Albert Siegmund Simonson (fälschlich auch Simonsohn; * 14. Juni 1854 in Berlin; † 3. Mai 1942 ebendaDatum und Ort laut .) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben 1876 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1887 wurde er Amtsrichter und war in Berlin und später in Luckenwalde tätig. 1895 wurde er Amtsgerichtsrat und arbeitete in Berlin. 1898 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat und 1900 zum Oberlandesgerichtsrat. 1909 kam er von Breslau an das Reichsgericht. Er war im V. Zivilsenat tätig. Er wurde im Dezember 1923 in den Ruhestand versetzt. Er galt für die Nationalsozialisten als Jurist jüdischer Herkunft:
Familie Er heiratete 1887 Gertrud Simonson, geb. Mende (1859–1944/45). Das Ehepaar konvertierte kurz nach der Hochzeit vom jüdischen zum evangelisch-lutherischen Glauben. Das Paar hatte zwei Kinder, Ilse (1888–1944) und Werner (1889–1991). 1935 mussten sie aus der Schwägrichenstraße in die Beethovenstraße umziehen. Sie zogen 1940 nach Berlin-Grunewald. Mutter und Tochter wurden 1943 nach Theresienstadt deportiert. Die Mutter gilt als vermisst. Die Tochter wurde 1944 in Auschwitz umgebracht. Sohn Werner musste im Nationalsozialismus seine vielversprechende Richterkarriere aufgeben und emigrierte 1939 nach Großbritannien. Dort wurde er anglikanischer Pfarrer.Werner Simonson: „Das letzte Urteil – Vom preußischen Richter zum anglikanischen Pfarrer“, Autobiographie, Neuendettelsau 2003.
Schriften Das deutsche Scheckgesetz vom 11. März 1908, unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen des Reichsgerichts erläutert. Berlin 1924.
Literatur Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 376.
Weblinks Verein für die Geschichte Berlins e. V.: Fotografien aus der Geschichte Berlins, Bild Albert Simonsons. Internetportal juden-in-sachsen.de: „Simonsohn, Albert Siegmund“.
Einzelnachweise
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