mini|Findelkind, Gemälde von Gabriel von Max

Findelkind (NeutrumDUDEN WörterbuchDWDS; teilweise auch Fundkind oder Findling, mittelhochdeutsch vundelinc für ausgesetztes, gefundenes KindDUDEN. Das Herkunftswörterbuch. 4. Auflage. Mannheim/Zürich 2007.) ist eine Bezeichnung für ein aufgefundenes, in der Regel namenloses Kind, das zuvor von den unbekannten ElternDer Brockhaus in einem Band. Leipzig 2000. (meistens der Mutter) häufig kurz nach der Geburt aktiv ausgesetzt oder abgegeben wurde. Diese Kinder im Säuglingsalter wurden oft in der Hoffnung zurückgelassen, dass sie jemand findet und aufnimmt. Seit dem Zeitalter der Aufklärung werden auch die Kinder als Findelkinder bezeichnet, die von ihren Eltern in einer Anstalt (Findelhaus) abgegeben werden.Verena Pawlowsky: Das „Aussetzen überlästiger und nachtheiliger Kinder“. Die Wiener Findelanstalt 1784–1910. In: Österreichische Gesellschaft für Geschichtswissenschaften, Wien (Hrsg.): Die Kinder des Staates/Children of the State. Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften. Band 25/2014/1+2. StudienVerlag Ges.m.b.H. 2014 doi:10.25365/oezg-2014-25-1-2

Gründe, die zum Aussetzen oder Abgeben von Kindern führen können, sind u. a. wirtschaftliche Not der Eltern, Missbildungen und körperliche Gebrechen des Kindes sowie kulturelle Aspekte wie Illegitimität, Opferung oder Darbietung an Götter.

Geschichte Altertum Die Kindesaussetzung nach der Geburt spiegelt sich in vielen Epochen und Kulturen der Menschheit wider. Ein Hinweis zum Thema findet sich, neben mythologischen Überlieferungen, u. a. bereits im Alten Testament im Buche Ezechiel (Ez. 16,4,5).

Antike mini|Platon (links) und Aristoteles, Detailansicht aus Die Schule von Athen – Vatikan mini|Hetären – Staatliche Antikensammlungen

Platon in seiner Politeia und Aristoteles in seiner Schrift Politiká vertraten den Standpunkt, dass Kinder mit Behinderung und Kinder der untersten Schichten zumindest aus der Sichtweite geschafft werden sollten, um eine Form der „Auslese“ zu treffen. Darüber hinaus vertrat Platon die Auffassung, dass ein Elternpaar nicht mehr Kinder in die Welt setzen sollte, als es sich leisten kann.Ulrike Schöps: Kindesaussetzung. Wahrheit und Mythos. GRIN Verlag. München 2010 In Sparta war es Brauch und gesetzlich geregelt, die Kinder von den Ältesten der Gemeinde begutachten zulassen und die mit „Mängeln“ geborenen in einer Felsspalte am Fuße des Taygetos in der Nähe des heutigen Sparta auszusetzen oder sie hineinzustürzen. Bei Zustimmung der Ältesten blieb das Kind am Leben.Petra Sulner: Von der Findelstube zur Babyklappe. Strategien zum Umgang mit der Problematik ungewollter Kinder unter besonderer Berücksichtigung der historischen Konstellation in München. München 2008 In Athen war es in der Solonischen Verfassung geregelt, dass es in der alleinigen Verantwortung des Vaters lag, ob er seine Kinder aufziehen oder töten würde. Diese Entscheidung fiel u. a. auch auf dem Amphidromienfest. Wurde das Neugeborene vom Vater um den Herd herumgetragen, verblieb es in der Familie und erhielt einen Namen.Martin P. Nilsson: Griechische Feste von religiöser Bedeutung mit Ausschluss der Attischen. Stuttgart und Leipzig 1995 Ein Recht des Vaters auf Aussetzung ist nicht bekannt. Aussetzung oder Tötung der Kinder waren im Alltag eng miteinander verbunden.Rudolf Tolles: Untersuchungen zur Kindesaussetzung bei den Griechen. In: Alte Geschichte. Breslau (1941) Beides waren häufige Motive in der Griechischen Dichtung des 5. Jahrhunderts v. Chr., dem ganze Tragödien wie z. B. Ion von Euripides gewidmet wurden. In einem Ausnahmefall in Gortyn auf Kreta ist belegt, dass der Mutter bei der Ehescheidung das Recht auf Kindesaussetzung zugesprochen wurde.Ernst Kirsten: Die Insel Kreta im fünften und vierten Jahrhundert. Leipzig 1936 Allgemein lässt sich sagen, dass im Antiken Griechenland die männlichen Nachkommen als weitaus wichtiger galten als die weiblichen.

Die Kindesaussetzung war auch in der Römischen Königszeit ein Mittel der Familienplanung. Cicero, Livius oder Seneca tolerierten die Kindesaussetzung als etwas Übliches. Im antiken Rom war es Brauch, das Kind nach seiner Geburt sofort auf dem Boden abzulegen. Wenn der Vater es aufhob, akzeptierte er es als sein Eigen. Tat er es nicht, wurde das Kind ausgesetzt und jeder konnte es mitnehmen. Ungewollte Säuglinge wurden unmittelbar nach ihrer Geburt u. a. auf Tempelstufen, Kreuzungen oder auf Marktplätzen ausgesetzt. Hoffnung der Eltern war es, dass der Säugling von jemandem mitgenommen und aufgezogen wird. Oft waren die Säuglinge jedoch zur Sklaverei oder zur späteren Arbeit in einem Bordell verdammt. Nicht selten zogen Prostituierte (Hetären) auch Findelkinder auf, um sie später für sich arbeiten zu lassen und somit ein gesichertes Auskommen im Alter zu haben.Bettina Eva Stumpp: Prostitution in der römischen Antike. Berlin 2001 Weitere Anlässe für die Aussetzung von Säuglingen waren u. a. Eheprobleme, wirtschaftliche und soziale Notlagen oder die außereheliche Geburt. In erster Linie waren Mädchen Opfer von Kindesaussetzungen. Gründe dafür waren ökonomischer Art wie der Unterhalt bis zur Heirat und die spätere Mitgift.Karl-Wilhelm, Weber: Alltag im Alten Rom - Das Leben in der Stadt. Patmos Verlag. Düsseldorf 2006

Den Rechtsstatus der Findelkinder, so sie nicht tot aufgefunden wurden und (wie Galen berichtete) zu anatomischen Studien seziert wurden, regelten im römischen Reich gesetzliche Bestimmungen wie die Sententiae Syriacae.Jutta Kollesch, Diethard Nickel: Antike Heilkunst. Ausgewählte Texte aus dem medizinischen Schrifttum der Griechen und Römer. Philipp Reclam jun., Leipzig 1979 (= Reclams Universal-Bibliothek. Band 771); 6. Auflage ebenda 1989, ISBN 3-379-00411-1, S. 87 und 188. Dem Hausvater oblag es zu entscheiden, ob ein Kind leben durfte oder nicht. Dies wurde durch die patria potestas (väterliche Gewalt) im römischen Recht geregelt. Diese Rechtsstellung bezog sich auch auf alle anderen Mitglieder des Haushaltes (Ehefrau, Kinder, Sklaven und andere erwachsene Angehörige). Der Hausvater hatte somit auch das Recht, u. a. die Nachkommen seines volljährigen Sohnes zu töten, auszusetzen oder zu verkaufen.Max Kaser: Römisches Privatrecht. München 1992 Seit 529 v. Chr. erhielten Findelkinder die Stellung eines Freigeborenen und ab 374 v. Chr. wurde die Aussetzung ein Kapitalverbrechen.

Tertullian und Laktanz übten an der Aussetzung Kritik. Im Jahr 380 n. Chr. wurde das Christentum in Rom und in seinen Provinzen zur Staatsreligion. Es bekämpfte die Aussetzung. Das Kind war nicht mehr nur dem Hausvater unterworfen, sondern auch dem „göttlichen Vater“. Es war ein Geschöpf Gottes. Darüber hinaus galt es als ein Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, ein wehrloses Leben zu schützen.Josef Martin Niederberger: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997Marie-Louise Plessen u. Peter Zahn: Zwei Jahrtausende Kindheit. Köln 1979

Auf der Synode von Vaison (442 n. Chr.) wurde unter Berufung auf ein Edikt der Kaiser Flavius Honorius und Theodosius II. beschlossen, das Auffinden von Kindern öffentlich in der Kirche zu verkünden. Wurde das Kind innerhalb der folgenden zehn Tage nicht zurückverlangt, sollte es der Finder gegen Entgelt großziehen und als sein Eigentum betrachten. Die neuen Eltern wurden von der Kirche überwacht. Findelkinder standen fortan durch die weitergehende Gesetzgebung des Kaisers Justinian, den Codex Iustinianus, unter seinem und dem Schutz des Praeses oder der Bischöfe. Die Aussetzung wurde schließlich verboten und mit Strafe, wie Blendung oder Hinrichtung, geahndet.Friedrich Franz Röper: Das verwaiste Kind in Anstalt und Heim. Ein Beitrag zur historischen Entwicklung der Fremderziehung. Göttingen 1976

Mittelalter mini|Hermann von Reichenau

Die Einführung und Verbreitung des Christentums führte in Europa über viele Jahrhunderte dennoch zu keiner einheitlichen Entwicklung im Findelwesen und im Umgang mit ausgesetzten Kindern. Die Aussetzung war weiterhin ein verbreitetes Mittel, um sich unerwünschten Nachwuchses zu entledigen. Im Frühmittelalter wurde in den größeren Städten des Frankenreiches (Arles, Mâcon oder Trier) an den Kirchen Marmorbecken angebracht.Fielding H. Garrison: History of Pediatrics. In: Pediatrics. Philadelphia and London 1965 Hier konnten die unerwünschten Kinder abgelegt werden. Diese Praxis beschrieb auch der Heilige Goar in seiner Lebensbeschreibung De vita et miraculis sancti Goaris. Die jeweiligen Küster der Kirche oder Bedürftige der Gemeinde, sogenannte Matrikularier, nahmen das Kind auf und suchten nach einer Aufnahme für das ausgesetzte Kind. Erfolgte die Annahme des Kindes durch Pflegeeltern, musste dies durch Kirche, i. d. R. durch den Bischof, bestätigt werden. Durch diese Bestätigung wurde das Kind Eigentum der neuen Eltern und stand darüber hinaus unter dem Schutz der Kirche. In Italien war wiederum der Verkauf von an Kirchen ausgesetzten Kindern durch den Finder im 6. Jahrhundert nicht unüblich.John Boswell: The kindness of strangers. New York 1988 Einige Kinder, die nicht vermittelt werden konnten, wurden in den neu entstandenen Klöstern aufgenommen und erzogen. Mitunter wurden Kinder, die die Eltern nicht versorgen wollten oder konnten, wie Hildegard von Bingen direkt durch Oblation in ein Kloster gegeben. Ulrich von Zell notierte dazu: Betroffen waren oft uneheliche oder missgebildete Kinder sowie Kinder aus ärmeren Bevölkerungsschichten, darunter überwiegend Mädchen. Beim Auffinden von Findelkindern trugen diese häufig ein Säckchen Salz um den Hals als Zeichen dafür, dass sie noch nicht getauft waren. Wusste man nicht, ob der Findling getauft war, wurde die Taufe bedingt wiederholt. Dabei sprach der Priester die Formel: „Wenn du schon getauft bist, taufe ich dich nicht.“Kindesaussetzung. Mittelalter-Lexikon 10. August 2012Drehladen und Findelhäuser. Deutschlandfunk Kultur vom 25. Februar 2009

Trotz Androhung hoher Strafen stieg die Zahl der Kindesaussetzung im Laufe des Mittelalters, insbesondere in Italien, und wurde zu einem großen sozialen Problem. In Frankreich war es die Pflicht der Landesherren, sich um ausgesetzte Kinder (épave onéreuse) zu kümmern. Dieser Pflicht sind sie, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang nachgekommen. Die Verantwortung dafür wurde oft den örtlichen Gemeinden überlassen. In den Städten wie Marseille, Douai oder Lyon fanden Menschen, die krank, schwach oder mittellos waren, Aufnahme und Versorgung in den Maisons de Dieu (Häuser Gottes).G. Horn: Zur Geschichte des Findelwesens. In: Säuglingsfürsorge und Kinderschutz in den europäischen Staaten. Berlin & Heidelberg 1912 mini|Papst Gregor IX. Die erste Anstalt für Findelkinder soll im 6. Jahrhundert in Trier bestanden haben.Findelhäuser. eLexikon 25. Januar 2021 Das erste Findelhaus wurde im Jahre 787 vom Bischof Dateus in Mailand gegründet. Die Kinder wurden von Ammen 15–18 Monate lang versorgt und konnten bis zum siebten Lebensjahr in der Einrichtung bleiben. Danach sollten sie ein Handwerk erlernen. Einige wurden als Diener vermietet. Mädchen wurden mit etwa 12 Jahren verheiratet.Klaus Arnold: Kind und Gesellschaft in Mittelalter und Renaissance. Paderborn 1980 In der Folgezeit fanden Findelhäuser in Europa zunächst in den romanischen Ländern Verbreitung.