Die Bierverordnung (BierV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Bier.

Die Bierverordnung wurde auf Grundlage der Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, des Abs. 1 Satz 2 und des Nr. 1 und 4 Buchstabe a und b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erlassen.

Es wird die Bezeichnung Bier nach geschützt und die Kenntlichmachung der Biergattungen in Abhängigkeit von ihrem Gehalt an Stammwürze in geregelt.

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