Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV), in Österreich wiederkehrende Begutachtung, in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle (Abk.: MFK, umgangssprachlich (Fahrzeug) vorführen), soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.

Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen, weltweit liegen die Intervalle für eine technische Überprüfung typisch bei jährlicher oder alle zwei Jahre liegenden Terminen.

Die Untersuchungen in anderen Staaten der Welt beschränkt sich teils auf die Durchführung einer technischen Inspektion bei der ersten Zulassung oder späteren Ummeldung, die Überprüfung der Motoremissionen werden jedoch immer in periodischer Wiederholung durchgeführt.

Europa EU-Recht Die Richtlinie 2014/45/EU beauflagt alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Kraftfahrzeugsicherheit sowie der Motoremissionen. Für leichte Wirtschaftsfahrzeuge (bis 3,5 t) und Privatfahrzeuge (mit bis zu acht Sitzplätzen) wird festgelegt, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und nachfolgende Hauptuntersuchungen alle zwei Jahre stattfinden. Alle anderen Fahrzeugarten sollen einer jährlichen Kontrolle unterliegen (angegeben sind Busse, LKW, Anhänger, Taxis, Ambulanzfahrzeuge, Kutschen). Fahrzeuge der Armee, Feuerwehr und Sonderfahrzeuge sind von der Richtlinie ausgenommen. Diverse EU-Staaten haben jedoch hiervon abweichende kürzere Prüfzyklen.

Ausgegebene Prüfberichte eines Mitgliedstaates müssen von anderen anerkannt werden. Die Richtlinie bestimmt einen Mindestprüfumfang: Identifizierung des Fahrzeugs, Bremsanlage, Lenkung, Sicht, Beleuchtungsanlage und Teile der elektrischen Anlage, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung, Fahrgestell und daran befestigte Teile, sonstige Ausstattungen, Umweltbelastung und zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung. Die Mitgliedstaaten können den Prüfumfang erweitern, die Bremstests enger auslegen, weitere Fahrzeugkategorien einbeziehen und die Prüfintervalle enger fassen.

Deutschland mini|HU-Prüfplakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich Dezember 2007. Der Endmonat steht oben (12 Uhr). mini|HU-Prüfplakette für das Jahr 1978, noch mit alter Anordnung der Monatszahlen mini|Ausschilderung von Prüfstellen mini|DEKRA-Stempel in einem alten Fahrzeugschein mini|HU-Diagnosegerät der Dekra zur Ermittlung von Fahrzeugdaten mittels On-Board-Diagnose

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.

Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA) ist Teil der HU. Für Lastkraftwagen mit einer zulässiger Gesamtmasse über 7,5 t und Kraftomnibusse sind zusätzliche Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben.

Umfang Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet die Verkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit.

Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger ( StVZO). Ausgenommen sind daher Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, aber auch Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Roller, S-Pedelecs und Leichtfahrzeuge bis 45 km/h), sowie Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die HU an Fahrzeugen der Bundeswehr und der Bundespolizei erfolgt weitgehend durch interne Prüforganisationen.

Untersuchungsintervalle Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu ). Nachfolgend einige Beispiele:

{| class="wikitable" |- class="hintergrundfarbe6" ! rowspan="2" | Fahrzeugart ! colspan="2" | Untersuchungsintervall |- class="hintergrundfarbe6" ! nach Erst-zulassung ! weiterealle |- | PKW (auch Wohnmobile bis 3,5 t) | 36 Monate | 24 Monate |- | Taxis und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |- | Motorräder/Leichtkrafträder | 24 Monate | rowspan="3" | 24 Monate |- | Anhänger bis 750 kg | 36 Monate |- | style="max-width:0" | Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtmasse (auch Wohnanhänger) | 24 Monate |- | Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtmasse | 12 Monate | 12 Monate |- | LKW bis 3,5 t zul. Gesamtmasse | 24 Monate | 24 Monate |- | LKW über 3,5 t zul. Gesamtmasse | rowspan="2" | 12 Monate | rowspan="2" | 12 Monate |- | Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze)

Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes können je nach Bundesland anderen Untersuchungsintervallen unterliegen.

Durchführung Die HU wird in Deutschland durch die von Behörden zu deren Betrieb beauftragten Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr (nach  KfSachvG) sowie durch staatlich anerkannte technische Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Saarland, TÜV Hessen, TÜV Hanse, FSP, GTÜ und KÜS vorgenommen.Anlage VIIIa StVZO Aufgrund des früheren Monopols der TÜV als ausführende Organisationen wird die Hauptuntersuchung (HU) umgangssprachlich häufig auch „TÜV“ genannt.

Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter. Er muss gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr auch die Kosten für die HU tragen. Die HU wird an einer Untersuchungsstelle der Prüforganisationen, in einer Kfz-Werkstatt oder beim Fuhrpark eines Unternehmens durchgeführt. Der Kfz-Besitzer stellt dort zu einem ihm genehmen oder vereinbarten Termin sein Fahrzeug zur Prüfung vor. Der Prüfung kann er in der Regel beiwohnen.

Eine HU wird durch Prüfbescheinigung oder Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine oder nur geringe Mängel festgestellt, wird der Fahrzeugschein mit dem Prüferstempel und Namenszeichen versehen und die Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Damit werden Jahr und Monat (durch die oberste Zahl auf der Plakette erkennbar) der nächsten HU dokumentiert. Werden erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, ist eine Wiedervorführung nach Mängelbeseitigung (Nachprüfung) erforderlich. Ist die Verkehrssicherheit des Kfz nicht mehr gegeben, wird die Prüfplakette entfernt und auf das Verbot zur Teilnahme am Straßenverkehr hingewiesen. Der Untersuchungsbericht ist bei An- und Ummeldungen des Fahrzeugs vorzulegen.

Untersuchungsergebnisse Im Jahr 2018 nahmen 20.426.384 Pkw an der HU teil.Bericht des Kraftfahrt-Bundesamtes, 24932 Flensburg Germany, FU1, "Fahrzeuguntersuchungen (FU) Hauptuntersuchungen und Einzelabnahmen nach Überwachungsinstitutionen Jahr 2018". abrufbar unter https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Fahrzeuge/FU1/fu1_2018_pdf

Von diesen Pkw waren 65,4 % ohne Mängel. Fahrzeuge mit Dieselmotor waren dabei häufiger ohne Mängel (69,5 %) als Fahrzeuge mit Ottomotor (63,8 %).

Geringe Mängel wiesen 12,4 % der Pkw auf, erhebliche Mängel hatten 21,8 % der Pkw. In diesen beiden Kategorien schnitten Dieselfahrzeuge mit 10,5 % bzw. 19,7 % etwas besser ab als Ottofahrzeuge, von denen 13,1 % geringe bzw. 22,6 % erhebliche Mängel hatten.

Gefährliche Mängel wurden bei 0,3 % der Pkw festgestellt, verkehrsunsicher waren 0,1 % der Pkw. In diesen beiden Kategorien waren die Unterschiede zwischen Diesel- und Ottofahrzeugen marginal.

Qualitätssicherung Das Einkommen der Sachverständigen oder Prüfer kann auch von der Anzahl der durchgeführten Prüfungen und darauf beruhenden Leistungsprämien abhängig sein.Prozess gegen Prüfingenieur: Betrüger erhielt Leistungsprämien. Daher unterliegen die Prüforganisationen der amtlichen Kontrolle und Akkreditierung auf Landesebene. Mittel der Kontrolle sind u. a. mit Mängeln versehene Testfahrzeuge.

Neben internen Kontrollen und Qualitätsüberprüfungen, welche von den Prüforganisationen selbst durchgeführt werden, werden seit dem Jahr 1998 von unabhängiger Stelle stichprobenartig unangekündigte Nachkontrollen (UN) durchgeführt. Dafür wurde von 24 der 26 in Deutschland tätigen Prüforganisationen als neutrale Stelle der Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e. V. gegründet. Zwischen 2008 und dem Jahr 2020 wurden über 67.200 UN durchgeführt. Mittlerweile ist der Qm-Verein bedeutend geschrumpft.

Brief-TÜV Die Vergabe von Prüfbescheinigung, Stempel und Plakette, ohne dass die Fahrzeuge gesehen oder überprüft wurden (ggf. gegen Bezahlung) wird im Branchenjargon als Brief-TÜV bezeichnet.Alles nur Plaketten-Schwindel? – „Ich kann euch Brief-TÜV besorgen“. Auto Bild vom 2. Juli 2004, abgerufen am 26. September 2013. Die Mitwirkung einer Kfz-Werkstatt ist dabei in der Regel unerlässlich. Mehrere einschlägige Prozesse gegen Prüfingenieure und Beteiligte sind bekannt.https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5683558 Schrottreif mit frischer TÜV-Plakette.Gerichtsurteil in Düsseldorf: KfZ-Ingenieur und Autohändler fälschten rund 60 Gutachten, abgerufen am 12. Januar 2022.Prozess gegen Prüfingenieur: 25000 Euro für die Bescheinigung von mehr als 1800 HU-Prüfungen ohne Prüfungen erhalten.

Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung Beim Überschreiten der Fristen zu Hauptuntersuchung liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Diese wird nach der Dauer der Überschreitung und dem Fahrzeugtyp mit Bußgeldern und ggf. mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geahndet.

Bei überschrittenem Prüfungsintervall erfolgt seit 1. Juli 2012 bundeseinheitlich keine Rückdatierung mehr.HU-Rückdatierung entfällt. In: autobild.de, 30. März 2012. Bis dahin wurde, außer im Saarland und Hessen, das Ende des neuen Intervalls nicht vom Zeitpunkt der durchgeführten Hauptuntersuchung aus berechnet, sondern von dem Termin der Fälligkeit. In manchen Bundesländern wurde die Rückdatierung bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten der Änderung nicht mehr praktiziert (z. B. Nordrhein-Westfalen ab 16. Mai 2012).

Wird die HU-Frist um mehr als zwei Monate überschritten, wird eine intensivere Prüfung durchgeführt, die sogenannte vertiefte HU (20 Prozent Preisaufschlag zur normalen Gebühr).

Farben der Prüfplakette Die Farben der Plakette signalisieren das Jahr der nächsten HU. Die Reihenfolge der Farben ist seit 1980 fix und wiederholt sich alle sechs Jahre: orange, blau, gelb, braun, rosa, grün.Was bedeuten die einzelnen Plaketten-Farben? TÜV Nord, Häufig gestellte Fragen (Unterseite zu HU Auto), abgerufen am 7. September 2018.

{| class="wikitable" |- style="background:gold" | style="background:ghostwhite"| 1961 | 1967 | style="background:ghostwhite"| 1973 | style="background:darkorange"| 1979 | 1985 | 1991 | 1997 | 2003 | 2009 | 2015 | 2021 | 2027 | 2033 | usw. |- style="background:saddlebrown" | style="background:darkolivegreen"| 1962 | style="background:blue; color:white"| 1968 | 1974 | 1980 | 1986 | 1992 | 1998 | 2004 | 2010 | 2016 | 2022 | 2028 | 2034 | usw. |- style="background:lightpink" | style="background:gold"| 1963 | style="background:ghostwhite"| 1969 | 1975 | 1981 | 1987 | 1993 | 1999 | 2005 | 2011 | 2017 | 2023 | 2029 | 2035 | usw. |- style="background:forestgreen" | style="background:blue; color:white"| 1964 | 1970 | 1976 | 1982 | 1988 | 1994 | 2000 | 2006 | 2012 | 2018 | 2024 | 2030 | 2036 | usw. |- style="background:darkorange" | style="background:ghostwhite"| 1965 | style="background:gold"| 1971 | style="background:gold"| 1977 | 1983 | 1989 | 1995 | 2001 | 2007 | 2013 | 2019 | 2025 | 2031 | 2037 | usw. |- style="background:royalblue" | style="background:darkolivegreen"| 1966 | 1972 | 1978 | 1984 | 1990 | 1996 | 2002 | 2008 | 2014 | 2020 | 2026 | 2032 | 2038 | usw.

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