anderer Teilnehmer zuzugreifen.

Ein Tausch findet im eigentlichen Sinne jedoch nicht statt. Die Bezeichnung Kopierbörse wäre eigentlich korrekter, weil die Daten von Computer zu Computer kopiert werden, ohne dass das Original selbst den Besitzer wechselt. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die Bezeichnung Tauschbörse hauptsächlich in „fachfernen“ Kreisen (also etwa in Politik und Medien) verwendet wird, die Nutzergemeinde jedoch größtenteils von Filesharing oder, wenn speziell auf den Austausch untereinander hingewiesen werden soll, von Peer-to-Peer-Filesharing (P2P-Filesharing) spricht. Außerdem sind rechtliche Regeln beim „Tausch“ zu beachten, insbesondere das Urheberrecht an der jeweiligen Datei. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen führen seit Beginn der Tauschbörsen zu Diskussionen, Problemen oder gar Klagen.

Historische Entwicklung Begonnen hat Filesharing – im Sinne der computergestützten Verbreitung von Informationen und kreativen Werken – mit zentral bzw. hierarchisch organisierten Netzwerken. Voraussetzung waren verbesserte Methoden zur Datenkomprimierung (z. B. MP3) einerseits und schnellere Internet-Anbindungen andererseits. Zu den ersten Anbietern zählte das zum Inbegriff des Filesharings gewordene Napster, welches im Jahr 1999 startete. Die Übertragung von Dateien erfolgte über einen zentralen Server, also mittels einer „übergeordneten“ Quelle. Die Recording Industry Association of America reichte daraufhin im Dezember 1999, nur wenige Monate nach dem Start des Angebots, Klage gegen dessen Betreiber ein, was letzten Endes zur gerichtlichen Schließung von Napster im Juli 2001 führte.

Versuche, Napster in eine kostenpflichtige Musikvertriebsplattform umzuwandeln, schlugen lange Zeit fehl, da nur wenige Plattenfirmen bereit waren, ihre Musik für den Vertrieb über das Internet zu lizenzieren. Mittlerweile hat sich Napster jedoch zu einem kostenpflichtigen Musikdownload-Anbieter entwickelt, der seinen Kunden zu einem Pauschaltarif Downloads von Musikdateien anbietet. Nach Napster agierten noch für einige Zeit Audiogalaxy und das OpenNap-Netz, welche jedoch im Juni 2002 von der Musikindustrie verklagt und daraufhin geschlossen wurden. Nachfolge-Netzwerke wie eDonkey2000, Gnutella und Gnutella2, sowie Protokolle wie BitTorrent, hatten mittlerweile jedoch zusammen – und teilweise sogar einzeln – deutlich mehr Nutzer, als Napster zur Zeit seines höchsten Nutzeraufkommens.

Protokolle, die (ähnlich Napster) nach dem sogenannten Client-Server-Prinzip arbeiten, sind seit Jahren auf dem Rückzug. Bei diesem Prinzip kann ein Indexserver die einzelnen Dateien und ihre Anbieter genau lokalisieren, wodurch das gezielte Suchen und Kopieren von Dateien möglich wird. Meist ist die Legalität dieser zentralen Server in vielen Ländern fraglich oder ungeklärt, obwohl der Server selbst oft gar nicht mit den illegalen Daten in Berührung kommt. Die bekanntesten Beispiele sind hier das eDonkey2000-P2P-Netzwerk und das BitTorrent-Protokoll, welche beide auf zentrale Server zur Indizierung setzen. Beispiele sind hier das Kad Netzwerk bei eDonkey und das sog. Mainline DHT bei BitTorrent, welche beide auf dem Kademlia-Algorithmus basieren.

Parallel zu diesen Client-Server-basierten Filesharing-Systemen gibt es seit dem Erscheinen von Gnutella im März 2000 auch reine Peer-to-Peer-Netze, die ohne zentrale(n) Server funktionieren. Bei Peer-to-Peer-Netzen liegt ein dezentral organisiertes Netzwerk vor, bei dem jeder Teilnehmer gleichzeitig Client, Server, Nutzer und Anbieter ist. Damit wird eine völlige Dezentralisierung des Netzwerks erreicht, was unter anderem die Ausfallsicherheit des Systems verbessert und das Lokalisieren eines rechtlich Verantwortlichen für eventuellen illegalen Datenverkehr erschwert. Beispiele für diese Technik sind Implementierungen des Kademlia-Algorithmus (Vuze, eMule), Gnutella (LimeWire, gtk-gnutella, Phex), Gnutella2 (Shareaza, Sharelin) und FastTrack (Kazaa Lite K++).

Als Reaktion darauf begann die Recording Industry Association of America im September 2003 erstmals individuelle Nutzer von Kazaa und anderen Peer-to-Peer-Filesharing-Programmen zu verklagen. Im März 2004 begann zudem die deutsche Sektion der International Federation of the Phonographic Industry gegen individuelle Nutzer von Filesharing-Programmen vorzugehen. Des Weiteren startete die europäische Musikindustrie im Oktober 2004 eine Klagewelle gegen 459 Nutzer von Filesharing-Programmen in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien und Dänemark.

Darüber hinaus gibt es weitere Netzwerke, die nicht nur versuchen, dezentralisiert zu arbeiten und dadurch von kontrollierenden Institutionen weitgehend unabhängig zu sein; sie versuchen, zusätzlich die Anonymität ihrer Teilnehmer zu garantieren sowie die Kontrolle der Authentizität des angebotenen Inhaltes zu bieten (z. B. RetroShare, I2P, GNUnet und Freenet). Anbieter ist auch hier jeweils der einzelne Nutzer, es gibt keinen zentralen Server, sondern die Dateien sind dezentral auf alle Benutzer verteilt. Das macht bei illegalen Inhalten eine Strafverfolgung durch die Behörden schwierig.

Laut des Global Internet Phenomena Reports lag in 2018 der Anteil des Filesharing-Protokolls BitTorrent am weltweiten Internet-Traffic (Upstream) bei 22 %. In Europa/Asien/Afrika betrug der Anteil im gleichen Zeitraum sogar mehr als 31 %. Auch wenn die Ergebnisse der Studie nicht unumstritten sind, ist erkennbar, dass Filesharing auch in Zeiten expandierender Streaming-Anbieter weiterhin seinen Platz im Netz-Alltag hat.

Neben den populären Filesharing-Systemen für Dateien gibt es im Internet auch Orte für den traditionellen Tausch von Waren, siehe Tauschkreis und Tauschbörse.

Internetbasiertes Filesharing Beim heute gebräuchlichen Filesharing gibt jeder Teilnehmer Dateien auf seinem Computer frei und stellt sie anderen zum Kopieren zur Verfügung, vergleichbar mit der Datei-Freigabefunktion innerhalb eines lokalen Netzwerks. Der Inhalt ist nicht eingeschränkt, unter anderem können dort Filme, Musik, Computerprogramme oder Dokumente auffindbar sein. Große Peer-to-Peer-Netze haben mehrere Millionen Teilnehmer und bieten eine Vielfalt an Dateien, z. B. sind dort (illegal) Filme zu finden, die in Deutschland (noch) nicht in Kinos oder Videotheken verfügbar sind. Andere bieten Mitschnitte von Fernsehsendungen an, die vor Jahrzehnten ausgestrahlt wurden.

Legal können Informationen und Daten weitergegeben werden, wenn diese in einer freien Lizenz veröffentlicht wurden oder eine Weitergabe ausdrücklich erwünscht ist (z. B. bei Shareware, freier Software oder wenn für das entsprechende Werk die Schutzfristen abgelaufen sind). Andererseits stellt das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Verwendung einer Filesharing-Software und die Teilnahme am entsprechenden Netzwerk an sich ist jedoch legal.

Da die Dateien oft von vielen Personen gleichzeitig angeboten werden, entstehen durch Filesharing-Programme (insbesondere bei Internet-Flatrates) keine Mehrkosten für den zusätzlichen Datenverkehr, da ansonsten ungenutzte Upload-Kapazitäten für ausgehende Transfers genutzt werden. Viele weniger bekannte Musiker bieten ihre Musik daher über Filesharing-Systeme an, um nicht für teure Serverkapazitäten zur Verteilung ihrer Musik bezahlen zu müssen.

Eine Datei wird dabei oftmals von mehreren Personen gleichzeitig geladen. Technisch wird sie dazu in fest definierte Bruchstücke aufgeteilt, welche dann einzeln und parallel von unterschiedlichen Anbietern im Netzwerk kopiert werden. Auf diese Art lassen sich hohe Download-Geschwindigkeiten erzeugen, wobei der Datenverkehr pro Anbieter gering bleibt.

Client-Server-Prinzip Die ersten Programme kennzeichneten sich durch Suchanfragen an einen Server, der entweder direkt den Download bereitstellte oder den Client an entsprechende andere Nodes (meist Peers genannt; vom engl. Peer für Gleichgestellten) zum Herunterladen vermittelte. Beispiele sind Napster (heute ein kostenpflichtiger Anbieter) oder eDonkey2000 in der Server-Version (heute zusätzlich mit dem Kademlia basierten Kad-Netzwerk dezentralisiert). Neben diesen Programmen wurden aber auch häufig Internetdienste für Filesharing benutzt, die ursprünglich nicht dafür gedacht waren, zum Beispiel E-Mail oder auch Instant Messaging.

Neben reinem Peer-To-Peer-basierten Filesharing besteht auch ein Server-unterstütztes Filesharing. Aufgrund des heute weit verbreiteten ADSL (asymmetrisches DSL) ist bei beiden Filesharing-Varianten die mögliche Datenrate des einzelnen Peers für Upload ins Internet sehr viel kleiner als die mögliche Datenraten zum Download aus dem Internet. Durch Rechner, die nicht über ADSL, sondern über upload-starke Leitungen am Netz teilnehmen, oder durch viele Peers mit kleiner Datenrate kann aber dennoch ein größerer Teil der Empfangs-Datenrate bereitgestellt werden.

Usenet Das schon vor dem Web entstandene Usenet, eigentlich eine Art Sammlung von Diskussionsforen, wird immer mehr zum Dateitausch genutzt. Dazu wird das sogenannte Binary Usenet verwendet, wodurch nicht nur textuelle Inhalte, sondern auch Binärdaten gepostet werden können. Um das Usenet uneingeschränkt für Binärdaten nutzen zu können, wird allerdings neben dem Internet Service Provider meist ein zusätzlicher (kostenpflichtiger) Provider benötigt.

Durch große Werbekampagnen und mit Programmen mit einem Napster-ähnlichen Interface zum Zugriff auf die Dateien im Usenet richten sich kommerzielle Usenet-Provider wie UseNeXT, Firstload oder Alphaload speziell an Filesharer. Dabei wird vor allem mit scheinbar legalen und anonymen Downloads von MP3-Dateien, Filmen und Software geworben. Obwohl diese Angebote kostenpflichtig sind, findet keine geregelte Lizenzierung an entsprechende Urheber statt.

Sharehoster Auch Sharehoster (sog. „One-Click-Hoster“) werden zum Filesharing verwendet. Da es hier sehr gut möglich ist, privat und im sehr kleinen Rahmen zu tauschen, können auch unpopuläre Dateien sehr schnell und gezielt verteilt werden. Der Veröffentlicher lädt seine Datei auf den Server eines entsprechenden Sharehosters und erhält einen Link, mit dem die Daten abgerufen werden können, die dann per E-Mail, Instant Messaging, in Foren oder auf einer Webseite weitergeben werden können.

Sharehoster sind voneinander unabhängig, daher ist der Inhalt nicht anbieterübergreifend. Zudem wird ein Link vom Uploader benötigt, den die meisten Sharehoster nicht veröffentlichen. Sharehoster können meistens kostenlos, mit Hilfe von Werbung, benutzt werden. Um weniger Einschränkungen und bessere Dienste, etwa eine schnellere Dateiübertragung, zu erhalten, kann oft auch für eine monatliche Gebühr ein Premiumdienst in Anspruch genommen werden.

Peer-to-Peer mit Koordinationsserver