Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) war eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch.

Die MilchErzV und weitere Vorschriften wurde mit Wirkung zum 14. Juni 2026 inhaltlich abgelöst durch die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte (Milchproduktqualitätsverordnung – MilchPQV).Text der MilchPQVVerordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen (BGBl. I 2025, Nr. 280, vom 27. November 2025). Nach Art. 1 iVm Art. 10 S. 1 der VO vom 27. November 2025 wurde die MilchPQV mit Wirkung zum 14. Juni 2026 eingeführt. Nach Art. 9 Abs. 2 der VO vom 27. November 2025 sollte die MilchErzV zum 14. Juli 2026 außer Kraft treten; dieser offensichtliche Datumsfehler wurde sodann mit Art. 5 der VO vom 21. Mai 2026 (BGBl. I 2026, Nr. 168, vom 11. Juni 2026) -siehe Infobox Gesetz- auf den 14. Juni 2026 korrigiert.

Regelungsgehalt In Abs. 1 werden zunächst Milcherzeugnisse definiert, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind. Dem folgen in die Anforderungen an die Herstellung und Verpackung, sowie in f. die allgemeinen und besonderen Kennzeichnungspflichten. Endlich werden Regelungen zu Zusatzstoffen und ausländischen Erzeugnissen sowie Strafregelungen getroffen.

Gesetzesbezug und Verordnungsermächtigung Die MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates am 15. Juli 1970 erlassen. Grundlage dafür war damals das inzwischen aufgehobene Milchgesetz von 1930 sowie Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Ermächtigung ergab sich zusätzlich aus des Milch- und Margarinegesetzes (MilchMargG) vom 25. Juli 1990.

Weblinks Text der MilchErzV (aufgehoben zum 14. Juni 2026) Übersichtsartikel zum Umgang mit Milch/Milchprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Lebensmittelrecht (Deutschland) Kategorie:Käse und andere Milchprodukte