Das Feder-Bosch-Abkommen (auch Benzinvertrag) war ein am 14. Dezember 1933 geschlossener Vertrag zwischen der I.G. Farben und dem Deutschen Reich. Darin verpflichtete sich die I.G. Farben, in ihren Leunawerken bis zum 31. Dezember 1935 mindestens 300.000, höchstens 350.000 Tonnen synthetisches Benzin zu produzieren. Im Gegenzug übernahm der Staat Wirtschaftlichkeitsgarantien für alle synthetischen Produkte der Leunawerke. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von zehn Jahren. Benannt ist das Abkommen nach den Mitunterzeichnern Gottfried Feder (Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums) und Carl Bosch (Vorstandsvorsitzender der I.G. Farben).
Hintergründe Im Zuge der deutschen Autarkiebestrebungen, die ihre Ursprünge in der Weimarer Republik hatten, nahm im Jahr 1925 die I.G. Farben die Forschung auf, durch Kohleverflüssigung in großtechnischem Stil synthetische Kraftstoffe zu gewinnen. Schon 1926 brachte das Unternehmen in seinem Werk Leuna den ersten Großversuch im industriellen Maßstab hinter sich und ging am 1. April 1927 mit einem Durchsatz von 100.000 Jahrestonnen in Produktion.Titus Kockel: Deutsche Ölpolitik 1928–1938. Walter de Gruyter, 2019, S. 34 f. Der Verkauf des neuen Ottokraftstoffs der I.G. Farben erfolgte ab Ende 1927 unter dem Markennamen Leuna-Benzin an Tankstellen der Deutschen Gasolin AG, einem Tochterunternehmen der I.G. Farben.Werner Abelshauser: Die BASF. Eine Unternehmensgeschichte. C.H.Beck, 2002, S. 352, 238–242, 265, 284.
Obwohl die Anlagen zur Herstellung des synthetischen Treibstoffs in Leuna bis 1931 immer wieder von Kinderkrankheiten geplagt wurden, stieg der Output zwischen 1927 und 1929 erfolgversprechend an. Gleichzeitig stiegen die Erlöse von einem geringen Betrag im Jahr 1927 auf 6 Millionen RM im Jahr 1928 und 14 Millionen RM im Jahr 1929. Danach verlief die Entwicklung für die I.G. Farben anders als erhofft. Nach Ausbruch der Weltwirtschaftskrise sanken die Weltmarktpreise für Erdölbenzin bis 1931 auf 5,2 Pfennig, wohingegen die Produktion von einem Liter Leuna-Benzin 23 Pfennig kostete. Selbst staatliche Hilfen, wie die Mineralölzollerhöhung von 1929/30 oder eine eigens für die I.G. Farben gewährte Mineralölsteuersenkung verhalfen dem Leuna-Benzin nicht zur Wirtschaftlichkeit.Rainer Karlsch, Raymond G. Stokes: Faktor Öl. Die Mineralölwirtschaft in Deutschland 1859–1974. Verlag C.H. Beck, 2003, S. 128, 136–140, 333–339.
Mit Einführung der Devisenzwangswirtschaft im Juli 1931 gewährte die Regierung Brüning der I.G. Farben umfangreiche Subventionen zur Herstellung des Kohlebenzins, um Deutschlands Außenhandelsbilanz zu entlasten.Weltmacht Öl Der Spiegel vom 24. Dezember 1973, abgerufen am 28. Juni 2021. Dennoch plädierte ein nicht geringer Teil der I.G.-Geschäftsleitung für den Abbruch des auf absehbare Zeit unrentablen Leuna-Großprojekts. Die Auseinandersetzung erreichte 1932 ihren Höhepunkt, als der Preis für einen Liter Erdölbenzin zeitweise auf 4 Pfennig fiel.Frank Baumann: Die Geschichte der Benzinsynthese in den Leunawerken und ihre ökologischen Folgeerscheinungen am Anfang des 20. Jahrhunderts. In: Mitteilungen. Gesellschaft Deutscher Chemiker (Fachgruppe Geschichte der Chemie), Frankfurt/Main, 1996, Band 12, S. 63–68.Moneir Nasr: Mineralölwirtschaft im Nahen Osten. Verlag für Literatur und Zeitgeschehen, 1967, S. 29. Einer der stärksten Befürworter des Projekts war Carl Bosch, der Vorstandsvorsitzende der I.G. Farben. Er sah mit dem Bau von Hydrierwerken eine Möglichkeit, dem Devisenmangel Deutschlands und der Importabhängigkeit von Erdöl entgegenzuwirken.Stefan Hörner: Profit oder Moral. Strukturen zwischen I.G. Farbenindustrie AG und Nationalsozialismus. EHV Academicpress, 2012, S. 85 f.
Vor diesem Hintergrund begannen die Verhandlungen zwischen der I.G. Farben und dem Reichswirtschaftsministerium über den Ausbau der synthetischen Treibstoffversorgung im Jahr 1932.Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.): Wirtschaft und Staat in Deutschland. Eine Wirtschaftsgeschichte des staatsmonopolistischen Kapitalismus in Deutschland vom Ende des 19. Jahrhunderts bis 1945. Band 3. Akademie-Verlag, 1978, S. 188. Somit kam die Idee, die Produktion des Leuna-Benzins in Deutschland noch umfangreicher staatlich zu fördern, nicht von den Nationalsozialisten, sondern wie die überwiegende Mehrheit wirtschaftspolitischer Vorstellungen der NSDAP von außen und entsprach älteren Forderungen.Titus Kockel: Geologie und deutsche Ölpolitik, 1928 bis 1938. Die frühe Karriere des Erdölgeologen Alfred Theodor Bentz. Dissertation TU Berlin, 2003, S. 36, 211, 254. Obwohl bereits im Juni 1932 ein persönliches Treffen mit Adolf Hitler und dem Leuna-Direktor Heinrich Bütefisch sowie dem Pressesprecher der I.G. Farben, Heinrich Gattineau, über eine höhere Subventionierung der Mineralölsynthese stattfand, hatten die Nationalsozialisten bis Mitte 1933 andere Pläne, die eindeutig gegen die Interessen der I.G. Farben gerichtet waren.
Gottfried Feder, der führende Wirtschaftsexperte der NSDAP und nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler der zuständige Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium, war der härteste Verfechter eines ehrgeizigen Plans, Vorteile aus den niedrigen Erdölpreisen zu erzielen. Er schlug vor, die deutsche Raffineriekapazität beträchtlich zu erweitern, um dann importiertes Rohöl aus dem Ausland selbst zu verarbeiten. Im Vergleich zu den Subventionen für das Leuna-Benzin bedeutete dies eine erhebliche Einsparung von Steuergeldern. Der Vorschlag erlaubte darüber hinaus die Bevorratung großer Kraftstoffmengen und den sparsamen Umgang mit Devisen. Für diesen Plan hatte Feder zumindest bis Mitte 1933 die Unterstützung Hitlers. Dringender Handlungsbedarf bestand in jedem Fall, da allein schon die Zulassungen von privaten Kraftfahrzeugen in Deutschland rasant anstiegen, von 41.000 im Jahr 1932 auf 82.000 im Jahr 1933 und weiter auf 159.000 im Jahr 1934. Folglich stiegen die Mineralölimporte innerhalb von nur zwei Jahren auf das Vierfache.Walter Teltschik: Geschichte der deutschen Großchemie. Entwicklung und Einfluss in Staat und Gesellschaft. VCH, 1992, S. 108.
Im Juni 1933 rechnete die I.G. Farben in einer Denkschrift vor, dass für Benzin der inländische Versorgungsgrad von 25 Prozent im Jahr 1933 auf rund 67 Prozent im Jahr 1937 gesteigert werden könne. Zum einen würden damit „Hunderte von Millionen an Devisen eingespart“, zum anderen die Arbeitskonjunktur angekurbelt. Diese Argumentation – nicht die wehrökonomische – führte am 14. Dezember 1933 zu dem vielbeachteten Feder-Bosch-Abkommen.
Inhalte Den Benzinvertrag schloss die Reichsregierung mit der Ammoniakwerk Merseburg GmbH – Leuna Werke. Das heißt, das Abkommen wurde nicht mit der I.G.-Zentrale in Frankfurt, sondern mit dem zur I.G. Farben gehörenden Werk Leuna vereinbart. Dementsprechend galten die Vertragsbestimmungen auch nur für die Produktion in Leuna. Unterzeichnet wurde das Abkommen von Carl Bosch und Hermann Schmitz als Vertreter der I.G. Farben, Graf Schwerin von Krosigk als Reichsminister der Finanzen und von Gottfried Feder als zuständiger Staatssekretär des Reichswirtschaftsministeriums.
Der Vertrag trat mit einer Laufzeit von zehn Jahren zum 1. Juli 1934 in Kraft.Bernd Jürgen Wendt: Deutschland 1933– 1945. Das „Dritte Reich“. Handbuch zur Geschichte. Fackelträger, 1995, S. 212. Darin verpflichtete sich das Leunawerk, seine Produktion bis zum 31. Dezember 1935 auf jährlich mindestens 300.000, höchstens 350.000 Tonnen Benzin zu erhöhen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Reichsregierung,
den gesamten Output des Leunawerkes zu kaufen, der bis zum 1. Juli 1934 auf dem freien Markt nicht abzusetzen war und ab dem 1. Juli 1934 einen Preis für alle Leuna-Produkte zu gewährleisten, der alle Kosten einschließlich Steuern und Abschreibung zuzüglich einer Rendite von 5 % auf das investierte Kapital garantierte.
Weiterhin verpflichtete sich das Werk Leuna, die erzeugte Menge (maximal 350.000 Tonnen) während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten und für die Fortentwicklung des technischen Verfahrens, wie für die marktgängige Beschaffenheit des Benzins zu sorgen. Gewinne, die über die fünfprozentige Kapitalrendite hinausgingen, flossen der Reichsregierung zu. Hierfür wurde eine jährliche Prüfung des Gestehungspreises mit Einsichtsrecht des Staates in die Buchführung der Ammoniakwerk Merseburg GmbH – Leuna Werke vereinbart. Als Garantie- und Gestehungspreis legte der Vertrag für die ersten drei Jahre 18,5 Pfennig pro Liter Benzin fest. Lagen die Kosten über dem vereinbarten Gestehungspreis, musste der Staat den überschreitenden Differenzbetrag an das Leunawerk zahlen; lag der Preis darunter, musste das Leunawerk die Differenz an den Staat abführen.Wolfgang Birkenfeld: Der synthetische Treibstoff, 1933–1945. Ein Beitrag zur nationalsozialistischen Wirtschafts- und Rüstungspolitik. Musterschmidt-Verlag, 1964, S. 27 f.
Verfassungsrechtlich legitimiert wurden die vereinbarten Absatz- und Preisgarantien erst durch das am 13. Dezember 1934 verkündete und auf den 1. Dezember 1933 zurückdatierte Gesetz über die Übernahme von Garantien zum Ausbau der Rohstoffwirtschaft.Herbert Mies (Hrsg. u. a.): Marxistische Blätter. Band 21. Europäische Verlagsanstalt, 1983, S. 50. Dieses sogenannte Garantiegesetz fixierte nicht nur den Wechsel der Zuständigkeit vom Reichsfinanzministerium auf das Reichswirtschaftsministerium, sondern regelte überhaupt erst die Vergabe von Subventionen für den Ausbau der heimischen Bodenschätze und Ersatzstoffe.Werner Abelshauser, Stefan Fisch, Dierk Hoffmann, Carl-Ludwig Holtfrerich, Albrecht Ritschl: Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990. Walter de Gruyter, 2016, S. 193.
Wirksamkeit Preisbildung für Erdölbenzin Ende 1932 Faktor RM je 100 Liter Benzinpreis cif Hamburg 6,00 Mineralölzoll 16,23 Ethanol-Zwangsbeimischung 2,60 Umsatzsteuer 0,46 Frachtkosten 1,50 Lager- und Tankstellenzufuhr 2,20 Tankstellengebühren 0,60 Tankstellenunterhaltung 1,90 Vergütung der Tankstellen 4,00 Verkaufspreis 35,48
Bis Dezember 1935 wurde in Leuna regelmäßig eine Produktion von 25.000 Monatstonnen erreicht und somit die Vertragsbestimmung von 300.000 Jahrestonnen termingemäß erfüllt. Für die Jahre 1934/35 erhielt das Werk insgesamt 4,8 Millionen RM vom Staat. Ab dem Jahr 1936 kehrte sich die Lage um. Auf Grund der ansteigenden Weltmarktpreise für Benzin und vor allem durch technische Verbesserung des Verfahrens konnten die Gestehungskosten auf 13,6 Pfennig gesenkt werden. Nun erhielt gemäß dem Vertrag der Staat den Differenzbetrag von den Leunawerken ausgezahlt. Damit entwickelten sich die Gewinne für den Fiskus zu einer beachtlichen Einnahmequelle. Bis zum Ablauf des Abkommens brachten die Leuna-Umsätze dem Deutschen Reich über 90 Millionen RM ein (nach heutiger Kaufkraft Millionen Euro).
Somit entwickelte sich der Vertrag letztendlich für die Ammoniakwerk Merseburg GmbH – Leuna Werke zu einem Verlustgeschäft. Allerdings hatten erst die staatlichen Zusagen dafür gesorgt, dass break even erreicht wurde und Gewinne flossen. Die Absatzgarantie des Staates spielte dabei keine besondere Rolle, weil die I.G. Farben seit 1927 einen Vertriebsvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft Gasolin hatte, an der auch die beiden Erdölkonzerne Standard Oil und Shell beteiligt waren und mit denen seit 1927 ebenfalls Absatzvereinbarungen bestanden. Darin war fixiert, das Leuna-Benzin, welches von der Gasolin nicht abgesetzt werden konnte, Standard Oil und Shell übernahmen und diese Überschüsse an ihren anderen Tankstellen verkauften.