Käthe Petersen (* 13. Mai 1903 in Elmshorn; † 10. Januar 1981 in Hamburg) war eine deutsche nationalsozialistische Juristin und Sozialpolitikerin.
Biografie Petersen, Tochter eines Ingenieurs, beendete ihre Schulzeit an einer Klosterschule mit dem Abitur.Kathrin Kompisch: Täterinnen. Frauen im Nationalsozialismus, Köln 2008, S. 104 Von 1923 bis 1926 absolvierte Petersen ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Psychologie und Volkswirtschaft an den Universitäten Gießen, Freiburg im Breisgau sowie Hamburg. Sie promovierte 1930 an der Universität Hamburg mit der Dissertation Die rechtliche Stellung der städtischen Jugendämter, dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Mitarbeit der freien Vereinigungen für Jugendhilfe und Jugendbewegung zum Dr. jur. Nach dem zweiten Staatsexamen war Petersen als Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei tätig.Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik, Münster 2003, S. 292
Karriere in der Hamburger Sozialverwaltung Petersen schlug anschließend die höhere Verwaltungslaufbahn ein und war ab 1932 in Hamburg als Assessorin in der Rechtsabteilung der Sozialbehörde beschäftigt.Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 455f. Sie machte danach in der Hamburger Sozialverwaltung Karriere.
Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten blieb Petersen trotz ihrer bis 1933 währenden Mitgliedschaft in der Deutschen Staatspartei (ehemals DDP) im Amt, da sich ihr Vorgesetzter Oskar Martini erfolgreich für ihren Verbleib in der Hamburger Sozialverwaltung beim Innensenator einsetzte. Petersen wurde schließlich Mitglied der NSV, der NS-Frauenschaft sowie des NS-Rechtswahrerbundes und trat zum 1. Mai 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.986.873).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/32130570Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918-1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 206
Petersen war ab 1934 in der Hamburger Sozialbehörde als Sammelpflegerin „geistig gebrechlicher“ bzw. „gemeinschaftswidriger“ Frauen tätig. Die Sammelpflegschaft war ein hamburgspezifisches Instrument. Bis zum Ende des NS-Regimes im Mai 1945 oblagen Petersen 1450 Sammelpflegschaften bzw. Vormundschaften. Nach einem abgeschlossenen Entmündigungsverfahren, das durch ein fehlendes Widerspruchsrecht beschleunigt ablief, wurde Petersen als Sammelpflegerin bzw. Vormund für die entmündigten Frauen und Mädchen eingesetzt. In dieser Funktion brachte Petersen als Leiterin des Hamburger Pflegeamts und Sammelpflegerin „geistig gebrechliche“ bzw. „gemeinschaftswidrige“ Frauen und Mädchen in geschlossenen Anstalten unter oder betrieb in mehr als 600 Fällen deren Zwangssterilisierung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Opfer dieser Maßnahmen waren sogenannte asoziale Frauen, Prostituierte, Frauen mit nicht-ehelichen Kindern oder Kranke. Frauen, die gegen eine geplante Zwangssterilisierung angingen, wurden in geschlossene Anstalten eingewiesen.Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918-1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 206f Die Anstaltsunterbringung begründete Petersen folgendermaßen:
Petersen galt als Befürworterin eines nie erlassenen Bewahrungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für eine zwangsweise Unterbringung von so genannten „Asozialen“ und „Minderwertigen“ regeln sollte.Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918-1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 232 Die in Hamburg betriebene Praxis der Sammelpflegschaft wurde bereits zur NS-Zeit kritisiert, da für die Entmündigung Prostituierter mittels des missbräuchlich genutzten Arguments „Geistesschwäche“ nach Ansicht eines J. Enge eine Gesetzeslücke ausgenützt würde. Petersen reagierte auf diese Bedenken jedoch mit dem Argument, dass die Entmündigung von Prostituierten nach der in Hamburg praktizierten Methode aufgrund der Rechtsprechung seitens der zuständigen Gerichte rechtmäßig sei.Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918-1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, S. 207
Ab 1937 war Petersen stellvertretende Leiterin der Fürsorgeabteilung in der Hamburger Sozialverwaltung, wurde dort 1939 zur Senatsrätin befördert und übernahm ab diesem Jahr die Leitung der Gesundheits- und Gefährdetenfürsorge. In dieser Funktion oblag ihr auch der Bereich Wohnungslose und Wanderer, u. a. war sie auch für Sinti und Roma zuständig. Petersen war geläufig, dass Frauen unter ihrer Vormundschaft auch in Konzentrationslager bzw. im Rahmen der Aktion T4 in NS-Tötungsanstalten verlegt wurden. Während des Zweiten Weltkrieges ließ sie auch die Ehefrauen von Soldaten der Wehrmacht auf „Untreue“ kontrollieren. Ab 1943 leitete Petersen die Hamburger Fürsorgeabteilung.
Nach Kriegsende Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Petersen im Rahmen der Entnazifizierung in die Kategorie fünf eingestuft und galt somit als Entlastete. Ab 1948 leitete sie trotz ihrer Verstrickung in die Machenschaften der NS-Fürsorgepolitik wieder das Hamburger Landesfürsorgeamt. Petersen wurde 1949 zur Oberregierungsrätin befördert und fungierte ab 1951 wieder als Sammelvormund. Als Sammelvormund betrieb Petersen die Einweisung entmündigter „sexuell gefährdeter“ Frauen in geschlossene Anstalten und befürwortete auch ggf. deren Verbringung in ein Arbeitshaus.Friederike Föcking: Fürsorge im Wirtschaftsboom. Die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes von 1961. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 978-3-486-58132-4, S. 358
Petersen wurde 1954 zur Regierungsdirektorin befördert und 1956 zur Leitenden Regierungsdirektorin. Als Vertreterin der Länder wirkte Petersen von 1956 bis 1958 im Ausschuß für Fragen der Fürsorge des Bundesarbeitsministers mit.Friederike Föcking: Fürsorge im Wirtschaftsboom. Die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes von 1961. Oldenbourg Verlag, München 2007, ISBN 978-3-486-58132-4, S. 178 Sie engagierte sich an der Entstehung und Fortentwicklung des Sozialhilferechts. Der Abschnitt „Gefährdetenfürsorge“ im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde von Petersen konzeptioniert. Am 30. September 1966 wurde sie pensioniert.
Beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge gehörte Petersen von 1957 bis 1981 dem Hauptausschuss sowie von 1959 bis 1981 dem Vorstand an. Petersen war beim Deutschen Verein ab 1965 stellvertretende Vorsitzende und übernahm dort von 1970 bis 1978 den Vorsitz. In Personalunion saß sie beim Deutschen Verein auch dem Fachausschuss für Fürsorgewesen und Behindertenhilfe vor.
Petersen, die sich in zahlreichen sozialen Vereinen und Verbänden engagierte und dafür mehrfach ausgezeichnet wurde, starb 1981 in Hamburg. Eine Einrichtung für psychisch kranke Erwachsene in Hamburg-Hummelsbüttel wurde nach Petersen benannt, bis es 1990 zur Umbenennung kam.
Ehrungen Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik (1973) Wichern-Plakette des Diakonisches Werkes (1966) Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main (1978)Ehrenplakette der Stadt Frankfurt am Main auf www.frankfurt.de Lorenz-Werthmann-Medaille der Caritas Goldene Ehrenplakette des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Hans-Muthesius-Plakette des Deutschen Vereins
Literatur Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik. Lit Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-5173-7.
Kathrin Kompisch: Täterinnen. Frauen im Nationalsozialismus. Böhlau Verlag, Köln 2008, ISBN 978-3-412-20188-3, S. 104. Christiane Rothmaler: Die Sozialpolitikerin Käthe Petersen zwischen Auslese und Ausmerze. In: Angelika Ebbinghaus (Hrsg.): Opfer und Täterinnen. Frauenbiographien des Nationalsozialismus, Nördlingen 1987, S. 75–90. Matthias Willing: Das Bewahrungsgesetz (1918–1967). Eine rechtshistorische Studie zur Geschichte der deutschen Fürsorge. Mohr Siebeck, Tübingen 2003, ISBN 3-16-148204-2. Hugo Maier (Hrsg.): Who is who der Sozialen Arbeit. Lambertus, Freiburg im Breisgau 1998, ISBN 3-7841-1036-3. Walter Thorun: Petersen, Käthe, in: Hugo Maier (Hrsg.): Who is who der Sozialen Arbeit. Freiburg : Lambertus, 1998, ISBN 3-7841-1036-3, S. 466f.
Weblinks
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge – Ausstellung (PDF-Datei; 14,11 MB) Biografien-Datenbank: NS‑Dabeigewesene
Einzelnachweise
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