Amelinghausen (nordniederdeutsch: Amekhusen) ist eine Gemeinde und Verwaltungssitz in der Samtgemeinde Amelinghausen im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen (Deutschland).

Geografie Die Gemeinde liegt inmitten des Naturparks Lüneburger Heide. Östlich von Amelinghausen ist der Oberlauf der Lopau zum Lopausee aufgestaut, der touristisch genutzt wird.

Gemeindegliederung Die Ortsteile der Gemeinde sind: Amelinghausen mit Sottorf Dehnsen Etzen

Geschichte Frühgeschichte Der Ort „Amelinghausen“ wurde erstmals am 22. Mai 1293 urkundlich erwähnt.Nds. StA Wolfenbüttel, 140 A, Nr. 19. Die ersten Menschen in diesem Gebiet waren umherziehende Jäger und Sammler um 15.000 v. Chr. Sie folgten den von Westen kommenden Rentierherden, welchen sich hier aufgrund des gemäßigteren Klimas (vorher Eiszeit) ein neuer Lebensraum bot, in die heutige Lüneburger Heide. Die Anfänge der konstanten Besiedlungen liegen in der Jungsteinzeit. Etwa 3700 v. Chr., gab es die ersten Siedlungen von Ackerbauer an der Luhe. Eine dauerhafte Besiedelung der heutigen Lüneburger Heide von der jüngeren Bronzezeit (1100–800 v. Chr.), über die frühe Eisenzeit (600–800 v. Chr.) und die vorrömische Eisenzeit (600 v. Chr. – Christi Geburt), bis hin zur Völkerwanderungszeit (2.–6. Jahrhundert. n. Chr.) lässt sich an existierenden Grabstätten nachweisen.

Eines der bekanntesten Gräberfelder aus der Jungsteinzeit stammt, liegt in einer restaurierten Heidefläche und wird heute „Oldendorfer Totenstatt“ genannt. Dort sind zahlreiche Gräber vereint (Grabhügel, Urnenfriedhöfe und Großsteingräber).

Namensherkunft Der Name der Gemeinde geht auf Bischof Amelung von Verden zurück. Amelung soll Hippolyt von Rom verehrt und die Kirche nach diesem benannt haben. Die Endung „-hausen“ stammt nach Forschungen der Namensgebung zu den jüngeren Siedlungen (nach 800 n. Chr.) aus dem Bardengau, da Ortsendungen wie -burg, -hagen, -ingen, -rode oder eben auch -husen (-hausen) erst in fränkischer Zeit entstanden.

Mittelalter und Neuzeit Die Reichtümer des Bischofs, u. a. der sogenannte Junkernhof, fiel nach seinem Tod 962 nicht dem Bistum Verden zu, sondern wurden von seinem Bruder Hermann Billung († 973) eingezogen, was später zur Verhängung des Kirchenbannes führte.

Amelinghausen war eine 16 Dörfer umfassende Vogtei, die der Großvogtei Winsen an der Luhe unterstellt war, zuvor Gerichtsstätte mit eigener Gerichtsbarkeit u. a. auch ein Holzmarkengericht.

In die Verantwortung der Herzogin Dorothea fällt die Hexenverfolgung der Jahre 1603 bis 1616. Sie ließ verschiedene „Hexen“ „nach hartem gehaltenen Examen und der Wasserprobe in Moisburg auf dem hohen Berge brennen“. Es handelt sich hier um einige der letzten Hexenprozesse in Niedersachsen. Zwei der Frauen, die in Winsen auf dem Scheiterhaufen endeten (1611), waren die Schwestern Anneke und Barbara Stehr aus Amelinghausen. Wie es dazu kam und was dann mit ihnen passierte, berichtete der Kantor Heinrich Schulz aus Egestorf im „Lüneburger Kreiskalender“.Aberglaube und Hexenverfolgung. In: Matthias Blazek: Hexenprozesse – Galgenberge – Hinrichtungen – Kriminaljustiz im Fürstentum Lüneburg und im Königreich Hannover. Stuttgart 2006, ISBN 3-89821-587-3, S. 49 ff.

Am Sonntag, dem 7. Juni 1818, ereignete sich in Amelinghausen eine Feuersbrunst, wie die im zweiten Band des „Vaterländischen Archivs“ abgedruckte Jahreschronik ausweist. Der Brand hat in einem Zeitraum von knapp zwei Stunden den alten Teil des Dorfes in Schutt und Asche gelegt. Der zu dieser Zeit in Amelinghausen amtierende Pastor Jakob Heinrich Grewe hinterließ einen ausführlichen Bericht über das tragische Ereignis.Matthias Blazek: Das Löschwesen im Bereich des ehemaligen Fürstentums Lüneburg von den Anfängen bis 1900. Adelheidsdorf 2006, ISBN 3-00-019837-7, S. 184. Die sehr alte Kirche des Ortes mit dem 1501 erbauten runden Bruchsteinturm wurde bei dieser Katastrophe zerstört.

Verwaltungsgeschichte mini|Am Lopausee

Die Verwaltung unter den Sachsen Verwaltungseinteilungen in der damaligen Zeit waren so genannte Gaue mit Unterbezirken, den so genannten Gohen. Amelinghausen gehörte zum Bardengau, dieser beinhaltete den Landkreis Lüneburg und Teile Harburgs, sowie Soltau und Uelzen. Der Goh Amelinghausen umfasste das Gebiet von der oberen Luhe bis zur unteren Lopau. Das Recht in den Gohen wurde durch die so genannten „Gau-“ oder „Gohgrafen“ gesprochen. Sie wurden durch die sächsische Gerichtsgemeinde ins Amt gewählt.

An der Spitze eines Gaues stand ein aus der Gruppe der Edelinge gewählter Mann. Ende des 8. Jahrhunderts ließ der fränkische Kaiser Karl der Große die alte Gaueinteilung bestehen, setzte aber an die Stelle der erwählten Führer kaiserliche Beamte. Dies führte dazu, dass die Grafen die gesamte Verwaltung inklusive der Gerichtsbarkeit erhielten. Die Positionen und der Besitz der Grafen wurde im Laufe der Zeit erblich.

Die Gebietsentwicklung des Lüneburger Landes Der spätere Kaiser Otto I. ernannte im Jahre 961 Graf Hermann Billung zum Herzog der Sachsen. Seine Burg errichtete der neue Herzog auf dem Lüneburger Kalkberg. Von nun an war Lüneburg der Mittelpunkt seines Herrschaftsbereiches. Nach dem Tod des Verdener Bischofs Amelung, der ein Bruder Hermann Billungs war, erhob das Stift Verden Anspruch auf die Güter Amelungs. Herzog Hermann Billung war damit nicht einverstanden und beanspruchte die Güter seines Bruders für sich, obwohl er infolgedessen vermutlich der Kirche verbannt wurde. Das Herzogtum ging im Jahre 1106 auf Lothar von Supplinburg über. Durch Lothars mit Macht erfülltes Ansehen und Reichtum, gelang es im Jahre 1137 an die Welfen und erreichte unter Heinrich dem Löwen seinen Höhepunkt, kam aber auch zu seinem Ende. 1235 wurde das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg an den Welfen Otto übertragen. Die Söhne Ottos, Albrecht und Johann, teilten 1267 Braunschweig-Lüneburg in die Fürstentümer Braunschweig und Lüneburg auf. Lüneburg blieb bis zum Jahre 1359 in der Hand der Nachkommen Herzog Johanns. Am 25. Mai 1428 kam es in Celle zu einer Neuaufteilung des welfischen Besitzes. Herzog Bernhard und sein Sohn Otto erhielten das Fürstentum Lüneburg. Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel bekam Bernhards Bruder.

Die Amtsverfassung in Lüneburg Schrittweise wurde die sächsische Gaueinteilung von der sogenannten Amtsverfassung abgelöst. Auf das 14. Jahrhundert gehen die Anfänge der Amtsverfassung im Lüneburger Fürstentum zurück. Im Laufe des 13. Jahrhunderts schufen die welfischen Herzöge Verwaltungseinheiten. Das Zentrum der neuen Bezirke war eine Burg, in der als wichtigster Mann der Burgvogt wirkte. Das erneuerte Verwaltungssystem funktionierte überraschend gut, denn die damaligen Vögte waren herzögliche Beamte und bekamen von den Herzögen Landbesitz zugesprochen. Im 16. Jahrhundert kam es zu einer Zentralisierung und Systematisierung der früheren Verwaltung. Auch der Ausbau der lüneburgischen Amtsverfassung vollzog sich im 16. Jahrhundert. Das gesamte Fürstentum Lüneburg war Ende des 18. Jahrhunderts in insgesamt 29 Ämter aufgeteilt.

Der Machtbereich Amelinghausen Die damalige Bezeichnung „Vogtei Amelinghausen“ findet sich erstmals im damaligen Schatzregister von 1450 wieder. Im Schatzregister wurde einmal jährlich eine Steuer der Einwohner des zum Machtbereich gehörenden Bezirkes registriert. Die Vogtei Amelinghausen erscheint in dem Schatzregister mit dem Zusatz „Uppe der Tecche“, welches nach Vermutung von Hammerstein Loxten, eine Bezeichnung aus der Zeit vor der Zerstörung der Burg auf dem Lüneburger Kalkberg stammt, in der sich seiner Ansicht nach, die Annahmestelle der dörflichen Abgaben aus dieser Gegend befindet. Folgende 39 Dörfer gehörten im 15. Jahrhundert zur Vogtei Amelinghausen: Munster, Ilster, Kohlenbissen, Schmarbeck, Trauen, Creutzen, Bispingen, Behringen, Haverbeck, Ehrhorn, Wilsede, Evendorf, Hörpel, Volkwardingen, Borstel, Hützel, Steinbeck, Garlstorf, Toppenstedt, Putensen, Südergellersen, Drögennindorf, Betzendorf, Diersbüttel, Rehlingen, Holtorf, Ehlbeck, Dehnsen, Etzen, Wohlenbüttel, Oldendorf, Marxen, Harlsem, Schwindebeck, Sottorf, Soderstorf, Rolfsen, Wetzen und Amelinghausen.

Die Amtsvögte Amelinghausens Die Anstellung der Amtsvögte erfolgte durch die Kanzlei in Celle. Die ersten sechs Vögte waren: Hans von Iburg, Harman Lucht, Joachim Brabandt, Fritz Eltze, Viktor Dolle und Peter Oberg. Bekannt sind die Namen der ersten sechs Vögte durch ein Schreiben des späteren Amtsvogtes Enckhausen vom 12. August 1646.

Die neu geordnete Verwaltung von 1810 bis 1866 Die Amtsverwaltung erfuhr, trotz Bestand bis zum Jahre 1885, eine Unterbrechung in der napoleonischen Zeit. Das französische Präfektursystem wurde 1810 auf das deutsche Territorium übertragen. Dieses System kannte vier Arten von Verwaltungs- bzw. Gerichtsbezirken. Der größte war das Departement, dem ein Präfekt bevorstand und neben dem ein Generalsekretär wirkte. Darüber stand der aus drei bis vier Mitgliedern bestehende Präfekturrat, der in strittigen Verwaltungsangelegenheiten die Rechtsprechung wahrnahm. Das Departement gliederte sich in einzelne Distrikte. Die kleinsten Einheiten waren die Kommunen oder Munizipalitäten. 25–30 Dörfer oder Kommunen wurden zu einer Mairie zusammengefasst. An der Spitze einer Mairie stand der Bürgermeister. Dazu kamen die Kantone, die etwa 5000 Einwohner umfassten. Der größte Teil der Vogtei Amelinghausen gehörte vom 4. Juli 1811 an zur Mairie Behringen. Eine Neuordnung der damaligen hannoverschen Amtsverfassung galt ab dem 1. Oktober 1852. Seither waren Verwaltung und Justiz getrennt.

Der Werdegang der Verwaltung unter preußischem Einfluss Die Verwaltung und die Justiz blieben trotz der Annexion der Preußen in alter Form vorhanden. Der preußische Staat hielt eine besondere Verwaltungsebene zwischen Amt und Landdrostei für notwendig. In Lüneburg richtete Preußen sieben solcher Kreise ein. Das entstandene Kreisgebiet teilte sich auf in größere Grundbesitzer, Abgeordnete von Städten und Abgeordnete von Landgemeinden. 1928 reduzierte sich der Landkreis Lüneburg auf 71 Landgemeinden. An der Spitze des 1867 geschaffenen Landkreises stand ein Landrat, der allerdings kein gewählter Präsident war, sondern preußischer Beamter. Von 1885 bis 1919 wurden die Mitglieder des Lüneburger Kreistages zur Hälfte von der Landgemeinde und zur Hälfte von den größeren ländlichen Grundbesitzern gewählt. Durch die damalige Gemeinheitsteilung, Verkopplung und Dienstablösungen änderte sich im 19. Jahrhundert die Stellung der Bauern ungemein. Nach ewig langer landes- und gutsherrlicher Interessenverwaltung entwickelte sich eine gemeindliche Autonomie. In allen deutschen Städten kam es ab 1875 zur Errichtung von Standesämtern. Es gab drei Klassen von Stimmberechtigten, welche den Bürgermeister des Vorstandes einer Gemeindeversammlung wählen durften. Eine Klasse umfasste die Einwohner, die keinen Grundbesitz besaßen. Daher durfte die Stimmenanzahl der damaligen Nichteigentümer höchstens ein Drittel der beiden anderen Klassen betragen. Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu einem allgemeinen und gleichen Stimmrecht. Die Frauen waren erstmals berechtigt zu wählen.

Die Entwicklung der Verwaltung von 1918 bis 1945