Erwerb steht für:
Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung, siehe Kaufvertrag Eigentumsübertragung einer Sache, siehe Übereignung Ergebnis einer wirtschaftlichen geld- oder sachleistungsbringenden Tätigkeit, siehe Erwerbstätigkeit Erwerbseinkommen, als Kurzform: Arbeitsentgelt
Erwerbung steht für: Erwerbung (Bibliothek) oder Akzession, Ankauf neuer Publikationen
Siehe auch: Erwerb vom Nichtberechtigten