Das Herzogtum Schwaben (lateinisch Suevia, bis Mitte des 11. Jahrhunderts überwiegend als Herzogtum Alamannien bezeichnetKlaus Schubring: Die Neuformung der Oberrheinlande. In: Horst Buszello (Redaktion): Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Band 1, Freiburg i. Br. 1986, S. 40–53, hier S. 40.) war neben Bayern, Franken, Lothringen und Sachsen eines der fünf jüngeren Stammesherzogtümer im ostfränkischen Reich. Es umfasste ein deutlich größeres Gebiet als das heute als „Schwaben“ bezeichnete Gebiet im Südwesten Deutschlands. So reichte das Herzogtum im Osten deutlich über den Lech hinaus bis zum Ammersee, grenzte im Westen an die Vogesen, erstreckte sich im Norden ungefähr bis an die Linie Straßburg–Ellwangen und dehnte sich im Süden, die gesamte heutige Ostschweiz (inklusive Zürich) sowie Vorarlberg einschließend, bis Chiavenna an der Grenze zur Lombardei sowie zum Gotthardpass aus.

mini|hochkant=2|zentriert|Herzogtum Alamannien (hier mit dem Elsass) und Hochburgund im 10. und 11. Jahrhundert Politisch bestand das Herzogtum Schwaben etwa 350 Jahre, von Beginn des 10. Jahrhunderts bis zum Ende der Staufer um das Jahr 1250 und dem Ende der Stammesherzogtümer überhaupt. Die sich danach vollziehende Territorialentwicklung führte zu einer Vielzahl regionaler GewaltenMeinrad Schaab: Spätmittelalter (1250–1500). In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Erster Band, Allgemeine Geschichte, Zweiter Teil, Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches. Klett-Cotta, Stuttgart 2000, ISBN 3-608-91948-1, S. 3., so dass der südwestdeutsche Raum „… als das Gebiet mit der größten territorialen Zersplitterung innerhalb des Reiches …“Eike Wolgast: Reformationszeit und Gegenreformation (1500–1648). In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Erster Band: Allgemeine Geschichte, Zweiter Teil, Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches. S. 151. bezeichnet wird. Diese Entwicklung gilt mit dem Beginn der Neuzeit als abgeschlossenEike Wolgast: Reformationszeit und Gegenreformation (1500–1648). S. 155. und „… änderte sich bis zum Ende des Alten Reiches im Gefolge der Französischen Revolution nicht mehr“Eike Wolgast: Reformationszeit und Gegenreformation (1500–1648). S. 151.. Wichtige Territorien auf dem Gebiet des untergegangenen Herzogtums Schwaben waren die Grafschaft Württemberg, die Markgrafschaft Baden und Vorderösterreich. Mit dem Schwäbischen Bund schlossen sich im ausgehenden Mittelalter nochmals viele schwäbische Reichsstände zusammen.

Als Gründungsjahr des Herzogtums Schwaben wird von manchen das Jahr 911 angesehen, das Jahr, in dem der letzte Karolinger, Ludwig das Kind, starb, und mit Konrad I., bislang Herzog von Franken, der erste Stammesherzog zum deutschen König gewählt wurde, von manchen hingegen das Jahr 915, als mit Erchanger der erste Herzog ernannt wurde. Die vier Jahre dazwischen sind die Zeit, in der die regionalen alamannischen und rätischen Adligen in einer blutigen Auseinandersetzung die Vorherrschaft zu erringen versuchten. Der Vorläufer des Herzogtums Schwaben war das ältere Stammesherzogtum Alamannien, das nach der Eroberung des alamannischen Stammesgebiets durch die Franken wohl im 6. Jahrhundert unter fränkischer Führung entstand und 746 aufgelöst wurde.

Vorgeschichte, das ältere Stammesherzogtum Alamannien Das Amt der Herzöge, der Duces, war aus der spätrömischen Verwaltung im Westfrankenreich entstanden. Der Herzog war Vertrauensmann des Königs, der ihn jederzeit ablösen oder absetzen konnte. Er war für den Erhalt des Friedens, die Einziehung der Steuern und Tribute sowie zur Heerfolge verpflichtet. Üblicherweise war der Herzog nur für ein kleines Gebiet zuständig. In Alemannien bildeten sich früh aus vielen kleinen Gaukönigen größere Hausgüter, die durch die jeweils mächtigsten und wohl auch verwandten Adelsgeschlechter regiert wurden. Selten oder nie war nur ein einzelner Herzog für das gesamte Herzogtum Alemannien zuständig.

Wie es in der Chronik Fredegars überliefert wird, waren in den Bruderkriegen der Merowingerkönige die alamannischen Herzöge gelegentlich Machtfaktor der großen Politik. So war im Jahr 587 Herzog Leutfried abgesetzt und durch Uncilin ersetzt worden.Otto Feger: Geschichte des Bodenseeraumes. Bd. 1, S. 72. Das Herzogtum Uncilins wurde bei der Erbteilung der Könige 596 gespalten, das linksrheinische Gebiet wurde dem Austrasierkönig Theudebert genommen und an seinen Bruder Theuderich gegeben.

Eine Notiz des oströmischen Chronisten Agathias um 570 beschreibt die Alemannen als Heiden, doch seien bereits einige zum Christentum übergetreten. Die Christianisierung hatte zwar unter den Römern begonnen, so waren schon 510 mit Bubulcus die ersten Bischöfe Alemanniens vermutlich die in Vindonissa und der dortige letzte, Cromatius, zugleich erster Bischof von Konstanz. Im Jahr 610 kam Kolumban an den Bodensee. 630 zog Herzog Chrodebert nach Böhmen und kehrte mit reicher Beute heim.

709 bis 712 eroberte Pippin der Mittlere das alemannische Stammesgebiet unter Herzog Willehari. 771 verstieß Karl der Große seine langobardische Gemahlin Desiderata und heiratete Hildegard, eine fränkische Adlige und Enkelin mütterlicherseits von Herzog Nebis. Ihr Vater war Gerold I, ein fränkischer Graf. Ihr Bruder Gerold der Jüngere genoss im Herzogtum Alamannien und bei König Karl höchstes Ansehen. Auf ihn soll nach der Überlieferung das erbliche Privileg schwäbischer Grafen auf den Vortritt im Kampf und das Führen der Reichssturmfahne zurückgehen.

Entstehung des jüngeren Stammesherzogtums Alamannien Mitte des 8. Jahrhunderts war der Versuch des alemannischen Herzogs Theutbald gescheitert, sein Herrschaftsgebiet aus dem Merowingerreich zu lösen. Theutbald verlor sein Herzogtum, und mit dem Blutgericht zu Cannstatt ging dieses ältere alemannische Stammesherzogtum unter.Dieter Geuenich: Die Alemannen am Oberrhein. In: Horst Buszello (Redaktion): Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Band 1, Freiburg 1986, S. 25–39, hier S. 35. Unter den Karolingern wurden in der Folgezeit vermehrt fränkische Adlige mit der Verwaltung Alamanniens betraut und das Gebiet wurde – wenn auch nicht flächendeckend – in Grafschaften eingeteilt, die sich jedoch teilweise noch auf die alten Gaue bezogen. Auch personell kam es mit zunehmender Zeit zu einer Verschmelzung des alten alemannischen Adels mit den neu eingesetzten fränkischen Familien.Wolfgang Hug: Geschichte Badens, 2. durchgesehene Auflage, Darmstadt 1998, S. 53. Das Stammesgebiet der Alemannen wurde dadurch neu geordnet, blieb aber ansonsten intakt. Im Vertrag von Verdun 843 kam Alamannien gemeinsam mit dem benachbarten Rätien an das ostfränkische Reich Ludwigs des Deutschen, der es später wiederum an seinen jüngsten Sohn Karl III. gab. In der Spätzeit der Karolinger gewannen die Stämme wieder größeren Einfluss, die „jüngeren“ Stammesherzogtümer entstanden. Zu ihnen gehörte auch das neue Herzogtum Alamannien (die Bezeichnung „Schwaben“ setzte sich erst in der Mitte des 11. Jahrhunderts durch), dessen Bildung jedoch aufgrund Streitigkeiten innerhalb des alemannischen Adels verzögert wurde.Klaus Schubring: Die Neuformung der Oberrheinlande. In: Horst Buszello (Redaktion): Der Oberrhein in Geschichte und Gegenwart, Schriftenreihe der Pädagogischen Hochschule Freiburg Band 1, Freiburg 1986, S. 40–52, hier S. 40 und S. 43 f.

Alaholfinger, Burchardinger, Konradiner und Ottonen Ab etwa 900 gab es Versuche, ähnlich wie in anderen ostfränkischen Gebieten, auch in Alamannien/Schwaben ein Stammesherzogtum zu errichten. Verhindert wurde dies zuerst durch die Rivalität zweier Familien, der Alaholfinger bzw. Bertholde und der Burchardinger bzw. Hunfridinger, sowie durch den Bischof Salomo III. von Konstanz, der keinen Herzog zwischen sich und dem König dulden wollte. So wurde Burchard, der Sohn Adalberts des Erlauchten, des damals mächtigsten Adligen in Schwaben, 911 entweder nach einer tumultuarisch verlaufenen Versammlung erschlagen oder hingerichtet (die Quellenlage ist hierzu nicht eindeutig – ebenso ist offen, ob er den Titel eines Herzogs von Schwaben zuvor trug oder nur anstrebte). Danach strebte der Pfalzgraf bzw. Königsbote Erchanger von Schwaben die Herzogswürde an, überwarf und versöhnte sich 913 mit dem König, bevor sich 914 der Konflikt zuspitzte: Erchanger nahm Bischof Salomo gefangen, wurde danach von König Konrad I. gefangen genommen und des Landes verwiesen. Er verbündete sich mit dem gleichnamigen Sohn des 911 verstorbenen Burchard. Beide besiegten nach ihrer Rückkehr 915 ihre schwäbischen Gegner in der Schlacht von Wahlwies. Erchanger wurde zum Herzog erhoben, bevor er 916 auf der Synode von Hohenaltheim verurteilt und 917 auf des Königs Befehl hingerichtet wurde.

Die Einrichtung eines schwäbischen Stammesherzogtums ließ sich jedoch nicht länger verhindern. Burchard II., der Markgraf von Rätien (womit man zu der Zeit nur noch den Oberlauf des Rheins bezeichnete), setzte die Empörung seines Vorgängers fort, beanspruchte das Herzogtum für sich und konnte sich in diesem Amt auch länger halten, unter anderem dadurch, dass er den Burgunderkönig Rudolf II., seinen Nachbarn im Südwesten, 919 in der Schlacht bei Winterthur besiegte und ihn dann 922 zu seinem Schwiegersohn machte – und ihm gleichzeitig das Land westlich der Reuss und südlich des Rheins, im Wesentlichen also den Aargau, abtrat (womit dieses Gebiet erst einmal aus dem Reichsverband ausschied), während dessen Bruder Ludwig Graf in Burchards Thurgau wurde. Die Unterstützung der italienischen Machtpolitik seines Schwiegersohns kostete ihn 926 vor Novara sein Leben, aber seine Machtbestrebungen in Schwaben sicherten immerhin die dauerhafte Existenz eines schwäbischen Herzogtums, auch wenn sie ihm trotz Klostergründungen seitens kirchlicher Chronisten aus St. Gallen und Reichenau den Nachruf einbrachten, ein Kirchenräuber gewesen zu sein. Über Burchards II. Stellung und die Reichweite seiner Herrschaft sind nur knappe Nachrichten vorhanden: In Stellvertretung des Königs hat Burchard Rechte gegenüber den Reichskirchen wahrgenommen. Auch berief er andere schwäbische Fürsten zu seinen Landtagen und versuchte seine Herrschaft über seinen rätisch-thurgauischen Kernraum hinaus geltend zu machen.

Nach Burchards II. Tod 926 entbrannte der Kampf um seine Nachfolge. Da sein Sohn Burchard (III.) damals erst ungefähr zehn Jahre alt war, nutzte König Heinrich I. die Möglichkeit, das Herzogtum auf dem Reichstag zu Worms im gleichen Jahr an seinen Vetter Hermann aus dem Geschlecht der Konradiner zu vergeben und diesen mit der Witwe Burchards zu vermählen – und damit einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, wer für die Investitur der Herzöge von Schwaben zuständig war (der König) und wer nicht (der Adel des Landes bzw. die Erbfolge). Heinrich bestimmte den Franken und Konradiner Hermann zum Herzog, der Burchards II. Witwe Regelinda heiratete und damit der ob der Vorgehensweise des Königs aufkommenden Front der schwäbischen Adligen gegen ihn erst einmal die Spitze nahm. Allerdings musste er weitere Konzessionen in der heutigen Schweiz machen: St. Gallen wurde endgültig dem Schutz des (deutschen) Königs unterstellt, das Bistum Chur erhielt Reichsgut zugesprochen, das der Herzog bislang selbst genutzt hatte. Auch wenn der neue Herzog von Schwaben mit dem König verwandt war und die Witwe seines Vorgängers geheiratet hatte, waren seine machtpolitischen Grenzen doch enger gesteckt, sein Besitz geringer und er fügte sich.

mini|Die Züge der Ungarn nach Mittel- und Südeuropa