Die von Wülcknitzschen Familienhäuser in der Gartenstraße in Berlin-Mitte waren ein Komplex von Mietwohnungen, die in den Jahren 1820 bis 1824 von dem Baron von Wülcknitz in Ausnutzung der damaligen Wohnungsnot errichtet wurden. Sie waren ein Brennpunkt sozialen Elends und gelten als Vorläufer der Berliner Mietskasernen. 1881/82 wurden sie abgerissen und durch übliche Wohnhäuser ersetzt, die dort zum Teil noch stehen. Zahlreiche Veröffentlichungen prangerten seinerzeit die Missstände dort an.
Lage Sie standen auf dem Gelände, auf dem heute die Häuser Gartenstraße 108 bis 115 stehen (damals die Häuser Gartenstraße 92, 92a, 92b), also auf der Fläche vor dem Hamburger Tor zwischen Torstraße und der Westseite der Gartenstraße bis fast hinauf zur heutigen Tieckstraße (). Die Häuser wurden genannt Langes Haus, Querhaus, Schulhaus, Kleines Haus und Kaufmannshaus. Das größte von ihnen, das Lange Haus war 63 m lang, gut 18 m hoch und hatte in den unteren vier der sechs Stockwerke jeweils 30 einräumige Wohnungen. Es lag etwa dort, wo heute die Häuser 108 bis 111 stehen. Der Erbauer, mit vollem Namen Königlicher Kammerherr Heinrich Otto von Wülcknitz, stammte aus der Gegend von Bernau und hatte das Gelände von seinem Vater, dem Major Hans Heinrich von Wülcknitz am 16. Oktober 1815 geerbt. Zunächst hatte er darauf einen Holzplatz eingerichtet, wo er das in seinen ererbten Wäldern geschlagene Holz zum Verkauf lagerte. Er errichtete dort – etwa im Bereich des heutigen Hauses Nr. 113 – auch sein eigenes Wohnhaus.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 76 ff. Die Qualität der Häuser und die Wohnverhältnisse waren schlecht. So wurde das Souterrain eines der fünf Häuser bereits vermietet, als man noch am ersten Obergeschoss arbeitete. Die Kellerdecke war noch so nass, dass das Wasser herab tropfte. Aufgrund einer Anzeige schritten die Behörden ein.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 93/94.
Beschreibung Bei den Wohnungen handelte es sich um eine Aneinanderreihung von gleichartigen Einzelräumen mit je zwei Fenstern, von sogenannten Stuben, die in der Regel 21 Quadratmeter groß waren. Aufgrund der hohen Mieten teilten sich auch mehrere Familien eine Stube. In den etwa 400 Stuben der Familienhäuser lebten – die Angaben hierzu schwanken – zwischen 2.200 und knapp 3.000 Personen. Somit standen jedem Bewohner im Durchschnitt etwa 2,2 m² Wohnfläche zur Verfügung. Da verschiedene Bewohner, namentlich Weber, hier auch ihren Beruf ausübten, war noch die Standfläche des Webstuhls abzuziehen. Zu einer solchen Menschenansammlung auf kleinstem Raum stellte der zuständige Armenarzt in einer Eingabe fest, „daß zu befürchten steht, daß eine bösartige Krankheit ausbricht“. Schließlich forderte eine 1828 vom Armenarzt ausgearbeitete Schrift, dass nur noch eine einzige Familie in einem Raum wohnen sollte. Die daraufhin ergangene Verordnung konnte aber infolge der Notlage vieler Bewohner nicht immer eingehalten werden: Noch im Jahre 1855 waren zwei Familien in einer Stube keine Seltenheit. Wer seine Miete nicht pünktlich zahlte, wurde unverzüglich ausgewiesen.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 95–109. Rudolf Skoda: Das „Voigtland“. S. 62–65, 84 ff.
Ein besonderes Problem waren die gemeinsamen Toiletten. Bereits 1825 hatte der zuständige Stadtrat bemängelt, dass die „Abtritte offenstehen und die Luft verpesten“. Laut einer polizeilichen Aufstellung von 1828 kam auf etwa 50 Bewohner eine Toilette. Erst 1841 wurde durch Anlage einer zweiten Toilette im Kaufmannshaus Abhilfe geschaffen. Die Abwässer der Familienhäuser flossen in offenen Rinnsteinen in eine Senkgrube beim „Langen Haus“. Erst Anfang der 1840er Jahre wurde im Zusammenhang mit dem Bau des Stettiner Bahnhofs, der eine gepflasterte Straßenverbindung über die Gartenstraße zur Stadt erforderlich machte, auch ein Abzugskanal für die Hausabwässer zur Panke gelegt.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 99–101
Schon im September 1824 wurde in dem vertraulichen monatlichen Zeitungsbericht des Magistrats an den König ausführlich über die Zustände in den Familienhäusern berichtet. Der König, Friedrich Wilhelm III., wies daraufhin den Innenminister an, den Familienhäusern besondere Aufmerksamkeit zu widmen und gegebenenfalls Missstände durch entsprechende Verfügungen abzustellen. Ein dritter Zeitungsbericht an den König enthielt auch einen ausführlichen Bericht des speziell für die Familienhäuser eingestellten Armenarztes Dr. Thümmel, der in 50 Exemplaren zum Gebrauch durch die zuständigen Behörden gedruckt wurde. Diese Berichte führten zu mehreren behördlichen Auflagen gegenüber von Wülcknitz, gegen die sich dieser zur Wehr setzte. Die Behörden fürchteten ihrerseits wohl besonders, dass es bei einer solchen Konzentration eigentumsloser Haushalte zu Gefährdungen der öffentlichen Ordnung kommen könnte oder ansteckende Krankheiten sich von hier über ganz Berlin ausbreiten würden. Schließlich kam es seitens von Wülcknitz zu Beleidigungen der Polizei. 1829 wurde er deswegen zu einer sechswöchigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil er wohl einsah, dass er mit den Familienhäusern nicht die erwarteten Gewinne erwirtschaften konnte, gab er auf. Er nahm hohe Hypotheken auf die Häuser auf und ging mit dem Kapital nach Paris. Seine Gläubiger sollen fast all ihr Geld verloren haben.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1- S. 125 ff., 149.Rudolf Skoda: Das „Voigtland“. S. 66–67.
Spätere Eigentümer Nach von Wülcknitz wurde mit Beginn des Jahres 1831 der Gutsbesitzer Dr. Heinrich Ferdinand Wiesecke Eigentümer der Familienhäuser. Er hatte erhebliche Probleme mit den Mietrückständen, nicht zuletzt verursacht durch die Armut aufgrund der Cholera-Epidemie, die 1831 Berlin und besonders das Gebiet um die Familienhäuser heimsuchte. Da Wiesecke eine Anzahl Mieter wegen des Mietrückstandes aus der Wohnung wies, kam es im August 1831 zum ersten belegbaren Mieteraufstand in den Familienhäusern. Als Wiesecke feststellen musste, dass mit den Häusern kein Geschäft zu machen war, nahm er wie sein Vorgänger hohe Hypotheken auf die Häuser auf und ging mit dem Geld nach Paris, wo er als homöopathischer Arzt gewirkt haben soll.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 150–163. Von 1832 bis 1835 standen die Familienhäuser unter Verwaltung des Berliner Kammergerichts. Dieses verkaufte in den Jahren 1834 bis 1836 nacheinander sehr preiswert drei der Häuser an Friedrich Wilhelm Heyder, Sekretär bei einem Justizrat; die beiden letzten Häuser, die Nummern 92 und 92b, wurden von ihm ersteigert.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 164–169.
1872 wurden die Familienhäuser verkauft, und zwar zunächst an den Deutschen Central-Bauverein, der damals wie viele andere Aktiengesellschaften als Anlagemöglichkeit für die in Berlin eintreffenden französischen Reparationszahlungen aufgrund des Krieges von 1870/71 gegründet worden war. Die Familienhäuser wurden zum begehrten Objekt der Bodenspekulation. 1875 bis 1877 standen sie im Eigentum des Kaufmanns Hermann Geber, damals einer der großen Berliner Grundstücksspekulanten, dann von 1877 bis 1880 im Eigentum des Konsuls Friedrich Poll zu Stettin. Von diesem erwarb es 1880 die Handelsgesellschaft J. & S. Haberland, ursprünglich ein gut gehender Manufakturbetrieb in der Spandauer Straße, die sich zunehmend auf Grundstücksgeschäfte verlegt hatte. Sie ging 1881 daran, die Familienhäuser abzureißen und das Grundstück für eine neue Bebauung freizumachen. Dabei teilte sie das Grundstück in 13 Parzellen und veräußerte diese an verschiedene Bauunternehmer, denen sie hierfür die notwendigen Baugeldkredite gewährte. Der Preis der Parzellen richtete sich nach den maximal zu erwartenden Mieteinnahmen. 1882 entstanden fünf- bis sechsgeschossige Mietshäuser, wie sie damals in großem Umfang um das alte Berlin gebaut wurden. Die heutigen Häuser Gartenstraße Nummer 108 sowie 110–111 stammen aus dieser Zeit und stehen unter Denkmalschutz.Amtsblatt für Berlin. Nr. 23 vom 29. Mai 1997. Ein Teil des Geländes, und zwar der nördliche sowie das gesamte Hinterland, wurde von der Stadt Berlin erworben und zur Erweiterung ihrer dort schon bestehenden 1. Gemeindeschule und zur Errichtung eines Wohnhauses für Rektoren genutzt.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 517–523.
Bettina von Arnims Königsbuch In den 1840er Jahren befasste sich die damals entstehende kritische Presse zunehmend mit den Familienhäusern, die darin einen exemplarischen Fall der sozialen Lage des neu entstandenen Proletariats sah. So erschien 1842 auf der Titelseite der Rheinischen Zeitung, zu dessen Mitarbeitern der damals 24-jährige Karl Marx gehörte, ein sehr kritischer Beitrag unter dem Titel Die Berliner Familienhäuser, wahrscheinlich verfasst von dem Schriftsteller Karl Gutzkow.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 207–210. Am bekanntesten wurden die Familienhäuser durch Bettina von Arnim, die 1843 die Schrift Dies Buch gehört dem König veröffentlichte. Darin befinden sich im Anhang auf 65 Seiten die ausführlichsten Angaben über die Wohnverhältnisse in den Familienhäusern. Sie waren im Auftrag Bettinas von dem jungen Schweizer Lehrer Heinrich Grunholzer erstellt worden. Nach diesen „Erfahrungen eines jungen Schweizers“ lebten in den von ihm besuchten 32 Stuben insgesamt 130 Menschen, von denen 71 Kinder waren. Besonders häufig wurde daraus später folgende Angabe zitiert: „Kreuzweis wird durch die Stube ein Seil gespannt, in jeder Ecke haust eine Familie, wo die Seile sich kreuzen, steht ein Bett für den noch Ärmeren, den sie gemeinschaftlich pflegen.“Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 9, 192–199, darin der gesamte Bericht Grunholzers aus dem Original des Königsbuchs (dort S. 534–598) auf S. 9–25 Das Königsbuch erregte in der damaligen literarischen Welt großes Aufsehen. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., dem das Buch gewidmet war und der darüber „in ungeheurem Zorn“ gewesen sein soll, ließ es sofort verbieten. Es wurde 1921, 1982, 2008 und zuletzt 2009 zu Bettinas 150. Todestag neu herausgegeben. Bettina selbst schätzte Grunholzers Protokolle, die ursprünglich nur zur Untermauerung ihrer Ausführungen gedacht waren, als das Wichtigste ihres Buches ein. Sie gelten als die erste Sozialreportage der deutschen Literatur.Geist, Kürvers: Das Berliner Mietshaus. Band 1. S. 26, 214–231, 238–245.
Reformbemühungen