Als griechisches Recht der Antike wird nicht eine bestimmte einheitliche Rechtsordnung bezeichnet, denn das Recht war von Polis () zu Polis verschieden. Es handelt sich vielmehr um eine Sammelbezeichnung für eine regional und historisch abgegrenzte Form des positiven Rechts, das jedoch auf demselben rechtlichen Denken und den gleichen Prinzipien beruhte im antiken Griechenland.Heinz Barta: Graeca Non Leguntur? Zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland. Wiesbaden 2010, S. 159 ff. So wurden Gesetze wie die des Charondas von Katane manchmal bewusst von anderen Poleis übernommen. Es gab auch gegenseitige Entlehnungen in kleinerem Maßstab, insbesondere im Handelsrecht. Aufgrund des großen Einflusses Athens übte das Attische Recht einen signifikanten Einfluss auf das Recht der Poleis aus.
Während die griechische Rechtsphilosophie ihre Spuren im modernen Recht hinterlassen hat, wurde das altgriechische Recht selbst durch das stärker entwickelte römische Recht ersetzt.
Historische Quellen Für das antike griechische Recht sind nur fragmentarisch erhaltene historische Quellen überliefert. miniatur|hochkant=0.8|Schild des Achill, nachempfunden von Angelo Monticelli um 1820 Die wichtigsten Überlieferungen bilden: Für die archaische Zeit lediglich vereinzelten Passagen in den Epen – etwa die Beschreibung einer auf dem Schild des Achilleus dargestellten Gerichtsszene in Homers IliasIlias 18, 497 ff. Vgl. Walter Leaf: The Trial Scene in Iliad XVIII. In: The Journal of Hellenic Studies. Band 8, 1887, S. 122–132. miniatur|hochkant=0.8|links|Stadtrecht von Gortys für das Kreta des 5. Jahrhunderts v. Chr. das so genannte Stadtrecht von Gortys, die einzige überlieferte umfangreiche Kodifikation oder Gesetzessammlung ;
für das attische Recht (4. Jahrhundert v. Chr.) vor allem die Gerichtsreden der Gerichtsredner, daneben Schriften wie Platons Apologie des Sokrates und vereinzelte Inschriften; reichhaltig sind die papyrologischen Quellen für das hellenistische Recht Ägyptens, die Rückschlüsse auf griechische Rechtsvorstellungen zulassen.
Rechtsquellen Vom göttlichen Recht zur Gesetzgebung In archaischer Zeit gab es noch keine formulierten Rechtsnormen. Das Recht (, dike) galt als göttlichen Ursprungs, den Menschen geschenkt von Göttervater ZeusHesiod, Werke und Tage 2379., der auch die Anwendung überwachte.Homer, Ilias 16, 387 (griechisch und deutsche Übersetzung).Michael Gagarin: Early Greek law. Berkeley and Los Angeles 1986, S. 99. Die Rechtsfindung wurde Gottesurteilen, dem feierlichen Zweikampf oder dem ReinigungseidHomer, Ilias I, 238 online (griechisch und deutsch). zugeschrieben. Die dem König (), dem Herrscher göttlicher Abstammung, oder seinen Beratern vorbehaltenen Schieds- oder Richtersprüche (, Themistes d. i. der Plural von Themis) galten als Kundgebungen göttlichen Willens.Georg Busolt: Griechische Staatskunde. 1. Allgemeine Darstellung des griechischen Staates. 1920. Nachdruck München 1979, S. 235.
miniatur|hochkant=0.8|Jacques-Louis Davids Der Tod des Sokrates (1787) Im 7. Jahrhundert v. Chr. setzte in den Poleis eine Kodifikationsbewegung ein. Das geschriebene Gesetz (, nomos) – notiert von den Nomotheten – galt den Griechen als Ursprung der Gerechtigkeit und stellte nun die wichtigste formale Quelle des antiken griechischen Rechts dar.
Die Ehrfurcht vor dem Nomos als formulierter Rechtsnorm wurde charakteristisch für das positivistische Rechtsverständnis der Griechen. Sie kommt etwa in der Weigerung Sokrates’ zum Ausdruck, sich seiner Hinrichtung durch Flucht zu entziehen – aus Respekt vor dem Gesetz.Platon, Kriton, 50 a, b online (deutsche Übersetzung).
Während jedoch das philosophische Problem der Gerechtigkeit im Sinne einer überpositiven Normsetzung oder göttlichen Rechts in Philosophie und Dichtung erörtert wurde, entwickelte sich keine praktisch orientierte Rechtswissenschaft, die das positive Recht begrifflich zu durchdringen versuchte. Andererseits entstand insbesondere in hellenistischer Zeit eine ausgefeilte Kautelarjurisprudenz, die durch Entwicklung von Geschäftsformularen für das praktische Rechtsleben prägend wurde.
Gesetzgeber miniatur|hochkant|Solon Oft wurden die sich herausbildenden Rechtsregeln mythischen Gesetzgebern zugeschrieben, in Kreta dem legendären König Minos und seinem Bruder Rhadamanthys, in Sparta dem Lykurg, in Sizilien dem Charondas von Katane, dem Zaleukos in Lokroi,Raphael Sealey: The justice of the Greeks. Michigan 1994, S. 27 ff. (online).. In Athen kodifizierte Drakon, dessen historische Existenz wohl angenommen werden kann, um 621 vor Chr. das Strafrecht. Um 594 vor Chr. erließ Solon eine umfassende Gesetzgebung, die auch politische und soziale Reformen wie die Befreiung aus der Schuldknechtschaft enthielt.
Prozessrecht Klagearten Das antike griechische Recht war von prozessualen Vorstellungen geprägt. Dike (), die Bezeichnung der personifizierten Gerechtigkeit, bezeichnet als juristisch-technischer Begriff die Klage. Insbesondere im Athen der klassischen Zeit entwickelte sich ein regelrechtes Aktionensystem mit verschieden bezeichneten Klagearten wie etwa der Schadensersatzklage (, dike blabes) oder der Unterhaltsklage (, dike sitou), die bei der jeweils für sie zuständigen Behörde einzureichen waren.
Zu unterscheiden waren die Privatklagen (δίκη dike), die nur vom Verletzten bzw. unmittelbar Betroffenen und dessen Angehörigen eingebracht werden konnten, und die öffentlichen Klagen ( graphé), die insbesondere wegen strafrechtlicher Vorwürfe von jedermann erhoben werden konnten; bei der Dike fiel die streitige Sache oder Buße dem Kläger, bei der Graphe dem Staat zu.
Zu den öffentlichen Klagen zählen (im Athen der klassischen Zeit) die Apagogē () Abführung des auf frischer Tat ertappten Beschuldigten, die Ephēgēsis () Hinführung, bei der der Kläger den zuständigen Beamten an den Ort der Tat oder des Aufenthalts des Verbrechers führt. Die Endeixis () Anzeige, ein mit der Apagogē verwandtes Verfahren. Die genaue Bedeutung des Begriffs ist umstritten: Ursprünglich gedacht als Anzeige bei einem Beamten, der dann selbst zur Festnahme der Täter schreitet, konnte es auch durch den Kläger als freiwillige Vorstufe zur Apagogē verwendet werden. die Apographē () Aufzeichnung eines im Privatbesitz befindlichen Geldbestandes, der konfisziert werden soll, die Eisangelia () Meldeklage „Öffentliche Ankündigung“, eine Form der öffentlichen Anklage gegen Amtsträger, die weitgehend dem Impeachment in den USA entspricht. die Probolē () Deckung, eine vorläufige Anklage, die ein Kläger in spe vor die ekklesia bringen konnte, anstatt direkt zu einem dikastērion (Gericht). Das Votum der ekklesia verpflichtete weder einen erfolgreichen Kläger, seine Klage vor Gericht weiter zu verfolgen, noch hinderte eine erfolglose Probolē ihn daran. Nach Art eines Probedurchgangs zeigte sie jedoch, woher der Wind weht. Popularklagen wie die Graphe paranomon (), die der Überprüfung eines Gesetzes diente, oder die Xenias graphē () gegen eine vermeintlich fremde Person ohne athenisches Bürgerrecht, die sich dieses Recht anmaßte, ergänzten im öffentlichen Interesse das Klagesystem.
Im Übrigen gab es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Zivilprozess und Strafverfahren.
Das Verfahren Die Klage wurde erhoben durch Ladung des Beklagten vor den zuständigen Beamten. Dieser unterzog die einzureichende Klageschrift einer Vorprüfung (Anakrisis). Zivilverfahren über Geldforderungen wurden einem öffentlichen Schiedsrichter (diaitetes) übertragen; wenn dessen Schiedsspruch von einer der Parteien nicht angenommen wurde, wurde ein dikasterion befasst. Die Parteien legten Argumente und Beweise vor. Während in archaischer Zeit und auch noch im Recht von Gortys starre Beweisregeln galten, drang in klassischer Zeit die freie Beweiswürdigung vor. Die Richter entschieden in geheimer Abstimmung ohne Aussprache entweder nach dem Antrag des Klägers oder dem des Beklagten.
Ziel des Prozesses war es, die amtliche Billigung für die private Rache oder Rechtsdurchsetzung des Klägers zu erreichen. Der erfolgreiche Kläger erlangte das Recht, Person oder Vermögen des Beklagten zu belangen. Die Vollstreckung selbst konnte der Obsiegende dann im Wege der Selbsthilfe vornehmen.
Rechtspflegeberufe In der athenischen Demokratie ging das Richteramt – ursprünglich eine den Königen, später Beamten wie den Archonten anvertraute Aufgabe – weitgehend auf Volksgerichte wie die Heliaia über. Da es eine juristische Ausbildung und Rechtsanwälte im modernen Sinn nicht gab, setzten professionelle Gerichtsredenschreiber (Logographen) wie etwa Demosthenes den Parteien Plädoyers auf und übten sie mit ihnen ein. Ihre überlieferten Gerichtsreden, in denen rhetorisch, aber in Ansätzen auch juristisch argumentiert wurde, stellen die wichtigste Quelle für die Erforschung des attischen Rechts dar.
Strafrecht Als Straftatbestände waren dem antiken griechischen Recht etwa bekannt: Tötungsdelikte: Sie wurden von den Angehörigen des Getöteten mit der dikē verfolgt. Grundsätzlich wurde ihnen die Vergeltung als Privatstrafe zugesprochen, häufig stellten sie den Täter jedoch nach Zahlung eines Sühnegeldes von der Verfolgung frei. Die Neuregelung dieses Rechtsinstituts der Aidesis () durch Drakon gehört zu dessen wichtigsten Reformen des attischen Strafrechts. Danach wurde unterschieden zwischen der vorsätzlichen () und der unvorsätzlichen (fahrlässigen, ) Tötung. Während bei der vorsätzlichen Tötung aidesis nicht möglich war, konnte der ohne Vorsatz Tötende in den Genuss der aidesis kommen. Waren die Verwandten hierzu nicht bereit, konnte der Täter für einige Jahre ins Exil gehen und sich dadurch der Blutrache entziehen. Der vorsätzliche Mord wurde dagegen mit dem Tode oder lebenslanger Verbannung und Einziehung des Vermögens bestraft.Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Nachdruck: Darmstadt 1965, Bd. 3, S. 531. Vergewaltigung: Das Recht von Gortys enthielt einen Geldstrafentarif: Für die Vergewaltigung eines Freien oder einer Freien hundert Stateren, für die Vergewaltigung eines Häuslers oder einer Häuslerin durch einen Freien fünf Drachmen, für die Vergewaltigung der eigenen Sklavin zwei Stateren.Stefan Link: Die Nötigung des Mündels in Gortyn. (IC IV 72,16-20) (online, PDF; 53 kB) Auch in Athen stand auf die Vergewaltigung einer Freien nach solonischem Gesetz nur eine Geldstrafe von 100 Drachmen; dies entsprach dem Wert von 20 Rindern.Eberhard Ruschenbusch: Zum Recht Drakons. In: ders.: Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte. Wiesbaden 2005, S. 38 Fn. 31 (online). Moicheia ( Ehebruch): Der auf frischer Tat ertappte Ehebrecher konnte vom Kyrios der Frau getötet werden.Ulrich Manthe: Die Tötung des Ehebrechers. In: Leonhard Burckhardt, Jürgen von Ungern-Sternberg (Hrsg.): Große Prozesse im antiken Athen. München 2000, S. 218 (online). Auch die Rettichstrafe konnte angewendet werden.Aristophanes, Die Wolken, 1083. Der Grund für die gegenüber der Vergewaltigung viel schwerere Sanktion ist darin zu sehen, dass der Ehebruch als Angriff auf das Haus des Mannes gesehen wurde, während die „einfache“ Vergewaltigung nur die rechtlich weniger geschützte Frau verletzte. Asebie (‚ Frevel) wie der dem Alkibiades vorgeworfene Hermenfrevel oder die Sokrates und Anaxagoras zur Last gelegte Verbreitung atheistischer Lehren, Hierosylie ( Tempelraub); diese Vergehen gegen die Staatsreligion waren bedroht mit der Todesstrafe, Verbannung oder Geldstrafen. Landesverrat ( prodosia), bedroht mit der Todesstrafe und Verweigerung eines Begräbnisses. Anmaßung des Bürgerrechts durch Fremde, verfolgt mittels der Popularklage Xenias graphē, wurde mit Verkauf in die Sklaverei bestraft. Auf Desertion (‚ lipotaxion oder δειλία deilia, Feigheit) und die Verweigerung von Heeresdiensten (, astrateia) oder Flottendiensten (, anaumachion) stand Atimie (ἀτιμία), der Verlust der Bürgerrechte.Lysias 14 (Rede gegen Alkibiades 1), 5.