Abschichtung steht für: eine Erbauseinandersetzung, siehe Abschichtung (Recht) das Ausscheiden eines Kindes aus der Gewalt des Vaters, siehe Abschichtung (Rechtsgeschichte) eine Aufteilung der Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens, siehe Abschichtung im ersten Staatsexamen eine Sonderregelung zur Aufteilung der Examensklausuren auf mehrere Semester in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, siehe Abschichtung im Freiversuch