mini|Das Strafjustizgebäude in Hamburg, in dem dreimal zwischen 1963 und 1965 gegen Eva Mariotti verhandelt wurde Die Mariotti-Prozesse waren drei Strafprozesse vor dem Landgericht Hamburg in den Jahren von 1963 bis 1965. Angeklagt war bei jedem der Prozesse Eva Mariotti, der vorgeworfen wurde, 1946 an einem Raubmord beteiligt gewesen zu sein. Der erste Prozess endete, nachdem das Gericht einen Aussetzungsbeschluss gefasst hatte, der dazu führte, dass der Prozess platzte. Im zweiten Mariotti-Prozess wurde die Angeklagte für schuldig befunden und zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt – das Urteil wurde durch den Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. Im dritten Prozess wurde Eva Mariotti rechtskräftig freigesprochen. Die Prozesse erregten erhebliche Aufmerksamkeit in der westdeutschen Öffentlichkeit.

Die Angeklagte Eva Maria Mariotti wurde am 24. Dezember 1917 in Prag als Eva Maria Stiebeck geboren.Ruth Herrmarm, Frau Knorr weiß alles, Die Zeit Ausgabe Nr. 9/1964 vom 28. Februar 1964. Sie wuchs als Kind wohlhabender Eltern in Prag auf und heiratete mit 18 Jahren einen ansonsten unbekannten Nemecek. Die Ehe wurde bereits nach zehn Monaten geschieden, aus ihr ging aber eine Tochter hervor. Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei und der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren arrangierte sie sich mit den Besatzungsbehörden und handelte mit Antiquitäten. In dieser Zeit war sie mit einem Dr. Kunze verlobt. Mit dem Näherrücken der Roten Armee half sie noch, die Antiquitäten aus Tschechien nach Deutschland zu bringen, und floh letztlich nach Hamburg. Sie wollte nach dem Krieg Deutschland verlassen und nach Südamerika auswandern, was unmittelbar nach Kriegsende nur Familienangehörigen von Staatsbürgern alliierter Staaten möglich war. So heiratete sie den Franzosen André Mariotti, der im Schwarzhandel aktiv war. Eine seiner Geschäftspartnerinnen war die Witwe Moser, das spätere Mordopfer.Dierk Strothmann, Eva Maria Mariotti: Ein flüchtiges Leben, Hamburger Abendblatt vom 14. Juli 2007.

Kurz vor dem Auffinden der Leiche hatte Eva Mariotti zusammen mit einem Bekannten, dem Tschechen Erich Sterba, Hamburg in Richtung Esslingen am Neckar verlassen. Von dort reiste sie weiter in die Schweiz, hinter der Grenze allerdings wurden sie und Erich Sterba aufgegriffen und nach einigen Tagen wieder nach Deutschland abgeschoben. Die Wege von Eva Mariotti und Erich Sterba trennten sich nun: Er ging zurück in die Tschechoslowakei, sie lebte zunächst unter falschem Namen in München und dann in Paris. 1951 wanderte sie zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Tochter nach Südamerika aus. Sie gründete ein Modegeschäft in La Paz, verließ Bolivien 1953 aber wieder. Nachdem sie eine Zeit in Buenos Aires gelebt hatte, zog sie nach Brasilien; dort lebte sie unter verschiedenen Namen in Rio de Janeiro und schließlich in São Paulo, wo sie sich Sylvia Sousa-Leith nannte. Im Jahr 1960 erkannte sie ein Deutsch-Brasilianer auf einem Bild in der Neuen Illustrierten. Sie wurde von brasilianischen Behörden aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und 1961 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert.Raymond Ley, Mord beim „Ave Maria“ – Der Fall Eva Maria Mariotti. In: Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer: Justizirrtum!: Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile, S. 72–75.Anne K. Strickstrock: Auf den Spuren der Serienmörder, Bergedorfer Zeitung, 12. September 2009.

Nach den Prozessen erhielt Eva Mariotti 200.000 DM Entschädigung und zog nach Gran Canaria, wo sie in Vecindario einen Kunstgewerbeladen eröffnete. 1972 fiel sie von einer Leiter und wurde bei einer nachfolgenden Operation Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers. Sie litt danach unter ständigen Schmerzen und war auf Krücken angewiesen. Zur Weiterbehandlung wollte sie sich nach Deutschland begeben. Da ihr Pass aber abgelaufen war, wurde ihr die Einreise verweigert. 1979 starb sie einsam und verarmt.Bettina Mittelacher, Eva Mariotti – ein Lebensdrama vor Gericht, Hamburger Abendblatt vom 20. Februar 2006.

Tat

Am 28. Juni 1946 wurde die Zahnarztwitwe Maria Moser in ihrer Wohnung im vierten Stock im Loogestieg 8 in Hamburg-Eppendorf ermordet. Ihre Leiche wurde am 30. Juni 1946 in einer Blutlache in der Küche der Wohnung gefunden. Im Haar und um den Kopf fanden sich grüne Glasscherben. Größere Scherben konnten nicht gefunden werden, aber der Stöpsel einer Flasche oder einer Karaffe. Die Obduktion ergab Schädelverletzungen, die auf die Einwirkung mit einem stumpfen Gegenstand hindeuteten, diese waren aber nicht unmittelbar ursächlich für den Tod. Todesursache war vielmehr eine Erdrosselung mit einem roten Tuch, das noch um den Hals der Toten lag.Raymond Ley: Mord beim „Ave Maria“' – Der Fall Eva Maria Mariotti. In: Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer: Justizirrtum!: Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile. S. 54–55.

Maria Moser war eine wohlhabende Witwe eines ehemaligen Zahnarztes am Hofe des griechischen Königs, die ihren Wohlstand auf dem Schwarzmarkt der Nachkriegszeit noch hatte vermehren können. Sie hatte unter anderem eine Beziehung mit der später des Mordes beschuldigten Eva Mariotti, die Hamburg am Tag des Mordes verließ, um ins Ausland zu reisen.

Ermittlungen

Die Kriminalpolizei Hamburgs hatte zum Zeitpunkt des Mordes einen Mangel an erfahrenen Kriminalisten, da zahlreiche Kriminalbeamte im Rahmen der Entnazifizierung als belastet entlassen worden waren. In der Folge wurde die Spurensicherung nur unzureichend vorgenommen.Gerhard Mauz, Hinrichtung mit dem Handbeil, in: Gerhard Mauz, Die großen Prozesse der Bundesrepublik Deutschland (herausgegeben von Gisela Friedrichsen), zu Klampen Verlag, Springe 2005, ISBN 3934920365, S. 130/131; erstmals veröffentlicht unter dem Titel Die Beamten waren davon ausgegangen, dass die Küche der Tatort sei, in andere Räume der Wohnung wurde nur flüchtig hineingesehen. Eine Aufstellung der in der Wohnung gefundenen Wertgegenstände unterblieb, so dass eine Feststellung, inwiefern etwas wann durch wen entwendet wurde, schwer möglich war. Die Blutspuren in der Küche wurden protokolliert, aber nicht fotografiert. Ob ein blutiger Schuhabdruck von Beamten oder dem Täter verursacht wurde, konnte so nicht geklärt werden. Auch ob ein blutiger Abdruck eines Damenschuhs vorhanden war, konnte später nicht rekonstruiert werden.

Der Mann, der im Jahr 1946 zusammen mit Eva Mariotti Hamburg verließ, wurde beim Versuch, illegal die Tschechoslowakei zu verlassen, festgenommen. Er gestand gegenüber den tschechoslowakischen Behörden, dass er die Witwe Moser getötet habe, allerdings auf Veranlassung von Mariotti, die auch Haupttäterin gewesen sei. 1950 wurde er hierfür vom Kreisgericht in Mährisch-Ostrau verurteilt. Von den ausgeurteilten 30 Jahren Freiheitsstrafe saß er dreizehn ab.Martin Morlock, Kelch der Bitternis, Der Spiegel 12/1964 vom 17. März 1964. Gemäß dem Rechtsgrundsatz ne bis in idem konnte Sterba wegen der bereits erfolgten Verurteilung und Bestrafung nicht erneut angeklagt werden. Er hatte daher für die Prozesse gegen Eva Mariotti eine dem Kronzeugen vergleichbare Bedeutung.

Prozesse

Dreimal wurde der Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Hamburg gegen Frau Mariotti eröffnet. Gerhard Mauz verglich dies mit „einer Hinrichtung mit dem Handbeil, bei der dem Henker die Nerven versagen“.Gerhard Mauz: Hinrichtung mit dem Handbeil. In: Gerhard Mauz: Die großen Prozesse der Bundesrepublik Deutschland (herausgegeben von Gisela Friedrichsen), zu Klampen Verlag, Springe 2005, ISBN 3934920365, S. 129; erstmals veröffentlicht unter dem Titel Das Schwurgericht war seinerzeit noch mit drei Berufsrichtern und sechs Schöffen besetzt. Die Aufgabe der Schöffen war und ist auch heute nicht mit der einer amerikanischen Jury vergleichbar, die nur über Schuld und Unschuld zu entscheiden hat, während der Berufsrichter danach das Urteil spricht; vielmehr waren und sind Schöffen im deutschen Strafprozessrecht mit den Berufsrichtern bei der Urteilsfindung gleichberechtigt und konnten am Schwurgericht durch die Zusammensetzung sechs Schöffen zu drei Berufsrichtern wegen der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Berufsrichter überstimmen.Gerhard Strate, Der einundzwanzigste Tag des Mariotti-Prozesses – zum Gedenken an Generalstaatsanwalt Ernst Buchholz.

Verteidigt wurde Eva Mariotti in allen drei Prozessen durch den seinerzeit 31 Jahre alten Rechtsanwalt Bernhard Servatius, der später eine wichtige Position in der Axel Springer AG innehatte. Angeblich soll Servatius das Mandat der Verwechslung mit Robert Servatius, dem Verteidiger im Eichmann-Prozess, verdankt haben.Raymond Ley: Mord beim „Ave Maria“ – Der Fall Eva Maria Mariotti. In: Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer: Justizirrtum!: Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile, S. 76. Der Erfolg in diesem Verfahren wurde Grundlage für seine Bekanntheit als Rechtsanwalt,Lenker und Diener des Hauses, Die Welt vom 14. April 2007. auch wenn er insgesamt in nur vier Strafprozessen auftrat.Der Medienstratege hinter den Kulissen, Die Welt vom 13. April 2007. Nach den Prozessen sagte Eva Mariotti: „Dr. Servatius war der einzige Mensch, an den ich in all den schweren Jahren noch glaubte. Er machte mir immer Mut.“Gerhard Mauz, Zehn Pfund Rhabarber, Der Tagesspiegel vom 14. April 2002. Die Prozesse und die Untersuchungshaft nahmen Eva Mariotti sehr mit. Bereits zum Ende des zweiten Prozesses wurde sie als gebrochene Frau beschrieben, die ihres Geistes und ihrer Glieder nicht mehr mächtig sei und aussehe wie 65.Im Zweifelsfall gegen die Frau, Die Zeit, Ausgabe Nr. 14/1964 vom 3. April 1964.

Erster Prozess 1963

Die Hauptverhandlung zum ersten Mordprozess gegen Eva Mariotti wurde am 3. Juli 1963 unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Kurt Steckel eröffnet. Steckel wurde 1901 geboren und schloss mit 22 Jahren seine juristischen Studien mit dem Ersten Staatsexamen ab. Anschließend begann er das Referendariat und wurde 1927 Staatsanwalt beim Landgericht Königsberg. Er war während des Zweiten Weltkrieges auch Ankläger am Sondergericht in Königsberg. Von Februar 1945 bis April 1945 war er als Ankläger an den Volksgerichtshof abgeordnet. Nach dem Krieg war Steckel bis 1947 im Wohnungsamt in Hamburg tätig, bevor er im Oktober 1947 zunächst Hilfsrichter und im März 1948 Richter auf Lebenszeit und Landgerichtsdirektor wurde. Die Verhandlungsführung Steckels im Mariotti-Prozess wurde als scharf empfunden.

Eva Mariotti sagte aus und bestritt die ihr vorgeworfene Tat. Als sie bei ihren Einlassungen blieb, wurde der Zeuge Erich Sterba überraschend am Nachmittag des ersten Verhandlungstages aufgerufen. Dass Sterba zur Aussage erscheinen würde, war vor dem Aufruf nur dem Vorsitzenden des Gerichtes und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft bekannt. Sterba sagte aus, dass er mit Frau Mariotti die Witwe Moser beraubt und ermordet habe.Prozess ohne Urteil, Die Zeit Ausgabe Nr. 29/1963 vom 19. Juli 1963.

Der erste Prozess gegen Eva Mariotti vor dem Landgericht Hamburg endete nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Beweisbeschluss, dass ein Untermieter der Ermordeten noch ermittelt und vernommen werden solle, sowie dem Beschluss, das Verfahren auszusetzen. Dieses Ende kam für die Presse sehr überraschend. Der Hintergrund dieses Beschlusses, der zum Scheitern des ersten Prozesses führte, soll laut Mitteilung eines Schöffen gegenüber der Boulevardpresse gewesen sein, dass bei den Beratungen des Schwurgerichtes die Schöffen Eva Mariotti freisprechen, die drei Berufsrichter sie aber verurteilen wollten. Eine Abstimmung zur Schuldfrage habe daher eine Mehrheit für einen Freispruch ergeben, worauf Steckel dies zu einer Probeabstimmung erklärt habe. Kurt Steckel bestritt allerdings diese Version.

Zweiter Prozess 1964