Katecheten bilden in Berlin (seit 1948 in West-Berlin und seit 1990 im vereinigten Bundesland Berlin) im Rahmen des Berliner Schulmodells den Hauptanteil der Religionslehrer für evangelischen und römisch-katholischen Religionsunterricht. Mit einer römisch-katholischen Kirche in der Diaspora, stellen wiederum die evangelischen Katecheten die mit Abstand größte Gruppe unter ihnen. (→ Siehe auch Sonderstellung des Religionsunterrichts in Berlin.)
Allgemeine Rahmenbedingungen Zuständig für die evangelischen Katecheten ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (kurz EKBO), für die römisch-katholischen Katecheten ist es das Erzbistum Berlin. Da die römisch-katholische Kirche in Berlin nach Anzahl ihrer Mitglieder in der Diaspora bzw. Minderheit ist, ist auch die Anzahl ihrer Religionslehrer und der Teilnehmer ihres angebotenen Religionsunterrichtes entsprechend geringer.
Die Gehälter der Katecheten werden zu 90 Prozent vom Berliner Senat und zu 10 Prozent von der evangelischen Landeskirche bzw. dem Erzbistum finanziert.
In der weit überwiegenden Mehrheit sind es in Berlin seit jeher Frauen, die auf Grundlage einer Ausbildung zur Katechetin das Schulfach Religion unterrichten.
Der Religionsunterricht in Berlin ist ein freiwilliges Unterrichtsfach, zu dem sich selten ganze Klassenverbände anmelden. Um die vorgegebenen Gruppengrößen zu erreichen, müssen die Katecheten meist Schüler mehrerer Klassen zu einer Gruppe zusammenfassen. Parallel dazu sind die anderen Schüler dieser Klasse(n) anderweitig zu betreuen, weshalb die Schulleitungen nicht selten dazu neigen, den Religionsunterricht für die ersten oder letzten Stunden eines Schultages einzuplanen („Randstunden“).
Angesichts der seit Jahren insgesamt rückläufigen Teilnehmerzahlen, müssen Katecheten mit einer vollen Planstelle in der Regel an zwei oder sogar mehr Schulen den Religionsunterricht erteilen, um ihr Arbeitssoll zu erfüllen.
Evangelische Katecheten Ausbildung Qualifikationen C, B und A Die Ausbildung zum evangelischen Katecheten umfasste in Berlin: C-Katechet: Einjähriger Abendunterricht, C-Prüfung und anschließend dreimonatiges Schulpraktikum B-Katechet: Im Anschluss der C-Prüfung weitere zwei Jahre Tagesschulausbildung oder zweieinhalbjährige berufsbegleitende Ausbildung, B-Prüfung – unabdingbar für die Erteilung der Vokation bzw. der Lehrbefähigung und unbefristeten Anstellung. A-Katechet: Zwei Jahre nach Arbeit als B-Katechet war es möglich, sich zur A-Ausbildung anzumelden. Diese Weiterbildung währte drei Jahre und war berufsbegleitend, d. h. bei einem ¾-Deputat an der „eigenen“ Schule bildete man sich unter der Woche in Abendseminaren und jeweils einem Tagesseminar weiter und spezialisierte sich auf bestimmte Schulzweige oder/und zum Mentor bzw. zur Mentorin. (Dieses Weiterbildungsangebot wurde seit den 1980ern von den meisten Katecheten genutzt. Neben der Höherqualifizierung versprach es nach entsprechenden Bewährungsaufstiegen innerhalb von sechs weiteren Jahren am Ende auch eine Vergütung ähnlich dem Anfangsgehalt eines hochschulausgebildeten „Lehrers mit einem wissenschaftlichen Fach“.)
Die in der DDR einzig vergleichbare Ausbildung zum evangelischen Gemeindekatecheten wurde von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg bzw. der heutigen EKBO als noch nicht ausreichend für den Schuldienst in West-Berlin bzw. im vereinigten Bundesland Berlin anerkannt, sondern erlaubte lediglich das Überspringen der C-Ausbildung.
Letzte Examina 2006 Von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden seit Anfang der 2000er keine Katecheten mehr ausgebildet. Die letzten Examensprüfungen zum A-Katecheten wurden Anfang 2006 abgenommen – damit ist in Berlin der Ausbildungsgang zum ev. Katecheten endgültig ausgelaufen. Angesichts der Ende der 1990er Jahre allseits notwendig gewordenen „Sparmaßnahmen“ meinte dies u. a. auch die Abkehr von der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung, die nach ihrer Beendigung die sichere Übernahme in ein kirchliches Beschäftigungsverhältnis garantierte. Insbesondere die enge Verknüpfung einer per se nicht staatlich anerkannten Ausbildung und der evangelischen Kirche als allein möglichem Arbeitgeber drohte für die bereits ausgebildeten evangelischen Katecheten zu einem Existenzproblem werden. Denn speziell in Berlin schien es die Evangelische Kirche in einem eigentümlichen Verbund mit dem Berliner Senat darauf anzulegen, sie demnächst alle per betriebsbedingter Kündigung entlassen zu können.
Ein Auslaufmodell – sich verändernde Arbeitsbedingungen Anfang November 2004 hatte die Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz diskutiert, bis 2008 von den 565 Religionslehrerstellen 200 abzubauen sowie für die verbleibenden Lehrkräfte die Gehälter zu kürzen – dies vor dem Hintergrund, dass bereits ein halbes Jahr zuvor eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um jeweils eine Stunde ohne Lohnausgleich ab 2004/2005 und 2005/2006 (also um insgesamt zwei Stunden) durchgesetzt wurde, was einer Lohnkürzung von ca. 8½ Prozent gleichkam. Einige Monate später, im Februar 2005, hatten sich dann die Tarifparteien der EKBO auf eine Atempause bis Juli 2007 verständigt, wonach die Arbeitnehmervertreterseite einer bis dahin befristeten Gehaltskürzung um 5 % zugestimmte und im Gegenzug von Arbeitgeberseite zugesichert wurde, dass es in diesem Zeitraum zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommt und die zweite Stundenerhöhung ausgesetzt wird. Diese „Atempause“ wurde allerdings flankiert von den nun beim Berliner Senat und den Oppositionsparteien in immer kürzeren Intervallen wieder aufflackernden Diskussionen um die Einrichtung eines Faches LER ohne gleichrangiges RU-Parallelangebot. SPD-Linke, PDS und Grüne sprachen sich für ein solches Angebot aus, CDU und FDP wollten den Religionsunterricht weiterhin als Alternative zu LER oder einem Philosophie/Ethik-Unterricht haben.
Das vehemente Engagement von Wolfgang Huber als Berliner Bischof (1994–2009) und EKD-Ratsvorsitzenden (2003–2009) für ein „Wahlpflichtfach Religion“ in Berlin zielte nicht zuletzt auch auf die Übernahme des Religionsunterrichts durch Lehrkräfte mit Fakultas bzw. mit Religion als Nebenfach, um damit, unter Wahrung ihrer Fachaufsicht, der EKBO eine „Einsparung“ des 10-Prozent-Anteils an den Gehältern der Katecheten zu ermöglichen. Mit den seit 1948 in der Hauptsache tätigen Katecheten der evangelischen Kirche das Gespräch zu suchen und dabei im Erfolgsfall seines Anliegens deren berufliche Alternativen oder auch nur Weiter- bzw. Umqualifizierungsmaßnahmen zu thematisieren, kam für ihn bis zuletzt nicht infrage. Erst nach dem Scheitern des von Pro Reli angebahnten Volksentscheids und kurz vor seinem Eintritt in den Ruhestand lud er die Berliner Katecheten im Sommer 2009 zu einer Danksagung für deren Unterstützung des Volksentscheids ein. Der seinerzeit von einer SPD-PDS-Koalition regierte Berliner Senat hingegen konnte und wollte trotz seiner „versprochenen“ verstärkten Werterziehung kein alle Schüler einbeziehendes und neue staatliche Lehrerstellen forderndes Wahlpflichtfach finanzieren.
Diesem scheinbar paradoxen Interessenkonsens zwischen Senat und evangelischer Amtskirche waren einige Jahre lang auch rigide eingeforderte Gruppengrößen geschuldet, die ohne Rücksicht auf pädagogische Erwägungen hinsichtlich der Klassenzusammensetzungen oder Klassenstufen für das jeweilige Schuljahr durchgesetzt wurden. Ein Nebeneffekt davon war u. a., dass sich die Schulleitungen gezwungen sahen, den Religionsunterricht noch mehr als zuvor in die für Schüler und Schülerinnen unattraktiven Randstunden zu verlegen.
Im März 2006 hatte der Berliner Senat die Neuinstallierung eines Ethikunterrichtes für alle Schüler in der Sekundarstufe I beschlossen, der bereits ab dem Schuljahr 2006/2007 für alle Schüler der 7. Klassen verpflichtend war. Der Religionsunterricht sollte dagegen nach wie vor nur als freiwilliges Angebot erteilt werden können – das bedeutete de facto die allmähliche Verdrängung des Religionsunterrichtes aus dieser Schulstufe. Parallel dazu hatte die EKBO den Manteltarifvertrag für alle kirchlichen Mitarbeiter gekündigt, was nach dem Juli 2007 auch für etwaig neu eingestellte Katecheten bzw. FH-diplomierte Religionspädagogen eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zur Folge hatte. Zwar wurde zum 31. Juli 2007 die im Jahr 2005 für Katecheten vorgenommene Gehaltskürzung zurückgenommen, jedoch die seinerzeit vorgenommene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um zwei Stunden noch um eine weitere Stunde erhöht.
Immerhin hatten 2009 Senatsvertreter beider Parteien und insbesondere der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit vor dem Wahlgang zum Volksentscheid (Pro-Reli) des Öfteren betont, sich für verbesserte Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Lehrkräften des Ethik- und Religionsunterrichtes einsetzen zu wollen. Dem hatten auch die nachfolgenden Landesregierungen nicht widersprochen. Dazu gehört auch, dass zwischen dem Berliner Senat und den beiden Kirchen eine Finanzierungsvereinbarung zum Religionsunterricht unterzeichnet wurde, die zum 1. Januar 2016 in Kraft trat. Demnach wurde ab 2016 die seit 2005 „eingefrorene“ Zuweisungshöhe für die Refinanzierung des Religionsunterrichts durch den Senat wieder der tatsächlichen Eingruppierung der dafür zu finanzierenden Lehrkräfte angepasst. In: ekbo.de, Pressemitteilung der EKBO vom 1. Oktober 2015 Diese Finanzierungsvereinbarung bedeutete eine große finanzielle Entlastung für die EKBO wie auch eine Erleichterung für die evangelischen Katecheten, die ohne diese Finanzierungsvereinbarung in absehbarer Zeit mit Gehaltseinbußen oder/und Mehrarbeit oder/und anderen Einschränkungen zu rechnen hatten.