Amt ist eine Bezeichnung für diverse Verwaltungsgliederungen.

Die Bezeichnung geht auf die Ämter zurück, die früheren Verwaltungs- und Gerichtsbezirke vieler Territorien im Heiligen Römischen Reich.Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950, S. 299.

Beispiele Deutschland: Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts in den heutigen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Verwaltungsgebiet vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert, siehe Amt (historisches Verwaltungsgebiet) historische Verwaltungsgliederung im Herzogtum Berg. Siehe auch Bergische Ämterverfassung im Jahr 1363. frühere Kreiseinteilung in Mecklenburg, siehe Geschichte Mecklenburgs frühere Kreiseinteilung im Königreich Hannover Amtsbezirk historisch, besonders in Norddeutschland, z. B. in Preußen, auch Oberamt, z. B. in Württemberg siehe auch: Ämter in Lippe, Ämter in Westfalen Österreich: historisch eine kleinere Verwaltungseinheit, meist als Namenszusatz (z. B. Schiltingeramt) Schweiz: historisch Amtsbezirk, Amtei Dänemark: Verwaltungseinheit in Dänemark seit 1662; 2006 abgeschafft. Siehe Amt (Dänemark) Norwegen: Verwaltungseinheit in Norwegen zwischen 1662 und 1919, seitdem unter der Bezeichnung Fylke

Einzelnachweise

Kategorie:Verwaltungseinheit